Über das, was sich bei der Stadtverordnetenversammlung genau getan hat, bin ich auf die kommende Pressemeldung(en) sowie der Niederschrift zur Stavo angewiesen. Von den Fraktionen gab es in der Vergangenheit leider keine Kurzberichte zu den Stadtverordnetenversammlungen. Warum jetzt? Ist ja auch keine Wahlzeit.
Was wäre es so schön, wenn man die Stadtverordnetenversammlungen den Bürgern per LIVE-Stream anbieten würde.
Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025.
Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache.
Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.
Aufmerksame Nutzer werden nach einem Klick
auf einen der angebotenen Dienste einen Schreck bekommen. Sie werden bei fast allen Diensten zu einem externen Dienstleister, der diesen Service zur Verfügung stellt, weitergeleitet. Z.B. https://portal-civ.ekom21.de/
Sie werden zwar im Text auf eine Weiterleitung hingewiesen: –weiterführenden Links, öffnet sich ein neues Fenster zum jeweiligen Fachverfahren-
Aber nicht jedem dürfte klar sein, dass damit auch gemeint ist, dass man in den meisten Fällen den Server der Stadt Rödermark verlässt. Nach dem Klick auf den angebotenen Link und dann die aufgerufene Webseite auf dem Bildschirm hat, könnte der Verdacht aufkommen, dass der Rechner der Stadt Rödermark Hackern zum Opfer gefallen ist und man zu einem Abzockrechner weitergeleitet wurde. Die angezeigte Webadresse ist völlig unbekannt (z.B. portal-civ.ekom21). Also schnell diese vermutliche Betrügerseite verlassen. Ein Hinweis darauf, dass eine Weiterleitung auf einen Server, dessen URL (Webadresse) nicht roedermark.de / rödermark.de ist, dürfte bestimmt nicht falsch sein.
Zumindest sollte eine Weiterleitung in den Datenschutzbestimmungen aufgeführt werden.
Beispiel Datenschutzbestimmung Wir bieten verschiedene Dienstleistungen wie z.B. die Beantragung von Eheurkunden oder Online-Anhörung bereits online auf unserer Internetseite an. Wenn Sie diesen Online-Dienst in Anspruch nehmen möchten, erfolgt eine Weiterleitung zur Nutzer-Plattform Civento der ekom21.
Die ekom21 stellt verschiedene Plattformen zur Verfügung, auf denen Bürgerinnen und Bürger Verwaltungsdienstleistungen online nutzen können. Die ekom21 ist IT-Dienstleister und ein öffentliches Rechenzentrum.
Fremdseiten die aufgerufen werden.
Nur ein Onlinedienst über roedermark.de.
Alle anderen Dienste über externe Anbieter (1x KBR). (Stand 24.05.2022)
Kein Anspruch auf Vollständigkeit.
» mein-abfallkalender.de
» ekom21.de
» kreis-offenbach.de
» hessen.de
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» arbeitsagentur.de
» kbr-roedermark.de
Rödermark intern. Aus dem Haushaltsplan 2024/2025 Haushaltssicherungskonzept Ein Haushaltssicherungskonzept gem. § 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.
Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen. Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?
Bei OP-Online kann man lesen:
Verkehrs-BI droht der Stadt mit einer Klage
Sinnvolle Parkregelungen vermisst auch Norbert Kern, Sprecher der Verkehrsinitiative BIVER. „Wie innerhalb der Ortsgruppe Ober-Roden immer wieder festgestellt wird, ziehen sich die unzulänglichen Verkehrsverhältnisse wie ein roter Faden durch den Stadtteil“, schreibt Kern in einer Pressemitteilung.
Quelle: OP-Online
Hier die ganze Pressemeldung
Norbert Kern, Sprecher der Verkehrsinitiative BIVER.
Ein Jahr nach dem einstimmigen Beschluß der Stadtverordnetenversammlung beschreibt der Sprecher der BIVER – Ortsgruppe Ober-Roden, Norbert Kern, die offenkundige Passivität der Stadt in Bezug auf Verkehrsentlastungsmaßnahmen im größten ‚Stadtteil als weiterhin ideenlos, planlos und opportun. Demnach war der Magistrat am 08.06.2021 u.a. beauftragt worden, auf die zuständige Straßenverkehrsbehörde des Landes Hessen dahingehend und nachdrücklich einzuwirken, dass schnellstmöglich eine probate Kreisellösung anstelle der Ampel an der Kreuzung der L 3097 mit der Frankfurter Straße (der sog. „Kipferl-Kreuzung“) baulich realisiert werden kann. Gleiches spiegelt sich im Koalitionsvertrag (Ziff. 12) der CDU und Andere Liste/ Die Grünen wieder, wo die Verbesserung der Verkehrssituation um die „Kipferl-Kreuzung“ im Lichte der mittlerweile gewonnenen fachlichen Erkenntnisse möglichst zeitnah zum Wohle der betroffenen Anwohner:innen zu realisieren sei.
Passiert ist bis heute offenkundig nichts. „Zwar hatten uns der Bürgermeister und die 1. Stadträtin vor einem Jahr Transparenz und Kooperation in der Sache versprochen, leider herrscht dazu bis heute nahezu „Funkstille“. Formale Anträge wurden, ebenso wie Fragen zu getätigten bzw. geplanten Verkehrsmaßnahmen oder Gutachteraufträgen, größtenteils nicht beantwortet bzw. als verwaltungsinterne Angelegenheiten bezeichnet. Auch wenn das Dementi auf dem Fuß folgen wird, werde ich das Gefühl nicht los, das mögliche verkehrstechnische Maßnahmen auch aufgrund persönlicher Verstimmungen nicht umgesetzt werden,“ so Norbert Kern weiter.
Beispielhaft führt der Sprecher ein Antwortschreiben der Stadt vom 09.11.2021 an die BI an, in dem u.a. mitgeteilt wurde, dass die „Kreisellösung“ erfolglos an HessenMobil herangetragen worden sei. Finanzielle Hindernisse seien der ablehnende Grund. „In einer schriftlichen Nachfrage meinerseits bei HessenMobil nach dem aktuellen Sachstand des Antrags der Stadt erhielt ich am 3. März in einer Mail die Antwort, dass in den dortigen Fachabteilungen dazu keine Informationen vorlägen, ich solle mich an die Stadt Rödemark wenden. Was denn nun?,“ so ein erstaunt, verärgerter BI Vertreter.
Ähnliches, so aus der BI, gilt für einen Antrag betroffener Bürger auf Schutzmaßnahmen gegen unzumutbare verkehrsbedingte Lärmbeeinträchtigung auf der L-3097 in Ober-Roden, der der Stadt seit dem 03.02.2021 (!) vorliegt. „Zwei Auskunftsanträge zu Tempo-30 und dem LKW-Durchfahrtsverbot, die wir der Stadt Anfang März 2022, hatten zukommen lassen, blieben bis heute unbeantwortet“, so Norbert Kern. In dem Zusammenhang wird mittlerweile in der BI gar über eine Untätigkeitsklage nachgedacht.
Wie innerhalb der BIVER – Ortsgruppe Ober-Roden immer wieder festgestellt wird, ziehen sich die unzulänglichen Verkehrsverhältnisse wie ein „roter“ Faden durch den Stadtteil. Kritisiert werden dabei insbesondere fehlende Schutzstreifen für Radfahrer, z.B. auf der Frankfurter-/Dieburger Straße. So sei zwar auf dieser Durchgangsstraße Tempo-30 angeordnet, was im Übrigen nicht zu den relevanten „Raserzeiten“ ab 17 Uhr kontrolliert werde, wo aber unverständlicherweise das Parken auf den schmalen Gehwegen erlaubt ist, was die Fahrbahn optisch verbreitert und deshalb nicht dazu beiträgt, dass Tempo-30 auch eingehalten wird.
Was in vielen Nachbarkommunen bereits Standard, wie der Bau von lärmmindernden Kreiseln, Sicherheitsvorkehrungen für Radfahrer oder ein Konzept für sinnvolle Einbahnstraßen- oder auch Parkregelungen lässt leider nicht nur nach Ansicht der BIVER Ortsgruppe Ober-Roden mehr als zu wünschen übrig.
Norbert Kern
BIVER – Ortsgruppe Ober-Roden
Rödermark intern. Aus dem Haushaltsplan 2024/2025 Haushaltssicherungskonzept Ein Haushaltssicherungskonzept gem. § 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.
Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen. Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?
SPD beantragt Konzept zur Kontrolle des ruhenden Verkehrs. Vorschriftswidrig parkende Autos auf Gehsteigen oder Radwegen sind in Rödermark keine Seltenheit. Laut Straßenverkehrsordnung ist das Parken auf Geh- und Radwegen zwar verboten, allerdings duldet die Stadt dieses Fehlverhalten in den allermeisten Fällen. Das will die SPD – Fraktion mit einem Antrag in der Stadtverordnetenversammlung ändern und so mehr Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer erreichen. Weiter bei der SPD Rödermark
Rödermark intern. Aus dem Haushaltsplan 2024/2025 Haushaltssicherungskonzept Ein Haushaltssicherungskonzept gem. § 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.
Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen. Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?
Ich würde mir wünschen, wenn der Bürgermeister derart viel öffentlich vorgetragene Energie für die Gewerbeentwicklung (bringt Geld) einsetzt, wie er es für den Stadtumbau (der kostet Geld) und Breitband tut.
Nach den Reden der Koalition und Opposition bei der Stavo am 29.03.2022 vermisse ich bei der kommenden Stadtverwaltung einen Antrag der Koalition, mit dem eine Rücknahme des 2021 erteilten Auftrag (TOP 24) gestellt wird. Ist notwendig, damit der Magistrat die Arbeit zur Enwicklung eines Gewerbegebiets völlig legal einstellen lassen kann. Wenn der Antrag nicht kommen sollte und der Magistrat den erteilten Auftrag unbearbeitet liegen lässt, kommt das für mich einer „Arbeitsverweigerung“ nahe, die zu ahnden wäre.
Der Auftrag der Stadtverordneten an den Magistrat: Die Stadtverordnetenversammlung (Anmerkung: CDU [12], SPD [4], FWR [4], FDP [3]) spricht sich dafür aus, einen Bereich nördlich des Germania-Sportplatzes als Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel und als Gewerbegebiet zu entwickeln. Der Magistrat wird beauftragt, einen Vorschlag für eine Gebietsabgrenzung und für den Geltungsbereich des zukünftigen Bebauungsplanes vorzulegen. So im Auftrag von 2021.
Da der zur Stavo am 29.03.2022 gestellte Antrag (Top 15) der FDP mit der Forderung an den Magistrat über Aktivitäten zu berichten zurückgezogen wurde, gibt es keinen Grund der Verwaltung mehr, verbindlich darüber zu berichten. Wenn es überhaupt etwas zu berichten gibt.
Im zurückgezogenen Antrag: Im zuständigen Fachausschuss zu berichten, welche grundsätzlichen Aktivitäten, Gespräche, Untersuchungen und Entwicklungen es in der vorstehend genannten Sache seit des mehrheitlich in der Stadtverordnetenversammlung vom 16.02.2021 gefassten Grundsatzbeschlusses (VO/0031/21) zur Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebietes nördlich Germania, mit welchen Ergebnissen gegeben hat.Siehe Top 15
Was nun? Rödermark hat sich für die Zukunft immense Ausgaben
aufgeladen (Stadtumbau, Stadtgrün, Hopper, Feuerwehrhaus, Zinssteigerung, Hessenkasse, Personalzuwachs, wir investieren laut Gutachter zu wenig in die bestehende Infrastruktur). Wie will die Stadt das alles bezahlen? Ein privater Haushalt müsste sich total verschulden, wenn man dort so haushalten würde wie bei der Stadt. Die Stadt kann aber entgegenwirken, indem sie eine Lohnerhöhung (Grundsteuer B) fordert, die im Gegensatz zu einer Lohnerhöhung eines Arbeitnehmers nicht zurückgewiesen werden kann. Diejenigen, die dafür Sorge tragen müssten, dass die Stadt für ihre Pläne auch über die notwendigen finanziellen Mittel verfügt, könnte mit zügiger Abarbeitung der unmissverständlichen erteilten Aufträge dazu maßgeblich beitragen.
Eine Aufstellung (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) der zu tätigen Ausgaben hier in diesem Artikel.
Was man sehr schnell vergisst. Rödermark hält sich mittels diverser Rettungsschirme über Wasser. Gutes Haushalten dürfte dafür nicht der Grund sein.
Nicht alle Kommunen in Hessen sind derart auf Hilfe von außen angewiesen. Rödermark musste in weniger als 10 Jahre bereits zum zweiten Mal einen Rettungsschirm (Schutzschirm, Hessenkasse) in Anspruch nehmen. Durch den Schutzschirm wurden Rödermark ca. 12,5 Mio. € erlassen. Den ersten Rettungsschirm (nur ca. 1/3 der hessischen Kommunen mussten den in Anspruch nehmen) konnten wir verlassen, um dann fast ansatzlos in den zweiten (Hessenkasse) zu wechseln. Hierfür sind von Rödermark ca. 700.000,00 € jährlich zu zahlen.
Angst vor der Antwort?
Ich vermisse die erneute Anfrage einer Oppositionspartei, mit der man nur die Frage nach den Aktivitäten zum Gewerbegebiet Germania stellt. Gibt es Informationen zur „REWE“ am ehemaligen Gaswerk? Von Fortschritt ist mit nichts bekannt.
Angst vor der (harschen) Antwort? Nicht oft genug nachgefragt? Hat man Angst davor, dass Kollegen in der Stadtverordnetenversammlung einem wiederholt zu verstehen geben- man würde nerven -? Anders ist es nicht zu verstehen, warum es im Bahnhofsgebäude Ober-Roden noch nicht die vertraglich festgelegte öffentliche Toilette gibt oder eine Erklärung dazu, warum es a) die nicht gibt und b) welchen Ausgleich der Investor zahlt.
Ein finanzpolitisches interessiertes Fraktionsmitglied muss doch halbjährlich die Frage stellen, wie es um die zur Debatte (gerichtlich) stehende Rückforderungen (Land) Babenhäuser Straße steht.
Die Zuwendung beläuft sich auf 188.270 €. Die Zinsen von 2000 bis 2019 belaufen sich auf 195.965 € (6 % pro Jahr) und sind im Jahresabschluss 2019 als Rückstellung gebucht. Quelle
Antworten auf diese Fragen dürften die Verwaltung wohl kaum nennenswert belasten.
Wird das jetzt vor jeder Stadtverordnetenversammlung gemacht?
Am 29.03.2022 steht unter TOP 4
(Neu-)Wahl der Stellvertreterinnen und Stellvertreter des Stadtverordnetenvorstehers
Am 24.05.2022 stand unter TOP 4
TP 4 (Neu-)Wahl der Stellvertreterinnen und Stellvertreter des Stadtverordnetenvorstehers
Die Stadtverordnetenversammlung am 29.03.2022 war beschlussfähig.
Rein gefühlsmäßig
Ich gehe seit mehr als 10 Jahren regelmäßig zur Stadtverordnetenversammlung. Bürgermeister war die meiste Zeit Roland Kern. Man kann sagen, was man will, Roland Kern hatte seinen Laden im Griff. Unabhängig davon, wie man zu seinen Entscheidungen stand. Wie nun das Schiff Rödermark zurzeit durch wildes Wasser geführt wird, macht für mich den Eindruck, als wenn die Kommandeure die Brücke verlassen haben.
Rödermark intern. Aus dem Haushaltsplan 2024/2025 Haushaltssicherungskonzept Ein Haushaltssicherungskonzept gem. § 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.
Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen. Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?
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