Bundesregierung soll Kosten für Home Office anerkennen

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01. Bundesregierung soll Kosten für Home Office anerkennen
Finanzen/Unterrichtung

Berlin: (hib/HLE) Der Bundesrat setzt sich für eine bessere steuerliche Honorierung des Ehrenamtes sowie für die Anerkennung von Aufwendungen für Tätigkeiten im Home Office ein. Massive Kritik wird an der Verrechnungsbeschränkung von Verlusten bei bestimmten Kapitalanlagen geübt. Dies geht aus der von der Bundesregierung als Unterrichtung (19/23551) vorgelegten Stellungnahme der Länder zum Entwurf des Jahressteuergesetzes 2020 (19/22850) hervor.

In der Stellungnahme fordern die Länder eine Erhöhung der sogenannten Übungsleiterpauschale auf 3.000 Euro. Die Ehrenamtspauschale soll auf 840 Euro angehoben werden. Die Pauschalen waren zuletzt im Veranlagungszeitraum für 2013 angepasst worden. Auch der Freibetrag der Körperschaftsteuer für gemeinnützige Vereine und Stiftungen soll erhöht werden. Sogenannte Freifunk-Initiativen sollen als gemeinnützig anerkannt werden können. Die Möglichkeit eines vereinfachten Nachweises für kleinere Spenden soll von derzeit 200 Euro auf 300 Euro angehoben werden, um Spender, gemeinnützige Organisationen und Steuerverwaltung gleichermaßen vom Bürokratieaufwand zu entlasten.

Der Bundesrat regt an, das Home Office für Arbeitnehmer steuerlich besser zu berücksichtigen. Die Aufwendungen, die hierfür entstehen, seien nach den geltenden Regelungen im Einkommensteuergesetz (Paragraf 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 6b – Abziehbarkeit der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer) im Regelfall nicht oder nur begrenzt abziehbar. „Es sollte deshalb geprüft werden, ob und unter welchen Voraussetzungen die Aufwendungen, die für einen häuslichen Arbeitsplatz entstehen, der nicht zwangsläufig in einem abgetrennten Arbeitszimmer gelegen sein muss, zukünftig steuerlich berücksichtigt werden können“, schreibt der Bundesrat, der auch annimmt, „dass zukünftig vermehrt vom Arbeitsmodell Home Office Gebrauch gemacht werden wird“.

Außerdem wird die Bundesregierung gebeten, die Auswirkungen des Progressionsvorbehalts beim Kurzarbeitergeld zu prüfen. Um einen weiteren Impuls für die Konjunktur zu geben, wird eine Senkung der Stromsteuer auf das europarechtlich zulässige Mindestmaß gefordert. Dies wird jedoch von der Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung abgelehnt. Bei Mindereinnahmen von mehr als sechs Milliarden Euro würde es für eine drei- bis vierköpfige Familie lediglich zu einer Ersparnis von monatlich fünf bis sechs Euro kommen.

Darüber hinaus fordert der Bundesrat Änderungen bei der Anerkennung von Verlusten bei privat gehalten Anteilen an Kapitalgesellschaften. So sollen die 2019 eingeführten Beschränkungen bei der Verlustverrechnung gestrichen werden. Die Länder beklagen einen enormen Bürokratieaufwuchs durch die Neuregelung und einen widersprüchlichen Regelungsinhalt. Wenn ein Anleger ein Wertpapier unmittelbar vor Eintritt der Wertlosigkeit verkaufe, werde der Verlust anerkannt und uneingeschränkt berücksichtigt. Lasse er das Papier in seinem Vermögen wertlos werden, greife hingegen die Verrechnungsbeschränkung. „Damit wird ein wirtschaftlich vergleichbarer Vorgang steuerlich unterschiedlich behandelt und verschafft steuerlich gut informierten Anlegern einen Vorteil gegenüber weniger gut informierten Anlegern“, argumentiert der Bundesrat.

In der Praxis führe die Verrechnungsbeschränkung auch zu einer Steuer auf Verluste. So weist der Bundesrat darauf hin, dass Anleger bei Termingeschäften Gewinne unbegrenzt versteuern müssten, ohne die Verluste aus diesen Geschäften jenseits von 10.000 Euro gegenrechnen zu dürfen. Die Neuregelung sei auch kein Instrument zur Eindämmung von Spekulation am Kapitalmarkt. Echte Spekulation finde meist im Zuge einer gewerblichen Tätigkeit statt und hier würden die Beschränkungen nicht gelten. Außerdem sei es nicht sachgerecht, Verlust aus Termingeschäften mit schädlicher Spekulation gleichzusetzen.

Außerdem kritisiert der Bundesrat, dass der schon im vergangenen Jahr vorgelegte Gesetzentwurf zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes, mit dem Maßnahmen gegen Steuergestaltungen zur Vermeidung von Grunderwerbsteuer in Form sogenannter Share Deals ergriffen werden sollten, nicht weiter beraten worden sei. Es bestehe die Sorge, „dass der Deutsche Bundestag das oben genannte Gesetzgebungsverfahren nicht mit der aus Sicht des Bundesrates notwendigen Priorität vorantreibt“, heißt es in der Stellungnahme. Aus Sicht des Bundesrates sei es nicht hinnehmbar, dass der Erwerb eines Eigenheims mit Grunderwerbsteuer belastet werde, während die Übertragung von großen Gewerbeimmobilien oder umfangreichen Wohnungsbestände nicht selten unter Umgehung der Grunderwerbsteuer gestaltet werde. Share Deals würden zu Steuermindereinnahmen in erheblichem Umfang für die Haushalte der Länder führen.

Quelle: „HiB Heute im Bundestag.“ Siehe FDP Rödermark 23.10.2020

AL/GRÜNE zu Verkehrsbelastung in der Rodaustraße

Pressemitteilung AL/Die Grünen
Pressemitteilung AL/Die Grünen

Nachtrag 29.01.2021
» Gutachter sollen Verkehrslärm prüfen


Pressemeldung AL/GRÜNE zu Verkehrsbelastung in der Rodaustraße
Nach Ansicht der AL klagen die Bewohner der an die Rodaustraße angrenzenden Wohngebiete zu Recht über unzumutbare Lärmbeeinträchtigung. „Die Stadt tut deshalb gut daran“, so der AL/Grünen-Fraktionsvorsitzende Stefan Gerl, „die von den Anwohnern durchgeführten Lärmmessungen durch eine eigene Auftragsmessung zu verifizieren. Dann können auf gesicherter Grundlage konkrete Maßnahmen in Angriff genommen werden.“
 
Auf große Sympathie stoßen hierbei die Vorschläge der BI Rodaustraße auf Einführung einer durchgehenden Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h, das Auftragen eines schallabsorbierenden Flüsterasphalts sowie eine entschleunigte Fahrbahnführung mit ausgewiesenen Radwegen. Stefan Gerl: „Die Vorschläge der Anwohner sind durchdacht, seriös und nicht unfinanzierbar. Am Runden Tisch Verkehr werden wir dies alles wohlwollend unterstützen.“ Quelle: AL/Die Grünen

Gastartikel zur Ortsumgehung Urberach und dem „Runden Tisch Verkehrsentlastung“

Gastartikel zur Ortsumgehung Urberach und dem
Gastartikel zur Ortsumgehung Urberach und dem „Runden Tisch Verkehrsentlastung“

Gastartikel von Klaus Neumann.
Antwort auf einen Leserbrief von Herrn Hoffmann (kann ich leider nicht veröffentlichen)
in der Offenbach Post vom 16.10.2020
Freie Wähler sind kommunaler Spaltpilz


Klaus Neumann zum Leserbrief von Herrn Hoffmann
Eigentlich kenne ich Rainer Hoffmann als klar denkenden Menschen, der sachlich argumentieren kann. Wenn ich seinen Leserbrief studiere, zeigt sich jedoch nur Hetze, Verbohrtheit und eine Ansammlung von Unwahrheiten.

Eine Bundesstraße hat in einem Ortskern nichts mehr zu suchen. Sie unterliegt zwangsläufig Vorgaben, die Rödermark nicht beeinflussen kann. Deshalb sollte sie, wohin auch immer, aus dem Ortskern verschwinden. Darüber besteht sicher Einigkeit bei allen Bürgerinnen und Bürgern. Über das „Wohin“ gibt es unterschiedliche Meinungen. Hessen Mobil sagt dazu: „Im Rahmen einer ergebnisoffenen Trassensuche müssen die verschiedenen Varianten u. a. nach verkehrlichen, städtebaulichen, ökologischen und wirtschaftlichen Kriterien bewertet und gegeneinander abgewogen werden. D.h., Hessen Mobil und die Stadt Rödermark entwickeln aus rein fachlicher Sicht eine Vorzugsvariante, die im nachfolgenden Planungsprozess weiter ausgearbeitet wird.“ Genau das wollen die FWR erreichen, endlich etwas tun. Die FREIEN WÄHLER Rödermark deshalb als „kommunalen Spaltpilz“ zu bezeichnen, ist der Gipfel der Unverschämtheit. Wir sollten dankbar dafür sein, dass überhaupt eine politische Gruppierung das Thema aufgreift, aussitzen bringt uns nicht weiter.

R. Hoffmann spricht weiter von „Schnellstraßentrasse“. Also ich habe nicht den Eindruck, auf der ähnlich gestalteten Umgehung um Offental herum mit 70 über eine Schnellstraße zu fahren. Existenz von landwirtschaftlichen Betrieben wird untergraben? Also meist waren die Landwirte nicht die Verlierer bei solchen Straßenbauten. Vom Wald abgeschnitten, Naherholungsgebiet zerstört? Tipp: Planungsvorschlag im Internet ansehen, da wird kein Weg abgeschnitten, und landwirtschaftliche Felder sollten sowieso nicht „als Naherholungsgebiet“ betreten werden. Aber siehe oben, da muss man halt mal planen und ggf. ändern.

Wenn ich das alles betrachte, kann ich mir nicht vorstellen, dass mit so jemand am „Runden Tisch“ überhaupt diskutiert werden kann oder gar ein Kompromiss zu erzielen ist. Wir können nur hoffen, dass die anderen Teilnehmer des „Runden Tisches“ sich von solch unqualifizierter Hetze eines einzelnen nicht beeinflussen lassen und versuchen, endlich einen realisierbaren Weg für eine Ortsumgehung zu finden.

Klaus Neumann


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

Mit dem NABU die Rodau erleben.

Die Rodau am alten Festplatz
Die Rodau am alten Festplatz

Wer in Rödermark an die renaturierte Rodau und den informativen Lehrpfad über sie denkt, hat meist die Rodauquelle und den Bach entlang des Oberwiesenwegs mit seinem künstlich gewundenen Bett vor Augen.[..] Weiter bei OP-Online



Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.

Ortsumgehung. Was ist der Plan B?

Ortsumgehung. Gibt es einen Plan B
Ortsumgehung. Gibt es einen Plan B

Ortsumgehung. Was ist der Plan B?

Für Gewährleistung der Verbindungsfunktion
ist die Umfahrung Rödermark/Urberach erforderlich.



Nachtrag

Die K 3317 ist Teil der von Rödermark favorisierten Ortsumgehung „K/L-Trasse. Der Fahrbahnbelag wird auf einer Länge von 3,4 km für 1,1 Mio. erneuert.“
 
L 3317: Fahrbahnerneuerung zwischen Messel und Offenthal
Am kommenden Mittwoch, dem 21. Oktober beginnen im Zuge der Landesstraße L 3314 (Anm. 3317) zwischen Messel und Offenthal Bauarbeiten zur Fahrbahnerneuerung. Die gesamten Bauarbeiten dauern voraussichtlich bis Ende Dezember an und werden unter Vollsperrung der Landesstraße durchgeführt. Quelle: Hessen Mobil.

 
Wenn jetzt einer auf die Idee kommen sollte, dass dies das Aus für die K/L-Trasse bedeutet, der irrt. Der Baubeginn der K/L-Trasse dürfte 2035-2040 (?) sein. Dann ist der jetzt neu verlegte Fahrbahnbelag alt.

Ganz unstrittig ist, dass alle in der
Stadtverordnetenversammlung vertretenden Fraktionen sich lieber gestern als morgen eine Ortsumgehung für Urberach wünschen. Einigkeit dürfte auch darin bestehen, dass die beste Lösung für Rödermark eine K/L-Trasse als B486 sein dürfte. Wer die Einigkeit bestreitet, sollte einmal in sich gehen.

Wenn der Bund nun endlich ein Einsehen hat (hat er?), dass der Fernverkehr auf der B486 für die Anwohner (hier Urberach) ein unerträgliches Ausmaß angenommen hat, bedeutet das nicht automatisch, dass eine Umgehung auch auf der Gemarkung der betroffenen Kommune zu erfolgen hat. Ich bezweifle allerdings, dass die Sorge um die Bürger für den Bund ausschlaggebend war, die Ortsumgehung jetzt endlich anzugehen. Die Beseitigung der Ortsdurchfahrt hat für den Bund sicherlich in Hinblick auf „Zur Vervollständigung der ortsdurchfahrtfreien Trasse zwischen der A 5/A 661 und der B 45 und damit zur Gewährleistung der Verbindungsfunktion ist die Umfahrung Rödermark/Urberach erforderlich. Siehe“ einen höheren Stellenwert als die Sorge um die leidgeplagten Bürger in Urberach. Ich kann mir schon eher vorstellen, dass Hessen Mobil die verschiedenen Varianten nach verkehrsrechtlichen, städtebaulichen, ökologischen und nach wirtschaftlichen Kriterien bewerten wird. Es wird wohl aus fachlicher und neutraler Sicht eine Vorzugsvariante erarbeitet, die in einem weiteren Planungsprozess ausgearbeitet wird.
 
Laut Bundesverkehrswegeplan ist vorgesehen, dass es eine „ortsnahe Umgehung“ den Ortskern entlasten soll und der Verkehr in eine „unkritischere Gegend innerhalb von Rödermark“ verlagert wird. Protest ist angesagt.
Fazit: Priorität für den Bund hat wohl die „Verbindungsfunktion“ und wohl kaum die Anwohner der B486 im Ortskern von Urberach.

Da die K/L-Trasse weit von Urberach entfernt, sich nahe Messel durch den Wald Richtung Eppertshausen zieht, bleibt Urberach frei von Abgasen sowie Lärmbelastung der geschätzten 24.000 Kfz/24 h und 3.000 SchwerlastVekehr/24 h (dürfte veraltet sein).

Wie man in einem Leserbrief in der Offenbach Post am 16.10.2020 lesen kann, werden Punkte aufgeführt, die gegen eine „ortsnahe Umgehung“ sprechen.:
– Existenz von vier landwirtschaftlichen Anwesen wird untergraben
– Landschafts- und Naturschutzgebiete würden geopfert
– Verkehrslärm
– Waldgebiete werden von der Ortslage abgeschnitten
– Zerstörung eines Naherholungsgebiets

Die Einwände gegen eine „ortsnahe Umgehung“ sind berechtigt. Wenn es die theoretische Möglichkeit gibt, die Trasse vollkommen anders (K/L-Trasse) als im Bundesverkehrswegplan vorgesehen zu realisieren, dürfte es in Rödermark kaum Widerstand dagegen geben. Gespräche mit Hessen Mobil über eine andere Trassenführung (Plan A. K/L-Trasse) ist in jedem Fall zu führen. Aber was genauso wichtig ist, es muss einen Plan B geben.

Nehmen wir nur einmal an, dass Messel sich gegen eine Trassenplanung mit wesentlich höherem Verkehrsaufkommen in der Nähe (550 m ?) ihrer Wohnbebauung wehrt. Nehmen wir auch an, ein Teil der im Leserbrief genannten Argumente werden von den Bürgern in Messel aufgegriffen. Nehmen wir weiter an, in Messel wird sich eine BI gegen eine K/L Trasse bilden. Geht es dann wieder ganz von vorne los und die „Ortsumgehung Urberach“ wird ein Problem der Enkel unserer Enkel? Oder wird der Bund, wenn Rödermark sich gegen eine ortsnahe Umgehung stellt und die K/L-Trasse aus „verkehrlichen, städtebaulichen, ökologischen und wirtschaftlichen Kriterien nicht infrage kommt, ohne Wenn und Aber wegen der „Verbindungsfunktion“ die zurzeit gewählte Trassenführung realisieren?

Verfolgt die Verwaltung nur den Plan A? Gibt es einen Plan B, wenn Messel sich gegen eine K/L Trasse wehren sollte? Auch Hessen Mobil kann die K/L-Trasse ablehnen.

Was ist der Plan B der Stadt Rödermark.

Kosten für die ortsnahe Umgehung. 25,8 Mio. Stand 2014. Die K/L-Trasse dürfte um einiges teurer werden.

Meine ganz persönliche Ansicht zum „Runden Tisch Verkehrsentlastung“
„Wenn man nicht mehr weiter weiß, bilde einen Arbeitskreis“. Viel Wahrheit liegt in diesem Spruch. Man sollte aber einen solchen Arbeitskreis nicht mit Themen überladen. Was ist dort schon alles Thema? Der dickste Brocken dürfte die Ortsumgehung Urberach sein. Warum man nicht nur und ausschließlich für den Punkt Ortsumgehung Urberach einen Arbeitskreis (wenn man überhaupt einen braucht) bildet, mag das Geheimnis von Bürgermeister Rotter bleiben. Ich bin allerdings der Meinung, dass eine Verwaltung in der Lage sein müsste, die Machbarkeit der geeigneten Trassenführung im Alleingang mit Hessen Mobil zu prüfen und ein Arbeitskreis, auch von den Kosten her (z.B. Moderator) unnötig ist. Es sei denn, die Verwaltungsspitze traut sich das, trotz eigener Verkehrsplanerin, nicht zu.
Das Ergebnis der Prüfung durch die Verwaltung könnte als Ergebnis bringen:
– K/L-Trasse ist möglich und die wird zur B486 (Keine weiteren Fragen.)
– K/L-Trasse ist möglich und die wird nicht B486 (Bauen Ja/Nein?)
– K/L-Trasse ist nicht möglich. (Ortsnahe Umgehung Ja/Nein?)
Aber der Bürgermeister wollte einen Arbeitskreis.

Weiter auf der Tagesordnung steht die Lärmbelästigung auf der Rodaustraße, die Kipferl-Kreuzung und seit der Stavo vom 15.09.2020 Verkehrsentlastung Rödermark. Man stelle sich vor, dass man den kommenden Antrag der SPD zur Bahnquerung der S-Bahn in Ober-Roden, passt ja zu dem bestehenden Arbeitskreis, ebenfalls noch in den (*) „tagenden Arbeitskeis Verkehrsentlastung“ packt, für den am Tagungstermin 3 Stunden angesetzt sind. Alle o.g. Themen passen zu „Verkehr“, die aber in völlig unterschiedlichen Universen stattfinden.
Wie unterschiedlich (vergiftet) die Standpunkte z.B. zu dem Thema „Ortsumgehung“ sind, zeigt ein Kommentar in der Offenbach Post (darf ich hier nicht abbilden). Das lässt auf umfangreiche Diskussionen zu nur einem der drei (vier) anstehenden Themen schließen.

Siehe auch Gastbeitrag Klaus Neumann
*1.RTV fand im Sommer 2020 statt. 2.RTV am 21.09.2020
»
Siehe auch
» Straßenbreite K/L-Trasse
» Hier das Fotoprotokoll der Sitzung vom 21.09.2020
» KL-Trasse, Umgehung Urberach, Bundesstraße 486, Kipferl-Kreuzung


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.