Logische Schlussfolgerung. Warum geht es mit der Umgehung nicht so richtig vorwärts?


Seit dem 6.6.2018 muss jedem klar sein, warum es mit der Umgehung Urberach nicht so richtig weitergeht. Die Uberacher beschweren sich nicht. Alles in Butter.

Also Urberacher, die AL/Die Grünen werden erst dann tätig, wenn man den Magistrat und die Fraktionen mit Beschwerden über den wachsenden Verkehrslärm und wenn es so ist, auch die davon ausgehende Gesundheitsgefährdung informiert. Hängt Plakate an eure Häuser und zeigt damit euren Unmut. Macht Druck.

Die FWR von vielen Bürgern (ca. 30waren anwesend) mehrfach in den höchsten Töne gelobt. Ohne die FWR wäre die Umgehungsstraße noch nicht auf der Tagesordnung. Die FWR haben begriffen. Man muss nicht auf Beschwerden der Bevölkerung warten.

CDU Fraktion Rödermark zu Informationen über aktuelle Themen aus dem Stadtteil Urberach.

Konzept für grundhafte Sanierung der Straßen liegt jetzt vor.

Es ist vollbracht.
AL/die Grünen haben für die grundhafte Sanierung der Straßen ein schlüssiges Konzept vorgetragen. Der Kern des Konzepts der AL wurde von Herrn Schultheis (SPD) in etwa wie folgt kommentiert: „Solange sich also kein Bürger beschwert, braucht man nichts zu unternehmen.“ Ich persönlich fand das Konzept von AL/die Grünen, vorgetragen von Herrn Gerl, für die Bürger der intakten Straßen in Rödermark sehr gut, preiswert und absolut schlüssig. Sinngem. Kurzfassung – Beschweren, dann wird was unternommen

Das im Vorfeld veranstaltete Säbelrasseln der Opposition ist total verklungen. Man hatte heute das Gefühl, die Koalition besteht aus 5 Fraktionen. Der Antrag, der wahrscheinlich bei der kommenden Stavo beschlossen wird, dürfte der Antrag des Magistrats werden. Evtl. ist man bereit, die Passage „bis zu 1 Mio“ in „ca. 1 Mio.“ zu ändern. Damit hat man, in Bezug auf die Investitionssumme, in etwa Übereinstimmung mit den Anträgen der Koalition und FWR.

Kein guter Tag für die Straßen in Rödermark. Kein guter Tag für unsere Kinder und Enkel, die wahrscheinlich die Schuldensuppe auszulöffeln haben. Sie wissen ja, der abzuarbeitende Berg der grundhaft zu sanierenden Straßen beläuft sich zurzeit auf 20.0000.000,00 €. Die Zahl wurde von der Stadt genannt. Die betroffenen Straßen repräsentieren 13% der Straßen im Verantwortungsbereich von Rödermark.

Es gibt aber auch einen Hoffnungsschimmer. Bürgermeister Kern setzt auf den neuen „Finanzausgleich“ der in 2020 kommt und für die Straßen evtl. Zuschüsse bereitstellen könnte.

Voraussetzung, um diese Zuschüsse zu erhalten, ist aber, die Bürger müssen sich über die schlechten Straßen beschweren. Am besten bei AL/die Grünen z.Hd. Herrn Gerl. Wie oben geschrieben. – Denn, wenn sich keiner über den Straßenzustand beschwert, braucht man auch nichts zu unternehmen und die Zuschüsse bekommen dann die Anderen.

Prüfantrag für ein gedrucktes Fahrplanheft
Es sollte geprüft werden, ob sich die Stadt Rödermark, wie auch fast alle Kommunen im Umkreis, ein gedrucktes Fahrplanheft erlauben kann. Sie werden es kaum glauben. Die Fraktion, die den Bürgern den RMV näher bringen wollen, hat sich mit einer flammenden Rede (Herr Gerl) GEGEN einen Prüfantrag -Fahrplanheft- ausgesprochen und damit gegen Kostenermittlung. Endgültige Meinung wird man wohl heute präsentiert bekommen.
Herr Gerl hat mit seinem Hinweis „im Internet sind alle Informationen für JEDEN abrufbar.“ völlig recht. Ich werde es meiner Schwiegermutter, 94 Jahre, sagen.

Hunde. Anleinpflicht
Der Bericht der Feldschützin war für Hundehalter eine Wohltat. Es gab in 2018 bisher keinen Beißvorgang. Die Hundehalter haben sich zum größten Teil vorbildlich verhalten. Es wurden weniger als 10 Bußgeldbescheide (35,00 €) erstellt, die auch allesamt von den Betroffenen gezahlt wurden. Der in der Offenbach Post geschilderte Vorfall von einem gerissenen Rehkitz betraf NICHT die Gemarkung Rödermark. Alles ist gut. Hundehalter vorbildlich. Ich hoffe ja, dass man dies auch bald von den Radfahrern berichten kann. Man sollte denen evtl. einmal mitteilen, dass wenn man sich von hinten Fußgängern nähert, die Klingel zu betätigen. (Siehe Korrektur)

Evtl. mehr am 8.6 oder 9.6. oder gar nix mehr.
 
Siehe auch
Rödermark. Die ungeschminkte Wahrheit über den Straßenzustand?


Rödermark intern.
Aus dem Haushaltsplan 2024/2025
Haushaltssicherungskonzept
Ein Haushaltssicherungskonzept gem.
§ 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.


Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen.
Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?

Realistische Betrachtung = Fetischismus der FDP? Bürgermeister Kern verweigert sich schlichtweg den Realitäten!

Gegendarstellung, FDP Rödermark, Straßenbeitrag
[..]In einem aktuellen Pressebericht wirft Bürgermeister Kern der FDP einen „irrealen Straßenbaufetischismus“ vor. Dieser absurden Wortschöpfung treten die Rödermärker Liberalen entschieden entgegen. „Die Koalition möchte in den nächsten 10 Jahren maximal 1 Mio. € pro Jahr für Straßensanierungen zur Verfügung stellen. Allein für die Sanierung der 38 Straßen auf der Dringlichkeitsliste der Bauverwaltung würde man danach rund 20 Jahre brauchen“, [..] Lesen Sie weiter bei der FDP Rödermark.


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

EU-Agrarsubventionen. Wo bleibt das Geld?

EU-Agrarsubventionen

Das sind die Top-Empfänger in Deutschland
Kritiker sehen sie als Grundproblem veralteter Agrarpolitik, für Bauern sind sie eine wichtige Einnahmequelle: EU-Subventionen für die Landwirtschaft. Neue Daten zeigen, wer in Deutschland die Top-Empfänger sind. Quelle: spiegel.de

Empfänger EU-Agrarfonds


Rödermark intern.
Aus dem Haushaltsplan 2024/2025
Haushaltssicherungskonzept
Ein Haushaltssicherungskonzept gem.
§ 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.


Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen.
Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?

Da bleibt einem der Rollmops im Hals stecken

Man fragt sich an manchen Tagen – kann das eigentlich wahr sein? Heute ist wieder so ein Tag. Man liest beim Frühstück in der Offenbach Post etwas über Straßen in Rödermark (Printausgabe vom 5.6.2018) und da bleibt einem beim Lesen der Rollmops im Hals stecken. Warum?

BM Kern. „Nie dagewesene Erhöhung der Grundsteuer B
Keiner, aber wirklich keiner möchte die Grundsteuer B erhöhen. Unter Roland Kern wurde diese bereits von 290% auf satte 540% angehoben. Aber es müssen vom hauptamtlichen Magistrat Lösungen aufgezeigt werden wie:
– man dem Verfall der Straßen wirksam entgegenwirken kann und
– man das ohne die Grundsteuer zu erhöhen bewerkstelligen kann.
Ich denke, beides zusammen geht nicht. Es sei denn, die gute Fee kommt wieder und regelt wie so oft verfahrene Situationen in unserer Stadt.

FDP fordert 40% Gemeindeanteil. Die FWR wollen dort sogar 45% stehen haben.
Es ist vollkommen richtig, dass Anträge zurückgezogen wurden, die einen Gemeindeanteil von mehr als 30%, aber weniger als 50% forderten. Bei Antragsschluss waren Prozentsätze von mehr als 30% fast ausgeschlossen. Dann kam Bürgermeister Kern der Zufall zur Hilfe. Man muss sich das mal auf der Zunge zergehen lassen. „Der Zufall“. Zufällig bekam der BM etwas mitgeteilt, was für den Bürger weniger Belastung bedeutet. Der Zufall brachte die Wende. Es waren nicht die gründlichen Informationen über die gegebenen Möglichkeiten, es war purer Zufall. Stellen Sie sich einfach einmal vor, Herr Kern wäre an diesem bewussten Tag nicht in Wiesbaden gewesen. Gut, Schnee von gestern. Jetzt wird wahrscheinlich der Gemeindeanteil auf 100% angehoben. Das zeigt aber die Arbeitsweise (wie z.B. die Toilettenanlage am Bahnhof) vom hauptamtlichen Magistrat.

Wie sagte Herr Kruger (FDP) bei seiner Rede sinngemäß:
Purer Zufall. Dass wir jetzt über 50% Gemeindeanteil reden, ist allein einer zufälligen Begegnung des Bürgermeisters am Rande eines Termins in Wiesbaden geschuldet. Ohne diesen Zufall würde der Bürgermeister wahrscheinlich auch heute noch behaupten, dass ein städtischer Anteil höher als 30% rechtswidrig wäre.
Und was sagte Dr. Rüdiger Werner (FDP) sinngemäß in seinem Redebeitrag: „Wir waren immer für einen höheren Gemeindeanteil. Dass mehr als 30 % rechtlich zulässig sind, wussten wir bereits ein halbes Jahr vor dem Bürgermeister. Man hätte einfach einmal beim RP anrufen und nachfragen müssen.“ Quelle: Blog für Rödermark

Dass die Anträge von FDP und FWR, die 40 bzw. 45 % städtischen Anteil forderten, zurückgezogen wurden, weil der neue Vorschlag (Erkenntnis von Roland Kern, gewonnen nach einem zufälligen Treffen in Wiesbaden) des Magistrats zugunsten der Bürger noch darüber hinaus ging, liegt doch auf der Hand.

Eine Feststellung von Bürgermeister Kern ist vollkommen richtig. Würde man das notwendige Geld in die Straßensanierung investieren um den Erhalt der Infrastruktur sichern, käme es zu einer noch nie da gewesenen Grundsteuererhöhung. Richtig ist auch, wenn man 15 Jahre zu wenig investiert, hat man den Kindern und Enkeln einen unfassbar hohen Investitionsstau zur Bearbeitung überlassen.

Wer hat das zu verantworten? Sind es diejenigen, die Herrn Kern an die Aussagen seiner Fachabteilung erinnern, dass es einen Investitionsstau von ca.20 Mio. Euro gibt? Muss man die Bürger daran erinnern, dass wenn man das wirklich notwendige unternimmt, Rödermark zu einer Großbaustelle wird? Die Großbaustelle haben doch nicht die zu verantworten, die anhand mit den von der Stadt genannten Zahlen auf die Missstände hinweisen, sondern derjenige, der es so weit kommen ließ. Wer kann denn etwas dafür, dass für die notwendigen Maßnahmen das Personal fehlt? Sind das nicht alles Punkte, die der hauptamtliche Magistrat und seine Koalition zu verantworten hat? Hat man beim Personal auch die richtigen Prioritäten gesetzt?

Diejenigen, die mehr als „BIS ZU EINER MIO.“ in die Straßensanierung investieren wollen, denken auch daran, dass jährlich ca. 2,0 Mio. an neuen Kosten hinzukommen. Evtl. denken die auch daran, dass der Schuldenberg, den die Kernsche Regierung aufgehäuft hat, nicht ausschl. unsere Kinder und Enkel zu tragen haben. Bei „Bei bis zu einer Mio. jährlich “, so die Koalition, wird Roland Kern im Alter von 90 Jahren erleben können, wie sich der Investitionsstau Stand heute (20 Mio.€) abgebaut hat. Natürlich ohne jegliche Kostensteigerung in 20 Jahren und auch keine weiteren Straßen, die zu sanieren sind.

Die Leistungen der Stadt sollte man aber nicht unter den Tisch kehren.
2005 bis 2017 für 6 Mio. Euro als Schutzschirmkommune grundhafte Erneuerungen durchgeführt zu haben.“ Quelle: Blog für Rödermark Rechnen Sie bitte nach. 6.000.000/(2017-2005)
Und Schutzschirmkommune sind wir erst seit 2013

Eine weitere Grundsteuererhöhung in der bald endenden Bürgermeisterzeit von Roland Kern wäre ein Rekordergebnis. Unter Herrn Kern wurde die Grundsteuer B bereits von 290% auf 540% angehoben. Eine notwendige Erhöhung, nur für die Straßensanierung, würden weitere 300% bis 400%-Punkte bedeuten. Und das kann der BM zu seinem Abschied wirklich nicht gebrauchen. Soll es doch sein Nachfolger regeln.

 
Steigerung des Investitionsstaus für Straßen in Rödermark. Zahlen wurden von der Bauverwaltung genannt.
2017 sind es 20 Mio. €. In 2013 waren es noch 10 Mio.

 

Was bleibt?
Es fehlt eine wirklich schlüssige Erklärung vom hauptamtlichen Magistrat bzw. der Koalition. Lassen wir einfach einmal die Kostensteigerung weg. Lassen wir Straßen weg, die zu den bisher bekannten in den 20 Jahren hinzukommen. Konzentrieren wir uns nur auf das, was von der Stadt bekannt gemacht wurde. Für 20 Mio. (das sind 13% der Straßen in Rödermark) müssen grundhaft saniert werden. Der Magistrat hat eine Lösung zu präsentieren. Dafür, so sollte man meinen, wird der Magistrat bezahlt. Argumente, die das Ziel komplett verfehlen, sind nicht angebracht.
Die Koalition hat Vorschläge zu machen. Die Vorschläge der Opposition kann man, wie man ganz offensichtlich sieht, vergessen. Von der regierenden Koalition fehlt die Akzeptanz. Die Vorschläge werden schlecht geredet.
In Jahr 2039 feiern wir dann den 90. Geburtstag von Roland Kern: „Fest auf den 13% instandgesetzten Straßen in Rödermark“

Evtl. kann ja einer von der mitlesenden Koalition meine falschen Gedanken in die richtige Richtung lenken. Wenn mit Zahlen gearbeitet wird, kann ich mit Kenntnissen der Grundrechenarten dienen. Z.B. 20.000.000,00-10.000,000,00 = 10.000,000,00. 10.000.000,00/(2018-2013)= 2.000.000.00. Jedes Jahr ein zusätzlicher Posten für die „grundhafte Sanierung“.

Siehe auch
» Die ungeschminkte Wahrheit über den Straßenzustand?
» Zusammenfassung. Straßenbeitrag. Wiederkehrende Beiträge

Gemeindeanteil bedeutet, die Stadt hat den Betrag aus den laufenden Einnahmen zu bestreiten. Eine zusätzliche Einnahmequelle wäre der Straßenbeitrag gewesen. Reichen die Einnahmen nicht aus, erhöht man die Grundsteuer und evtl. die Gewerbesteuer.


Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.