Ratschläge für „Betonköpfe“
DZ-Leser Rolf Grünewald plagt der Eindruck, dass auf der kommunalpolitischen Bühne (zu)viele„ Betonköpfe“ mitmischen. Adressiert an eben diese Hartschädel-Fraktion, hat er mit sarkastisch-satirischem Unterton ein paar Ratschläge zu Papier gebracht.
Lesen Sie die Dreieich Zeitung vom 10.02.2020 Seite 3
Flächenfraß: Problem der anderen?
Die von Bürgermeister Jörg Rotter angedachte „Vision“ unter der Überschrift „Gewerbegebiet neben dem Germania-Gelände in Ober-Roden“ hat Manfred Bernard dazu veranlasst, einen Leserbrief zu schreiben. Lesen Sie die Dreieich Zeitung vom 10.02.2020 Seite 3
Rödermark intern Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen.
Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.
Pressemeldung CDU Rödermark
CDU: Stadtentwicklung muss im Einklang mit der Natur erfolgen!
Die ökologische Stadtentwicklung ist für die CDU Rödermark das zentrale Wahlkampfthema. „Die Naherholungsgebiete und die grüne Mitte sind wichtig für die Menschen in Rödermark. Eine ökologische Stadtplanung hat nach Ansicht der CDU Rödermark allerdings Lösungen für drängende Probleme wie Wohnraummangel und fehlende Gewerbegrundstücke aufzuzeigen. Die Stadtpolitik hat dafür zu sorgen, dass den Bedarfen Rechnung getragen wird, Wachstum jedoch aber die Lebensqualität nicht mindert.“, ist die Stellvertretende CDU-Parteivorsitzende Adrienne Wehner überzeugt.
Nach Ansicht der CDU Rödermark sind es insbesondere vier Punkte, an denen deutlich wird, wie man diesem Spagat gerecht werden kann:
1. Die KL-Trasse stellt eine flächensparende und umweltschonende Verkehrsentlastung für Urberach dar. Der Abschluss einer Planungsvereinbarung zur Realisierung dieser Umfahrungsmöglichkeit mit Hessen Mobil steht kurz bevor. Wir sind strikt dagegen, diesen Prozess durch Denkmodelle über eine Teillösung am Eppertshäuser Knoten außer Kraft zu setzen. Der Rückbau einer Straße an der Ausfahrt der B45 wird das Problem nicht lösen. Wer die KL-Trasse wirklich will, muss jetzt Farbe bekennen und für einen Ausbau dieser Trasse plädieren.
2. Bei der Beschlussfassung über den Rödermark Plan wurde bestimmt, dass für ökologische Ausgleichsmaßnahmen Flächen bereitgestellt werden. Diese Maßnahmen sollen nach Möglichkeit in Rödermark stattfinden. Die Umsetzung dieses Beschlusses fand jedoch nicht statt. Dieses ist zu korrigieren. Ökologische Stadtentwicklung und Stillstand sind nicht miteinander zu vereinbaren.
3. Der ÖPNV muss gestärkt werden. Wir treten dafür ein, die S-Bahn-Strecke von Dietzenbach nach Dieburg zu verlängern und die Lücke zwischen Dietzenbach und Urberach durch eine Neubaustrecke zu schließen. Wir sollten als Kommunalpolitiker hier keine „Bedenkenträger“ sein, sondern „Lösungsfinder“. Ökologische Stadtentwicklung bedeutet eben hier Ausbau der Verkehrsinfrastruktur.
4. Die Menschen wünschen sich ein vielfältiges Angebot an Bio-Produkten und Erzeugnissen aus regionalem Anbau. Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, diesen Wünschen nachzukommen. In 15 Jahren konnte kein neuer Standort für den REWE-Markt in Ober Roden gefunden werden, welcher mehr Fläche benötigt, um mehr regionale Angebote machen zu können. Bürgermeister Jörg Rotter hat nun einen Standort vorgeschlagen, der als Erweiterungsfläche einstimmig im Stadtparlament beschlossen wurde. Diese Entwicklung ist maßvoll und wird begleitet von der Erstellung einer Verkehrskonzeption für das betreffende Areal.
Pressemeldung FDP Rödermark
Initiative der FDP: Grünflächenpflege in Rödermark wird ökologischer
Liberale begrüßen einstimmigen Beschluss aller Fraktionen
Das Thema Insektensterben ist seit mehreren Jahren zurecht in aller Munde. Immer weniger Insekten und damit auch immer weniger Tiere, die auf Insekten als Nahrung angewiesen sind, z.B. Vögel, finden in der ausgeräumten Kulturlandschaft einen Platz zum Leben. Der Verlust an Artenvielfalt und an der Individuenzahl der Tiere wird neben dem Klimawandel das beherrschende Thema des 21. Jahrhundert werden. Auch beim Thema: „Erhalt der Biodiversität“ kommt es auf jeden einzelnen an. Jeder kann hier einen zumindest kleinen Teil dazu beitragen, sei es durch das individuelle Konsumverhalten oder z.B. durch die Gestaltung des eigenen Gartens. Die öffentliche Verwaltung, in diesem Fall die Stadt Rödermark, hat hier eine besondere Vorbildfunktion. Aus diesem Grund hat die FDP‐Fraktion vor über einem Jahr beantragt, die städtische Grünflächenpflege stärker nach ökologischen Kriterien auszurichten. Corona‐bedingt kam diese initiative erst in der aktuellen Stadtverordnetenversammlung zur Abstimmung.
„Rödermark ist hier zwar auf einem guten Wege, hat aber sein Potenzial noch längst nicht ausgeschöpft“, erklärt FDP‐Umweltexperte Dr. Rüdiger Werner. „Die Grünflächen von Kindergärten und Spielplätzen sind oft besenrein, werden zu gründlich gepflegt, um Insekten und Vögeln einen Lebensraum zu bieten. Gleiches gilt für die Friedhöfe und Grünanlagen. Vieles ist auf Pflegeleichtigkeit getrimmt, Laubbläser und ‐sauger vernichten nicht nur jedes Blatt, sondern die darunter ruhenden Kleintiere gleich mit.
Die FDP fordert daher eine Neukonzeption der städtischen Grünflächen mit mehr Blühflächen, mehr einheimischen Wildstauden und ‐kräutern, weniger Mähzyklen, den Verzicht von Laubsaugern und ‐bläsern auf Grünflächen. Laub sollte auch mal auf der Fläche verrotten dürfen und abgeblühte Pflanzen ihre natürliche Funktion übernehmen (viele Insekten überwintern z.B. in den Stängeln von verblühten Stauden) und über den Winter stehen bleiben dürfen.“
Der entscheidende Punkt hierbei ist Aufklärung. Die Bürger sollen verstehen können, warum die scheinbare Unordnung gewollt ist, welche Auswirkungen die Beibehaltung der „Ordnung“ auf den städtischen Grünflächen hätte. Dann steigt peu à peu bei den Bürger/‐innen auch die Akzeptanz, wenn Blätter von solchen Grünflächen auf den eigenen Rasen geweht werden oder dass die braune, abgeblühte Blühfläche auch in diesem Zustand eine wichtige biologische Funktion hat, bevor sie im nächsten Frühjahr wieder mit ihrer Blütenpracht erfreut.
„Wir freuen uns sehr“, so FDP‐Fraktionsvorsitzender Tobias Kruger abschließend, „dass alle Fraktionen sich dieser Initiative der FDP anschließen können und der Antrag zur ökologischeren Grünflächenpflege nun einstimmig beschlossen wird. Diese
Einstimmigkeit ist ein wichtiges Signal, denn für die FDP war von Anfang an klar: Dieses wesentliche Thema eignet sich nicht für ein parteipolitisches Klein‐Klein, es geht vielmehr um die gemeinsame Umwelt, es geht alle an! Beispiele aus vielen anderen Kommunen zeigen, dass ökologisch nachhaltige Grünflächenpflege nicht nur für die Natur ein direkter Gewinn ist, sondern richtig angewandt auch die städtischen Finanzen schont, weil weniger oft gemäht und abtransportiert werden muss. Wir freuen uns auf eine sukzessive Umsetzung in Rödermark.“
Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025.
Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache.
Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.
Da aus Sicht der Bürgerinitiativen BIVER & BI Rodaustraße die Aussagen der Stadt Rödermark nicht ganz stimmen, wurde von den beiden Bürgerinitiativen die nachfolgende Stellungnahme verfasst.
BIVER & BI Rodaustraße
Stellungnahme zum OP-Artikel vom 02.02.2021
Erste Hilfe für „Problemstraßen“
Mit Interesse haben wir die Äußerungen der 1. Stadträtin Frau Schülner zur Zwischenbilanz des „Runden Tisches“ gelesen. Der Inhalt liest sich zwar positiv, aber leider nur für den neutralen Betrachter und die Stadtverantwortlichen, aber nicht für die lärm- und abgasgeplagten Anwohner in der Rodaustraße in Urberach und entlang der L-3097 in Ober-Roden.
Wie man dem Artikel entnehmen kann, rühmt sich die Stadt mit der Vergabe von Gutachten zur Lärmmessung und Überprüfung des real existierenden Schwerlastverkehrs; auch soll ein Konzept zum Aufstellen von Blitzern erarbeitet werden. In den jeweiligen Videokonferenzen wurde dafür die Zeitspanne von weiteren 6-12 Monaten (!) angekündigt – ein weiterer Sommer bei geschlossenen Fenstern bzw. lärmbegleitenden Grillsessions. Nach nun mehr als zwei Jahren Warten, ein erneuter Schlag in das Gesicht der betroffenen Wahl-Bürger.
Kritisch zu hinterfragen sind die wenigen Blitzergebnisse, die mit ihrer eklatanten Auffälligkeit kein reales Ergebnis abbilden. Wie die 1. Stadträtin dazu erklärt, lege der Erlass dazu ausdrücklich fest, dass eine aktive Tarnung (z.B. Tarnnetz) der Messtechnik grundsätzlich nicht erfolgen darf. Grundsätzlich bedeutet in der Rechtssprache: vom Grundsatz her, mit Ausnahmen. Zu den Ausnahmen bei mobilen Blitzern zählt u.a. die Nutzung der Umgebungsverhältnisse (z.B. Bäume, Sträucher, Laternen) die sehr wohl zur Tarnung der Geräte genutzt werden dürfen (Quelle: Polizeiakademie Hessen).
Wie wenig sinnhaft das offene Blitzen für eine Verkehrserhebung ist, zeigen die Zahlen einer verdeckten Erhebung, die von der Stadt bereits im Mai 2019 in der Rodaustraße in Urberach über 1 Woche (7-Tage/24h) vorgenommen wurde. An Werktagen wurden damals ca. 10.000 Fahrzeuge gezählt, wobei die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h in beiden Richtungen an Werktagen von 63% und am Wochenende von 72% der Fahrzeuge nicht eingehalten wurde, d.h. ca. 7 von 10 fuhren zu schnell.
Gleichfalls betrug der LKW Anteil im Aufzeichnungszeitraum zwischen 571 – 726 LKW und ergab im Spitzenwert gar 809 LKW. Nachweisbar ist bereits jetzt, dass zwischen 80-90% dieser Trucker auf der L-3097 durch das Wohngebiet in Ober-Roden fahren. Die aufgestellten und in Rodgau geplanten „Empfehlungsverkehrszeichen“ VZ-422 sind reine Makulatur, weil nur „Empfehlung“, und werden von den Navigationsgeräten bzw. den Fahrern nachweisbar ignoriert.
Positiv der offenen „Blitzeraktion“ gutzuheißen ist, dass sich, sobald ein Blitzer präsent ist, schlagartig fast alle Fahrzeuge an die zulässige Geschwindigkeit halten. Dies bekräftigt die Forderung der BI, dass nur dauerhafte Messanlagen Sinn machen.
Für uns als BI stellt sich hier allerdings die berechtigte Frage, warum die Stadt in Anbetracht dieser enormen Zahlen aus 2019 nicht pro aktiv tätig wurde und straßenverkehrsrechtliche Schritte/Maßnahmen einleitete, um damit auch ihrem Leitbild gerecht zu werden.
Von möglichen Fahrbahnverengungsmaßnahmen, wie z.B. langgestreckten, begrünbaren Verkehrsinseln, die zu Geschwindigkeits- und damit Lärmminderungen führen, keine Spur. In vielen Nachbarkommunen, so z.B. in Münster (L-3095) oder Dieburg (L-3094), ist dies trotz Landstraßencharakter möglich. In Rödermark bleibt es bei der maximalen Gefährlichkeit die Rodaustraße zur Bulau, die Mainzer Str. Höhe TG-Sportplatz, die Hanauer Str. Höhe Blumenhaus Wittich oder die Nieder-Röder-Str. zwischen Germania-Sportplatz und Kläranlage zu überqueren.
Hinsichtlich der sich täglich verschlechternden Straßenschäden, die den LKW-Lärm um ein vielfaches verstärken, gibt sich die Stadt mit dem Hinweis von HessenMobil auf eine Sanierung der L-3097 in Ober-Roden nicht vor 2025 (!) zufrieden, obwohl vereinzelte Anwohner nach vibrierenden Fenstern nun bereits Risse an ihren Mauerwerken feststellen und in einem aktuellen Fall gar Verputz aus der Außenfassade des Hauses brach. „Nach fest kommt ab“ sagt der Volksmund, weshalb ein kausaler Zusammenhang zu den LKW nicht von der Hand zu weisen ist.
Doch vor ihrer „Anordnungshoheit/-befugnis“, z.B. Tempo30 bei Straßenschäden betreffend, drücken sich die Stadtverantwortlichen auch hier stetig mit dem Hinweis auf angeblich notwendige Gutachten. Wo bleibt der staatliche Eigentumsschutz?
Gleiches gilt hinsichtlich des möglichen LKW-Durchfahrtsverbots in Ober-Roden. Hier lässt u.a. § 45 StVO verschiedene Möglichkeiten zu. So z.B. zur Erprobung geplanter verkehrsregelnder Maßnahmen. D.h. praktisch könnte entsprechend begründet und bereits in anderen Fällen gerichtlich bestätigt (VGH München, vom 28.06.2018 – 11 CS 18.964), ein entsprechender Versuch gestartet werden, der in einem zeitnahen Ergebnis belegen würde, ob die Ableitung zu einer Verkehrsverlagerung mit Nachteilen anderer verbunden wäre, was verhindert werden soll/muss.
Vorliegend wäre also zu erproben, ob die Ableitung von der Landstraße-3097 auf die Bundesstraße-459 („Rödermarkring“, ausgewiesene Umgehung) und aus dem Wohngebiet raus, durch dann ein reines Industriegebiet zur B-45 hinführend – im Übrigen ausnahmslos Rödermärker Stadtgebiet – solche Nachteile mit sich bringen würde. Wir, die BI, können dies nicht erkennen. Welches Ergebnis soll nun das theoretische Gutachten bringen? Vielleicht hätte man seitens der Stadt ein solches vor Eröffnung der Offenthaler Umgehung in Auftrag geben sollen.
Alles in allem – aus unserer Sicht – Bisher wenig zufriedenstellende Ergebnisse, die wohl auch in diesem Jahr auf dem Rücken und der Gesundheit der betroffenen Bürger ausgetragen werden, denn wie es den Anschein hat, wird wohl von den zeitnahen Forderungen unserer BI auch in diesem Jahr nicht eine einzige real umgesetzt werden.
Norbert Kern, BIVER Ortsgruppe Ober-Roden
Jakob Rhein, BI Rodaustraße
Rödermark, den 04.02.2021
Zu der Stellungnahme ergänzende Bermerkungen der BI.
Am 13.01.2021 haben mehrere Anwohner die zweistündige Blitzeraktion über einen längeren Zeitraum aus unterschiedlichen Positionen beobachtet und müssen folglich den Schlussfolgerungen der Stadt schlichtweg widersprechen.
1. Die Geschwindigkeitsmessanlagen wurden nicht getarnt und ohne große Mühe direkt neben der Straße aufgestellt. Parallel lagen zwei Koffer auf dem Boden bzw. aufeinander. Somit waren diese und speziell die Messanlage mit dem Stativ direkt neben dem Auto der Ordnungspolizei für jeden Verkehrsteilnehmer aus weiter Ferne sichtbar (siehe Anhang). Des Weiteren war das Fahrzeug der Ordnungspolizei von vorne sehr gut mit den zwei Insassen in Polizeiuniform erkennbar.
2. Bei den Fahrzeugen aus beiden Richtungen bemerkten sehr viele Fahrzeuge die Messanlage und bremsten die gesamte Kolonne ab. Alle Fahrzeuge wurden deutlich langsamer und man sah ein Lichtermeer and Bremslichtern. Vereinzelte Autos führen sehr langsam an der Messanlage vorbei wodurch hintere Autos sogar hupten.
3. Des Weiteren warnten vorbeifahrende Autofahrer die entgegenkommenden Autofahrer indem diese Lichthupe gegeben hatten. Dieses Verhalten wurde bei ca. jedem 5 Fahrzeug in beide Richtungen auf der Höhe der Bahnbrücke bzw. des Getränkemarktes beobachtet.
Wegen den o.g. Punkten widersprechen die Daten der Blitzeraktion den Messungen der Stadt vom Mai 2019. Die BI Rodaustraße kann ruhigen Gewissens sagen, dass sich die Verkehrsmoral der Verkehrsteilnehmer aus 2019 leider nicht ins positive gewandelt hat.
Folglich ist es für die Anwohner nicht verständlich was die Stadt Rödermark mit der Interpretation der fehlerhaften Datengrundlage aus der Blitzeraktion beabsichtigen will.
Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025.
Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache.
Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.
Für die Verschleppung des Haushalts 2021 auf irgendwann nach der Kommunalwahl gibt es für mich keine plausible Erklärung. Kreiszahlen, die man für den Haushalt benötigt, sind vorhanden.
Andere Kommunen im Kreis Offenbach sind da schon weiter und somit ehrlich zu ihren Bürgern. Man hat den Haushalt zur Beratung eingereicht bzw. schon einen genehmigten Haushalt für 2021 vorliegen.
Warum zum Teufel braucht der Rödermärker Magistrat derart lange? An den Mitarbeitern des Fachbereichs Finanzen wird es bestimmt nicht liegen. Meiner Meinung nach blockieren Bürgermeister Rotter (CDU) und Kämmerin Schülner (AL/Die Grünen) die Herausgabe der Haushaltszahlen.
Nach einem Artikel der AL/Die Grünen kann es nicht an den Gewerbesteuer-Einnahmen liegen. Grundsteuer B ist auch in Hülle und Fülle von den Bürgern eingetrieben worden. Es gab Zuschüssen vom Land Hessen für verschieden Haushaltspositionen (Beispiel). Ein voraussichtliches Plus im Haushalt 2021 von über 2 Mio. dürfte sich positiv auf den Haushalt 2021 auswirken.
Alles gute Vorzeichen, um mit einem super Haushalt 2021 in die Kommunalwahl zu gehen. Mit Eigenlob wird ja im Wahlkampf recht großzügig umgegangen. Warum prahlt die Koalition vor der Kommunalwahl nicht mit dem Haushalt? Müssen wir mit einem schlimmen (hoffentlich nicht) Haushalt rechnen?
Rödermarks peinlicher Sonderweg. Printausgabe Offenbach Post 4.2.2021
Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025.
Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache.
Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.
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