Vorweg.
Eine Unterführung der S-Bahn wird es in Ober-Roden
dank CDU und AL/Die Grünen nicht geben.
Bei den Kosten, die jetzt anfallen würden, wäre es der helle Wahnsinn.
In 1995 ein Kopfnicken und ein wenig DM.
1995 hat man versagt. Heilen könnte man das nur noch mit extrem hohen und kaum verantwortbaren Kosten.
Hier das Abstimmergebnis aus 1995.
Bei der 4. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie am Mittwoch, 23.06.2021, wurden von Herrn Freudl (Freudl Verkehrsplanung) vier Varianten für eine Bahnunterführung der S-Bahn in Ober-Roden vorgestellt. Die vier Varianten waren wohl notwendig, um spätere Diskussionen wie –man hätte das ja auch so machen können– nicht aufkommen zu lassen.
Das Ergebnis ist, dass die Varianten 3 + 4 das Prädikat -städtebaulich „verkraftbar“ – bekamen. Die Variante 4 wurde allerdings von Herrn Freudl aus anderen Gründen als nicht weiter diskutierbar zu den Akten gelegt. Damit dürfte klar sein, wenn man über eine Unterführung weiter reden sollte, dann muss man ausschließlich über die Variante 3 reden. Die Variante also, die schon 1995 geplant war.
Eine Unterführung wäre weiterhin machbar.
Machbar soll aber nicht bedeuten, dass man dies auch machen sollte. Was 1995 die richtige Entscheidung gewesen wäre, so sollte man das Vorhaben heute tatsächlich ruhen lassen. Nur die Begründung müsste lauten: „1995 ohne große Kosten und Abbruch irgendwelcher Wohnhäuser machbar. Wir, CDU und AL/Die Grünen haben das, was uns heute große Kopfschmerzen bereitet, ohne Wenn und Aber zu verantworten.“ Das wäre ehrlich und richtig. Was jetzt von AL/Die Grünen kommt, ist Schmierentheater.
Was AL/Die Grünen auf ihrer Webseite und in dem Artikel im Heimatblatt vom 22.07.2021 von sich geben, ist der klägliche Versuch, die Entscheidung aus 1995 zu rechtfertigen. Warum hat man als Vergleich für die Aussage –die einzig richtige Entscheidung getroffen und einer Unterführung für den motorisierten Verkehr eine Absage erteilt. Quelle AL/Die Grünen – nicht die Variante 3 herangezogen? Das ist die Variante, die 1995 zur Debatte stand und absolut nichts mit dem Horrorszenario (Variante 1) gemeinsam hat, das AL/die Grünen auch im Heimatblatt vom 22.07.2021 aufzeigen. Warum nicht als Begründung die Variante 3? Klar, die Variante 3 taugt nämlich nicht dazu, um heute die damalige Entscheidung als –die einzig richtige Entscheidung– darzustellen.
Ganz vorsichtig muss man sein, wenn man in Rödermark noch ein Wort über die Bahnunterführung sagt.
[..] einer Bahnunterführung für Autofahrer noch ein Wort redet, kann nicht mehr ernst genommen werden“, so AL-Fraktionsvorsitzender Stefan Gerl.
Quelle. AL/Die Grünen [..]
Die Variante 4 lassen wir einmal außen vor, weil Herr Freudl explizit davon abgeraten hat.
–Gravierende städtebauliche Zäsur–
bescheinigt Herr Freudl der Variante 1 und 2.
Variante 3 wurde als städtebaulich „verkraftbar“ eingeordnet.
Die AL/Die Grünen versuchen anhand der Präsentation ihre gravierende Fehlentscheidung aus dem Jahr 1995, die man gemeinsam mit der CDU getroffen hat, als –die einzig richtige Entscheidung– Quelle: AL/Die Grünen darzustellen.
Die nun von AL/Die Grünen aufgeführten Argumenten lassen einem die Fußnägel kräuseln.
AL/Die Grünen, eine der Unterführungsverhinderer in 1995, zitieren aus der Präsentation die Variante (V1), die mit –Gravierende städtebauliche Zäsur– gekennzeichnet ist. Bei einer Entscheidung für eine der vier Varianten hätte diese Variante (V1) niemals den Zuschlag erhalten. Es wird bei der V1 von dem Abriss einiger Häuser und im großen Umfang notwendigen Grunderwerb gesprochen. Auch die Bauphase ist kaum realisierbar und die Gebäudesicherung technisch extrem anspruchsvoll. Warum die AL/Die Grünen diese Variante aufführen, dürfte klar sein. Damit wollen die ihr Versagen aus 1995 rechtfertigen. Die Variante 3 wäre (wenn man genügend Geld hätte) ohne großartigen Grunderwerb und ohne Abriss von Wohnhäusern realisierbar.
Mein Fazit.
AL/Die Grünen und die CDU haben 1995 eine gravierende Fehlentscheidung getroffen. So wie die Grünen 26 Jahre später versuchen, ihre damalige Entscheidung als die –einzig richtige Entscheidung– den Bürgern zu verkaufen, ist ein Armutszeugnis und baut wohl darauf, dass man es in der Hauptsache mit nicht gut informierten Bürgern zu tun hat. Und nun versucht man es, diesen auch so zu verkaufen.
Ich beziehe mich in meinem Artikel auf die im Internet zur Verfügung stehende Fassung der AL/Die Grünen. Im Heimatblatt vom 22.07.2021 gibt es die gedruckte Meldung.
Kurzfassung der Varianten. (Komplett hier)
V1
– Gravierende städtebauliche Zäsur
– Grunderwerb in großem Umfang notwendig
– Abriss mehrerer Gebäude
– Bauphase kaum realisierbar, Gebäudesicherung technisch extrem anspruchsvoll
V2
– städtebaulich gravierende Zäsur
– Grunderwerb notwendig
– Abriss Gebäude Gartenstraße 24
V3
– städtebaulich „verkraftbar“
– kein Grunderwerb von Privatpersonen notwendig, lediglich von DB AG bzw. Landkreis
– Dieburger im Bereich Hausnummer 29 [..] ggf. Abriss dieses Gebäudes
V4
– städtebaulich „verkraftbar“
– Grunderwerb notwendig
Im Koalitionsvertrag ist zu lesen:
„Eine Unterführung der S-Bahn-Gleise für Radfahrer und Fußgänger in der Nähe des Bahnübergangs wird gebaut.“
Kosten > 1 Mio. Hätte CDU und AL/Die Grünen 1995 für eine Bahnunterführung gestimmt, hätten wir diese Unterführung fast zum Nulltarif bekommen. So haben wir jetzt dafür zu zahlen.
» Die Varianten, die von Herrn Freudel vorgestellt wurden können Sie hier einsehen.
» „Diskussion um Unterführung endlich beenden!“AL-Grüne zu Bahn
» Bahnunterführung Dieburger Straße. Die Bürger sind schuldlos. Abstimmergebnis 1995 für/gegen eine Bahnunterführung.
» Ich denke, das dürfte es dann gewesen sein.
» Planung Unterführung 1995. Informationen der Anderen Liste / Die Grünen aus 1995. So wid der Tunnel aussehen. Suchspiel: Suchen Sie in dieser Planung die Häuser, die evtl. abgerissen werden müssen.
» 1995 Tunnel ohne Abriss von Häusern möglich
» AL-GRÜNE zu Bahnübergang Ober-Roden: „Diskussion um Unterführung endlich beenden!“
» FDP fragt nach. Neuentwicklung einer Schnittstelle für Bahnübergänge zur Reduzierung von Schließzeiten
» Zusammenfassung: Bahnhof, P+R Anlage, S-Bahn Unterführung, Toilettenanlage
Rödermark intern.
Der Termin für die
Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025.
Der Hebesatz für die
Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben
MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache.
Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.