Liveübertragung der Stadtverordnetenversammlung Stavo

FDP Antrag. Liveübertragung Stavo
FDP Antrag. Liveübertragung Stavo

In Rödermark mehrfach beantragt und abgelehnt.
Ein neuer Versuch bei der Stadtverordnetenversammlung am 8.2.2021.
Mittelbereitstellung für die Liveübertragung aus den Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung
Der Antrag wird nach heutigem Wissensstand zumindest von der Koalition abgelehnt. Das deutete sich schon in der vorbereitenden Ausschuss-Sitzung an:
[..]Auch durch den Hinweis vom Bürgermeister, dass ein Antrag durch wiederholtes Einreichen nicht besser wird, soll sich die antragstellende Fraktion nicht entmutigen lassen und diesen wie ein Mantra immer wieder aufs neue einreichen. Ich bin sicher, dass sich irgendwann in der Stadtverordnetenversammlung eine Mehrheit finden wird, die den gegebenen Möglichkeiten, den Bürgern die Politik näherzubringen, aufgeschlossener sind. [..] Quelle: JuZ Ober-Roden. Der Drops ist wohl gelutscht.

Abstimmergebnis zu dem Antrag Liveübertragung der Stadtverordnetenversammlung
Zustimmung: FWR, FDP.
Ablehnung: CDU, Die Grünen, SPD
Siehe Niederschrift.
 
Siehe: Liveübertragung vom Kreistag Offenbach


In Offenbach stand ein Antrag mit gleichen Zielen auf der Tagesordnung.

Antrag Ofa vom 10.01.2022
Die Stadtverordnetenversammlung möge wie folgt beschließen:
1. Nach §52 (c) HGO kann die Hauptsatzung bestimmen, dass in öffentlichen Sitzungen Film- und Tonaufnahmen durch die Medien mit dem Ziel der Veröffentlichung zulässig sind. Die Hauptsatzung soll entsprechend geändert werden.

2. Der Stadtverordnetenvorsteher soll prüfen, welche Anbieter infrage kommen, das Aufzeichnen und/oder das Streaming der Sitzungen technisch zu ermöglichen.

3. Er soll außerdem überprüfen, ob für diese Aufgabe die offene Schnittstelle der Plattform Open Parliament TV genutzt werden kann.

4. Er wird außerdem beauftragt, zu überprüfen und zu berichten, welche Varianten möglich sind, die Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung für die Videoaufzeichnung anzupassen.

Quelle: https://pio.offenbach.de/
pio = Politisches Informationssystem Offenbach



Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

JuZ Ober-Roden. Der Drops ist wohl gelutscht

JUZ im alten Feuerwehrhaus Ober-Roden
JUZ im alten Feuerwehrhaus Ober-Roden

Jugendzentrum Ober-Roden.
Bald nur noch Geschichte?

Vorweg. Wie sich im Laufe der Sitzungen herausgestellt hat,
ist es nicht sicher, ob man am Badehaus überhaupt ein Jugendzentrum bauen darf. Stichwort Bebauung im Innenbereich bzw. Außenbereich, §34, §35 Baugesetzbuch. Man gibt sich zwar optimistisch, aber sicher ist es nicht.
Die grundsätzliche Planung „Spielpark am Badehaus“ ist nicht davon betroffen, weil das JuZ dort als „Platzhalter“ dargestellt wird.
Im weiteren Text gehe ich mal davon aus, dass die Verwaltung es richten wird und ein neues JuZ in Urberach gebaut werden darf. Man ist „verhalten optimistisch“.
Es ist auch nicht sicher, ob eine neues JuZ in Urberach überhaupt förderungswürdig ist.

weiterlesen JuZ Ober-Roden. Der Drops ist wohl gelutscht

„Aufgeblähte Verwaltung“

Leserbrief zu -Aufgeblähte Verwaltung-
Leserbrief -Aufgeblähte Verwaltung-

Leserbrief zum OP-Artikel
„Aufgeblähte Verwaltung“
vom 22.02.2022

Es geht um den Haushaltsplan 2022 für Rödermark, den die Kämmerin eingebracht hat mit einem Defizit von EUR 2.900.000. In dem OP-Artikel wird darauf hingewiesen, dass dieses Defizit aus den bestehenden Rückstellungen ausgeglichen werden soll, also „ohne höhere Steuern wie in Rodgau“.

Das könnte fälschlicher Weise interpretiert werden als der Erfolg einer weitsichtigen und sparsamen Haushaltsführung von Frau Schülner. Die Wahrheit aber ist, dass Rödermark die Bürger seit vielen Jahren stärker zur Kasse bittet als Rodgau und dass die jetzt in Rodgau anstehende Erhöhung der Grundsteuer B in ähnlichem Umfang in Rödermark bereits vor zwei Jahren erfolgte – von Schwarz/Grün beschlossen gegen die Stimmen aller Oppositionsparteien. Die aktuell bestehende Rücklage ist also nur deshalb zustande gekommen, weil diese Steuererhöhung ohne jede Notwendigkeit durchgesetzt wurde und somit zu einem Finanzpolster führte. Die gegebene finanzielle Lage Rödermarks stellt also keine „Meisterleistung“ von Frau Schülner dar. Im Gegenteil, es ist ein klarer Hinweis darauf, dass sie nicht in der Lage war, die Situationen richtig einzuschätzen zum finanziellen Nachteil der Bürger.

Eine weitere irritierende Formulierung in diesem Artikel betrifft die vorgesehene Aufblähung des Personalstellenplans. Roland Kern soll von den FWR als Sparbeispiel angeführt worden sein. Dies ist aber in dieser Form kaum möglich. Der Ex-Bürgermeister hatte sich an sein 2013 anlässlich der Haushaltskonsolidierung gegebenes Versprechen, Personal sozialverträglich durch Altersabgänge abzubauen, nicht gehalten, sondern im Gegenteil weiter aufgebaut. Aber richtig ist, dass das in einem viel geringerem Umfang als jetzt unter der Verantwortung Rotter / Schülner erfolgte. Das wird in den kommenden Jahren zu Kostenbelastungen führen, an denen Rödermärker Bürger*innen noch zu knabbern haben werden.

Angemerkt sei auch, dass Herr Rotter die in einer funktionierenden Demokratie notwendige Sachkritik von Oppositionsparteien als „Scheinheiligkeit“ verunglimpft. Mit genau dieser Haltung ist die Bundes-CDU 2021 schwer auf die Nase gefallen. Daraus zu lernen wäre sicher kein Fehler.

Siegfried Kupczok
Rödermark


Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.

Quelle. Printausgaben

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Die Einwahllinks für die Sitzungen finden Sie unter www.roedermark.de/teams
 
Heute die Sitzung für Familie, Soziales, Integration und Kultur (FSIK)
» Hier die Tagesordnungspunkte der heutigen Sitzung.

Das geht die ganze Woche weiter.
Mittwoch: Ausschuss Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie. BUSE. Hier wird auch:
» der Grundsatzbeschluss zum JuZ beschlossen. Siehe: Jugendliche in Ober-Roden aufgepasst. Dem JuZ könnte es an den Kragen gehen.
 

» Änderung der „Satzung über den Leinenzwang für Hunde während der Brut- und Setzzeit“
Ich bin mir sicher. Ab 2022 Leinenzwang in Rödermark.

Hier die Tagesordnung


Donnerstag: Evtl. Fortsetzung BUSE. Dann Ausschuss Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss. HFuW.
Hier die Tagesordnung


Freitag: Evtl Fortsetzung HFuW


Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.

PM CDU Rödermark. Katholischen Kitas in Rödermark müssen erhalten bleiben!

Pressemeldung CDU Rödermark
Pressemeldung CDU Rödermark

Pressemeldung der CDU Rödermark vom 25.01.2022
Die beiden katholischen Kitas in Rödermark müssen erhalten bleiben!

Das Bistum Mainz hat 2021 angekündigt, die Trägerschaft der katholischen Kirchengemeinden für seine Kindertagesstätten in einen Kita-Zweckverband zu überführen. Durch diese Umstrukturierung und die damit verbundenen Einsparungen ist der Bestand der beiden katholischen Kindertagesstätten Rödermarks gefährdet.

„Es sollte sowohl die Vielfältigkeit des Kinderbetreuungsangebots in Rödermark als auch die lange und bedeutende Tradition der christlichen Trägerschaft erhalten bleiben. Unser Ziel ist nicht die Übernahme der Kindergärten durch die Stadt.“ stellt der CDU-Vorsitzende in Rödermark
Ralph Hartung klar.

Die CDU Rödermark fordert, dass die Stadt die Erhaltung der beiden Kindergärten sicherstellt, diese aber in der Trägerschaft eines katholischen Zweckverbands oder einer anderen christlichen Vereinigung belässt.

„Uns ist klar, dass zur Verwirklichung dieses Ziels auch eine finanzielle Unterstützung seitens der Stadt erforderlich sein wird. Wir sind zu dieser Unterstützung bereit.“ erklärt der CDU-Fraktionsvorsitzende Michael Gensert.

Siehe
» Der Antrag (Resolution?).


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Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.