Bürgerinfo zur Verfassungsreform am 23.10.2018 um 19:30 im Foyer der Kulturhalle Rödermark mit Staatsminister a.D. Jörg-Uwe Hahn. Weiter bei der FDP Rödermark
Für eine Dose, die Leben retten kann, dafür ist in Rödermark kein Geld da.
Aber für Feste im Abschiedsjahr von Bürgermeister Kern, da werden mal soeben 150.000,00 bis 200.000,00 € veranschlagt.
Rettungsdosen sind da
Thema beim VDK Info-Kaffee (8.10.2018) ist „Kleine Dosen retten Leben“
Die Veranstaltung beginnt um 15.00 h in der Kelterscheune. Mitgliedschaft im VdK ist nicht erforderlich.
Es geht an nicht darum, dass die zweifache Schutzschirmkommune* Rödermark das viele Geld für eine Rettungsdose (ca. 2,00 € p. Dose) tragen muss. Die zweifache Schutzschirmkommune Rödermark sollte diese den Bürgern zu einem Preis von 2,50 € zur Verfügung stellen. Ich hatte auf meine Rechnung 50 geordert, die innerhalb weniger Tage verteilt waren.
Unser Nachbar, Eppertshausen, hat die Wichtigkeit der Rettungsdose erkannt und seinen Bürgern zur Verfügung gestellt.
Im Notfall muss es schnell gehen. Dank einer Rettungsdose haben Ersthelfer sofort Zugriff auf alle wichtigen Patienteninformationen. Solche Behälter sollen per Beschluss der Gemeindevertretung schon bald kostenfrei im Rathaus erhältlich sein. Quelle OP-Online
*Schutzschirmkommune:
Rettungsschirm I ca.12.000.000,00 € Schuldenerlass.
Hessenkasse (Rettungsschirm II) Hilfe für die Tilgung von 28.000.000,00 € Kassenkredite.
Rödermark intern Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen.
Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.
FWR-Presseerklärung Freie Wähler Rödermark
Ahmadiyya Charity Walk eine Männerdomäne
FWR mahnen Achtung vor Gleichstellung der Geschlechter an
Es ist ein guter Brauch, dass die Ahmadiyya Gemeinden deutschlandweit einmal im Jahr einen Charity Walk veranstalten und die Startgelder und Spenden ihrer Mitglieder für soziale Zwecke an lokale Vereine und Körperschaften verteilen. Dies gilt es ausdrücklich zu loben und es wäre schön, wenn sich in dieser Hinsicht von anderen ethnischen und/oder religiösen Gruppen Nachahmer finden würden. Leider aber hat für die FWR diese Veranstaltung einen nicht erwünschten Beigeschmack. Wie in dem Bericht der Offenbach-Post vom 02.10.2018 über dieses Ereignis zu lesen war Zitat :“können islamische Mädchen bis 13 Jahren bei den Kindern mitlaufen – danach werden sie von den Läufen ausgeschlossen“. Ein für das deutsche Verständnis nicht nachvollziehbares Ausschlussprinzip. Wie soll die vielbeschworene Integration gelingen, wenn unsere ausländischen Mitbürger Hindernisse dafür aufbauen. Der FWR-Pressesprecher hat sich dieserhalb mit einem der Organisatoren des Charity-Walks in Verbindung gesetzt und die Vorbehalte der FWR dargelegt. Es wurde argumentiert, dass es im Islam eine auf dem Koran basierende Regel gibt, die eine generelle Trennung von Aktivitäten von Männern und Frauen in der Öffentlichkeit vorschreibt. Die Frauen in der Ahmadiyya Gemeinde seien absolut gleichberechtigt, möchten aber bei sportlichen Aktivitäten unter sich bleiben. Der Islam darf aber nicht über dem Grundgesetz stehen. Eine der wichtigen Grundsätze der Ahmadiyya Gemeinden weltweit ist die vollständige Anerkennung der Gesetze des Gastlandes. Die FWR begrüßen diesen Grundsatz ausdrücklich, müssen aber fragen, ob er auch in diesem Fall angewendet wurde. Artikel 3 des Deutschen Grundgesetzes garantiert den Geschlechtern Gleichheit. Es darf und kann nicht sein, dass Frauen von öffentlichen Aktivitäten – welcher Art auch immer- ausgeschlossen werden. Es wäre schön gewesen, wenn Bürgermeister Kern, der als Starter beim Charity-Walk fungierte, sich vorab informiert und auf die Veranstalter entsprechend eingewirkt zumindest jedoch zu diesem Thema vor Ort einige angemessenen Worte gesagt oder vor dem Hintergrund des Ausschlusses von islamischen Frauen sein Kommen abgesagt hätte. Integration und Völkerverständigung werden nur erreicht werden und funktionieren wenn dafür von keiner Seite künstliche Hürden aufgebaut werden.
Die Stadt Rödermark sucht Bürgerinnen und Bürger, die in Ihrem Zuhause bereits Maßnahmen zum Klimaschutz und der Gebäudemodernisierung umgesetzt haben. Mit dem Wettbewerb sollen beispielhafte Klimaschutzhaushalte in Rödermark und das vielseitige Engagement von Bürgerinnen und Bürgern gewürdigt werden. Dazu verleiht die Stadt Rödermark erstmalig die „Klima-Auszeichnung Rödermark“.
Dem Gewinner winken 500 € für die Haushaltskasse, gesponsert von der Sparkasse Dieburg. Um am Wettbewerb teilzunehmen, muss bis zum 21. Oktober 2018 ein vollständig ausgefüllter Bewerbungsbogen und mit entsprechenden Nachweisen der Umsetzung eingereicht werden (Informationen dazu im Bewerbungsbogen).Weiter bei der Stadt Rödermark.
Geld gibt es. Was ist mit dem Tontäfelchen für die Hauswand?
Dem Gewinner winken 500 € für die Haushaltskasse, gesponsert von der Sparkasse Dieburg. Schön! Sparkasse liefert. Jetzt sollte sich die Stadt mal an den Beschluss der Tontäfler aus 2012 erinnern.
[..]Vorstellbar wäre, den ermittelten Preisträgern als Anerkennung unter anderem eine entsprechend gestaltete Tontafel zum Anbringen an der Hauswand zu überreichen.[..] Quelle bgb-roedermark.de
Rödermark intern Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen.
Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.
Das in Rödermark. Das in Hessen. Ahamadiyya Muslime-Gemeinde lässt Mädchen ab 13 nicht mehr mitlaufen. Die Kinder, bei denen auch islamische Mädchen bis 13 Jahren mitlaufen konnten (danach werden sie von den Läufen ausgeschlossen), machten auf den Startpfiff von Bürgermeister Kern [..] So konnte man es am 2.10.2016 in der Offenbach Post lesen.
Worüber stimmen wir u.a. am 28.10.2018 ab?
Artikel 1 der Verfassung des Landes Hessen. Stärkung und Förderung und Gleichberechtigung von Frauen und Männern. Frauen und Männer sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männer und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
Gut, es wird ab 28.10.2018 erst darüber abgestimmt. Kann ja sein, dass man in Hessen diesen neuen Absatz im Artikel 1 der Hessischen Verfassung ablehnt. Dann kann man in 2019 wieder den Benefizlauf, ohne die ausgeschlossenen Mädchen, erneut veranstalten.
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