Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025.
Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache.
Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.
Fünf Kommunen klagen gegen das Gesetz «Starke Heimat Hessen» (Heimatumlage)
Rödermark ist nicht dabei. Es ist zu hoffen, dass die klagenden Kommunen Recht bekommen.
Die Antragstellerinnen sind Städte und Gemeinden des Landes Hessen. Sie sehen sich durch das Gesetz über das Programm „Starke Heimat Hessen“ vom 31.Oktober 2019 (GVBl. S. 314) in ihrem durch Art. 137 der Hessischen Verfassung garantierten Recht auf kommunale Selbstverwaltung verletzt. Mit dem Gesetz über das Programm „Starke Heimat Hessen“ wurde unter anderem eine sogenannte Heimatumlage eingeführt, die die hessischen Kommunen abführen müssen. Termin Verfassungsgericht.
Heimatumlage bedeutet, dass sich das Land Hessen
an der Gewerbesteuerumlage der Kommunen bedient. Sollte aber in 2020 Bundesweit abgeschafft werden. Einzig das Land Hessen ist dem nicht nachgekommen. Der Schwarz/Grünen Landesregierung passte das nicht und man hat sich entschlossen, die Geldquelle über die Heimatumlage nicht versiegen zu lassen. Die Gelder sollen zwar wieder an die Kommunen zurückfließen, aber NUR für Zwecke, die das Land vorgibt.
Die klagenden Kommunen fordern, dass ihnen diese Mittel ohne jede Zweckbindung zur Verfügung gestellt werden. Aus meiner Sicht bedeutet das, dass wie in anderen Bundesländern der getätigte Abzug an der Gewerbesteuer nicht mehr erfolgt. Sprich, die Heimatumlage dürfte entfallen. Freuen wir uns aber nicht zu früh.
Resolution FDP Rödermark. „Die Gewerbesteuereinnahmen gehören den Kommunen! Ablehnung der geplanten „Heimatumlage“ durch die Gesetzesinitiative „Starke-Heimat-Hessen“ der Hessischen Landesregierung“
[..]Die Gesetzesinitiative der Landesregierung „Starke Heimat Hessen“ (Heimatumlage) wirkt sich damit nach heutigem Stand für die Stadt Rödermark finanziell negativ aus- Siehe[..]
Der HSGB vertritt vor dem hessischen Verfassungsgericht vier Musterklägerinnen, um die Verfassungsmäßigkeit dieses Eingriffs in das kommunale Selbstverwaltungsrecht zu überprüfen. Mit einer Entscheidung des Staatsgerichtshofs ist erst in einigen Monaten zu rechnen.
» 07.2022HSGB. Programm „Starke Heimat Hessen“ auf dem Prüfstand
Rödermark intern. Aus dem Haushaltsplan 2024/2025 Haushaltssicherungskonzept Ein Haushaltssicherungskonzept gem. § 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.
Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen. Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?
Rödermark intern. Aus dem Haushaltsplan 2024/2025 Haushaltssicherungskonzept Ein Haushaltssicherungskonzept gem. § 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.
Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen. Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?
Sollen die Bürger die Stadtbäume gießen?
Ist das nicht Aufgabe der Stadt?
Bezahlen wir nicht auch dafür Steuer?
Ich bin sicher, viele werden den Aufruf der Stadt als „Frechheit bezeichnen.“
Als „Frechheit“ wohl deshalb, weil von der Verwaltung nicht die notwendigen Aktivitäten zu erkennen sind. Man sollte zumindest den willigen Bürgern die Kosten erstatten.
In der Stadtpost kann man auf Seite 9 lesen, wie es um die Stadtbäume in Rödermark (hier Urberach Pestalozzistraße) bestellt ist. Bürgermeister Rotter erzählt etwas von Kosten, von Fehlern in der Vergangenheit, was die „Aufforstung“ der Straßenbäume kostet usw. usw. usw. Leider vermisse ich Vorschläge, wie man dem Baumsterben Einhalt gebieten will. Neupflanzungen, die uns laut Bürgermeister bis zu 5.000,00€ pro Baum kosten, können nicht immer die Lösung sein. Damit beseitigt der jetzige Bürgermeister auch nur die Schäden. Ein kommender Bürgermeister wird in Jahren, wie auch der jetzige, von Fehlern in der Vergangenheit reden. Man muss aktiv an der Ursache arbeiten. Gut für die Bäume, das Stadtklima und die Stadtkasse.
Würde die Stadt die Bäume regelmäßig gießen, kann man davon ausgehen, dass ein Teil der Kosten überhaupt nicht entstehen. Ein gesunder Baum fällt bei einem Sturm so leicht nicht um. Ein Baum vertrocknet selten, wenn er genügend Wasser bekommt.
Wenn die Stadt nicht dafür sorgt (sorgen kann), dass die Bäume in der Trockenheit gut versorgt werden. Warum machen es nicht die Anwohner, die sehenden Auges den Bäumen beim Sterben zusehen? Kann man nicht mit ein wenig Wasser zur Selbsthilfe greifen? Ich denke, so 60 bis 100 Liter (je nach Baugröße) Wasser pro Woche dürften reichen. Umgerechnet 8 bis 10 Gießkannen pro Woche. Sogar für einen Rentner dürfte dies keine unüberwindbare Hürde darstellen. Die Kosten für Wasser, einschließlich Abwasser, belaufen sich auf etwa 5,00€ für 10 Wochen Gießen.
Es wäre doch unkompliziert und vollkommen unbürokratisch, wenn man den Anwohnern, die sich bereit erklären, die Bäume vor ihren Türen zu gießen, einfach einen Einkaufsgutschein im Wert von 10,00 € für Geschäfte in Rödermark überreichen würde. Die Verteilung der Gutscheine könnte von den Quartiersgruppen übernommen werden. Manchmal reichen warme Worte einfach nicht aus.
Da zurzeit die Bäume wohl auch deshalb verdursten, weil die Stadt diesen wohl nicht die notwendige Pflege zukommen lässt, würde die o.g. Maßnahme ganz sicher einigen Bäumen das Leben retten. Rechnet man ganz einfach die Kosten, die TROTZ GIEßEN DER STADT entstehen, kann man die Kosten für die Einkaufsgutscheine als sehr gut angelegt verbuchen.
Die Stadt muss weiterhin ihren ganz normalen Dienstplan „gießen“ abarbeiten. Auf die versorgten Bäume braucht man keine Rücksicht zu nehmen. Eine zusätzliche Portion Wasser kann nicht schaden.
Wenn man so richtig will und dafür ausnahmsweise mal keinen Arbeitskreis bildet, könnte diese Maßnahme noch in diesem Sommer vielen Bäumen das Leben retten.
Aus 2018. [..] Was sehr schade ist. Die zuletzt gepflanzten Pflaumenbäumchen sind verdurstet. Die diesjährige Sommerhitze war wohl zu heftig für die jungen Pflaumenbäumchen. Die Eltern des „Baumpaten“ haben sich nach dem Pflanzen wohl nicht mehr um das Bäumchen ihres Kindes gekümmert.
Quelle: Es „Quetschewäldche“
Bilder aus 2018. Bäume gießen in Rödermark. Wenn man das heute noch so macht, kann man sich ausrechnen, wie lange es dauert, bis alle Bäume im Stadtgebiet gewässert sind. Bewässerungssäcke (Wassersäcke) würden Abhilfe schaffen.
Pflanzen-Bewässerung unter KBR-Regie ist ein Balance-Akt / Klimawandel sorgt für „große Herausforderungen“ Heimatblatt Rödermark Seite 3
» 04.09.2022 Unternehmen aus Erzhausen versorgt Rödermärker Bäume mit Wasser. OP Printausgabe 4.9.2022
Rödermark intern Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen.
Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.
Bei Beginn Top 9 bin ich gegangen.
Ich bin nicht bis zum Schluss geblieben. Als ein Mitarbeiter des Ordnungsamts seine Präsentation über den Beamer auf die Leinwand geworfen hat, bin ich gegangen. Man sah (oder auch nicht) ein eng beschriebenes DINA4 Blatt.
Eine Präsentation zum öffentlichen Nahverkehr.
Es gab wenig Neues.
Zur Verkehrsentlastung in Rödermark könnte der RMV beitragen. Einfach die Tarifgrenze ein wenig Richtung Dieburg verschieben. Damit dürfte den hinter Rödermark Richtung Dieburg Wohnenden evtl. die Lust vergehen, mit dem Auto in die günstigere Tarifzone zu fahren, dort die Straßen zuparken, um Geld einzusparen. Wäre auch im Sinne der Umwelt keine schlechte Idee.
Vorweg. Die Machbarkeitsstudie dürfte mit 12.500,00€ zu Buche schlagen. Davon übernimmt das Land Hessen 6.100,00€. Siehe hier.
Präsentation „Machbarkeitsstudie Radschnellweg Rödermark“
Für mich ein super Beispiel, wie man mit Fördergeldern etwas verschlimmbessern kann.
Vorweg. Von Tobias Kruger (FDP) eine Analyse des Vortrags. Ein Stadtverordneter kann wohl schlecht nach dem vorliegenden Material eine Entscheidung treffen. Dazu sei das Material viel zu dünn.
Dass man in Rödermark etwas für den Radverkehr unternehmen muss, dürfte klar sein. In einem Ort, der innerörtlich fast ausschl. enge Straßen hat, einen Radschnellweg durch den Ortskern zu planen, dürfte nicht nur recht ambitioniert sein, sondern nur mit einer Komplettsperrung für Kraftfahrzeuge so richtiggelingen.
Ich habe das Gefühl, dass hier auf „Teufel komm heraus“ eine Wegstrecke gesucht wird, die die „RECHNERISCH“ 2000? bis 2700? Fahrradfahrer PRO TAG (genaue Zahl dann, wenn die Präsentation vorliegt) nutzen könnten. Die Zahl muss erreicht werden, damit man Fördergelder von 50% bis zu evtl. möglichen 90% erhält. Die jetzige Planung sieht u.a. eine Streckenführung durch das geplante -Urbane Gebiet- Odenwaldstraße vor. Wurde auch darüber nachgedacht, wie es dort nach der Umsetzung in ein -Urbanes Gebiet- verkehrstechnisch aussehen könnte? Es soll dort immerhin ein 6,4 Hektar großes Gebiet im Rahmen der Bauland-Offensive Hessen bebaut werden.
Warten wir ab, was passiert. Wir können noch viel Geld für weitere Gutachten und Planung ausgeben und hoffen, dass keiner die theoretisch ermittelte Anzahl der Radfahrer pro Tag infrage stellt. Dann wäre die Grundlage für eine mögliche Förderung nicht mehr gegeben und alle Vorarbeiten waren für die Katz.
Ich persönlich halte schon eine Schätzung, die zwischen 500 und 1000 liegt, für recht hoch angesetzt.
Ich versuche, die schriftlichen Unterlagen zu den gehaltenen Präsentationen zu bekommen.
Benennung der Straße im Baugebiet „Südlich des Alten Seewegs“
Nach einigen Redebeiträgen konnte man davon ausgehen, dass der Vorschlag des Magistrats nicht die Zustimmung aller Fraktionen erhält. Es wurde dem Vorschlag des Stadtverordneten Kruger Folge geleistet, dies nicht weiter in der Öffentlichkeit zu diskutieren, sondern im Ältestenrat zu besprechen, um dann mit der Zustimmung aller Stadtverordneten die Namensgebung beschließen.
Rödermark intern. Aus dem Haushaltsplan 2024/2025 Haushaltssicherungskonzept Ein Haushaltssicherungskonzept gem. § 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.
Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen. Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?
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