Hat der amtierende Magistrat im laufenden Bürgermeisterwahlkampf ein Interesse daran, die Bürger über die Haushaltssituation der Stadt zu informieren?
Abgesehen davon, dass der Bürgermeister den Haushalt mit der verlorenen Schlacht Napoleons bei Waterloo vergleicht. Der martialische Duktus für schwierige Situationen scheint sich in der politischen Rhetorik durchzusetzen: Es wird von ‚D-Day‘ (FDP) und ‚Waterloo‘ (CDU) gesprochen, wenn besonders gravierende Zustände beschrieben werden sollen.
Um die Haushaltssituation besser verstehen zu können,
sind aktuelle Informationen zum Haushalt für den interessierten Bürger unabdingbar. Zurzeit sieht es so aus, dass, wenn Rödermark ein Unternehmen wäre, man zahlungsunfähig sein könnte und Konkurs anmelden müsste. Die Stadt kann einfach die Grundsteuer erhöhen. Mit den Antworten zu den gestelltehn Fragen könnte sich allerdings ein anderes Bild ergeben.
Der Bürger kann nur dann die im Wahlkampf
evtl. verkündeten Wohltaten einordnen, wenn ihm bewusst ist, dass die Stadt Rödermark kaum finanzielle Möglichkeiten hat, diese erfüllen zu können.
Noch spricht der Bürgermeister nur von einem Waterloo.
Wird es noch schlimmer?
Was mich fürchterlich ärgert. Im Haushaltsausschuss (21.11.2024) lagen wohl die gestellten Fragen der FDP zum Haushalt vor. Der Magistrat hat, so wurde mir berichtet, auf Wunsch der Stadtverordneten auf das Vorlesen der recht umfangreichen Antwort verzichtet und zugesagt, dass die schriftlich zur Verfügung gestellt werden. Jetzt, 03.12.2024, liegen im Informationssystem (Allris) die Antworten noch immer nicht vor. Es kann doch wirklich nicht so schwer sein, ein bereits zum Vorlesen vorliegendes Dokument im Allris abzustellen.
Ich schließe daraus,
dass es mit dem Haushalt seh schlimm aussieht und der Magistat an einer Veröffentlichung wenig Interesse hat.
Der Magistrat wird vor diesem Hintergrund beauftragt, im zuständigen Fachausschuss ausführlich zu berichten:
1. Fragen zu Steigerungen / Zuwachs bei den Erträgen
Sind die angegebenen beziehungsweise geschätzten Prozentsätze für 2024 7(Trend) erfüllt worden? Sind die Erwartungen für 2025 nach aktuellem Kenntnisstand nach wie vor realistisch?
2. Fragen zum „Bericht zum 3. Quartal 2024“7
a. Im Bericht zum 3. Quartal 2024 werden 2 Ergebnisrechnungen dargestellt. Die eine Ergebnisrechnung weist für den Betrachtungszeitraum (Jan. – Sept. 24) Erträge in Höhe von 49.911 T€ auf (Seite 2), während die anderen Erträge in Höhe von 56.112 T€ ausweist (Seite 3).
i. Wie setzen sich die beiden Ertragspositionen zusammen bzw. wie unterscheiden sich diese voneinander?
ii. Welche Bestandteile der Ertragspositionen gehen wie in das Finanzergebnis ein?
b. Im Bericht zum 3. Quartal 2024 wird der Anfangsbestand an Zahlungsmitteln (Pos. 380) mit 14.438 T€ angegeben. Im Bericht zum 1. Halbjahr 2024 wird dieser Wert mit 8.002 T€ angegeben. Im Beschluss zum Doppelhaushalt 2024/2025 beträgt dieser Wert ebenfalls 14.438 T€,
ohne dass sich dieser Wert aus dem Haushalt 2023 überleiten lässt. Im Jahresabschluss 2023 wird der Endbestand an Zahlungsmitteln (Pos 400) mit 10.713 T€ angegeben.
i. Warum gibt es unterschiedliche Werte für den Liquiditätsbestand zu Beginn des Jahres 2024?
ii. Welcher Wert ist der tatsächlich richtige?
c. Im „Bericht zum 3. Quartal 2024“ werden bei der Finanzrechnung Einzahlungen in Höhe von 50.099 T€ ausgewiesen und Auszahlungen in Höhe von -57.395 T€. Damit liegen die Einzahlungen deutlich unter dem geplanten Werten.
i. Welche Einzahlungen sind hier besonders betroffen?
ii. Wie sieht die Prognose für die Einzahlungen für das 4. Quartal 2024 aus?
iii. Welches Ziel erscheint hinsichtlich der Einzahlungen für das Jahr 2024 noch erreichbar?
d. Laut Quartalsbericht hat 2024 bereits ein erheblicher Liquiditätsabfluss stattgefunden (ca. 8,5 Mio. € per 30.09.2024). Hinzu kommt die
Unsicherheit über den tatsächlichen Wert zu Beginn des Jahres und die schlechte Situation auf der Einnahmen-Seite.
i. Ist die Liquidität für das 4. Quartal ausreichend sichergestellt?
e. Aller Voraussicht nach wird die Liquidität am Ende des Jahres 2024 geringer sein als geplant. Für das Jahr 2025 wurde mit einem leicht positiven Finanzergebnis von +219 T€ (Pos .390) geplant, wobei mit deutlich steigenden Einnahmen (+ ca. 10 Mio. €) gerechnet wurde.
i. Wie sieht die aktuelle Prognose für die Liquidität für das Jahr 2025
aus?
ii. Ist die Liquidität auch unter den aktuellen Bedingungen ausreichend sichergestellt?
iii. Können die angekündigten und erwarteten Investitionen mit den vorhandenen Kreditermächtigungen und der vorhandenen Liquidität 2025 vollumfänglich durchgeführt werden?
f. Es zeigen sich große zeitliche Verschiebungen im Bereich der Investitionen. Schon 2023 waren Auszahlungen für Investitionen (Pos. 280) in Höhe von 13.424 T€ geplant, realisiert davon wurden 3.956 T€. Im Bericht zum 3. Quartal 2024 werden 14.060 T€ als geplante Summe ausgewiesen, realisierte davon wurden per 30.09.2024 nur 2.811 T€, also etwa 20%. Für 2025 sind wiederum neue Investitionen in Höhe von5.058 T€ geplant.
i. In welcher Größenordnung wurden für 2023 etatisierte Investitionen 2024 durchgeführt?
ii. Welche Investitionen genau sind von dem Rückstau im Jahr 2024 betroffen?
iii. Kann dieser Rückstau aufgeholt werden und bis wann könnte das erfolgt sein?
Rödermark intern.
Aus dem Haushaltsplan 2024/2025
Haushaltssicherungskonzept
Ein Haushaltssicherungskonzept gem.
§ 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.
Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen.
Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?