Steuer ist unschuldig am Ende der „Oase“. Der Bürgermeister muss es ja wissen.

Glaubt man etwa, der Unternehmer/Bürger wäre dumm?
Glaubt man etwa, der Unternehmer/Bürger wäre dumm?

Rödermarks Bürgermeister: Steuer ist unschuldig am Ende der „Oase“
Der Bürgermeister muss es ja wissen.

[..]Bürgermeister Jörg Rotter weist den Vorwurf des „Oase“-Geschäftsführers Josef Horak zurück, die Stadt habe mit dem Erlass einer Vergnügungssteuersatzung den Pärchenclub in die Insolvenz getrieben. Rotter versichert, dass bisher noch gar kein Steuerbescheid ergangen sei.[..]
Quelle OP-Online

Ich gebe es zu. Mir fällt es verdammt schwer, die Contenance zu bewahren.

Vorausgeschickt. Braucht der Unternehmer für seine Entscheidung unbedingt den Steuerbescheid?
Es soll nicht um einen speziellen Fall gehen, obwohl sich das Schicksal der OASE geradezu aufdrängt. Es soll hier mehr darum gehen, ob ein Unternehmen auf einen endgültigen Steuerbescheid warten muss/darf, um eine Entscheidung zu treffen.
Darf ein Unternehmer, dem anhand der vorliegenden Zahlen (dazu unten mehr) klar ist, dass er nach dem Steuerbescheid seine Kosten dauerhaft nicht durch seine Einnahmen decken kann, sein Unternehmen weiter betreiben? Nein, darf er NICHT. Er muss sein Geschäft schließen. Wie die Geschäftsaufgabe abgewickelt wird, wäre ein anderes Thema.
Ergeht überhaupt ein Steuerbescheid? Schauen wir einmal in die Satzung. „Der Steuerschuldner ist verpflichtet, die Steuer selbst zu errechnen. [..]“ und weiter [..] Ein Steuerbescheid ist nur dann zu erteilen, wenn der Steuerpflichtige eine Steueranmeldung nicht abgibt [..]

Bürger. Zur Grundsteuer.
Als ich von der Grundsteuer B Erhöhung erfahren habe, habe ich mir meinen alten Steuerbescheid genommen und ein wenig gerechnet. Danach war mir auch ohne Steuerbescheid klar, was ich künftig zu zahlen habe. Das mag den einen oder anderen überraschen. Glauben Sie mir, das geht.
 
Unternehmer. Zur Vergnügungssteuer.
Ob für einen Unternehmer in diesem Jahr Vergnügungssteuer anfallen oder nicht, spielt absolut keine Rolle. Was wichtig ist, ob der Unternehmer bei Normalbetrieb (trotz der Steuer) noch seine Kosten decken kann.
Ein Unternehmer braucht nicht viel, um auch ohne Steuerbescheid (der aber unausweichlich folgen wird) feststellen zu können, was in etwa an Vergnügungssteuer anfallen wird. Der Unternehmer muss den wichtigsten Parameter, die Berechnungsgrundlage, liefern. Er braucht zusätzlich nur noch die Satzung zur Vergnügungssteuer. So weit, so gut. Aber gibt es auch einen Steuerbescheid?
Steuerbescheid notwendig? Schauen wir einmal in die Satzung. „Der Steuerschuldner ist verpflichtet, die Steuer selbst zu errechnen. [..]“

[..] Es sei lediglich die Größe der Flächen abgefragt worden, auf denen Vergnügungen stattfinden sollen. Diese Flächen hätten dann als Berechnungsgrundlage für die Steuer dienen sollen. [..] Siehe Herr Rotter bei OP-Online.
Was versteht die Satzung, die von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen wurde, unter Fläche? „Als Veranstaltungsfläche gelten alle für das Publikum zugänglichen Flächen mit Ausnahme der Toiletten- und Garderobenräume. Entsprechendes gilt für Veranstaltungen im Freien. “ Hmmmm, ist eindeutig beschreiben, was in die Berechnung einfließt. Ich sehe dort keinen Interpretationsspielraum.
Ein betroffener Unternehmer kennt die Satzung. Er kennt auch seine Betriebsgröße. Genau diese muss der Unternehmen jetzt, so Herr Rotter bei OP-Online, der Stadt mitteilen. Wahrscheinlich nur deshalb, damit man nachrechnen kann.
 
Ob nochmal einer von der Stadt kommt, um nachzumessen –der Unternehmer könnte ja evtl. zu viel gemeldet haben– ist mir nicht bekannt. Ist es für einen Unternehmer jetzt noch schwer, seine Steuerlast zu ermitteln? Er muss folgende Rechnung durchführen. Die „Berechnungsgrundlage“ AKA „Die vom Unternehmer gemeldete Fläche“/10*6,50. Z.B. 2800/10*6,50=1.820,00€ PRO VERANSTALTUNG. Das wäre es dann mal für den ersten Überblick. Genauigkeit kommt dann später, wenn es ans Zahlen geht. Vernachlässigen wir einfach den in der Satzung festgelegten Aufschlag von 25% für die Zeit nach 1:00h. Übrigens, wenn Sie den von Herrn Horak (OASE) in den Raum gestellte Betrag von 90.000,00€ p. Jahr nehmen, kommen Sie auf einen Betrag von 1.875,00 PRO VERANSTALTUNG. Herr Horak wird vorgerechnet haben. Einen Steuerbescheid wird es, wenn alles ordentlich läuft, nicht geben. Siehe Satzung.
Für die Entscheidung, ob man sein Unternehmen noch weiterhin mit Gewinn führen kann, ist ein Steuerbescheid nicht notwendig.

Wenn man weiterdenkt als von der Tapete bis zur Wand, erübrigt sich der Hinweis auf die NICHT stattgefundenen Veranstaltungen. Wenn es klar ist, dass bei Aufnahme des Betriebs mit, sagen wir einmal vier Veranstaltungen im Monat, die Kosten wegen der Steuer nicht mehr decken kann, MUSS Insolvenz angemeldet bzw. die Geschäftsaufgabe eingeleitet werden. Die Sonderregelung, Insolvenzen bis in das kommende Jahr zu verschieben, ohne eine strafbare Handlung zu begehen, trifft in diesem Fall NICHT zu. Der Grund zur Insolvenz ist nicht Corona. Der Grund ist die Steuer. Siehe

Betriebsschließung.
Eine Betriebsschließung muss nicht unbedingt Insolvenz bedeuten.
Wenn es sich um eine Insolvenz handeln sollte. Folgendes kann ich rechtlich nicht abschließend werten.
Wenn ab 1.7. die Stadt eine Steuer per Satzung festgeschrieben hat und bis zum heutigen Tag (obwohl schon im März beschlossen) noch nicht in der Lage war, einem Unternehmer den Bescheid zuzustellen, dem Unternehmer aber klar ist, dass er die Steuer nicht zahlen kann, keine Insolvenz anmeldet, ist das dann schon Insolvenzverschleppung?
Ich denke; JA.
Wenn die OASE geöffnet hat, dann dürfte es auch eine Veranstaltung sein.

Bei einer solchen Aussage bekomme ich selbst im hohen Alter noch Pickel.
[…] er „Oase“-Chef Josef Horak habe wegen der Steuerfrage zu keiner Zeit das Gespräch mit der Stadt gesucht. „[..]
Mag ja sein, dass Herr Horak kein Gespräch gesucht hat. Magistrat und Stadtverordnete mussten schon vor dem Beschluss, eine Vergnügungssteuer einzuführen, klar sein, dass nach Einführen einer solchen Steuer die OASE schließen muss. Die Zeit, dass der Bürgermeister sich der Sache annimmt, wäre spätestens jetzt gekommen. Dafür ist der schließlich auch da. Hat der Bürgermeister gehandelt?
Ist in Rödermark das Verhältnis Gewerbe und Verwaltung eine Einbahnstraße? Warum hat die Stadt nicht einmal das Gespräch gesucht? Ist der Stadt eine Geschäftsschließung mit finanziellen Folgen für die Stadt egal? Die Stadt kann ja eine solche Schließung mit einer weiteren Erhöhung der Grundsteuer kompensieren. 🙁

[..]Wir kapitulieren und müssen aufgeben. Uns bleibt nichts anderes übrig als Insolvenz anzumelden. Trotz wiederholter Gespräche, trotz Proteste unserer Partner-Firmen (Hotels und Taxi-Unternehmen), trotz medialer Aufmerksamkeit (TV und verschiedene Zeitungen berichteten darüber)… Die Stadt bleibt stur und die Steuer kommt.[..]
joyclub.de/club/944.die_oase.html

Steuersatz anderswo
Z.B. Würselen (37.000 Einwohner) 3,00€ (Rödermark 6,50 + evtl. Zuschlag). Dort auch ein Musterformular zur Steuermeldung.

Mit welchen Einnahmen rechnet Rödermark
In 2020 100.000,00,0€ und in 2020 200.000,00€. Siehe Haushalt 2020/2021 Seite 143

Nachtrag
Schimmert da ein wenig die Hoffnung durch. Passt zwar nicht ganz zu dem vorher im FR Artikel gesagt wurde. Aber der Schlusssatz steht. “ Selbst wenn ihm die Steuerschuld gestundet werden würde, werde er in drei bis vier Jahren einen Schuldenberg vor sich hinschieben. „Das kann ich nicht stemmen“, sagt er, und hofft, dass sich die Stadt „vernünftig verhält und die Steuer aussetzt“.“. Siehe fr.de
Mit „aussetzt“ dürfte „streichen“ gemeint sein.

Siehe auch
» 18.08.2020 AL/GRÜNE zu angeblicher Insolvenz der „Oase“
» 12.08.2020 Ruin durch Vergnügungssteuer
» 12.08.2020 Düstere Wolken über der „Oase“
» 11.08.2020 Leserbrief zur Schließung der OASE
» 09.08.2020 Der Haushalt von Rödermark hat ein Haushaltsloch.
» 17.07.2020 VIDEO Corona-Krise im Club – Stillstand in der „Oase“
» 19.03.2020 Vergnügungssteuer. Vertreibung eines Unternehmens?
» 17.03.2020 „Vergnügungssteuer“ ist eine bloße Luftnummer!
 
» 20.03.2020 Niederschrift Stavo 20.03.2020
» 20.03.2020 Vergnügungssteuersatzung
 
Siehe auch
» NEU. Zusammenfassung OASE


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

FDP fragt: Wo nervt der Verkehr extrem?

FDP Sommertour
FDP Sommertour

Radtour mit Bürgerdialog am 15.August

Wo „brennt der Baum“ in Rödermark? Soll heißen: An welchen Stellen gibt es Missstände, Defizite oder geplante Projekte, die unterschiedliche Meinungen provozieren? Diesen Frage nwidmet sich die alljährlich in den Sommerferien wiederkehrende FDP-Radtour für interessierte Bürger.
Sich vor Ort informieren lassen, mit Kommunalpolitikern ins Gespräch kommen, Fragen stellen, Pro und Kontra abwägen…Darum soll es auch bei der Auflage mit der Kennziffer 2020 gehen[..]
Weiter bei: Dreieich Zeitung Seite 11

Siehe auch
» FDP lädt ein zur Sommertour und Sommerfest 2020


Rödermark intern.
Aus dem Haushaltsplan 2024/2025
Haushaltssicherungskonzept
Ein Haushaltssicherungskonzept gem.
§ 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.


Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen.
Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?

Düstere Wolken über der „Oase“

Unternehmen in die Insovenz getrieben?
Unternehmen in die Insovenz getrieben??

Heute solle ein Insolvenzanwalt konsultiert werden.

[..]„Wir sind erledigt. Die Stadt beerdigt uns.“ Josef Horak sieht düstere Wolken über dem Pärchenclub „Oase“. [..] „Vermutlich ist das Ganze ein Politikum. Man will uns weg haben.“[..]
Quelle: OP-Online

Seit 1993 gibt es die OASE. 2009 bemerkte Roland Kern, seinerzeit Bürgermeister von Rödermark, zur OASE?
[..]Seit die Rödermärker ihn ins Amt gewählt haben, sind ihm noch keine Beschwerden über das mutmaßliche Sündenbabel „Oase“ zu Ohren gekommen. „Dann scheint ja alles in Ordnung zu sein – easy-going sozusagen“, sagt der Bürgermeister.[..] Quelle fr.de

Siehe auch
» 11.08.2020 Leserbrief zur Schließung der OASE
» 09.08.2020 Der Haushalt von Rödermark hat ein Haushaltsloch.
» 17.03.2020 FDP: „Vergnügungssteuer“ ist eine bloße Luftnummer!


» OASE. Zusammenfassung


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

Leserbrief zur Schließung der OASE

Leserbrief zur Schließung derOASE
Leserbrief zur Schließung derOASE

Reopening der OASE


Leserbrief zur Schließung der OASE
Verfasser ist dem Admin bekannt.

Schließung des Pärchenclubs „Die Oase“
Der Swinger- und Pärchenclub „Die Oase“ in Rödermark wird jetzt geschlossen – nach 26 Jahren. Er fällt nicht der Wirtschaftlichkeit zum Opfer oder gar den Auswirkungen von Corona. Er wird schlicht und ergreifend aufgrund der Skrupellosigkeit der heimischen Politik geschlossen.

Ich selbst bin seit 20 Jahren Swinger und war schon des Öfteren in der Oase zu Besuch. Der Club wurde in all seinen Jahren herausragend und mit viel Liebe geführt. Er war als frivoler Treffpunkt für aufgeschlossene Paare im gesamten deutschsprachigen Raum bekannt und beliebt. Er war weder schmuddelig, noch anrüchig. Nicht umsonst wurde er mit der Höchstpunktzahl von fünf Sternen vom größten deutschen Erotikportal Joyclub ausgezeichnet.

Ebenjener Club muss jetzt Insolvenz anmelden. Nicht wegen Corona, wie man meinen könnte. Und nicht, weil er schlecht gewirtschaftet hat. Er wird geschlossen, weil die grünschwarze Koalition eigene Fehler vertuschen und den Haushaltsplan vorübergehend schönrechnen möchte.

Die Rechnung ist dabei genauso simpel, wie betriebswirtschaftlich falsch. Das Loch im Rödermarker Haushalt soll mittels Vergnügungssteuer gestopft werden. Dass in Rödermark neben der Oase nicht mal eine Handvoll steuerpflichtiger Vergnügungsbetriebe existieren, macht die Steuer bereits fragwürdig. Dass die Oase dank dieser Steuer aber gar nicht mehr existenzfähig ist, macht sie gar zu einer Farce. Denn mit Schließung der Oase fällt nicht nur ein Großteil der geplanten Steuereinnahmen weg. Es fallen mit ihrer Insolvenz auch etwa 500 Übernachtungen in lokalen Hotels und schätzungsweise 100.000 Euro Jahresumsatz im lokalen Einzelhandel zum Opfer, den die Gäste der Oase alljährlich rund um Rödermark bringen. Hinzu kommen sieben Angestellte, die fortan arbeitslos sind.
Die Löcher im Haushalt werden mit der geplanten Vergnügungssteuer also eher größer als kleiner.

Doch anscheinend geht es der lokalen Politik rund um CDU und Grüne gar nicht um die Steuereinnahmen. Vielmehr scheint der Pärchenclub nur ein Spielball der Wahlwünsche ebenjener Parteien zu sein. Die zusätzlichen Steuereinnahmen sollen politische Fehlplanungen und Ausfälle von Corona auffangen. Dass die Zusatzeinnahmen durch die Insolvenz der Oase aber niemals zustande kommen, wissen die Lokalpolitiker natürlich auch. Sie können mittels der falschen Steuerprognosen aber den aktuellen Haushaltsplan zwischenzeitlich schönrechnen und sich damit Hoffnung auf Wählerstimmen im Frühjahr 2021 machen.

Hier wird der Ruin eines etablierten Unternehmens also sehenden Auges in Kauf genommen, um eigene Fehler zu verschleiern und den politischen Erfolg nicht zu gefährden.

Man kann von dem Leben als Swinger und dem offenen Umgang mit Sexualität halten, was man möchte. Das ist nicht das Thema, um das es hier geht. Hier geht es darum, dass ein erfolgreicher Betrieb – egal welcher Branche er angehört – seitens der Politik vernichtet wird. Dass es sich bei diesem Betrieb um das Lebenswerk eines Paares handelt, bleibt unbeachtet. Dass die Dame dieses Paares erst im Herbst dem Krebs zum Opfer gefallen ist, gilt als Randnotiz. Was aber bleibt, ist die Tatsache, dass es sich hierbei um einen politischen Skandal handelt.

Mehr zur OASE hier.
» Der Haushalt von Rödermark hat ein Haushaltsloch. Jetzt ist es ein Krater.
 
Siehe auch
» NEU. Zusammenfassung OASE


Rödermark intern.
Aus dem Haushaltsplan 2024/2025
Haushaltssicherungskonzept
Ein Haushaltssicherungskonzept gem.
§ 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.


Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen.
Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?