Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit darf ich Sie zur nächsten bürgeroffenen Fraktionssitzung der FDP Rödermark einladen. Diese Fraktionssitzung findet am Donnerstag, den 26.07.2018, im Hotel Odenwaldblick (https://www.hotelodenwaldblick.de) statt und beginnt um 19:30 Uhr.Hier die Einladung mit der Tagesordnung
Fragen, die nicht beantwortet werden können, werden dann Magistrat zur Beantwortung vorgelegt. So bekommt der Bürger für seine Fragen den direkten Draht zur Verwaltung, Bürgermeister oder zum Ersten Stadtrat. Fragen, die eine Fraktion sonst niemals stellen würden, können so mit dem Hinweise „von den Bürgern gestellt und als wichtig empfunden“ ohne Bedenken gestellt werden.
Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025.
Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache.
Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.
Bei der anhaltenden Hitze und Dürre stellt man sich die Fragen: „Ist die Feuerwehr in Rödermark auf einen Waldbrand ausreichend vorbereitet und geschult? Sind für eine Stadt im Grünen die erforderlichen Gerätschaften zur Verfügung gestellt worden?“
-Ausreichend vorbereitet-. Was eine freiwillige Orts-Feuerwehr zu leisten vermag.
Stellungnahme zum Berichtsantrag der FDP Rödermark
– Waldbrandgefahr, ist die Rödermärker Feuerwehr entsprechend (aus) gerüstet?
1.Sind die Feuerwehren in Rödermark angesichts der aktuellen (sowie auch der allgemeinen diesbezüglichen) Gefahr von Waldbränden entsprechend gewappnet – insbesondere mit Blick auf die direkt zur Verfügung stehende/-n Technik, Logistik, Ausrüstung, Schutzausrüstung und Einsatzmittel?
Bei den aktuellen und in der Vergangenheit durchgeführten Fahrzeugersatzbeschaffungen wurde eine entsprechende Löschtechnik und Ausstattung der Fahrzeuge, auch für solche Einsatzszenarien, berücksichtigt.
» Eine entsprechende persönliche Schutzausrüstung steht den Einsatzkräften ebenfalls zur Verfügung.
»Bereits im Vorfeld sind durch die Feuerwehr entsprechende, logistische Maßnahmen vorbereitet, um sich auf eine Waldbrandlage einzustellen. Im Einzelnen können dies sein:
Einrichtung und Betrieb von Bereitstellungsräumen für nachrückende Kräfte
Einrichtung eines Landeplatzes für den Polizeihubschrauber
Einrichten von Wasserentnahmestellen für Löschfahrzeuge und den Polizeihubschrauber
Lotsendienste für ortsunkundige Einsatzkräfte
Bereitstellung von ausreichend Verpflegung für die Einsatzkräfte
Evtl. Einrichten eines Schichtbetriebes; ein Einsatz bei Waldbränden ist mit einer sehr hohen körperlichen Belastung verbunden.
2.Wie viel Löschwasser steht den Feuerwehren in Rödermark permanent und direkt verfügbar für einen ersten direkten Löschangriff im Waldbrandfall zur Verfügung? Kann der Aufbau einer permanenten Löschwasserförderung zu allen Waldflächen, auch schwer zugänglichen, in Rödermark sichergestellt werden?
Bei der Feuerwehr Rödermark stehen folgende Löschfahrzeuge zur Verfügung:
Somit stehen derzeit insgesamt 16300 Liter Löschwasser für den Ersteinsatz zur Verfügung. Durch die aktuell durchgeführte Fahrzeugersatzbeschaffung wird sich die Löschmittelmenge im Stadtgebiet zwar um 400 Liter verringern, dies hat aber auf die Effektivität im Ersteinsatz keine Auswirkungen.
Mit dem in Ober-Roden stationierten Schlauchwagen kann aus dem örtlichen Hydrantennetz bzw. aus offenen Gewässern ( Bachlauf, See usw. ) eine permanente Löschwasserversorgung über lange Wegestrecke ( 2000 m ) zur Einsatzstelle bzw. zur Wasserübergabestelle aufgebaut werden.
Bei der Feuerwehr sind entsprechende Behältnisse mit einem Fassungsvermögen von 5000 bzw. ca. 10000 Liter vorhanden. Diese Behältnisse können als Übergabestelle vor einer Einsatzstelle bereitgestellt und mit Löschwasser befüllt werden.
Gemäß Alarmplan ist die Alarmierung weiterer Löschfahrzeuge und Schlauchwagen im Rahmen der überörtlichen Hilfe vorgesehen.
3. Stehen den Feuerwehren in Rödermark direkt oder mit adäquat kurzer Zugriffszeit ausreichend geländegängige Fahrzeuge für die Waldbrandbekämpfung zur Verfügung? Wenn ja, um welche Fahrzeuge handelt es sich dabei bzw. woher kommen diese im Alarmfall?
Grundsätzlich sind alle Löschfahrzeuge mit „Allradantrieb“ ausgestattet. Somit können trockene Ackerflächen, Wiesen und bedingt auch Waldwege befahren werden.
Ein Befahren der Waldwege ist mit den vorhandenen Löschfahrzeugen auf Grund des Bewuchses lediglich auf den Hauptzufahrtswegen möglich. Im Einsatzfall müssen diese Fahrzeuge an geeigneten Zugängen zum Einsatzgebiet positioniert werden und eine Wasserleitung aufwendig und personalintensiv per Hand zur Brandstelle gelegt werden.
Rödermark intern Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen.
Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.
Ich bin froh, dass wir Sami A. aus Deutschland in seine Heimat rückgeführt haben. Was nicht in Ordnung ist, ist die Tatsache, dass ein Gericht die Rückführung untersagt hat und diese trotzdem erfolgte. Okay. Die Suche nach dem Schuldigen ist im Gange.
Eine Begründung dafür, dass die Rückführung noch rückgängig gemacht werden konnte, kann man hier lesen: „Ich bin davon ausgegangen, dass es keine Möglichkeit mehr gibt, das aufzuhalten.“ Der Zeitung zufolge hätte aber der Pilot per Funk aufgefordert werden können, aufzutanken und mit Sami A. zurückzufliegen“ Quelle: msn.com.
Den tunesischen Behörden dürfte bekannt gewesen sein, welche Person sich an Bord des Flugzeugs befunden hat. Glauben Sie, dass die Maschine nach dem Auftanken auf tunesischem Boden, ohne Sami A. auszuladen, eine Starterlaubnis erhalten hätte?
Ich denke, die Starterlaubnis wäre nicht erteilt worden. Den diplomatischen Zirkus, den wir dann am Hals hätten und unsere Regierung weiterhin an vernünftiger Arbeit behindert hätte, kann ich mir gut vorstellen.
Einen Piloten habe ich gebeten, mir zu -Starterlaubnis- eine Frage zu beantworten. Das Ergebnis der Antwort werde ich dann hier posten.
Antwort
Zum Flug
Jeder Flug beginnt mit einem Flugplan. Den reicht entweder die Fluggesellschaft ein oder die Chartergesellschaft oder staatliche Stellen – z.B. bei Flügen der Flugbereitschaft der Bundeswehr. Aufgrund dieses eingereichten Flugplanes vergeben die nationalen (bzw. in Europa gebündelten) Flugsicherungsbehörden des betreffenden Fluges einen „Slot“ für den Flug, also Hin- und Rückflug, sofern es sich nicht um einen reinen „one-way“ Überführungsflug (z.B. vom Flugzeugwerk aus etc.) handelt. Insofern muss der Flug des Sami A. vorab mit Hin- und Rückflugdaten koordiniert gewesen sein, es sei denn (sehr unwahrscheinlich) die Maschine hätte in Tunis verbleiben sollen. Ob also gemäß dem Flugplan ein sofortiger Rückflug nach Ablieferung der Passagiere und Auftanken oder ein „Layover“ (Fliegerbegriff für eine Übernachtung bzw. Zwischenstopp der Crew vor Ort) vorgesehen war, ist nicht bekannt. Unabhängig vom Flugplan erteilt die Erlaubnis zum Rollen zur Startbahn und zum Starten schlussendlich die lokale Flugsicherung bzw. Vorfeldkontrolle. Das kann sogar noch einen Schritt vorher einsetzen, wenn die Maschine z.B. am Gate steht. Da Flugzeuge keinen Rückwärtsgang haben, müssen sie durch einen Schlepper erst mal in eine Position gebracht werden, aus der sie aus eigener Kraft zur Startbahn rollen können – genannt „Pushback“. Schon für diesen Pushback bedarf es der Erlaubnis der Flugsicherung/Vorfeldkontrolle des jeweiligen Flughafens. Daher hätte die lokale Flugsicherung/Vorfeldkontrolle jederzeit (auf politische Weisung oder aus anderen Gründen) die/eine Starterlaubnis verweigern können – vielmehr noch sogar schon davor die Erlaubnis zum Pushback oder Rollen zur Startbahn. Man vergesse das Auftanken nicht – wäre das realistisch gegen eine Anweisung der lokalen Behörden passiert?
Zu Sami A.
Damit ist doch klar, dass die tunesischen Sicherheitsbehörden Sami A. direkt nach der Landung und unverzüglich im Empfang genommen hätten. Somit erübrigt sich faktisch jede Diskussion um einen Rückflug nach Auftanken (auch das hätte seitens des Airports erst mal gemacht werden müssen) ohne Öffnung der Türen der Maschine. Und im höchst theoretischen Fall, dass der Flugkapitän (mit – gesetzlicher – letzter Entscheidungsbefugnis über die Maschine und Passagiere) das Öffnen der Türen nach der Landung verweigert hätte, hätten wir jetzt einen diplomatischen Zirkus erster Güte. Bildlich: Maschine auf dem Vorfeld in der tunesischen Sonne. Klimaanlage mit dem Verbrauchen des letzten Sprits für die APU (Energiegenerator für den Bodenbetrieb, wenn die Triebwerke ausgeschaltet sind) aus und kein Frischwasser oder Vorräte mehr an Bord. Dagegen wäre das aktuelle Özil-Schmierentheater eine laue Flatulenz im Orkan …
Rödermark intern Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen.
Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.
FDP-Sommertour 2018 Einladung zur Radtour durch 3 Stadtteile mit den Rödermärker Liberalen
Seit 2011 bietet die FDP-Fraktion in Rödermark jedes Jahr in den Sommerferien eine attraktive Radtour durch Rödermark für interessierte Bürger und Parteimitglieder an. Ziel der Veranstaltung ist es, einmal direkt Vor-Ort zu sein. Weiter bei der FDP Rödermark.
Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025.
Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache.
Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.
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