16.06.2024 Antwort Nein.
Bisher hat noch keine Fraktion zu der für den Bürger so wichtigen Frage „Aufkommensneutrale Grundsteuer B-Erhöhung in Rödermark“ eine Stellungnahme / Kommentar abgegeben.
Aufkommensneutrale Umstellung genau beobachten!
Bund der Steuerzahler Hessen: Grundsteuerreform darf nicht zu Mehrbelastungen führen / Politik muss Versprechen einhalten und aufkommensneutral umstellen / Bürgerinnen und Bürger sollten Hebesatzdiskussionen vor Ort aufmerksam verfolgen
Lesen Sie den Artikel beim Bund der Steuerzahler
Die Empfehlungen des Landes für Rödermark besagt,
ein Hebesatz von 804% aufkommensneutral“ wäre. Dieser Hebesatz bedeutet: insgesamt keine Einnahmesteigerung. Jeder %-Punkt der über 804% liegt, ist als Grundsteuer B Erhöhung zu werten. Zur Grundsteuer A sage ich mal wenig. Da könnte es Ärger geben, den ich nicht haben möchte. (Nivellierungshebesatz)
344 Kommunen könnten nach der mathematisch berechneten Empfehlung ihren Hebesatz für die Grundsteuer B senken, 72 ihn erhöhen und 5 den bisherigen erneut beschließen, um Aufkommensneutralität sicherzustellen.
Mir ist bekannt, dass Teile aller Fraktionen den Blog für Rödermark mitlesen.
Es wäre für die Bürger eine Erleichterung, wenn sie wüssten, dass sich die Fraktionen für eine „aufkommensneutrale Umstellung“ einsetzen werden. Es wäre hilfreich, den Bürgern hier durch einen Kommentar (Kommentarfunktion am Ende des Beitrags) mitzuteilen, dass man sich in Rödermark für eine „aufkommensneutrale Umstellung der Grundsteuer B“ einsetzen wird.
Hier ein vorgefertigtes Textmuster: …. Fraktion …. werden alles daransetzten, dass die Grundsteuerreform 2025 „aufkommensneutral“ erfolgen wird.
Am 29.05.2024 konnte man einem Beitrag entnehmen, dass es für den Haushalt 2024 und 2025 wohl keine Steuererhöhung geben wird. Gerade deshalb ist es für die Bürger wichtig zu wissen, dass es auch KEINE Umstellung wie folgt geben wird. Höhere Einnahmen über die Grundsteuer bei einem empfohlenen Hebesatz des Finanzministeriums von 804%.
Mir ist jedoch auch bekannt, dass man sich in Rödermark bisher nicht zur „aufkommensneutralen Umstellung der Grundsteuer B“ geäußert hat.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass diese Erkenntnis auf der Aussage eines Stadtverordneten beruht.
» Hebesatzempfehlung Land Hessen
» Hebesatzempfehlungen für Hessens Kommunen berechnet
» Grundsteuerreform aufkommensneutral. Rödermark gehört scheinbar nicht dazu.
» Grundsteuerreform. Wir müssen dem Magistrat und der Koalition sehr genau auf die Finger schauen.
Nachtrag:
» Finanzminister Professor Dr. Lorz zum Hessengeld und zur Grundsteuerreform
Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.