Maßnahmen gegen den alltäglichen Parkdruck gefordert.

Parkdruck beenden

Pressemeldung.
FDP Rödermark fordert effektive Maßnahmen gegen den alltäglichen
Parkdruck am und insbesondere um den Bahnhof in Ober-Roden!

Liberale fordern Förderung des lokalen ÖPNV und zugleich effektive Maßnahmen zur spürbaren Verringerung des Pendler-Parkdrucks in Ober-Roden.
Die FDP Fraktion Rödermark fordert den Magistrat zur nächsten Sitzung der Rödermärker Stadtverordnetenversammlung (03.09.2019) eindrücklich auf, endlich effektive Maßnahmen zur spürbaren Verminderung des tagtäglichen, massiven Parkdrucks am sowie im Umfeld (Nebenstraßen) des Bahnhofs in Ober-Roden zu ergreifen. Damit einhergehend soll eine grundsätzliche Förderung des Schienen-ÖPNV in Rödermark erreicht werden.

Die FDP Fraktion in der Rödermärker Stadtverordnetenversammlung hat dazu (Wortlaut)
zur nächsten (03.09.2019) Sitzung der Stadtverordnetenversammlung beantragt:

  • 1) Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark stellt fest, dass dem – insbesondere auch mit Blick auf die Zukunft – massiven PKW-Parkdruck am und im weiteren Umfeld des Bahnhofs Ober-Roden dringend entgegengewirkt und damit die grundsätzliche einhergehende Attraktivität des ÖPNV gesteigert werden muss.
  • 2) Der Magistrat der Stadt Rödermark wird beauftragt, mit dem Ziel der nachhaltigen Verringerung des PKW-Parkdrucks am P+R Parkplatz (inklusive der umliegenden Straßen) am/um den Bahnhof Ober-Roden sowie der dadurch möglichen Erreichung der Attraktivitätssteigerung des ÖPNV (S-Bahn) alle nötigen Gespräche mit den beteiligten Kommunen: der KVG, dem RMV sowie der DaDiNa zu führen. Ganz wesentliche Aspekte dieser Gespräche sollen unter anderem sein:
    a. Einführung eines Zwischentarifes
    b. Verbesserung und Optimierung der Taktung zwischen Bus, Dreieichbahn und SBahn
    c. Schaffung einer ergänzenden Buslinie zur Abdeckung von Taktungslücken Richtung
    Dieburg
  • 3) Der Magistrat der Stadt Rödermark wird beauftragt, hinsichtlich der vorstehend genannten Arbeitsaufträge sowie deren Ergebnisse schnellstmöglich den kommunalen Gremien in Rödermark formal zu berichten.


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

Eine wunderbare Nachricht. Languste ist nicht in Verzug.

Languste nicht im Verzug.
Languste nicht im Verzug.

„LANGUSTE“ bundesweiten Liegenschafts-und Grundstücksdatenbank zur vollautomatisierten Wertfeststellung

Bei der Diskussion über die geplante CO2-Steuer und die Vermögenssteuer darf man die Grundsteuer nicht außer Acht lassen.
Ich meine jetzt nicht die turnusmäßigen Erhöhungen, die uns die Kommunen immer wieder gerne aufs Auge drücken, sondern die Grundsteuerreform. Das Bundesverfassungsgericht hat den Gesetzgeber aufgefordert, eine neue Berechnungsmethode einzuführen. Dazu ist es erforderlich, alle Grundstücke in der BRD neu zu erfassen und zu bewerten. Wie viele Grundstücke sind das? Hier eine Übersicht.

Man kann heute nicht mit Gewissheit sagen, wie hoch die zusätzliche Belastung oder auch die Entlastung der Bürger nach der Neuberechnung sein wird. Was man aber der eigenen Kommune abverlangen kann, ist eine klare Aussage, die da lauten könnte: „Erhöhen sich durch die neue Berechnungsmethode die Einnahmen der Grundsteuer B, wird man über die Senkung des Hebesatzes dafür sorgen, dass sich die Einnahmen NICHT erhöhen werden. Bei Einnahmeminderung kann der Hebesatz angehoben werden.
Weder Bürgermeister noch Kämmerer können damit argumentieren: „Wir können nichts dafür. Kommt von oben“. Solche Argumente wären natürlich totaler Blödsinn. Die Kommunen steuern die Höhe der Einnahmen aus der Grundsteuer HEUTE und KÜNFTIG über den Hebesatz.

Gut, man kann sagen: „Erst in ?2022 (2025)? greifen evtl. die neuen Berechnungsmethoden.“ Wenn man aber als Beispiel die Reaktionszeit auf verschiedene andere Anfragen an den hauptamtlichen Rödermärker Magistrat heranzieht, dürften 3 oder 6 Jahre Vorbereitung für die Komplexität der Sache angemessen sein.

Heute die Antworten des Bundesministeriums der Finanzen
[..]Für den Erfolg der Reform der Grundsteuer ist es von entscheidender Bedeutung, dass die technischen Möglichkeiten geschaffen werden, um Daten, die für die Berechnung der Grundsteuer gebraucht werden, austauschen zu können[..] Siehe: Administrierbarkeit der Reform der Grundsteuer

Man ist laut Bundesregierung nicht im Verzug, weil man von Anfang an mit Verzug gerechnet hat.

Aus Sicht der Bundesregierung befindet sich der Aufbau der Grundstücksdatenbank LANGUSTE aufgrund der frühzeitigen Planungen nicht in Verzug. Die Bundesregierung ging bereits bei der Konzeption des zu reformierenden Grundsteuer- und Bewertungsrechts davon aus, dass zum Hauptfeststellungstichtag 1. Januar 2022 die Grundstücksdatenbank LANGUSTE nicht zur Verfügung stehen würde. Mit einer Bereitstellung kann frühestens im Laufe des Hauptfeststel-lungszeitraums 2022 gerechnet werden.[..] Siehe: Administrierbarkeit der Reform der Grundsteuer

Wird die Bundesregierung den Bundesländern durch finanzielle Unterstüt-zung oder durch Bereitstellung von zusätzlichem Personal beim verzögerten Aufbau der Grundstücksdatenbank LANGUSTE helfen, um die Adminis- trierbarkeit der Grundsteuerreform zu erhöhen, und wenn nicht, inwiefern wird die Bundesregierung sonst Unterstützung leisten? Der Bund wird die Länder bei der Umsetzung der Reform in geeigneter Art und Weise unterstützen. Eine personelle und finanzielle Unterstützung des Bundes ist derzeit nicht beabsichtigt. Die Verwaltungs- einschließlich der Personalhoheit hinsichtlich der Grundsteuer obliegt den Ländern bzw. Kommunen. Siehe: Administrierbarkeit der Reform der Grundsteuer

Die Antworten des Bundesministeriums der Finanzen sind dem Transparenzverteiler der FDP Rödermark unter „Heute im Bundestag (HiB)“ entnommen.

Siehe auch
» In 2015 FDP und FWR Grundsteuerbremse dringend nötig
» Zusammenfassung Grundsteuer B

Bemerkung
Deshalb hatten sich die Länder in letzter Sekunde noch eine „Öffnungsklausel“ erkämpft. Heißt: Wenn sie wollen, dürfen sie einfach ein komplett eigenes Gesetz machen. Und nun ist klar: Nicht nur Bayern wird solch einen Sonderweg gehen!


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

Schlimm dieser tRump. Alaska zur Abholzung freigeben.

tRump. The destroyer
tRump. The destroyer

Wir reden über CO2-Steuer. Eine Vermögensteuer soll her, damit wir Geld für unsere Klimaziele haben. Um unseren kleinen Anteil an der weltweiten CO2-Verschumutzung zu leisten (was auch richtig ist) werden Milliarden investiert.
Und was hat tRump vor?
[..]Im Südosten Alaskas liegt der größte intakte gemäßigte Regenwald der Erde. Er steht unter besonderem Schutz – das will Präsident Donald Trump jetzt aber ändern. Der amerikanische Präsident Donald Trump will den Regenwald in Alaska zur Abholzung freigeben.[..] faz.net
Siehe auch
» Liste der größten Kohlenstoffdioxidemittenten

Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

Digitale Verwaltung in Deutschlands Kommunen.

Große Aufgabe. Nur noch wenig Zeit.

OZG. OnlineZugangsGesetz
OZG. OnlineZugangsGesetz

Im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes(OZG) müssen die Verwaltungen von Bund, Ländern und Kommunen ihre Verwaltungsleistungen bis zum 31.12.2022 auch on-line anbieten. Allerdings ist nicht ohne Weiteres klar, welche Verwaltungsleistungen es in Deutschland genau gibt und welche Digitalisierungspotenziale bei der Umsetzung des OZG gehoben werden sollen. Das vorliegende Dokument soll hierfür Klarheit schaffen, indem es die online anzubietenden Verwaltungsleistungen in etwa 575 OZG-Leistungen zusammenfasst. Die etwa 575 umzusetzenden OZG-Leistungen für Bürgerinnen und Bürger sowie für Unternehmen sind anhand von Lebens- und Geschäftslagen systematisiert. Jedes dieser Lebens-bzw. Geschäftslagenpakete umfasst durchschnittlich etwa 10 Verwaltungsleistungen.

Ausgangspunkt für die Identifikation der umzusetzenden Verwaltungsleistungen bildet der Leistungskatalog der öffentlichen Verwaltung(LeiKa ), in dem die meisten Leistungen von deutschen Verwaltungen erfasst sind.
[..] Quelle: OZG Umsetzungskatalog

Das Föderale Informationsmanagement (FIM) dient dazu, leicht verständliche Bürgerinformationen, einheitliche Datenfelder für Formularsysteme und standardisierte Prozessvorgaben für den Verwaltungsvollzug bereitzustellen. Ziel ist es, den Übersetzungs- und Implementierungsaufwand rechtlicher Vorgaben zu senken. Länder und Kommunen sollen – bezogen auf die redaktionelle und organisatorische Umsetzung eines Verwaltungsverfahrens – nicht mehr für sich alleine agieren müssen. Stattdessen können sie auf qualitätsgesicherte Vorarbeiten der nächsthöheren Verwaltungsebene zurückgreifen.
Durch Anklicken der Grafik sehen Sie FIM in einem Filmchen.

Föderale Informationsmanagement (FIM)
Föderale Informationsmanagement (FIM)

Siehe auch
» Blätterrunde. OZG Kommunen vor großer Herausforderung
» ekom 21.ciento
» Schritte in der Umsetzung OZG in Hessen
» Umsetzung des OZG

Soccerhalle Rödermark

Soccerhalle Roedermark
Soccerhalle Roedermark

Zumindest bis Juni 2020 wird die Soccerhalle Rödermark geöffnet haben. Bei Baubeginn der neuen Wohnanlage/Gewerbegebiet ist Schluss. Ansonsten?

Siehe Soccerhalle Roedermark/


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.