FDP hakt nach. Müssen Fördergelder zurückgezahlt werden?

Sachstand Babenhäuser Straße
Sachstand Babenhäuser Straße

Pressemeldung FDP Rödermark
FDP hakt nach: Muss Rödermark Fördergelder für die Sanierung der
Babenhäuser Straße an das Land Hessen zurückzahlen?

Vor rund 15 Jahren wurden drei wichtige Straßen in Rödermark grundhaft saniert: Die Odenwaldstraße und die Babenhäuser Straße in Ober-Roden und die Freiherr-vom-Stein-Straße in Urberach. Da es sich um wichtige innerörtliche Zufahrts- und Durchfahrtsstraßen handelt, beantragte Rödermark damals Zuschüsse vom Land, die auch genehmigt wurden. Später beanstandete der Hessische Rechnungshof die drei Straßen in Rödermark, da die Stadt die Förderrichtlinien nicht eingehalten hat. Förderfähig sind nur Sanierungen wichtiger innerörtlicher Zufahrts- und Durchfahrtsstraßen, für die dann prinzipiell aber auch gelten muss: es handelt sich um Vorfahrtstraßen, auf denen Tempo 50 gilt. Der Rechnungshof drohte der Stadt Rödermark damit, Zuschüsse zur Sanierung in Höhe von 1,2 Mio. € zurückzufordern. Daher machte die Stadt die Odenwaldstraße und die Freiherr-vom-Stein-Straße wieder zu Vorfahrtstraßen und baute auch die Tempo 30- bzw. Zone 30-Schilder ab. Nach einigem Hin-und-Her konnte man am 01.12.2016 in der Online-Ausgabe der Offenbach Post lesen, dass die Stadt im Falle der Babenhäuser Straße nun doch an der alten und heute noch aktuellen Regelung (30er-Zone und rechts-vor-links) festhalten und es ggf. auf eine gerichtliche Auseinandersetzung ankommen lassen will.

„Die FDP-Fraktion Rödermark ist zwar nach wie vor der Auffassung, dass die gegenwärtige Verkehrsregelung in der Babenhäuser Straße die einzig sinnvolle ist, ist aber mit der Informationspolitik der Stadt zu diesem Thema sehr unzufrieden“, teilt FDP Fraktionsvorsitzender Tobias Kruger mit: „Zur Causa ‚Rückforderung des Landeszuschuss zur Babenhäuser Straße’ haben wir bereits mehrfach offizielle Anfragen gestellt und nicht zuletzt wegen der finanziellen Brisanz der Sache um eine regelmäßige sowie unaufgeforderte Unterrichtung der politischen Gremien über den jeweils aktuellen Sachstand gebeten. Leider und völlig unverständlicherweise ist der Magistrat dem bisher nicht nachgekommen“. „Die FDP möchte daher aktuell vom Magistrat wissen“, so Tobias Kruger abschließend, „wie der aktuelle, praktische und vor allem juristische Sachstand bei der Babenhäuser Straße in Bezug auf die Rückforderung der Zuschüsse des Landes Hessen ist, mit welchen Kosten (inklusive Zinsen) mit aktuellem (10/2019) Stand für den Fall der Rückzahlung des Zuschusses an das Land Hessen Rödermark zu rechnen hat und wann mit einer abschließenden und verbindlichen Entscheidung in der Sache zu rechnen ist“.


Rödermark intern.
Aus dem Haushaltsplan 2024/2025
Haushaltssicherungskonzept
Ein Haushaltssicherungskonzept gem.
§ 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.


Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen.
Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?

Thema. Rheinländer versucht sich im Dialekt.

Übersetzen ins Owerrourerische
Übersetzen ins Owerrourerische

In eigener Sache.
Dank der Kerb und dem Mundartabend konnte ich viele auf meinen »Übersetzter« ansprechen. Ich möchte mich hier ganz herzlich für die mir zugestellten Texte bedanken. Die Texte sind für die Verbesserung der Übersetzung von großem Wert.
Vielen Dank.


Siehe

» Übersetzen ins Owerrourerische


Rödermark intern.
Aus dem Haushaltsplan 2024/2025
Haushaltssicherungskonzept
Ein Haushaltssicherungskonzept gem.
§ 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.


Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen.
Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?

Viel los. Parkhaus geschlossen.

Zum Kleiderbasar in der Kulturhalle.

Parkhaus geschlossen
Parkhaus geschlossen

Parkhaus geschlossen.
Parkhaus geschlossen.

So konnte man bei Facebook lesen. Bezieht sich auf den Kleiderbasar am 21.09.2019 in der Kulturhalle.
 
Heute, 22.09.2019 (Kerb) gegen 11:00h
An Kerb ist das Parkhaus zu.
An Kerb ist das Parkhaus zu.

Wir haben heute Sonntag. Das Schild am Parkhaus sagt aus „Sa., So. und Feiertags nur bei Veranstaltungen geöffnet.“
War der Kleiderbasar (Sa 21.09.2019) eine Veranstaltung oder nicht? Das Parkhaus war laut Facebook-Kommentar geschlossen. Also; der Kleiderbasar in der Kulturhalle ist KEINE Veranstaltung.
Kerb ist auch keine Veranstaltung. Weil das Parkhaus, am So. 22.09.2019, geschlossen ist.
Es macht also keinen Sinn zu sagen: „Mit -Veranstaltung- sind nur Veranstaltungen in der Kulturhalle gemeint.“
Fragen über Fragen. Kann bestimmt keiner schlüssig erklären. Es ist halt so.

Ach; Vandalismus kommt da aus einer Ecke. Die vorgetragenen Argumente kann man nur mit einem (nett gesagt) „Geht es noch“ beantworten.

Siehe
» Kleiderbasar 2019 in Rödermark Kulturhalle.
» 24.09.2018 Kerb ist keine Veranstaltung.

Kommen die öffentlich zugänglichen Toiletten im Bahnhofsgebäude am Bahnhof Ober-Roden noch?

Kommt die öffentliche Toilette noch?
Kommt die öffentliche Toilette noch?

Pressemeldung der FDP Rödermark
FDP fragt nach: Kommen die öffentlich zugänglichen Toiletten im
Bahnhofsgebäude am Bahnhof Ober-Roden noch?

Liberale: Wie wurde der einstimmige Beschluss der Stadtverordnetenversammlung aus 2012 dazu vertraglich umgesetzt?

In der Offenbach Post vom 07.09.2019 („Notizbuch der Woche“ ) konnte man in Bezug auf den Bahnhof in Ober-Roden lesen: „[…] Auf die öffentlich zugänglichen Toiletten warten die Bürger noch heute: Ihr Bau sei im Vertrag nicht eindeutig formuliert gewesen – sagt der Investor […]“.

Die Stadtverordnetenversammlung hat dazu am 07.12.2012 einstimmig beschlossen, dass der Verkauf des Empfangsgebäudes des Bahnhof Ober-Roden unter anderem mit der Maßgabe erfolgt, dass frei zugängliche Toiletten während der Öffnungszeiten errichtet werden. Weiterhin hat die Stadtverordnetenversammlung am 07.05.2013 mit großer Stimmenmehrheit eine Ergänzung des genannten Beschlusses beschlossen. Im Sachverhalt dazu heißt es: „[…] beantragt die Zuteilung einer zusätzlichen Teilfläche von ca. 35 qm südlich des Bahnhofsgebäudes. Nach der derzeitigen Planung wird dieser Eingang mit der kleinen Treppe für die der Öffentlichkeit zugänglichen Toiletten benötigt […]“.

„Vor diesem Hintergrund“, teilte FDP-Fraktionsvorsitzender Tobias Kruger mit, „fragt die FDP Fraktion zur nächsten Stadtverordnetenversammlung den Magistrat, wie die von der Stadtverordnetenversammlung am 07.12.2012 eindeutig und zugleich einstimmig beschlossene Maßgabe: „Frei zugängliche Toiletten zu den Öffnungszeiten“ im Kaufvertrag zum ehemaligen Empfangsgebäude am Bahnhof in Ober-Roden vertraglich wortgenau festgeschrieben bzw. formuliert wurde“. Weiterhin interessiert die Liberalen, ob mit der Einrichtung der genannten öffentlich zugänglichen Toiletten im Bahnhofsgebäude Ober- Roden gemäß dem genannten Stadtverordnetenbeschluss noch zu rechnen ist und wenn ja, wann und in welcher Weise? Und natürlich: Wenn „Nein“, warum nicht und welche Konsequenzen ergeben sich daraus?

„Es kann nicht sein, dass der Magistrat der Stadt Rödermark ständig die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung ignoriert oder nicht in deren Sinne umsetzt“, fasst Tobias Kruger zusammen. „Wir hoffen sehr, dass diese langjährige Unsitte unter dem neuen Bürgermeister Jörg Rotter endlich aufhört, denn sonst macht die Arbeit der Stadtverordnetenversammlung im Ergebnis gar keinen Sinn.“

Siehe auch
Bahnhof Ober-Roden. Laden Ticket & More fertig? Öffentliche Toiletten auch?


Rödermark intern.
Aus dem Haushaltsplan 2024/2025
Haushaltssicherungskonzept
Ein Haushaltssicherungskonzept gem.
§ 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.


Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen.
Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?