Selbst ein ehemaliges Mitglied der Stadtverordnetenversammlung dachte » wir brauchen deshalb einen neuen Ersten Stadtrat, weil der jetzige Erste Stadtrat Bürgermeister wird. « Falsch. Turnusmäßig steht in 2019 die Neuwahl (Ausdeuten) eines Ersten Stadtrates an. Darum hat Bürgermeister Kern in 2017 sich zur Wiederwahl, mit einer Amtszeit von nur 2 Jahren, gestellt. Das war Teil des „politischen Rödermarkplans“ der fast an der Wahl von Carsten Helfmann gescheitert wäre.
Politischer Rödermarkplan: Jörg Rotter Bürgermeister, Erster Stadtrat Mitglied der AL
Rödermark intern. Aus dem Haushaltsplan 2024/2025 Haushaltssicherungskonzept Ein Haushaltssicherungskonzept gem. § 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.
Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen. Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?
Die von den Fraktionen gestellten Fragen werden schriftlich beantwortet und im Bürgerinformationssystem bereitgestellt.
Die Antworten stehen jetzt auch hier zur Verfügung.
» Heizenergie verpufft in der Halle Urberach
» Dreieichbahn. Lärmbelästigung durch neue Züge
» Mitgliedschaften in Verbänden und Vereinen.
» RMV-Fahrplanheft
» Stellungnahme der Kommunen zum Kreishaushalt
Herr Oliver Kühl (FDP) wurde als Nachfolger von Herrn Köhler (FDP) einstimmig in die Betriebskommission der Eigenbetriebe gewählt.
Ortsumgehung Urberach
Bürgermeister Kern berichtete darüber, dass Gespräche zur Ortsumgehung Urberach geführt wurden. Ein Gesprächsprotokoll wird nach Genehmigung zur Verfügung gestellt. Siehe auch Mitteilungen vom Magistrat
Prüfantrag zur S-Bahnunterführung Ober-Roden.
Ob eine Unterführung die Lösung darstellt, wurde unterschiedlich beurteilt. Gute Argumente GEGEN eine Unterführung kamen von Herrn Gerl (AL). » Die seinerzeit getroffene Entscheidung war KEINE Fehlentscheidung. Würde der Verkehr unter/über der Bahn geführt, würde die Frankfurter/Dieburger attraktiv für den Durchgangsverkehr und man befürchtet dadurch eine erhebliche Mehrbelastung für die Anwohner. Würde man jetzt eine Unterführung bauen, müssten die Rampen erheblich verlängert werden. Waren seinerzeit 12% Steigung zulässig, so sind das nun nur noch 7% «
„Wir haben das Bauwerk (die fehlende Unterführung der S-Bahn) wie wir es wollten, aber nicht den Zustand“, so Michael Gensert (CDU). Und weiter: „Wir wollten keine Schrankenschließzeiten von 30 Minuten in der Stunde!“ Man hätte vor der in 1995 getroffenen Entscheidung ein Gutachten einfordern müssen. Die Aussage » die Schrankenschließzeiten entsprechen in etwas der Wartezeit vor einer Ampel « hätte man nicht einfach nur so hinnehmen dürfen.
Herr Schröder (FDP) hat die in 1990 getroffene Entscheidung, wie auch viele Bürger in Ober-Roden, nicht verstanden. Äußerte sich aber weiter nicht und möchte das Verkehrsgutachten abwarten.
Herr Kruger (FDP) favorisiert, in Hinblick auf die enormen Kosten für eine Unterführung, die Optimierung des IST Zustands. Dazu muss der Bürgermeister gegenüber der Bahn robust auftreten. Aber auch hier – warten wir das Verkehrsgutachten ab.
Bürgermeister Kern befand auch, dass die damalige Entscheidung gegen eine Unterführung richtig war. Eine Unterführung wäre eine Ortskernzerstörung gewesen. Ein schienengleicher Übergang an sich ist kein Problem. In Urberach (Dreieich-Bahn) gibt es laut BM Kern keinerlei Beschwerden. Die dortigen Schließzeiten sind wesentlich kürzer als die in Ober-Roden. BM Kern begrüßte den Prüfantrag, mahnte aber auch gleichzeitig an, realistisch zu bleiben. Seine Hoffnung ist, dass durch technische Verbesserungen die Schließzeiten verkürzt werden können.
Siehe auch [..]Ziel der Planung ist die Erweiterung der P+R-Anlagen im Bereich des Bahnhofs Ober-Roden sowie die Anlegung eines Fuß- und Radweges entlang der Bahnlinie. Weiterhin soll diese Fläche für eine mögliche Unterführung der S-Bahn (Bahnübergang Dieburger Straße) vorgehalten werden.[..] Quellen:
» 30.05.2006 2. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
» 30.05.2006 Freihalten von Bebauung
Rödermark intern. Aus dem Haushaltsplan 2024/2025 Haushaltssicherungskonzept Ein Haushaltssicherungskonzept gem. § 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.
Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen. Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?
An mich gestellte Fragen: Wird jetzt die Grundsteuer erhöht? Wird, im Gegensatz zu den gemachten Versprechungen, die Qualität in den KiTas sinken? Wird in anderen Städten nach gleicher Tarifeingruppierung gezahlt? Musste die Stadt Rödermark die Erzieher höher eingruppieren? Kann man nicht am Personal sparen? Brauchen wir neue Gebäude?
Vorweg. Ich bemühe mich um eine Antwort. Der bessere Weg wäre aber, wenn Sie den Stadtverordneten Ihres Vertrauens fragen. Sie kennen keinen? Dann suchen sie mal im Internet. Sie werden dort bestimmt den Stadtverordneten Ihres Vertrauens finden.
Nicht meine Antwort. – Grundsteuer wird erhöht. Und schuld daran sind die Kosten für Kinder/Jugendliche und Senioren – So kann man ab und zu hören.
Aus dem Haushalt 2019. Zu Höhergruppierung. Wie handeln andere Städte? Bestand die Notwendigkeit einer Höhergruppierung?
Höhergruppierungen: – Es werden 420.000 € für die Eingruppierung der Erzieher/innen von S8a nach S8b bereitgestellt. [..] Haushalt der Stadt Rödermark. Seite 29
Nach mehreren Prozessen vor dem Arbeitsgericht haben die Erzieher dann die versprochene Höhergruppierung erhalten. Ob es sich bei den 420.000,00 € um laufende Zahlungen PLUS Nachzahlungen handelt, ist mir nicht bekannt.
Man könnte daraus ableiten, dass man schon in 2015 (ab da sollte die Höhergruppierung greifen) mit extremer Steigerung der Gehaltskosten im KiTa-Bereich rechnen musste.
Eingruppierung. Es gibt Städte, die den Tarif bezahlen, den jetzt auch Rödermark nach mehreren Gerichtsverhandlungen zahlt. Obwohl die Personalabteilung (Herr Bihn) klarstellt – Es ist nicht erkennbar, dass die übertarifliche Bezahlung die Personalsituation verbessert -. Kostensteigerung bei Höhergruppierung in 2016 geschätzte 300.000,00€ Quelle: Antrag der Personalabteilung. Juni 2016
Rodgau zahlt weiterhin S6 neu (S8a). Die Stadt Rodgau hat im Stellenplan 1,5 Stellen mit S8b und 180,5 S8a
[..]Weitere Veränderungen ergeben sich unter anderem aus einer pauschalen Reduzierung im Kita-Bereich von 400.000 €. Nicht alle Stellen werden ganzjährig besetzt sein, da zu Beginn des Kindergartenjahres Plätze für Kinder freizuhalten sind, die im Laufe des Kindergartenjahres das dritte Lebensjahr vollenden.
Eine weitere Reduzierung der Personalkosten wird durch eine Änderung der Verfügungszeit in der Kinderbetreuung erreicht werden. Die Reduzierung der Verfügungszeit von 20% auf 15% führt zu einem geringeren Personalaufwand von rund 390.000 € und eine Umstellung bei der Berechnung der Verfügungszeit führt zu einer weiteren Einsparung in Höhe von 120.000 €. Quelle: Haushalt Stadt Rödermark. Seite 29
[..] Die Anzahl der Planstellen der Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst erhöht sich gegenüber dem Stellenplan 2018 um 9,0 auf 148,0 Planstellen. Quelle: Haushalt Stadt Rödermark. Seite 52, 57
Wenn sich Einsparungen daraus ergeben, dass Stellen oftmals nicht zeitnah nachbesetzt werden können, sind das keine wirklichen Einsparungen. Das sind Ausgaben, die dann sofort anfallen, wenn ein Mitarbeiter gefunden wurde. Man kann also täglich mit den Kosten rechnen.
Benötigt werden im Laufe des Jahres für den Fachbereich 4 (Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst) 17,5 neue Mitarbeiter. Durch Reduzierungen wird man den Stellenplan nur um 9 neue Mitarbeiter anheben. Quelle: Haushalt Stadt Rödermark. Seite 57, 58 und 61
S8a S8b im Stellenplan.
Aufmerksamen Lesern bzw. Bürgern, die sich mit dem Dilemma Höhergruppierung beschäftigt haben, werden feststellen, dass im aktuellen Stellenplan KEIN Mitarbeiter mehr nach S8a (alte S6) bezahlt wird. FDP Stadtverordnete hatten dazu eine Frage gestellt. Hier die Fragen und die Antwort. Frage: Vor wenigen Wochen berichtete Bürgermeister Kern von dem ausgehandelten Kompromiss im Streit um die Höhergruppierung der Erzieherinnen. Sinngemäß – so hat es die FDP-Fraktion verstanden – sollen alle Erzieher, die Anfang 2015 schon da waren (rund 70) jetzt in die Tarifgruppe S8b aufsteigen, die seitdem Eingestellten sollen nach 5 Dienstjahren ebenfalls höher gruppiert werden. Folgerichtig sollen diese auch 2019 weiter nach S8a bezahlt werden. Neueinstellungen sollen vorerst nach S8a erfolgen. Auf Seite 57 werden 13,5 neue Planstellen nach S8a als benötigt beschrieben. Auf Seite 58 steht dann, dass alle Planstellen von S8a auf S8b angehoben werden sollen und im Stellenplan sind ausschließlich Stellen nach S8b ausgewiesen. Dies widerspricht der Mitteilung des Bürgermeisters vom Dezember. Sollten wir hier etwas falsch verstanden haben, bitten wir um Aufklärung. Antwort: Da unterjährig nicht absehbar und planbar ist, wie viele Planstellen tatsächlich mit Eg S8b besetzt werden müssen (eine abschließende Regelung liegt auch noch nicht vor), ist es zur flexibleren Bewirtschaftung erforderlich die Voraussetzung zu schaffen, tatsächlich nach Eg S8b eingruppieren zu können. Das bedeutet nicht, dass tatsächlich auch alle Planstellen entsprechend genutzt bzw. besetzt werden. Quelle: FDP-Roedermark
Ausbau/Neubau KiTas.
Dürfte ja wohl keine Überraschung sein. Wenn man Wohnungen baut, kann man nicht ausschließen, dass Familien mit Kindern nach Rödermark kommen. Dann braucht man evtl. auch zusätzlichen Platz für Kindergärten und auch zusätzliches Personal. Wenn man neue Kindergärten baut, sollte man die so bauen, dass die
1) länger als 30 Jahre halten und
2) wenn die dann in ?? Jahren nicht mehr gebraucht werden, in Wohnungen umwandeln kann.
Grundsteuer.
Ich spiele mal „Krake Orakel“. Die Grundsteuer wird spätestens mit dem Haushaltsplan 2020 erhöht.
Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025.
Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache.
Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.
Das letzte Kapitel des politischen Rödermarkplans wird umgesetzt.
Wer wird Erster Stadtrat oder Erste Stadträtin, wenn Jörg Rotter (CDU) am 1. Juli das Bürgermeisteramt antritt? Lesen Sie weiter bei OP-Online
Keine Angst. Die Bürger schreiten deshalb nicht schon wieder zur Wahlurne. Die Bürger haben mit der Stadtratswahl nur indirekt etwas zu tun.
Diese Stelle wird öffentlich ausgeschrieben. Dann wird die Mehrheit der Stadtverordneten, sicherlich wie abgesprochen einem ihrer Parteimitglieder den Posten zuschieben. Letztendlich wird die Mehrheit in der Stadtverordnetenversammlung (AL/Die Grünen, CDU) den „Ersten Stadtrat“ küren. Ob da immer nach Lebenslauf oder Eignung entschieden wird, ist mir nicht bekannt.
Der „politische Rödermarkplan“ dürfte für den Posten ein Mitglied der AL vorgesehen haben.
Haben die Bürger Einfluss darauf, wer Erster Stadtrat wird? Da sich aus der Kommunalwahl (wieder in 2021) die Mehrheit in der Stadtverordnetenversammlung ergibt, haben die Bürger auch einen gewissen Einfluss auf die Stadtratswahl.
Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025.
Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache.
Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.
Rödermark ist auf einen Schlag mindestens 25.000.000,00 € an Kosten los!
Ein genialer Schachzug vom scheidenden Bürgermeister. Man kann sagen: „Rödermark ist unter den dritten Rettungsschirm geschlüpft.“ Was ist passiert?
Dass Rödermark im Straßenbau einen Investitionsstau von ca. 25 Mio. Euro vor sich herschiebt und ein Konzept für den Abbau dieser Kosten nicht sichtbar ist, dürfte bekannt sein. Nun hat man diese Kosten ganz einfach auf Dritte übertragen.
Rödermark hat sein Straßennetz verkauft. Da es sich um einen sehr hohen Millionenwert (nicht der Kaufpreis) handelt, musste das Vorhaben EU-weit ausgeschrieben werden. Ein italienischer Betreiber, der bereits in verschiedenen EU-Ländern Straßennetze mit Mautstraßen unterhält, hat letztendlich den Zuschlag bekommen. Das vorgelegte Konzept und die niedrigen Kosten für die Bürger haben überzeugt. Der Verkaufspreis für das Straßennetz beträgt 1,00 €. Zusätzlich erhält Rödermark eine jährliche Dividende und 70% der Bußgelder verbleiben in Rödermark. Die bereits bestehenden Instandhaltungskosten und Folgekosten sind jetzt Sache des Betreibers. Vom Betreiber wird garantiert, dass mindestens 3,5 Mio. € jährlich in den Straßenerhalt investiert werden. Überwachen der Mautpflicht sowie Eintreiben der Bußgelder ist Sache der Stadt.
Ab Mitte 2020 wird für die Benutzung der Ortsstraßen eine jährliche Mautgebühr erhoben. Die Mautgebühr, für jedes Auto und motorisiertes Zweirad zu entrichten, bewegt sich für die Rödermärker in etwa in der Größenordnung, die man über einen Straßenbeitrag oder über die Grundsteuer hätte zahlen müssen. Die niedrigen Jahreskosten (ca. 150€ je Auto, 80€ je motorisiertes Zweirad) sind nur deshalb möglich, weil auch Ortsfremde die Maut zu entrichten haben.
Die Preise für eine Vignette mit Gültigkeit für einen Tag, mehrere Tage und einen Monat sind noch nicht genau bekannt.
Sorge derjenigen, die Rödermark nicht besuchen, sondern nur durchfahren wollen und dafür eine Maut zu entrichten hätten, ist unbegründet. Rödermark kann bereits heute schon über Bundesstraßen, Landes- und Kreisstraßen elegant umfahren werden.
Es ist nicht geplant, das Einhalten der Mautpflicht über einen elektronischen Weg zu überwachen. Das Ordnungsamt wird das Einhalten der Mautpflicht durch Augenschein überwachen. Hohe Bußgelder sollten jeden davon abhalten, ohne gültige Vignette in den mautpflichtigen Ortsbereich einzufahren.
Ein zusätzliches Schmankerl hatte sich Bürgermeister Kern sich bis zum Ende seines Vortrags vorbehalten. Das Parkplatzproblem. Da die Nutzer der Parkplätze vielfach aus der Umgebung kommen und mehr als 8-Stunden dort verbleiben, ist eine einfache Überprüfung der Mautpflicht möglich. Bürgermeister Kern erhofft sich dadurch, dass sich das Parkplatzproblem langsam aber sicher von selbst erledigt.
Vignetten sind in den ausgewiesenen Geschäften und über das Internet zu erwerben. Mit den Betreibern der größeren Geschäfte wie Aldi, Lidl, Kaufland u.v.a.m wurden bereits positiv verlaufende Verhandlungen geführt, damit dort Automaten zum Entrichten der Mautgebühr aufgestellt werden können.
So ganz nebenbei wurde noch eine Bemerkung abgegeben, die zwar das ganze Projekt nicht zum Scheitern bringen wird, aber als Wermutstropfen bezeichnet werden kann. Sollte es ein Straßeninvestitionsprogramm geben und Rödermark aufgrund der neuen Gegebenheiten nicht in den Genuss der Förderung kommt, muss Rödermark den Förderbetrag dem Betreiber zahlen.
Rödermark intern. Aus dem Haushaltsplan 2024/2025 Haushaltssicherungskonzept Ein Haushaltssicherungskonzept gem. § 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.
Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen. Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?
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