Bürgermeisterwahl 2019: SPD Rödermark ohne eigenen/eigene Kandidat/-in
Die SPD Rödermark wird zur kommenden Bürgermeisterwahl im März 2019 keinen eigenen/eigene Kandidaten/-in präsentieren. Über dieses Ergebnis wurde am gestrigen Samstag die Mitgliedschaft der SPD in einer Mitglieder-versammlung offiziell informiert. Samuel Diekmann, Fraktionsvorsitzender der Sozialdemokraten und als Neuling bei der Bürgermeisterwahl 2017 mit beachtlichem Ergebnis, hat aus privaten Gründen auf eine erneute Kandidatur verzichtet. Er wird die Fraktion im Stadtparlament jedoch weiter als Fraktionsvorsitzender führen. Weiter bei der SPD-Rödermark.
Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025.
Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache.
Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.
Selbst nach mehrfachem Lesen des Briefes werde ich den Verdacht nicht los, dass hier der eigentliche Verfasser die Lobby der Automobilindustrie sein muss.
Der letzte Satz vor der Abschlussfloskel: „Durch Ihr Mitwirken bei der Flottenerneuerung kann die Luft in unseren Städten weiter verbessert werden, ohne dass Sie eine Einschränkung für Ihr Mobilitätsverhalten befürchten müssen.„
ist an Frechheit kaum noch zu überbieten. Geht es noch KFA? Ich habe mitgeholfen, indem ich einen SAUBEREN Diesel erworben habe, um mit einem niedrigen CO2 Ausstoß für weniger Schadstoffe zu sorgen. Mitwirken sollten mal unsere Volksvertreter.
So wie es aussieht, scheint die Zusammenarbeit des Kraftfahr-Bundesamts mit der Autolobby bestens zu funktionieren.
Ich will mich nicht weiter über das Versagen des Kraftfahrt-Bundesamts (in Person Andreas Scheuer, Alexander Dobrindt) auslassen. Die beiden Herren können jetzt wirklich nichts dafür. Um schon drei Jahre nach Bekanntwerden der Schummelei die Autobauer verbindlich in die Pflicht zu nehmen, dafür ist die Zeit nun wirklich zu kurz. Drei Jahre braucht man doch bestimmt, um sich in die Materie einzuarbeiten.
Für die Umwelt setzt sich die höchst ehrenwerte „Deutsche Umwelthilfe“ (eine gemeinnützige Organisation) ein. Deren erfolgreiche Arbeit sollte man unterstützen, wo man nur kann. So können wir die aus heutiger Sicht Drecksdiesel, angepriesen von den Autobauern als saubere Lösung, aus dem Straßenverkehr entfernen. Den enormen Schaden, den die „Deutsche Umwelthilfe“ der Wirtschaft antut, bis hin zum Stillstand, müssen wir hinnehmen, da die Dieselautos durch die in die Luft geblasenen Abgase den frühen Tod bringen können. Aber schaden die von der EU festgelegten Werte wirklich? Ein anerkannter Lungenfacharzt, Prof. Dr. Dieter Köhler, behauptet sogar – „Die Schadstoffbelastung in Städten ist völlig unbedenklich „
Gerichte entscheiden über festgesetzte Grenzwerte. Ob diese sinnvoll sind und auch richtig gemessen wurde, dürfte egal sein. Die EU hat die Grenzwerte festgelegt und irgendwer hat verbindlich gemessen. Basta. So kann man sich auch das Verhalten der „Deutschen Umwelthilfe“ vorstellen. Grenzwert gemessen, überschritten, klagen. Sinnhaftigkeit überprüfen?
Bei der „Deutschen Umwelthilfe“ finde ich keine Artikel mit einer Auseinandersetzung zu den Aussagen von Prof. Dieter Köhler. Der Suchbegriff „Dieter Köhler“ (mit Hochkomma) auf der Webseite der Umwelthilfe ergab bei mir keinen Treffer.
Hier können Sie Fördermitglied werden. Die „Deutsche Umwelthilfe“ wird es mit Ihrer Spende den Zuweisungen von Toyota und Abmahnungen (so die FAZ ) schaffen, den Diesel abzuschaffen. Durch viele Spenden können viele Fahrverbote eingerichtet werden und der viele Diesel von den Straßen verschwinden. Ein großes Ziel für die „Deutsche Umwelthilfe“ muss es sein, nach der A40 das Frankfurter Kreuz als Umweltzone einzurichten.
Durch den dann höheren Anteil an CO2 Belastungen gibt es dann, wenn es Sponsoren so wollen, neue Tätigkeitsfelder.
Der Hammer ist, durch eine Petition wollen es doch in der Tat Bürger erreichen, dass der „Deutschen Umwelthilfe“ die Gemeinnützigkeit aberkannt wird. Hier der Link zu dieser Aufforderung.
Wer hat Schuld?
Schuld hat doch der Verbraucher. Wer hat denn den Drecksdiesel gekauft? Es waren diejenigen, die den Prospekten der Autobauer geglaubt haben, etwas Gutes für die Umwelt zu tun.
[..] Betrug das Defizit im Jahr 2009 noch knapp 1,2 Millionen Euro, konnte der Verlust im vergangenen Jahr auf rund 720.000 Euro (inklusive 300.000 Euro städtischem Zuschuss) begrenzt werden. [..] Weiter bei OP-Online
Rödermark intern. Aus dem Haushaltsplan 2024/2025 Haushaltssicherungskonzept Ein Haushaltssicherungskonzept gem. § 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.
Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen. Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?
Die Offenbach Post (Printausgabe 9.11.2018 ) berichtet unter dem Titel: Stadt möchte für drei Jahre 600.000,00 € nachzahlen.
Ein grandios gescheiterter Vorstoß vom Dezernenten des Fachbereichs 4 kann den Bürgern von Rödermark wohl satte 600.000,00 € Nachzahlung (Quelle OP) kosten. Gibt es zu den Nachzahlungen weiter Kosten, die in den kommenden Haushalten ihren Niederschlag finden? Noch steht nicht fest, ob der von der Stadt gemachte Vorschlag von den Erziehern angenommen wird.
Vorgeschichte im Telegrammstil.
Die Stadt hat den Erziehern etwas versprochen und nicht eingehalten.
Mehrere Erzieher haben den Weg zum Arbeitsgericht nicht gescheut.
Erzieher haben Recht bekommen und die Stadt soll zahlen.
Fachbereich 4 Kinder, Jugend und Senioren. Dezernent Jörg Rotter.
Im weiteren nur noch Fachbereich 4 genannt.
Wird der Einigungsvorschlag der Stadt von den Erziehern angenommen,
kostet das den Bürgern 600.000,00 € an NACHZAHLUNGEN (Quelle Printausgabe OP). Rödermark kann sich dafür beim Dezernenten des Fachbereichs 4 bedanken, der eine Steigerung der Kita-Gebühren von 3% damit begründet hat, dass die Erzieher zwei Gehaltsgruppen höher eingruppiert werden. Dass die Eltern dem Vorschlag von Herrn Rotter gefolgt sind, dass mit einer ZUSÄTZLICHEN Gebührenerhöhung von 1% auch gleichzeitig eine bessere Entlohnung des Kita-Personals verbunden ist, ist aus Elternsicht nachvollziehbar. Sich über eine Bezahlbarkeit dieser Aktion Gedanken zu machen, ist nicht Aufgabe der Elternschaft. Besonders herausgestellt wurde, dass die Höhergruppierung im Interesse einer Sicherung der Fachkräfte dient. Diese Ansicht konnte die Personalabteilung nicht teilen. [..] Es ist nicht erkennbar, dass die übertarifliche Bezahlung die Personalsituation verbessert.[..]
Hier der entsprechende Auszug, der vom Fachbereich 4 eingereichten Antrag.
Der folgende Text stand nicht zur Abstimmung. Er diente nur als Erklärung für die Vorgehensweise.
[..] Die Elternvertretungen haben sich einvernehmlich für jährliche lineare Erhöhungen um 3% (bzw. 2%) ausgesprochen. Mit der Option von 3% soll eine Höhergruppierung des Fachpersonals auf S 8, im Interesse einer Sicherung der Fachkräfte, verbunden werden.[..]
Gemäß der in den Gesprächen mit den Elternbeiräten getroffen Vereinbarung werden die Gebührensätze ab dem Kindergartenjahr 2014/2015 bis zum Kindergartenjahr 2018/2019 linear jährlich um 3 % erhöht.[..] Quelle: Antrag
Der Fachbereich 4 hat den Stadtverordneten im Rahmen der neuen Gebührenordnung auch eine Höhergruppierung der Erzieher empfohlen. Diese Empfehlung hat die Koalition (AL/Die Grünen und CDU) mit einem weiteren Antrag, die empfohlene Höhergruppierung in den kommenden Stellenplan einzuarbeiten, den Stadtverordneten zur Entscheidung vorgelegt. Beiden Anträgen – Gebührenerhöhung und Stellenplan – wurde die Zustimmung (nicht einstimmig) erteilt.
Über eine Höhergruppierung kann meines Wissens nach die
Stadtverordnetenversammlung nicht entscheiden. Die Stadtverordnetenversammlung stimmt nur dem im Haushaltsplan vermerkten Stellenplan zu. Die – Bezahlbarkeit –, des im Haushaltsplan festgelegten Stellenplans, wird im Haushaltsplan (Verfasser Stadtkämmerer in Rödermark der Bürgermeister) wie folgt vermerkt. 1) Deckungsfähigkeit gemäß § 20 Abs. 1 GemHVO:
Personalaufwendungen innerhalb eines Fachbereichsbudgets / Sonderbudgets sind gegenseitig deckungsfähig.
Oberflächlich gesehen. Aus finanziellen Gründen sprach nichts dafür,
dem Vorschlag des Fachbereichs die Zustimmung zu verweigern. Man musste davon ausgehen, dass der Fachbereich 4 alle Faktoren mit der gebotenen Sorgfalt untersucht hat. Festzuhalten ist, dass nicht alle Fraktionen zu dem gleichen Ergebnis wie der Fachbereich 4 gekommen sind und dem Antrag des Fachbereichs 4 nicht zugestimmt haben.
Doch nicht bezahlbar?
Dann die kalte Dusche und der Beginn eines unappetitlichen Streits vor Gericht?
Die Personalabteilung kam am 9.5.2016 zu dem Ergebnis: [..] Eine erneute übertarifliche Bezahlung ist nicht finanzierbar.[..] Kosten und Begründung (Sichtweise Mai 2016) entnehmen Sie dem Antrag „Zuordnung der Erzieherinnen und Erzieher in die entsprechende“ der Personalabteilung. Hier die Bewegungen in dem Tarifvertrag der Erzieher.
Die Höhergruppierung wurde zurückgenommen. Die Klagewelle begann.
Hätten die Stadtverordneten die Höhergruppierung verhindern können?
Selbst nach vielen Nachfragen bei denjenigen, die etwas dazu beitragen konnten, erlaubt es mir nicht, eine verbindliche Antwort zu geben. Ja, man hätte die Höhergruppierung dadurch verhindern können, wenn die Stadtverordneten dem Stellenplan im Haushalt 2015/2016 nicht zugestimmt hätten. Abgesehen von dem Blödsinn, sich in Tarifangelegenheiten einzumischen, warum ablehnen?
Von der Verwaltung gab es keine Warnung, dass eine Höhergruppierung unbezahlbar ist. Weiterhin wurde von der Verwaltung mahnend darauf hingewiesen, dass man durch ein Unterlassen der Höhergruppierung Mitarbeiter verlieren kann und wohl kaum neue Mitarbeiter finden wird.
Hätte der Antrag zur Stellenplanänderung keine Mehrheit gefunden, wäre eine Höhergruppierung gescheitert und man hätte der Stadt die Flut von Prozessen und Kosten erspart. Wäre damit dann auch eine Besserbezahlung der Erzieher unmöglich gewesen? Mitnichten.
Da der Erste Stadtrat eine Höhergruppierung bzw. bessere Bezahlung der Erzieher erwirken wollte, hätte der Magistrat den Weg für eine bessere Entlohnung über eine Zusatzvereinbarung, die die Zustimmung der Stadtverordneten nicht benötigt, regeln können.
Der ganze Vorgang ist handwerklich sehr schlecht gemacht und eine Einmischung in Tarifangelegenheiten sollte man tunlichst den wirklichen Spezialisten (Verdi) überlassen. Aber egal. Man hat ja die Bürger, die klaglos zahlen.
Wie viel Straßen hätte man mit diesem Geld grundsanieren können?
Vereine könnten sich über eine höhere Vereinsförderung freuen.
Man könnte die den Jugendlichen versprochene Überdachung an „Spalt Tablette“ liefern.
Mit dem Geld für die Nachzahlung wäre ein Jahr Hessenkasse (Schuldenabbau Kassenkredite der Stadt Rödermark) bezahlt. In Grundsteuer B ausgedrückt wären das 60 Prozentpunkte.
Bitte eigene Rückschlüsse bilden.
Es wehrten sich 2015 rund 120 Erzieher. Von diesen 120 Erziehern sind noch aktuell 70 bei der Stadt. Quelle OP 8.11.2018.
Demnach haben 50 Erzieher seit 2015 den Arbeitsplatz gewechselt oder sind jetzt im Ruhestand.
Kurios ist.
Kurios ist, im Haushaltsplan 2015/2016 gibt es im Stellenplan (Erzieher) keine S6 Eingruppierung mehr.
Die Spalt-Tablette wurde seinerzeit vom Künstler Friedel Deventer „florales Objekt“ genannt. Siehe
Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025.
Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache.
Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.
Nachtrag
Vor lauter Begeisterung über den Artikel „Kampf um die Krone“ in der Dreieich Zeitung vom 14.11.2018 habe ich den Artikel „Freie Wähler: Wendehals Rotter“ übersehen. Ebenfalls sehr lesenswert, weil dieser Artikel auf eines der Ziele vom Bürgermeisterkandidaten der CDU eingeht.
„Wenn es im Stadtparlament zur Willensbekundung und Abstimmung kommt, kneift die Union. Rotter habe in seine Eigenschaft als erster Stadtrat die FW-Fraktion „regelrecht gemaßregelt“, als diese vor wenigen Monaten mit dem Thema vorstellig geworden sei.“ Quelle DZ. 14.11.2018
Die Wahl von Jörg Rotter zum Bürgermeisterkandidaten durch die CDU Mitglieder kann man laut DZ vom 14.11.2018 als gesichert ansehen. – Ein Mann mit Anpackerqualitäten – so das Lob des CDU-Chefs zum kommenden Bürgermeisterkandidaten seiner Partei. Mit diesen Vorschusslorbeeren sollte man die in der DZ aufgeführten Ziele für Rödermark nicht als Vision ansehen, sondern als schon so gut wie realisiert. Die Koalitionsmehrheit wird dem kommenden Bürgermeister bei der Umsetzung wohl kaum Steine in den Weg rollen.
Nach aufmerksamen Studium des Artikels von Herrn Köhler stellt man sich die Frage: Warum brauchen wir noch eine Wahl? Das Ergebnis steht doch schon FAST fest. Wer kann dem abgedruckten Ideenschwall, mit dem für den Bürgermeisterkandidaten der CDU geworben wird, etwas dagegenhalten?
Was nicht erwähnt wurde, sind die Finanzen der Stadt. Man wartet bestimmt erst den kommenden Haushaltsentwurf von BM Kern ab, um dann dazu Stellung zu beziehen.
Zurückhaltender sind die Aussagen der AL/die Grünen Kandidatin. Noch kann man ihre Ziele nicht deutlich erkennen. Wenn die AL es mit der Kandidatur ernst meint, wird sich das sicherlich bald ändern.
Die Leistung des kommenden Bürgermeisters wird sich an der Umsetzung der gesteckten Ziele messen lassen.
Rödermark intern Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen.
Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.
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