Einsatz der Ordnungspolizei Rödermark in Messel. Fördergelder beantragen.

Fördergelder beantragen.
Fördergelder beantragen.

Rödermärker Ordnungsamt fährt in Messel Streife.


Für die Bildung des Verwaltungs- und Ordnungsbehördenbezirks ist die Einbindung (Zustimmung) der Stadtverordnetenversammlung NICHT erforderlich.
Der Magistrat benötigt die Zustimmung der Stadtverordneten für die Beantragung von Fördergeldern für den vom Magistrat eingeführten Verwaltungs- und Ordnungsbehördenbezirk.


Durch Magistratsbeschluss vom 17.12.2019 wurde die Gründung eines gemeinsamen Verwaltungs- und Ordnungsbehördenbezirks (§ 85 HSOG) zwischen der Stadt Rödermark und der Gemeinde Messel beschlossen.

Die gesetzliche Grundlage ist der § 85 des HSOG (Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung).

Im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit wird die Einrichtung eines gemeinsamen Verwaltungs- und Ordnungsbehördenbezirks mit Fördergeldern i.H.v.

50.000 € (5 x 10.000 € für 5 Jahre) durch das Land Hessen unterstützt.

Voraussetzung dafür ist, dass beide Kommunen eine Ersparnis in Höhe von mindestens 15 % ihrer Aufwendungen der laufenden Verwaltung, in den einzelnen Maßnahmen nach Hundeverordnung, Überwachung Gaststätten und Spielhallen usw., nachweisen können und dass der Bezirk mindestens 5 Jahre Bestand hat.

Nachdem ermittelt wurde, dass die Voraussetzungen erfüllt werden können und das Regierungspräsidium die Zustimmung zur Bezuschussung signalisiert hat, ist gemäß den Förderrichtlinien des Landes ein Beschluss der Stadtverordnetenversammlung erforderlich.

Für den Verwaltungsbehördenbezirk erhält die Stadt Rödermark von der Gemeinde Messel eine jährliche Zahlung von 27.244,80 € – Kostenfaktor einer Halbtagskraft nach EG 9 aus der Personalkostentabelle des Landes Hessen vom 08.05.2017 inkl. der Büroausstattung.

Die Erträge aus dem Ordnungsbehördenbezirk (Verwarngelder, Bußgelder usw.) und die Aufwendungen (Personalkosten, Sachkosten) werden im Verhältnis der Einwohnerzahlen (Hauptwohnsitze) zueinander aufgeteilt, aktuell im Verhältnis.

87,3 % Anteil Rödermark (28.071 Hauptwohnsitze), 12,7 % Anteil Messel (4.090 Hauptwohnsitze zum 31.12.2018).
Quelle: bgb.roedermark.de


Ohne Einbindung der Stadtverordneten wurde vom Magistrat – ein gemeinsamer Verwaltungs-und Ordnungsbehördenbezirk (Messel,Rödermark) – gegründet.
In einem Antrag der FWR und FDP zu -Fördergelder- wurde ausdrücklich erwähnt, dass der Beschluss OHNE Mitwirkung der Stadtverordneten gefasst wurde.

Die Stadtverordnetenversammlung stellt fest, dass der Magistrat ohne Abstimmung bzw. Einbindung sowie ohne Information der Stadtverordnetenversammlung durch Beschluss vom 17.12.2019 die Gründung eines gemeinsamen Verwaltungs- und Ordnungsbehördenbezirk (§ 85 HSOG) zwischen der Stadt Rödermark und der Gemeinde Messel beschlossen und den entsprechenden Vertrag mit der Gemeinde Messel bereits Ende Januar 2020 öffentlichkeitswirksam unterschrieben und besiegelt hat. FDP Rödermark.de

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, dass basierend auf einem Magistratsbeschluss ohne Mitwirkung der Stadtverordnetenversammlung die Stadt Rödermark mit der Kommune Messel einen gemeinsamen Verwaltungs- und Ordnungsbehördenbezirk vertraglich vereinbart hat. FWR Rödermark

Mit jeweils einem Antrag wollen FDP und FWR sicherstellen, dass die Stadt Rödermark die Förderungsgelder in Höhe von € 50.000 beantragt.

Bemerkung. Für das Einrichten eines -gemeinsamer Verwaltungs- und Ordnungsbehördenbezirk- ist die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung nicht erforderlich.

Siehe auch
» 14.12.2014 Auf Streife im Verbund. Besiegelt. Polizeihelfer-Kooperation zweier Nachbarn (Dietzenbach, Rödermark)
Dreieich Zeitung vom 14.12.2014
 
» 13.02.2020 Wird an Wochenenden und abends Streife gefahren?
» 19.02.2020 Groß-Klein: Eine Streife für zwei Kommunen. Seite 3.
» 19.02.2020 Geld ist ja jetzt genug da.
» 29.02.2020 12 %-Punkte Grundsteuer B mehr für ein Prestigeprojekt.
» 10.03.2020 Ärger mit dem Ordnungsamt.
» 04/12 Fördergelder. 25.000,00€ oder 50.000,00€?
» 03.06.2020 Raserei auf Rödermarks Straßen.
» 04.07.2020 Etwas zu den Fördergeldern. 25.000,00€ oder 50.000,00€

» Beschluss der Gemeindevertretung Messel


Rödermark intern.
Aus dem Haushaltsplan 2024/2025
Haushaltssicherungskonzept
Ein Haushaltssicherungskonzept gem.
§ 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.


Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen.
Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?

Zusätzliche Planstellen bei der Stadt Rödermark.

Rathaus Ober-Roden
Rathaus Ober-Roden

Ohne zusätzliche Mitarbeiter ist
das Funktionieren der Verwaltung gefährdet.

[..]Wäre das Funktionieren der Verwaltung bzw. des Sozial- und Erziehungsdienstes durch einen derzeit zumindest teilweisen Verzicht auf Neubesetzung der Planstellen gefährdet? Und wenn ja, in welchen Bereichen und mit welcher Begründung? – In allen Bereichen wäre das Funktionieren der Verwaltung gefährdet, weil die Aufgaben nicht ordnungsgemäß erfüllt werden könnten[..]

Lesen Sie hier die ganze Anfrage und Antwort.

Wachsam muss der Steuerzahler sein.

Erfüllt Homeoffice die gestellten Anforderungen?

Homeoffice
Homeoffice

Anfrage der FDP Rödermark an den Magistrat
zur Stavo am 23.06.2020

Diversen Presseverlautbarungen (z.B. Offenbach Post vom 15.04.2020) war zu entnehmen, dass aufgrund der COVID-19-Pandemie (Corona) seit Ende März 2020 eine Vielzahl an Arbeitsplätzen der Rödermärker Verwaltung peu à peu ins Homeoffice verlagert bzw. ausgelagert wurden. Angesichts der gegenwärtigen Pandemiesituation war und ist dies auch absolut richtig und nachvollziehbar. Allerdings bringt das Arbeiten von zuhause aus auch mehrerlei Herausforderungen und Risiken auf verschiedenen Ebenen mit sich, die im Vorfeld klar geregelt bzw. organisiert sein müssen. Neben der Beschaffung und adäquaten Ausstattung der mobilen Heimarbeitsplätze spielt auch die (Daten-)Sicherheit eine ganz wesentliche Rolle, da hier vielfach – gerade bei der Arbeit einer öffentlichen Verwaltung – mit personenbezogenen sowie sensiblen Daten gearbeitet wird und der Zugriff von außerhalb auf die städtische Systeme stattfindet. Hier die ganze Anfrage

Wachsam muss der Steuerzahler sein.


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

Zurück ins Mittelalter. Plesna liegt in der LGBT-freien Zone. Nachtrag

Plesna liegt in der LGBT-freien Zone.
Plesna liegt in der LGBT-freien Zone.

Nachtrag 18.06.2020
Bevor hier gegen Plesna Stimmung gemacht wird. Diese Frage hat auch die Stadtverordneten beschäftigt. Die Verwaltung hat nachgefragt und laut Auskunft des Bürgermeisters hat Plesna das Pamphlet gegen Schwule, Lesben, Bisexuelle und Transgender NICHT unterzeichnet. Die genaue Antwort von Bürgermeister Knappig auf die Anfrage der Stadt Rödermark bitte beim Bürgermeister erfragen.
Um Irritationen vorzubeugen, würde ich der Verwaltung empfehlen, diesen Sachverhalt auf ihrer Homepage den Bürgern mitzuteilen.


Die Gmina Pleśna ist eine Landgemeinde im Powiat Tarnowski der Woiwodschaft Kleinpolen in Polen. Ihr Sitz ist das gleichnamige Dorf.
https://de.wikipedia.org/wiki/Gmina_Ple%C5%9Bna

Powiat Tarnowski. Hierzu gehört Plesna Powiat = Kreis – Gmina Plesna = Gemeinde Plesna — Woiwodschaft Regierungsbezirke
https://de.wikipedia.org/wiki/Powiat_Tarnowski

Ist Plesna LGBT-frei?

Deutsche Städte irritiert über „LGBT-freie Zonen“
Ein Drittel Polens hat sich zu „LGBT-freien“ Zone erklärt. Darüber haben wir – vor dem Ausbruch der Epedemie – mit dem Aktivisten Mateusz Krobski am Rande einer Demo in Berlin gesprochen.“ Quelle: /www.tagesspiegel.de

Woiwodschaft Kleinpolen. Am 29. April 2019 fasste das Woiwodschaftsparlament, der Sejmik, einen Entschluss, mit dem die ganze Woiwodschaft zur „LGBT-freien Zone“ erklärt wurde.[2] Aus diesem Grund kündigte die französische Region Centre-Val de Loire am 24. Februar 2020 die Partnerschaft auf.[3] Quelle: Wiki

[..]Inspiriert wurden sie von der französischen Gemeinde Saint-Jean-de-Braye, die kürzlich beschlossen hat, die Partnerschaft mit der südpolnischen Kleinstadt Tuchów (Woiwodschaft Kleinpolen) zu beenden. Martin-Chabbert, Berater des dortigen Bürgermeisters, betonte, dass die Gemeinde die Vernachlässigung der Menschenrechte nicht zulassen könne, und verwies auf die Verfolgung von Homosexuellen durch Nazideutschland.[..] Quelle: https://mannschaft.com

Plesna, eine zukünftige Partnerstadt von Rödermark, liegt in dem Verwaltungsbezirk (Woiwodschaft) „Kleinpolen“. Kleinpolen hat sich zur LGBT-freien Zone erklärt.

Ich denke, da besteht Klärungsbedarf.
 
LGBT = Lesbian, Gay, Bisexual and Transgender
 
Siehe auch
29.07.2020 [..] Die Istanbul-Konvention soll Frauen vor Gewalt schützen – doch im EU-Land Polen gibt es nun Widerstand dagegen. EU-Politikerin Evelyn Regner spricht von einer „Schande“.[..] Quelle: Sueddeutsche.de
 
Auslöser: Homophobie in Polen. Auslandsjournal ZDF 17.06.2020
» Fast ein Drittel Polens gilt als „LGBT-freie Zone“
» Diese polnischen Regionen unterstützen die Hetze gegen LGBT
» LGBT-ideologiefreie Zone
 
» 14.12.2019 AL/GRÜNE begrüßen Partnerschaft mit Plesna/Polen
» 10.12.2019 Rödermark will Städtepartnerschaft mit Pleśna in Polen
» 27.11.2019 Sitzung BuSE in der Mehrzweckhalle Urberach
 
» Plesna


Beschluss Plesna 31.Januar 2020

Projektz
dnia 30 stycznia 2020 r.
Zatwierdzony przez
UCHWAŁA NR XIII/126/19
RADY GMINY PLEŚNAz
dnia 31 stycznia 2020 r.
w sprawie nawiązaniawspółpracy partnerskiej ze społecznością miasta Rödermark.
Quelle



Status: Kapellenstraße, altes Gaswerk, Ortskern Ober-Roden, Stadtgrün

Antworten vom Magistrat
Antworten vom Magistrat

1.Kapellenstraße (Bestandsfläche „Discoruine“ und weitere gewerbliche Entwicklung)
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens A31.1 „Urbanes Gebiet Kapellenstraße“ Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit im Zeitraum vom 13.01.-14.02.2020 sowie der Träger öffentlicher Belange. Auswertung der eingegangenen Äußerungen, Überarbeitung/ Ergänzung der Planungsunterlagen durch den Vorhabenträger. Die Grundstücksankaufsverhandlungen für das neue Gewerbegebiet laufen gut. Corona-bedingt kommt es jedoch bei einigen Vertragsabschlüssen zu Zeitverschiebungen.

2. Am alten Gaswerk,
Sachstand (Kleineres Gebiet ohne Hamburger). Letzte Frist an „Hamburger“ (10.06.2020)

3.Stadtumbau „Ortskern Ober-Roden“
Konzeption einer veränderten Öffentlichkeitsarbeit – als Ersatz für die geplante Bürgerversammlung – in Abstimmung mit dem externen Stadtumbaumanagement (Büro Rittmannsperger). Beginn der Umsetzung von Einzelmaßnahmen durch Direktvergaben, insbesondere Machbarkeitsstudien für städtische Liegenschaften, Nutzungskonzepte „Plätze im Ortskern Ober-Roden“ sowie „Pfarrgarten und Kirchhof“ – an das Büro Rittmannsperger; Vorbereitung der Ausschreibung/ Vergabe „Umgestaltung 1. Ring/ 1. Bauabschnitt“ einschließlich „Umgestaltung Parkplätze Pfarrgasse“. Erarbeitung eines ersten Entwurfs einer „Förderrichtlinie Anreizprogramm“ zur weiteren Abstimmung (u.a. Lokale Partnerschaft).

4. Zukunft Stadtgrün in Hessen „Urberach-Nord“
Konzeption einer veränderten Öffentlichkeitsarbeit – als Ersatz für die geplante Bürgerversammlung – in Abstimmung mit dem externen Stadtgrünmanagement (Büro Rittmannsperger). Vorbereitung der Vergaben für Gestaltungs- und Nutzungskonzepte für folgende Maßnahmen: „Freiflächen an den Rennwiesen“, „Park am Entenweiher“, „Spielpark am Badehaus“ und „Vernetzung der Grünstrukturen“. Für die Erstellung der Konzepte ist die Einbeziehung der Anwohner und Bürger angedacht. In welcher Form diese Beteiligung stattfinden kann, wird noch erörtert. Darüber hinaus wird an den ersten Entwürfen für das Anreizprogramm gearbeitet.

5. Bahnhof Ober-Roden
Der Gastronomiebetrieb ist bekanntlich immer noch nicht realisiert. Es gibt einen Interessenten, welcher bereit wäre, das Bahnhofsgebäude zu übernehmen und den bisherigen Investor und Entwickler auszuzahlen, d.h. -umgangssprachlich formuliert- in den Vertrag einzusteigen. Es fanden im Jahre 2019 mehrere Termine mit dem neuen und separat verschiedene Gespräche mit bisherigen Investor statt. [..]

6. Entwicklungsmaßnahme östlich Zilliggarten (Sachstand Frankfurter Bogen)
Es fanden bezüglich dieser Entwicklungsmaßnahme verschiedene Erörterungstermine mit der Hessischen Landgesellschaft statt. Als Haupthürde für Wohnbebauung erweist sich derzeit die Lärmbelastung durch die benachbarte Rodaustraße und die Dreieichbahn.[..]

7. Regionaler Flächennutzungsplan
Am 29.05.2019 wurden dem Regionalverband im Rahmen eines „Kommunengesprächs“ die durch die Stadtverordnetenversammlung am 14.05.2019 beschlossenen Entwicklungsvorstellungen (Wohnen/ Gewerbe) mitgeteilt. Bereits im Mai 2018 wurde das Büro Albert Speer & Partner mit der Erstellung des „Regionalen Entwicklungskonzepts“ (REK/ informelle Studie) für ganz Südhessen durch die
Regionalversammlung beauftragt.[..]

8. „Urbanes Gebiet“ östlich Odenwaldstraße
Die Verwaltung ist seit längerer Zeit mit diesem Thema befasst. Im Nachgang des Antrags der SPD-Fraktion vom 12.03.2018 hat die Verwaltung erneut Kontakt mit den für die „Bauland-Offensive Hessen“ zuständigen Projektverantwortlichen aufgenommen. Entgegen der ursprünglichen Intention der „Offensive“, ausschließlich die Entwicklung (reiner) Wohnbauflächen zu unterstützen, konnte eine Übereinkunft mit dem Ziel getroffen werden, auch gemischt genutzte Bauflächen (urbanes Gebiet) zu entwickeln.[..]

Quelle: Antwort vom Magistrat


Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.