Ähnliches, wie –wir sind bereits dabei– hört man –rein gefühlsmäßig– immer öfters vom Bürgermeister, wenn eine Fraktion einen Antrag stellt. In der Regel stellt die Fraktion dann den Antrag zurück (der bleibt aber meist im Geschäftsgang), um evtl. später darauf zurückzukommen.
Könnten die Fraktionen sich nicht viel Arbeit sparen, indem sie vorher immer zuerst den Bürgermeister anrufen und fragen, ob man zu einem Thema, zu dem man einen Antrag gedenkt zu stellen, die Verwaltung bereits daran arbeitet؟
Bei dem vorliegenden Fall (BürgerAPP) wurde, nachdem der Antrag gestellt wurde, den FWR im Ausschuss mitgeteilt, dass man bereits an einer -solchen APP- (BürgerAPP?) arbeitet.
Wie der zu den Ausschusssitzungen eingereichte Antrag es mit Änderungen in die Stavo geschafft hat, dazu sollten sich die FWR äußern. Der Änderungsantrag der FWR wurde letztendlich von der Tagesordnung der Stavo genommen. Für den verbliebenen Punkt (3) des Antrags, über den die FWR die Stadtverordneten gebeten haben abzustimmen, bedarf es keiner Abstimmung in der Stadtverordnetenversammlung.
Verwaltung schon längst auf dem Weg zur Digitalisierung.
Quelle: Webseite der Stadt Rödermark.
Keine Online-Termine im Bürgerbüro, keine Koordination zwischen den Fachbereichen, keine Energie bei der Umsetzung der Forderungen des Onlinezugangsgesetzes, Papier statt Bits – glaubt man den Freien Wählern, dann ist die Rödermärker Stadtverwaltung ein Hort der Schlafmützigkeit. Die Vorwürfe, erhoben per Pressemitteilung in der vergangenen Woche (Link wurde vom Admin gesetzt) , irritieren Bürgermeister Jörg Rotter. Weiter bei: Stadt Rödermark
Rödermark intern Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen.
Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.
Klima-Vorbehalt bedeutet, dass Entscheidungen auf Auswirkungen auf das Klima zu überprüfen sind. Die Stadtverordneten sollen bei Entscheidungen den Klima- und Umweltschutz berücksichtigen.
Hätte man nicht ganz einfach folgenden Antrag stellen können?
Ab sofort halten wir uns daran,
was wir schon 2012 ins Klimaschutzkonzept geschrieben haben.
In der Stadtverordnetenversammlung am 27.10.2021 wurde (wieder) ausführlich über das Klima gesprochen. Der Eindruck, der bei den Redebeiträgen zu „Klima-Vorbehalt bei allen einschlägigen Entscheidungen“ entstehen könnte, »die Stadtverordneten hätten in der Vergangenheit bei ihren Anträgen nicht auf die Auswirkungen auf das Klima geachtet«, ist falsch. Insbesondere der ehemalige Fraktionsvorsitzende der AL/Die Grünen konnte schon manchmal mit seinen Forderungen z.B. zu Bauvorhaben nerven (positiv gemeint). Über einiges von dem, was in der Vergangenheit gefordert wurde, braucht man nicht mehr zu reden. Der Gesetzgeber (Bund) hat verschärfte Regeln vorgegeben.
Keine Fraktion in der Stadtverordneten
(Die AfD ist keine Fraktion und war auch an diesem Abend nicht anwesend) zweifelt auch nicht ansatzweise daran, dass man dem menschengemachten Klimawandel nicht entgegenwirken muss. Dass Rödermark nur einen kleinen Beitrag leisten kann, soll kein Grund sein, Bemühungen zu unterlassen. Eine Ablehnung des Antrags der Koalition sowie des Änderungsantrags der SPD darf nicht dazu genutzt werden, um die ablehnenden Fraktionen als die Fraktionen zu bezeichnen, die dem Klimaschutz nicht den Platz einräumen wollen, den er zweifelsohne in der Kommunalpolitik haben MUSS.
Der Vollständigkeit halber. Hier der abgelehnte Antrag der FWR.
Was man in der Frankfurter Rundschau
zur gestrigen Stadtverordnetenversammlung zu lesen bekommt, [..] zwischen Stadtverwaltung und städtischen Gremien weiter auszugestalten sei und Messwerte sowie ein Controlling festzulegen seien [..] Quelle: fr.de kommt den Befürchtungen der FDP sehr nahe. Die FDP befürchtet, dass die ernsthafte Umsetzung dieses Antrags mit einem Aufbau eines -Bürokratiemonsters– verbunden sein könnte. Und genau dafür dürfte es der Stadt am Geld fehlen und auch nicht gewollt sein.
»Controlling« wurde von AL/Die Grünen ins Spiel gebracht.
Wie weit wird man den Bogen »Klima-Vorbehalt« spannen?
Wird man angedachte Maßnahmen neu überdenken (müssen)?
Herr Spieß (CDU) nannte als Beispiel die ins Gespräch gebrachte Rad/Fußgängerunterführung der S-Bahn in Ober-Roden.
Eigentlich dürfte die aus Sicht des »Klimaschutzes / Klimaneutralität« nicht gebaut werden. Die hohe CO2-Belastung durch das Bauvorhaben kann nicht kompensiert werden. Würde eine Unterführung auch für den Autoverkehr entstehen, könnte man zumindest den CO2 Ausstoß anrechnen, der in der Wartezeit durch laufende Motoren der Wartenden entsteht. Aber so?
Wenn man sich selber ernst nimmt, darf man über das angedachte Projekt „Bequemlichkeit für Fußgänger und Radfahrer“ keine Sekunde mehr nachdenken.
Ich denke, bei einer ernsthaften Weiterverfolgung des Gedankens „Bequemlichkeit für die Bürger„, wird der Klimaschutz hier keine Rolle spielen. Man wird Gründe zur Verkehrssicherheit der Radfahrer und Fußgänger anführen, die einen Verstoß gegen die eigenen Regeln (Klima-Vorbehalt) rechtfertigen. 🙁
Nur zu hohe Kosten können die Unterführung verhindern. Frage: Gibt es seit Bestehen des Bahnübergangs gehäufte Unfälle mit Fußgängern oder Radfahren?
Erinnern wir uns daran, was Frau Rüger auf der Stavo sagte:
„Jeder Stadtverordnete, der nicht mit dem Fahrrad zur Sitzung kommt, sondern wegen angeblichem Zeitdruck das Auto nimmt, „entscheidet sich bewusst gegen das Klima!“ (Der Einfachheit halber nicht meine Notiz, sondern ein Zitat aus OP-Online) Oder anders:
Jeder Stadtverordnete, der sich die Sitzungsunterlagen nicht per E-Mail zustellen lässt, sondern sich diese per Boten zustellen lässt, „entscheidet sich bewusst gegen das Klima!“ Siehe: Die Stadtverordneten, die sich die Unterlagen noch per Boten (..)
War der Antrag eigentlich notwendig?
Eigentlich nicht. Es ist doch schon seit 9 Jahren alles geregelt. Hätte man nicht ganz einfach sagen können: „Ab sofort halten wir uns daran, was seit 2012 im Klimakonzept der Stadt Rödermark aufgeführt ist?“ Da steht doch eigentlich alles drin!
Anmerkung. Was für das Klimaschutzkonzept zählt –steht wohl irgendwo im Schrank und keiner schaut mehr rein-, gilt auch für das Einzelhandelskonzept.
Die Stadt Rödermark hat einen Klimaschutzmanager eingestellt.
Bei OP-Online wird auch der Landwirt Gaubatz
erwähnt. Passend zu dem Antrag der SPD –Starkregen– Gräben in der Feldgemarkung, die das Regenwasser aus Baugebieten schlucken –
Ich kann wenig zur Feldgemarkung sagen, aber etwas zu einem Graben, der die von Herrn Gaubatz geschilderte Funktion zu übernehmen hat. Siehe: Entwässerungsgraben Plattenhecke. Brücken und Staudamm.
Hat jetzt nichts mit den Anträgen zu tun.
Man spricht (Stavo) und schreibt (Presse) gerne „F-Parteien„, wenn Koalition und SPD die FWR und FDP in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark anspricht. War es in der Vergangenheit evtl. noch zu ertragen, dürfte es bei der neuen Zusammensetzung der Stadtverordnetenversammlung evtl. eine Anspielung beinhalten. Selbst dann, wenn man von F-Fraktionen sprechen würde. Das -F- deshalb, weil in der Vergangenheit FWR und FDP die einzige Partei bzw. Wählervereinigung waren, die ein -F- im Namen tragen. Die Zeiten sind vorbei.
Warum ich das überhaupt schreibe? Wenn ein Bürger sich zu einer dieser beiden Fraktionen (FDP, FWR) bekennt, könnte man als Sympathisant einer F-Parteien automatisch auch der AfD zugeordnet werden.
Nachtrag zu Klima-Vorbehalt
» 21.12.2021 Bürgermeister legt Widerspruch gegen Parlamentsbeschluss ein. Klimawirkungsprüfung vertagt.
[..]Dagegen hat Bürgermeister Daniel Tybussek nun allerdings Widerspruch eingelegt.
Mühlheim – Das ist dem Rathauschef gemäß Paragraf 63 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) möglich, wenn er meint, ein Beschluss verletze entweder geltendes Recht oder gefährde das Wohl der Gemeinde. Tybussek meint, der Beschluss beschneide den Magistrat in seiner Kompetenz und gefährde das Gemeinwohl.[..]
Siehe OP-Online.de
Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025.
Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache.
Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.
Jahresabschluss „Kommunale Betriebe der Stadt Rödermark“ (KBR) 2020
Jahresabschluss „Stadt Rödermark“ 2020
Anmerkung zum Überschuss Stadt Rödermark. Gewerbesteuer.
Der Überschuss im ordentlichen Ergebnis resultiert im Wesentlichen aus der Kompensationsumlage für den Gewerbesteuerausfall (Erstattung des Landes Hessen) in Höhe von 2.918.256,00 € sowie der hohen Nachzahlungen einiger Unternehmen für zu zahlende Gewerbesteuer aus dem Geschäftsjahr 2019.
4.7 Lage der Stadt Rödermark
Der vorliegende Jahresabschluss 2020, der trotz der Corona-Krise eine Zuführung zu den Rücklagen in Höhe von rund 4,1 Millionen Euro zulässt, täuscht über den Ernst der Lage hinweg. Hatte Rödermark im Ergebnis 2019 noch 14,2 Millionen bei dem Aufkommen an der Gewerbesteuer, so wäre man in 2020 bei etwa 10,6 Millionen Euro gelandet. Die Corona-Hilfe des Landes für ausgefallene Gewerbesteuereinnahmen in Höhe von 2,9 Millionen Euro und enorme Nachzahlungen von Rödermärker Unternehmen in Höhe von 3,7 Millionen Euro haben die pandemiebedingten Ertragsausfälle und die erheblichen Mehraufwendungen mehr als kompensiert.
Diese Situation wird sich nicht wiederholen. Prognostiziert sind stark sinkende Steuereinnahmen gegenüber der Vorpandemiezeit. Derzeit geht man davon aus, dass das Steuerniveau aus dem Ergebnis 2019 erst im Jahr 2024 wieder erreicht werden kann. Das bedeutet, dass die ursprünglich prognostizierten jährlichen Steuermehreinnahmen in Höhe von ca. drei bis sechs Prozent, nicht erzielt werden können. Ob eine Kompensation erfolgen kann, bleibt abzuwarten. Eine Anpassung des Aufwands bei den Personal- und Sachkosten nach unten, ohne Reduzierung des Leistungsstandards, erscheint auf Grund der durch die Pandemie ausgelösten Extremsituation nicht möglich. Quelle Seite 234
Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025.
Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache.
Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.
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