Nachtrag. Am 25.11.2021 wurden über 75.000 Neuinfizierte gemeldet.
Ich war heute auf einer Veranstaltung (BUSE mit Maskenpflicht) mit mehr als 25 Leuten. Beim Zutritt zu dem Veranstaltungsraum war kein Coronatest bzw. ein Impfnachweis erforderlich. Keine durchgängige Registrierung der Anwesenden. Dürfte auch nicht mehr nötig sein. Nachtrag. Oder doch?
In den 3 Stunden wurde insgesamt 15 Minuten gelüftet. Nicht ganz richtig. Ich hatte glücklicherweise einen Platz in der Nähe einer Tür erwischt, die nach der zweiten Lüftungsaktion nicht geschlossen wurde.
Wenn in einem geschlossenen Raum mehr als 25 Personen 3 Stunden zusammensitzen, warum ist ein Weihnachtsmarkt im Freien (mit Maskenpflicht) nicht möglich? Warum müssen Gaststätten, die 2G Regel überprüfen, wenn es scheinbar (ganz legal) auch anders geht?
Warum ich 3 Stunden geblieben bin? Das frag ich mich auch. 🙁
Augenschein: Nicht alle Anwesenden trugen FFP2 Masken.
Sitzungsleiter: Eine Katastrophe.
Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025.
Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache.
Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.
Heute vom Breidert nach Waldacker und
dann an der B459 wieder nach Hause.
Dabei fiel auf.
Aus Rücksicht auf ein mitlesendes Sensibelchen nur verpackte Tempo-Tücher. 🙂
Tempo-Taschentücher bleiben der Natur bis zu fünf Jahre erhalten.
Immer wieder diese Tempo-Tücher, mit denen irgendein Unrat verdeckt werden soll. Die Farbpigmente auf den Tempo-Tüchern lassen darauf schließen, dass hier etwas verdeckt wird, was durch die Kompostluke eines Lebewesens den Weg in die Freiheit gefunden hat. Putzen da irgendwelche Halter ihrem Liebsten den Poppes ab?
Mähen der Straßen- und Wegränder.
Da wird der ganze Müll, der sich zum Zeitpunkt der Mäharbeiten dort angesammelt hat, in feine kleine Stücke geschreddert. Egal, ob ein Becher aus Papier oder Plastik, eine Glasflasche, Tüten und Getränkekartons ……. usw. Das Aufsammeln dieser kleinen Teile kann man vergessen. Die kleinen Plastikteile werden zur Freude aller auf die anliegenden Felder geweht.
Neben den vielen Möglichkeiten, durch die Plastik auf unsere Felder gelangt, dürfte ein nicht unerheblicher Anteil der geschredderten Teile sein. Schlecht erkennbar auf den Feldern werden die dann noch durch den Einsatz landwirtschaftlicher Geräte, aber auch durch Verwitterung weiter zerkleinert und wir haben die dann auf unserem Teller. Hessen Mobil schreibt dazu: „Vor dem Mähen wird versucht, den wilden Müll möglichst komplett abzusammeln.„ Das mit dem „Versuch“ kann ich bestätigen.
Vor einer Mahd wird vielfach darauf geachtet, dass nicht Rehkitze oder brütende Vögel durch die landwirtschaftlichen Maschinen getötet werden. Man läuft oder fliegt vorher das betroffene Gebiet ab.
Es wäre auch gut, wenn man vor dem Mähen der Randstreifen auf der Webseite der Stadt das Vorhaben, „mähen von Seitenstreifen der Straße oder Waldwegen“ ankündigen würde. Egal, ob Gemeindestraße oder Bundesstraße. Bei der Bundesstraße befürchte ich allerdings Schwierigkeiten. Die übliche Antwort, bei der es um Aufgaben von Hessen Mobil geht » können wir nichts machen, das ist Sache von Hessen Mobil.«
Hätte man diesen Termin und den würde irgendeiner auf der Webseite der Stadt lesen, dann könnte es passieren, dass irgendwer dafür sorgt, dass zum Zeitpunkt der Mäharbeiten kein/weniger Müll zum „Schreddern“ bereitliegt. Verdammt wenig Aufwand für die Stadt. Ein Mordsgewinn nicht nur für die Umwelt.
Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025.
Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache.
Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.
Poesie und Pandemie: DTF präsentiert die
Dichterin Safiye Can und ihre Lyrik
Fast zwei Jahre war auch der Deutsch-Türkische Freundschaftsverein Rödermark (DTF) dazu verdammt, in Vorstandsitzungen zu planen, dann zu verschieben, schließlich zu verwerfen. Doch dieser Herbst bringt die Wende – so wurde zum Türkischen Filmfestival Frankfurt wieder eine lokale Vorführung angeboten. Und mit einer hochkarätigen Lyrik-Präsentation meldet sich der Verein nochmals in der Öffentlichkeit zurück: Der DTF lädt ein zu einer Dichterlesung durch die Dichterin am Sonntag, dem 28. November, um 15 Uhr, in den Graf-Reinhardt-Saal der Kulturhalle Rödermark, Ober-Roden, Dieburger Straße 27, mit musikalischer Untermalung, bei freiem Eintritt und nur mit 2G, also für Geimpfte und Genesene.
Die Senioren der Stadt haben Post bekommen. Wegen Corona wird die Seniorenweihnachtsfeier ausfallen. Stattdessen wird nach Vorlage des Schreibens den Senioren an den dort aufgeführten Terminen als Geschenk eine Rettungsdose übergeben.
Was die Rettungsdose genau ist, ist auf der Rückseite des Anschreibens erläutert. Ich kann nur jedem empfehlen, sich diese Dose abzuholen.
Wenn Sie kein Senior sind, haben Sie das Schreiben natürlich nicht vorliegen und können auch nicht nachlesen, was die „Rettungsdose“ für eine lebensrettende Funktion haben kann. Hier ein wenig über die Rettungsdose.
In dem Zusammenhang will ich auch auf die „Rettungskarte vom ADAC“ aufmerksam machen.
„Die ADAC Rettungskarte hilft Feuerwehr und anderen Einsatzkräften dabei, Unfallopfer aus ihrem Fahrzeug zu befreien. Wie Sie sie bekommen und wo sie aufbewahrt werden sollte.“ Weiter hier im Blog für Rödermark
In eigener Sache. Seit 2017:Was habe ich mir hier im Ort den Mund fusselig (fällt mir nicht schwer) geredet. Ich war bei verschiedenen Fraktionen und auch bei einer Quartiersgruppe. Weder die Politik noch die von mir angesprochene Quartiersgruppe waren bereit, sich mit dem Thema „Rettungsdose“ zu befassen.Siehe
Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025.
Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache.
Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.
Pressemeldung der
BI-Rodaustraße und BIVER Ortsgruppe Ober-Roden.
Rödermark: Bürgerinitiativen mit Status Quo weiterhin unzufrieden
Im Vorgriff auf die bevorstehende Bauausschusssitzung der Stadt Rödermark am 24. November, sehen die Vertreter der BI Rodaustraße und BIVER Ortsgruppe Ober-Roden, Jakob Rhein und Norbert Kern, erheblichen Klärungsbedarf in der Sache, heißt es in einer Pressemitteilung der BI Rodaustraße und BIVER Ortsgruppe Ober-Roden.
„Mehrere Monate nach dem Stadtverordnetenbeschluss, schnellstmöglich ein umfassendes Konzept zu erstellen bzw. eine Kreisellösung zu erarbeiten, sowie der Koalitionsvereinbarung von CDU/AL/GRÜNE, zeitnah zum Wohl der Anwohner zu handeln, hat sich in Bezug auf unsere Anliegen immer noch nichts sichtbares getan“, so die beiden Sprecher. Vielmehr, so die Meinung manch betroffenen Bürgers, stelle sich Frage, wie es sein könne, dass die Verwaltung die politischen und damit maßgeblichen Willenserklärungen konterkariere.
Aus Sicht der BI Rodaustraße wird zwar grundsätzlich begrüßt, dass nach zwei Jahren nun endlich ein Planungsbüro mit der „Verkehrsberuhigung auf der Rodaustraße“ beauftragt worden sei. Allerdings habe man Sorge, dass es dem Magistrat und seiner Verwaltung immer noch an der notwendigen Einsicht und Motivation fehle, eigenständig schnellstmögliche, pragmatische und nahezu kostenfreie Entschleunigungsmaßnahmen anzuordnen, wie z.B. das Aufbringen von Radfahrstreifen, das Verbot des Parkens auf Gehwegen oder Schilder mit dem Hinweis auf Straßenschäden.
„Dafür wurde unserer Kenntnis nach vor einem Jahr doch speziell eine Stelle besetzt“, so Jakob Rhein.
Bekräftigt wird diese Feststellung auch von der Ortsgruppe Ober-Roden und zwar in Zusammenhang mit dem seit drei Jahren geforderten und aus ihrer Sicht rechtlich möglichem LKW-Durchfahrtsverbot auf der L-3097. Die Prüfung dessen, so habe die 1. Stadträtin mitgeteilt, sei bereits im Dezember 2020 in Auftrag gegeben worden. Allerdings, so Norbert Kern, werde dessen Sachstand bzw. desen Varianten weiterhin und unerklärlicher Weise geheim gehalten.
Auch zum Thema „Blitzer“ verspürt Jakob Rhein wenig von der von Bürgermeister Rotter versprochenen Transparenz und Kooperation. „Papier ist geduldig und die Mühlen der Verwaltung mahlen ärgerlicher Weise langsam. Aber in Anbetracht der identischen Messergebnisse aus August 2021 zu Mai 2019, d.h. es fahren mehr als 70 Prozent der Fahrzeuge schneller als erlaubt, stellt sich uns die berechtigte Frage, wo liegt das Problem zeitnah und unabhängig von anderen Erhebungen hier auch in Interesse der Verkehrssicherheit aktiver zu werden?“.
Ähnlich verdrossen formuliert es Norbert Kern, den vor allem die Fehlinterpretationen der Verwaltung ärgern: „HessenMobil schreibt, dass die Straßenschäden in der Hanauer- und Nieder-Röder-Straße nicht vor 2025 saniert werden und Tempo-30 nicht für erforderlich erachtet würde. Die endgültige Entscheidung darüber obliege aber der Stadt. Nicht erforderlich, heißt also nicht nicht zulässig. Wenn uns die Verwaltung jetzt mitteilt, es sei nun gesetzlich Fakt, dass man kein Tempo-30 anordnen dürfe, dann ist diese Begründnung nicht nur verfehlt, sondern konterkariert auch den politischen Willen“.
Kritisch beleuchtet die Ortsgruppe Ober-Roden auch die städtischen Messergebnisse zur Durchschnittsgeschwindigkeit auf der Hanauer Straße, die um die 40 Stundenkilometer gelegen hätten. Fälschlicherweise sei hier an einem Lichtmast circa 50 Meter vor der „Kipferl-Kreuzung“ gemessen worden, einem Punkt, wo die Fahrzeuge aus einer unübersichtlichen Rechtskurve kommend in der Regel tatsächlich ordentlich fahren würden.
Erst danach würden die Fahrer erkennen, welche Farbe die Ampel zeige. Zeige sie GRÜN oder gar schon GELB, würde oft stark beschleunigt, um die Kreuzung zu queren. Gepaart mit den erheblichen Straßenschäden steige der Lärmpegel – je nach Fahrzeugart – dann zum Teil ins Unerträgliche; von dann fehlender Sicherheit für Fußgänger ganz zu schweigen.
„Spätestens hier und jetzt“, so Norbert Kern, „wird aus unserer Sicht die sogenannte Zumutbarkeitsschwelle für die Anwohner um den Kreuzungsbereich überschritten, denn Laut Umweltbundesamt betragen je nach Rahmenbedingungen (z.B. Straßenschäden) die Differenzen für Tempo 30 und Tempo 50 im Mittelungspegels rund 2 bis 3 dB(A). Dies liegt deutlich im wahrnehmbaren Bereich. Das bedeutet u.a. auch, dass ein PKW bei 60 Stundenkilometer den doppelten Lärm eines PKW mit 40 Stundenkilometer erzeugt. Von LKW mit/ohne Anhängern, die vorab bis zu 20 mal lauter sind, erst garnicht zu reden“.
Soweit die Pressemeldung.
Auf die Bitte der BI hin, noch eine eMail, die an die Damen und Herren der Stadtverordnetenversammlung gegangen ist.
Hier die Mail.
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