Ich werde die Spionage-App downloaden.

Corona
Corona

Ich werde die Corona App downloden und nutzen!
Die Corona-Warn-App ist ein Open-Source-Projekt!
Die Corona-Warn-App ist keine Spionage-App!

Die Verschwörungstheoretiker, die nicht wissen was ein Open-Source-Projekt ist, empfehle ich den Artikel bei Heise zu lesen.

Am 22.04.2020 hat der CCC den Vorläufer der App den geheimgehaltenen Quellcode getestet und auf Schwachstellen hingewiesen. „So wäre eine Offenlegung von Architektur und Quellcode der App die wohl wichtigste vertrauensbildende Maßnahme gewesen.“ Bemerkung vom CCC 22.04

Die Bundesregierung hat auf Schwachstellen reagiert.
[..] hat die Bundesregierung Ende April entschieden, von der zunächst geplanten zentralen Speicherung der Daten abzurücken. Netzpolitische Gruppen wie der Chaos Computer Club (CCC) hatten vor einer zentralen Speicherung und den möglichen Folgen für das Vertrauen der Bevölkerung gewarnt.[..] Quelle: weser-kurier

» Ca. Anfang Juni. Der Source-Code wurde veröffentlicht. Einsehbar ist der Source-Code der Corona-Warn-App bei GitHub
» Was ist GitHub?

Wenn es versteckte Funktionen/Hintertürchen geben sollte, wird der CCC diese dank Open Source sehr schnell aufdecken.
Heute bei ARD. CCC Linus Neumann (11:55) hat keine Bedenken die Corona-Warn-App einzusetzen.

Bestimmt werden diejenigen, die in der Corona-App eine Überwachungsapp vermuten, dies auch ganz heftig in Facebook o.ä. diskutieren.

Siehe auch
» Corona-Tracing in Android und iOS: Das müssen Sie wissen.

„Urbanes Gebiet“ östlich Odenwaldstraße

Urbanes Gebiet Odenwaldstraße
Urbanes Gebiet Odenwaldstraße

Urbanes Gebiet“ östlich Odenwaldstraße

Die Verwaltung ist seit längerer Zeit mit diesem Thema befasst. Im Nachgang des Antrags der SPD-Fraktion vom 12.03.2018 hat die Verwaltung erneut Kontakt mit den für die „Bauland-Offensive Hessen“ zuständigen Projektverantwortlichen aufgenommen. Entgegen der ursprünglichen Intention der „Offensive“, ausschließlich die Entwicklung (reiner) Wohnbauflächen zu unterstützen, konnte eine Übereinkunft mit dem Ziel getroffen werden, auch gemischt genutzte Bauflächen (urbanes Gebiet) zu entwickeln. Ein entsprechender Vertrag über die Erstellung einer Machbarkeitsstudie im Rahmen der Bauland-Offensive Hessen wurde zwischenzeitlich abgeschlossen. Auf Basis der ermittelten Restriktion, resultierend aus bestehenden Baugenehmigung (Nutzungen, Emissionen genehmigter Gewerbebetriebe …), Altstandorte etc., welche die Umwandlung in ein „urbanes Gebiet“ gemäß Baunutzungsverordnung beeinflussen, werden derzeit strategische Entwicklungsszenarien erarbeitet. Die Ergebnisse werden baldmöglichst vorgestellt. Quelle: Antwort Magistrat Rödermark

» Antrag der SPD vom 12.03.2018
» Was ist ein „Urbanes Gebiet“?


Rödermark intern.
Finanzierungssaldo Stadt Rödermark -10.273.553,00 Euro
Quelle: Vierteljährliche Kassenergebnisse der Gemeinden und Gemeindeverbände; 2024

Status. Bahnhof Ober-Roden.

Bahnhof Ober-Roden
Bahnhof Ober-Roden

Bahnhof Ober-Roden
Der Gastromiebetrieb ist bekanntlich immer noch nicht realisiert. Es gibt einen Interessenten, welcher bereit wäre, das Bahnhofsgebäude zu übernehmen und den bisherigen Investor und Entwickler auszuzahlen, d.h. -umgangssprachlich formuliert- in den Vertrag einzusteigen. Es fanden im Jahre 2019 mehrere Termine mit dem neuen und separat verschiedene Gespräche mit bisherigen Investor statt. Der bisherige Investor sah sich dabei einerseits außer Stande, eine Zeitschiene für das Finden eines Betreibers zu nennen, war jedoch auch nicht bereit, die Immobilie an den neuen Investor zu veräußern. Er sei in aussichtsreichen Gesprächen mit zwei möglichen Betreibern. Es stellte sich für die Stadt die Frage, ob der Stadt Zwangsmaßnahmen zur Verfügung stehen. Der Kaufvertrag aus dem Jahre 2013 war sehr kooperativ angelegt. Sanktionen für den Fall der Nicht-Realisierung des vorgestellten Konzepts waren nicht festgelegt worden. Allerdings wurde für diesen Fall ein Rückübertragungsanspruch fixiert und in Form einer Rückauflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen. Eine im September 2019 beauftragte rechtsgutachterliche Stellungnahme kommt zum Schluss, dass die Stadt trotz der weichen Vertragsformulierungen gute Chancen hätte, ihren Anspruch auf Rückauflassung durchzusetzen. Mit Schreiben vom 09.03.2020 wurde daher der bisherige Investor per Einschreiben-Rückschein aufgefordert, sich bis zum 31.03.2020 zu erklären, letztendlich mit dem Ziel, auf kooperativem Wege eine mittelfristige verbindliche Zeitschiene aufzusetzen. Als denkbarer Termin für die Realisierung wurde dabei von der Stadt der 30.06.2021 genannt. Angesichts der Corona-Pandemie und der damit einhergehenden Zurückhaltung des Marktes stellte der Investor am 30.03.2020 den Antrag auf Fristverlängerung über den 31.03.2020 hinaus. Diese wurde gewährt. Sobald sich die Lage des Marktumfeldes klärt, soll eine erneute Terminsetzung erfolgen. Quelle: Antwort Magistrat Rödermark

Hier weitere Antworten zu gestellten Fragen.


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen.
Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

Antworten zu Fragen. Sitzungen FSIK, BUSE und HFuW

Ausschusssitzung. Fragen und Antworten
Ausschusssitzung. Fragen und Antworten

Antworten zu gestellten Anfragen
» Familie, Soziales und Kultur (FSIK)
» Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie (BUSE)
» Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss (HFuW)

» Situation Vereine (FSIK 09.06.2020)
» Kinderbetreuung in Zeiten von Corona (FSIK 09.06.2020)

» Stadtplanerische Projekte (BUSE 09.06.2020)
» Förderung von Fahradwegen (BUSE 09.06.2020)

» Zusätzliche Planstellen (HFuW 10.06.2020)
» Finanzstatus (HFuW 10.06.2020)
» Situation Wirtschaft in der Corona Krise (HFuW 10.06.2020)

Wachsam muss der Steuerzahler sein.



Rödermark intern.
Finanzierungssaldo Stadt Rödermark -10.273.553,00 Euro
Quelle: Vierteljährliche Kassenergebnisse der Gemeinden und Gemeindeverbände; 2024