Das Gerücht um den „Eifler“ geht weiter.

Bäcker Eifler in Rödermark Ober-Roden
Bäcker Eifler in Rödermark Ober-Roden

Der Eifler macht dicht.
Die Stadt verlangt den Betrag X für Parkplätze.“
So das Gerücht.

Dass es Probleme mit den Parkplätzen gibt, ist wohl richtig. Richtig dürfte auch sein, dass die Stadt Rödermark alles unternehmen wird, den Eifler zu erhalten. Da muss aber der Kreis mitspielen.

Den Betreiber vom „Eifler“ nach dem im Pachtvertrag aufgeführten (oder auch nicht aufgeführten) Passus zu den Parkplätzen zu befragen, können Sie sich sparen. „Eifler“ ist ein Franchise-Unternehmen und „Eifler“ hat den Pachtvertrag gemacht.
Ob man den Verpächter in die Pflicht nehmen kann? „Eifler“ kümmert sich darum.


Rödermark intern.
Haushaltssperre haben wir schon.

Die Bürgermeisterwahl ist vorbei.
Der Posten für den Ersten Stadtrat dürfte - durch den Sieg des CDU-Bürgermeisterkandidaten- für AL/Die Grünen bis 2031 gesichert sein.
Das Hauptziel der Koalition, sechs Jahre weiter so wie gehabt, dürfte damit erreicht sein.
Jetzt könnte man mal wieder an die Bürger denken.
Kommt die Grundsteuerverdopplung oder wird es etwas weniger?
So langsam kann der Bürger Klarheit erwarten.

Kommunalbrief Ausgabe 23 / 2020

Corona
Corona

Hessischer Minister des Innern und für Sport
Kommunalbrief Ausgabe 23 / 2020

Sehr geehrte Damen und Herren,
mit diesem Kommunalbrief erhalten Sie den aktuellen Auslegungshinweis zur Verordnung zur Beschränkung von sozialen Kontakten und des Betriebes von Einrichtungen und Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie vom 20. November 2020.

Privater Unterricht außerschulischer Bildungsangebote, wie beispielsweise privater Sprach-, Musik- oder Gesangsunterricht, der nicht in Einrichtungen, sondern im häuslichen Umfeld stattfindet, ist auf Einzelunterricht zu beschränken. Ebenso gilt dies für Unterricht, der ehrenamtlich oder vereinsmäßig angeboten wird. Vereinsbezogene Proben, zum Beispiel Theater, Chor,- Orchester- oder Bandproben, sowie andere ähnliche Zusammenkünfte sind nur alleine, oder mit Angehörigen des eigenen oder eines weiteren Hausstandes gestattet.

Für Spezial-, Wochen- und Weihnachtsmärkte wurde festgelegt, dass der Verzehr auch auf mehreren ausgewiesenen und abgegrenzten Verzehrbereichen des Marktes erlaubt ist, wenn die Fläche des Marktes dies zulässt. Dabei ist der 1,5 Meter Abstand, ausgenommen zwischen Angehörige zweier Hausstände, einzuhalten. Für den Zeitraum des Verzehrs entfällt selbstverständlich die Pflicht zum Tragen der Mund-Nase-Bedeckung.

Peter Beuth
Hessischer Minister des Innern und für Sport

Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
Friedrich-Ebert-Allee 12
65185 Wiesbaden
Tel.: +49 (611) 353 1607
Fax: +49 (611) 353 1608
E-Mail: pressestelle@HMDIS.hessen.de

Corona. Zweifel am „Schwedischen Sonderweg“

Corona
Corona

[..]Löfven (Anm. Regierungschef ) erinnerte an die hohe Zahl von bisher 6500 Todesfällen im Zusammenhang mit Covid-19. Sie liegt, gemessen an der Bevölkerungszahl, um ein Vierfaches über der Zahl in Deutschland und noch deutlicher über denen der skandinavischen Nachbarländer. Alarmierend jetzt: [..] Weiter bei fr.de

Werden ausgesetzte Kita-Beiträge nicht erhoben?

Hessischer Landtag
Hessischer Landtag

Kompensation für ausgefallene Kita-Beiträge: 40 Mio. Euro. Die Kommunalen Spitzenverbände haben Vorschläge zur Verteilung der Mittel unterbreitet, auf deren Grundlage seitens des Landes derzeit in enger Abstimmung mit den Verbänden ein Verteilungskonzept erarbeitet wird.
Quelle: Finanzen-Hessen

» Übereinkunft zwischen der Hessischen Landesregierung und den Kommunalen Spitzenverbänden in Hessen


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.