Im Zuge der wachsenden Verärgerung über die Erhöhung der Grundsteuer hat der Rumpenheimer Wolfgang Lotter eine Online-Petition ins Leben gerufen. Siehe OP-Online
Es ist gut, wenn die Bevölkerung gegen eine vermeintlich ungerechte Behandlung/Belastung aufbegehrt. In Rödermark gehört dazu eine ganze Portion Mut, sich gegen eine Entscheidung der regierenden Fraktionen und des hauptamtlichen Magistrats zu wehren. Regelmäßige Besucher der Stadtverordnetenversammlung werden noch mit Grauen an die Ungehörigkeit – Bürger auslachen – erinnern. Es ging, genau wie in Offenbach, um einen Grundsteuer B Erhöhung.
Siehe: Bürger werden von einigen Stadtverordneten bei der Stavo ausgelacht.
Zu der Petition. Ich glaube nicht, dass diese Petition eine Änderung der Pläne herbeiführen wird. (Quorum 1.300 ist weit überschritten.)
Offenbach hat wohl zu viel Geld ausgegeben. Wo? Kann ich natürlich nicht sagen. Man braucht aber des Bürgers Geld, um den Haushalt zu sanieren.
Ich wohne in Rödermark. Stehen wir bald vor einem ähnlichen Problem? Warten wir ab, bis die Wahl vorbei ist und der nächste Haushalt kommt (oder Nachtragshaushalt). Dann werden wir hören, – wer und vor allem warum an was – die Schuld zugewiesen bekommt. Erkenntnisse, die man auch schon heute haben sollte.
Sehen/Hören Sie sich genau die Aussagen der Bürgermeisterkandidaten an. Was wird für die Zukunft geplant? Will man Geld sparen oder weiterhin auf neue Projekte setzen, die den Bürgern zunächst gefallen? Auch dann noch, wenn sich herausstellt, dass hinter dem Finanzierungsplan eine unausgesprochene Grundsteuer B Erhöhung steht?
Rödermark wird in diesem Jahr wahrscheinlich den Schutzschirm I verlassen. Der NEU in Anspruch genommene Schutzschirm II (Hessenkasse) wird uns nun weitere knapp 21 Jahre mit 700.000,00 € Kosten p. Jahr begleiten. Wenn man davon spricht, man hat nach dem Verlassen des Rettungsschirms I wieder neue Spielräume, fragen Sie danach, wie die Spielräume aussehen. Mit der Hessenkasse wurden auch neue Regeln aufgestellt.
Hessenkasse und das neue Haushaltsrecht. Vorbei ist es mit dem hemmungslosen Ausgleich von Verbindlichkeiten über Kassenkredite.
Vor allem aber wird die Aufnahme neuer Liquiditätskredite (dieser Begriff wird in Hessen nun anstelle von „Kassenkredite“ verwendet) genehmigungspflichtig, ebenso die Liquiditätsplanung der Gemeinde, die der Kommunalaufsicht vorzulegen ist (§§ 97a und 105) Quelle: kommunalwiki.boell.de
Kassenkredite / Liquiditätskredite. Im privaten Haushalt auch bekannt als Überziehungskredit. Rödermark hat über die Kassenkredite/ Überziehungskredit einen Schuldenberg von ca. 31 Mio. aufgebaut. Hier hilft jetzt die Hessenkasse (alias Schutzschirm II) mit knapp 28 Mio. 50% davon zahlen wir in Rödermark über Raten in 21 Jahren ab.
Kommunen, die nicht unter den Rettungsschirm II geschlüpft sind, müssen nicht zahlen. Die werden belohnt. 70 Kommunen (von über 100) in Hessen haben schon den Bewilligungsbescheid erhalten. Rödermark gehört NICHT dazu.
Die HESSENKASSE des Landes kümmert sich nicht nur um die Entschuldung unserer Kommunen, sondern bewusst auch um die Stärkung derer, die sich mit Blick auf ihren Haushalt manche Investition verkniffen haben. Quelle: finanzen.hessen.de
Babbeln kann man wunderbar über zukünftige Projekte. Aber glauben Sie keinem, der etwas in den Raum stellt, weil es gefallen könnte und nicht ein Wort darüber verliert, woher das Geld kommen wird. Fragen Sie nach, wie man überhaupt neue Projekte angehen kann, wenn man noch nicht einmal in der Lage ist, für unbedingt notwendigen Instandhaltungskosten die Mittel bereitzustellen. Klar, wenn man es machen wollte, müsste man ( Stand der Dinge heute), die Grundsteuer B gewaltig erhöhen. Macht sich aber im Wahlkampf nicht so gut. Besser sind da neue Projekte. Und denken Sie an den Spruch, der gerne nach der Wahl unausgesprochen in den Köpfen des/der Gewählten herumgeistern könnte: „Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern.“
Was man bisher zu neuen Projekten lesen kann, ist:
- Gefahrenabwehrzentrum.
- Zentral gelegenes Jugendhaus.
Rödermark kann mehr.
Wir brauchen nur den/die richtige(en) auf dem Bürgermeistersessel.
Denken Sie daran. Frischer Wind tut gut.
Petition hat genug Unterstützer
Stefan Wolf aus Offenbach ist überzeugt davon, dass die Bürger die Misswirtschaft der Politik ausbaden müssen: „Die Grundsteuererhöhung ist ein Ausdruck von Hilflosigkeit und Misswirtschaft. Quelle OP-Online.
Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.