Wo bleiben die Antworten des Magistrats zu den gestellten Fragen zum Haushalt?

Hat der amtierende Magistrat im laufenden Bürgermeisterwahlkampf ein Interesse daran, die Bürger über die Haushaltssituation der Stadt zu informieren?
Abgesehen davon, dass der Bürgermeister den Haushalt mit der verlorenen Schlacht Napoleons bei Waterloo vergleicht. Der martialische Duktus für schwierige Situationen scheint sich in der politischen Rhetorik durchzusetzen: Es wird von ‚D-Day‘ (FDP) und ‚Waterloo‘ (CDU) gesprochen, wenn besonders gravierende Zustände beschrieben werden sollen.

Um die Haushaltssituation besser verstehen zu können,
sind aktuelle Informationen zum Haushalt für den interessierten Bürger unabdingbar. Zurzeit sieht es so aus, dass, wenn Rödermark ein Unternehmen wäre, man zahlungsunfähig sein könnte und Konkurs anmelden müsste. Die Stadt kann einfach die Grundsteuer erhöhen. Mit den Antworten zu den gestelltehn Fragen könnte sich allerdings ein anderes Bild ergeben.

Der Bürger kann nur dann die im Wahlkampf
evtl. verkündeten Wohltaten einordnen, wenn ihm bewusst ist, dass die Stadt Rödermark kaum finanzielle Möglichkeiten hat, diese erfüllen zu können.

Noch spricht der Bürgermeister nur von einem Waterloo.
Wird es noch schlimmer?
Was mich fürchterlich ärgert. Im Haushaltsausschuss (21.11.2024) lagen wohl die gestellten Fragen der FDP zum Haushalt vor. Der Magistrat hat, so wurde mir berichtet, auf Wunsch der Stadtverordneten auf das Vorlesen der recht umfangreichen Antwort verzichtet und zugesagt, dass die schriftlich zur Verfügung gestellt werden. Jetzt, 03.12.2024, liegen im Informationssystem (Allris) die Antworten noch immer nicht vor. Es kann doch wirklich nicht so schwer sein, ein bereits zum Vorlesen vorliegendes Dokument im Allris abzustellen.

Ich schließe daraus,
dass es mit dem Haushalt seh schlimm aussieht und der Magistat an einer Veröffentlichung wenig Interesse hat.



Die gestellten Fragen.

Der Magistrat wird vor diesem Hintergrund beauftragt, im zuständigen Fachausschuss ausführlich zu berichten:
1. Fragen zu Steigerungen / Zuwachs bei den Erträgen
Sind die angegebenen beziehungsweise geschätzten Prozentsätze für 2024 7(Trend) erfüllt worden? Sind die Erwartungen für 2025 nach aktuellem Kenntnisstand nach wie vor realistisch?

2. Fragen zum „Bericht zum 3. Quartal 2024“7
a. Im Bericht zum 3. Quartal 2024 werden 2 Ergebnisrechnungen dargestellt. Die eine Ergebnisrechnung weist für den Betrachtungszeitraum (Jan. – Sept. 24) Erträge in Höhe von 49.911 T€ auf (Seite 2), während die anderen Erträge in Höhe von 56.112 T€ ausweist (Seite 3).
i. Wie setzen sich die beiden Ertragspositionen zusammen bzw. wie unterscheiden sich diese voneinander?
ii. Welche Bestandteile der Ertragspositionen gehen wie in das Finanzergebnis ein?
b. Im Bericht zum 3. Quartal 2024 wird der Anfangsbestand an Zahlungsmitteln (Pos. 380) mit 14.438 T€ angegeben. Im Bericht zum 1. Halbjahr 2024 wird dieser Wert mit 8.002 T€ angegeben. Im Beschluss zum Doppelhaushalt 2024/2025 beträgt dieser Wert ebenfalls 14.438 T€,
ohne dass sich dieser Wert aus dem Haushalt 2023 überleiten lässt. Im Jahresabschluss 2023 wird der Endbestand an Zahlungsmitteln (Pos 400) mit 10.713 T€ angegeben.
i. Warum gibt es unterschiedliche Werte für den Liquiditätsbestand zu Beginn des Jahres 2024?
ii. Welcher Wert ist der tatsächlich richtige?
c. Im „Bericht zum 3. Quartal 2024“ werden bei der Finanzrechnung Einzahlungen in Höhe von 50.099 T€ ausgewiesen und Auszahlungen in Höhe von -57.395 T€. Damit liegen die Einzahlungen deutlich unter dem geplanten Werten.
i. Welche Einzahlungen sind hier besonders betroffen?
ii. Wie sieht die Prognose für die Einzahlungen für das 4. Quartal 2024 aus?
iii. Welches Ziel erscheint hinsichtlich der Einzahlungen für das Jahr 2024 noch erreichbar?
d. Laut Quartalsbericht hat 2024 bereits ein erheblicher Liquiditätsabfluss stattgefunden (ca. 8,5 Mio. € per 30.09.2024). Hinzu kommt die
Unsicherheit über den tatsächlichen Wert zu Beginn des Jahres und die schlechte Situation auf der Einnahmen-Seite.
i. Ist die Liquidität für das 4. Quartal ausreichend sichergestellt?
e. Aller Voraussicht nach wird die Liquidität am Ende des Jahres 2024 geringer sein als geplant. Für das Jahr 2025 wurde mit einem leicht positiven Finanzergebnis von +219 T€ (Pos .390) geplant, wobei mit deutlich steigenden Einnahmen (+ ca. 10 Mio. €) gerechnet wurde.
i. Wie sieht die aktuelle Prognose für die Liquidität für das Jahr 2025
aus?
ii. Ist die Liquidität auch unter den aktuellen Bedingungen ausreichend sichergestellt?
iii. Können die angekündigten und erwarteten Investitionen mit den vorhandenen Kreditermächtigungen und der vorhandenen Liquidität 2025 vollumfänglich durchgeführt werden?
f. Es zeigen sich große zeitliche Verschiebungen im Bereich der Investitionen. Schon 2023 waren Auszahlungen für Investitionen (Pos. 280) in Höhe von 13.424 T€ geplant, realisiert davon wurden 3.956 T€. Im Bericht zum 3. Quartal 2024 werden 14.060 T€ als geplante Summe ausgewiesen, realisierte davon wurden per 30.09.2024 nur 2.811 T€, also etwa 20%. Für 2025 sind wiederum neue Investitionen in Höhe von5.058 T€ geplant.
i. In welcher Größenordnung wurden für 2023 etatisierte Investitionen 2024 durchgeführt?
ii. Welche Investitionen genau sind von dem Rückstau im Jahr 2024 betroffen?
iii. Kann dieser Rückstau aufgeholt werden und bis wann könnte das erfolgt sein?


Rödermark intern.
Aus dem Haushaltsplan 2024/2025
Haushaltssicherungskonzept
Ein Haushaltssicherungskonzept gem.
§ 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.


Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen.
Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?

Bürgermeisterwahl 2025.

Bürgermeisterwahl 2025
Heino Claussen-Markefka stellt sich vor

Heino Claussen-Markefka
Heino Claussen-Markefka

Am Mittwoch, den 11. Dezember haben interessierte Bürger die Möglichkeit, die Gelegenheit, den liberalen Bürgermeisterkandidaten und einzigen Gegenkandidaten von Bürgermeister Jörg Rotter, Heino Claussen-Markefka, persönlich kennenzulernen und ihm ihre Fragen zu stellen. Ab 19 Uhr stellt Claussen-Markefka sich und sein Programm im Rothahasaal der Stadtbücherei Ober- Roden vor.

Die Veranstaltung ist die erste von dreien, auf denen Claussen-Markefka den Bürger Rede und Antwort steht. Noch vor Weihnachten wird es in Urberach eine weitere Möglichkeit geben, mit dem liberalen Kandidaten, der als großer Außenseiter beim Rennen um den Chefposten im Rathaus gilt, ins Gespräch zu kommen. Den Abschluss bildet am 14. Januar ab 19 Uhr eine Veranstaltung im Bürgerhaus Waldacker.

„Die Zeit bis zur Bürgermeisterwahl am 26. Januar 2025 ist knapp und mir ist bewusst, dass ich in den verbleibenden 7 Wochen niemals die Bekanntheit meines Kontrahenten erreichen werde“, sagt Heino Claussen-Markefka. „Aber wer es, wie die anderen in Rödermark aktiven politischen Gruppierungen, gar nicht erst versucht, hat schon vorher verloren. Ich würde mich freuen, wenn Sie mir durch Ihren Besuch einer der 3 Veranstaltungen die Chance geben würden, mich Ihnen persönlich vorzustellen und Sie von meiner Person, meinen Fähigkeiten und meinem Programm überzeugen zu können.“

BIVER widerspricht städtischer Beurteilung zur Bürgerversammlung. Parkplatz statt sozialer Wohnungsbau.

Presseerklärung BIVER – Ortsgruppe Ober-Roden
BIVER widerspricht städtischer Beurteilung zur Bürgerversammlung

„Leider können wir die städtische Beurteilung zur Bürgerversammlung in vielen Punkten nicht teilen“, so Norbert Kern, Sprecher der BIVER. Zwar sei sie ohne Polemik und ohne Scharfmacherei verlaufen, was allerdings mehr an vielfachem „Kopfschütteln“ unter den Besuchern, als am Interesse auf Diskussionen gelegen habe.

Die Mehrzahl der eingereichten und am Mikrofon gestellten Fragen drehten sich wenig überraschend um die unzulängliche Verkehrssicherheit sowie um das verbotene Gehwegparken. Alles keine neuen Probleme, doch wie seit Jahren üblich hörten die Bürger vom Podium auch an diesem Abend oft nur die einfühlsamen Worte „….das machen wir schon“ (sichtbare Ergebnissen?), „….das werden wir uns anschauen“ (wie oft noch?) oder „….da sind wir nicht zuständig“ (aktiv pro-Bürger?).

In Kurzfassung hier beispielhaft einige der Antworten zu den Hauptthemen des Abends:

  • Obwohl Tempo30 lt. Verkehrsplaner Mörner durch die StVO bereits jetzt, auch ohne ausstehende Verwaltungsvorschrift, z.B. auf Hanauer Str. bzw. Bereich Breidertschule möglich wäre („hochfrequentierte Schulwege“), wird diese Bewertung vom FB-3 abgelehnt. Die Feststellung einer besorgten Bürgerin, das lt. Gesetz keine konkrete Gefahr vorliegen müsse, sondern die tägliche allg. Gefahrenlage ausreiche, wurde mit dem banalen Hinweis auf noch fehlende Rechtssicherheit beiseitegeschoben.
  • Unzufrieden dürfte auch der Bürger nach Hause gegangen sein, der die Tempo30/50 Regelung auf der Forststraße zur Sprache brachte: lt. Bgm. liegt der Umstand im Zuschuss zur ehem. Straßenerneuerung begründet. Mögliche Eingaben, die die Verkehrssicherheit in den Vordergrund rücken würden: Fehlanzeige.
  • Großes Thema war das verbotene, oft rücksichtslose Gehwegparken. Als Bürger auf die Gesetzeslage und auf das verschärfte Vorgehen in Nachbargemeinden aufmerksam machten, behauptete die 1. Stadträtin, das der ruhende Verkehr bereits verstärkt kontrolliert würde, man aber nicht überall sein könne und appellierte deshalb u.a. an Eigenverantwortung („sprechen Sie die Leute an“).
  • Nachdenklich auch die Antworten zum Thema „sichere Radwege“. Obwohl die StVO innerörtlich größere Spielräume zulässt, wurden die Bürger wiederholt mit dem Hinweis auf das angestoßene, große „Fuß- und Radverkehrskonzept“ abgetan, das 2026 (!) fertiggestellt sein soll. Gefährlich ist es jetzt und Gefahrenabwehr sieht anders aus.
  • Obwohl das LKW-Durchfahrtsverbot seit Ende Oktober gilt, befahren täglich noch bis zu fünfzig (!) LKW diese Strecke. Die Frage, ob die Ordnungspolizei das Verbot bereits kontrolliert habe, verneinte die 1. Stadträtin. Man wolle dies in Absprache mit der PSt. Dietzenbach tun. Soviel zum Thema „Rechtssicherheit“ und Eigeninitiative.
  • „Fazit ist“, so der BI-Sprecher abschließend, „das vermutlich nur wenige der ca. 130 Anwesenden befriedigt nach Hause gingen. Beleg dafür ist m.E., das sich vor Versammlungsende nur noch ca. 20 Besucher in der Kulturhalle verloren hatten“.

    Siehe auch Heimatblatt:
    – Wie toll es war auf der Titelseite.
    – Die Kritik auf Seite 9
    Heimatblatt vom 29.11.2024


    Stadtverordnetenversammlung 3.12.2024.
    U.a Parkplatz statt sozialer Wohnungsbau.


    Statt Wohnbebauung ein Parkplatz.
    Vorweg: Dass eine Kommune ab 2026 Räumlichkeiten für die Schulkindbetreuung auch eine Mensa bereitstellen muss, ist seit spätestens 2021 bekannt. Hätte der Magistrat mit diesem Wissen nicht schon vor Jahren anders planen müssen? Ich darf nicht daran denken, was dem Bürger die Planung(en) (Kuddelmuddel) „Altes Feuerwehrhaus“ bisher gekostet hat. Gut aufbereitet wäre das etwas für „extra 3 – Der Irrsinn der Woche“

    Gehen Sie am 3.12.2024 zur Stadtverordnetenversammlung. Dort können Sie live erleben, wie man in Rödermark mit dem Geld der Bürger umgeht. Thema: Grundstückstausch. Der Magistrat wird sich die Erlaubnis von der Stadtverordneten abholen, um wertvolle Grundstücke für Wohnbebauung gegen eine Parkplatzfläche einzutauschen. Natürlich wird der Bürger dafür zahlen, dass auf der getauschten Fläche die Kosten für die Errichtung des Parkplatzes von den Bürgern übernommen werden.
    Aus dem Antrag: Die Kommunalen Betriebe errichten auf der zu tauschenden Teilfläche einen Parkplatz für die Frankfurter Volksbank Rhein/Main eG als Ersatz für die entfallenen Parkplätze. Siehe.

    Wenn Ihnen einer erzählen sollte, das sei ja im Rahmen des Stadtumbaus so geplant gewesen und wird jetzt umgesetzt, so ist das zunächst einmal richtig. Nur sah der Ursprungsplan eine völlig andere Nutzung vor und hat mit der jetzigen Planung zur Nutzung wenig gemeinsam. Die ISEK-Förderung entfällt für die neue Planung komplett.

    Ich habe den Überblick darüber verloren, was eigentlich genau der vorletzte letzte Stand der Planung, die auch als Kuddelmuddel bezeichnet wurde, war. u Kuddelmuddel: Scharfe Kritik. Planung zur Alten Feuerwehr, ein einziges Kuddelmuddel.
    Bei Unternehmen der freien Wirtschaft, bei denen man aufs Geld schauen muss, könnte es nach der Nachkalkulation eines Projektes (gibt es das eigentlich auch bei der öffentlichen Verwaltung?) wie -Altes Feuerwehrhaus, die Kosten auf den Tisch des Herrn liegen, dass die Chefs der Planer ihren Hut nehmen müssen.

    Bedenken Sie: Haushaltsmäßig erleben wir ein Waterloo. Bürgermeister zur Haushaltssituation

    Der Landtagskandidat der AL/Die Grünen hatte für das jetzt nach Vorstellung des Magistrats1 in einen Parkplatz umzuwandelnde Gelände einen sinnvolleren Vorschlag gemacht. Würdevolles Altern: Betreutes Wohnen im Ortskern von Ober-Roden als wichtiger Schritt für Teilhabe & Stadtentwicklung. Auf das Abstimmverhalten der SPD zu dem Antrag des Magistrats –dürfen wir den Tauschertrag unterzeichen-, die immer wieder nach sozialem Wohnungsbau ruft, bin ich gespannt.

    Für den Abschluss des Grundstückstauschvertrages ist ein entsprechender Beschluss der Stadtverordnetenversammlung erforderlich.

    1Der Magistrat kann sich nicht auf eine der Planungen in der Vergangenheit beziehen. Die alten Planungen sind wohl schon in der Mülltonne. Wir sind bei einer NEUPLANUNG. Die könnte wohl auch ohne Parkplatztausch ohne weiteres möglich sein.


    Rödermark intern.
    Aus dem Haushaltsplan 2024/2025
    Haushaltssicherungskonzept
    Ein Haushaltssicherungskonzept gem.
    § 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.


    Amerkung:
    Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen.
    Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?

    Erfahrung in der Wirtschaft.

    Was für den Bund gut ist, ist bestimmt auch für eine Kommune gut.

    Man kann beides nicht trennen. Ich glaube zudem, dass Friedrich Merz die Deutschen mit seiner Erfahrung, die er über lange Jahre in der Wirtschaft gesammelt hat, davon überzeugen kann, dass wir wirksame Konzepte haben, um das Land wirtschaftlich wieder stark zu machen. Und das treibt die Menschen derzeit am meisten um.
    Quelle: welt.de

    Tauschen Sie Friedrich Merz mit einem beliebigen Namen und Land mit einer beliebigen Kommune aus.
     

    Siehe auch
    » Haushalt. Ein Waterloo wird hereinbrechen.


    Rödermark intern.
    Aus dem Haushaltsplan 2024/2025
    Haushaltssicherungskonzept
    Ein Haushaltssicherungskonzept gem.
    § 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.


    Amerkung:
    Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen.
    Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?

    Weihnachts-Workshop für Kinder von 3 bis 13 Jahren beim DTF

    Deutsch-Türkischer Freundschaftsverein
    Deutsch-Türkischer Freundschaftsverein

    Weihnachts-Workshop für Kinder von 3 bis 13 Jahren beim DTF

    Am Sonntag, den 8. Dezember 2024, lädt der Deutsch-Türkische Freundschaftsverein Rödermark e.V. (DTF) Kinder im Alter von 3 bis 13 Jahren zu einem ganz besonderen Weihnachts-Workshop ins Schillerhaus Rödermark ein.

    In der Zeit von 13:00 bis 17:00 Uhr erwartet die kleinen Teilnehmer und ihre Begleitpersonen ein abwechslungsreiches Programm. Im Workshop wird gebacken, gebastelt und experimentiert: Die Kinder backen klassisches Weihnachtsgebäck, gestalten originelle Weihnachtsdekoration und stellen in spannenden Experimenten z. B. eigene Kerzen her. Dabei geht es nicht nur um das Fördern von Kreativität und handwerklichem Geschick, sondern auch um jede Menge Spaß in einer festlichen Atmosphäre. Selbstverständlich dürfen alle Kinder ihre gebackenen Köstlichkeiten und gebastelten Werke mit nach Hause nehmen.

    Die Teilnehmerzahl ist auf 20 Kinder begrenzt, um jedem Kind die bestmögliche Betreuung zu gewährleisten. Für die Materialkosten wird ein Beitrag von 10 Euro pro Kind erhoben; Geschwister zahlen jeweils nur 5 Euro. Eine Begleitperson ist erforderlich, um die gemeinsame Zeit für Kinder und Erwachsene noch schöner zu gestalten.

    Der Weihnachts-Workshop wird in Zusammenarbeit mit dem Schillerhaus Rödermark durchgeführt. Um dabei zu sein, ist eine vorherige Anmeldung notwendig. Interessierte können sich entweder persönlich im Schillerhaus anmelden, telefonisch unter 0172-2612785 bei Aylin Cavus oder per E-Mail an kontakt@dtf-roedermark.de.

    Der Deutsch-Türkische Freundschaftsverein Rödermark e.V. freut sich darauf, viele Kinder und ihre Familien zu einem unvergesslichen Nachmittag voller Kreativität und Weihnachtsfreude willkommen zu heißen.


    Rödermark intern.
    Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
    Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.