Rödermark und Neu-Isenburg haben für 2024-2025 einen Doppelhaushalt erstellt.
Neu-Isenburg informiert seine Bürger und
zeichnet ein überaus düsteres Bild der Finanzen.
Noch in 2024 werden in Neu-Isenburg die Stadtverordneten über einen Nachtragshaushalt verhandeln. In Rödermark wäre eine solche Diskussion angebracht, ist aber nicht eingeplant.
Dank eines Doppelhaushalts 2024-2025
könnte in Rödermark eine Haushaltsdebatte zu einem Nachtragshaushalt entfallen, wenn die Finanzen der Planung entsprechen würden. Bereits beim Beschluss des Haushalts war vielen klar, dass der Doppelhaushalt am Jahresende die Planzahlen deutlich unterschreiten wird.
Aufgrund der nicht eingeplanten, aber bereits bei Beschluss
bekannten extremen Steigerung der Kreisumlagen und der Gewerbesteuereinnahmen für 2024 und 2025, die voraussichtlich die hohen Erwartungen nicht erfüllen werden, müssten auch in Rödermark, wie in Neu-Isenburg, noch im Jahr 2024 Debatten über einen Nachtragshaushalt stattfinden.
Ich weiß, wird nicht stattfinden. Wir werden wohl noch auf das düsterer Bild für Rödermark bis nach der Bürgermeisterwahl warten müssen.
Müsste man sich in diesem Jahr
mit den Finanzen beschäftigen, könnte es sein, dass schon vor der Bürgermeisterwahl in 2025 Bürgermeister Rotter den Bürgern unter Umständen eine weitere Grundsteuererhöhung (Alternative zu einem Kredit) präsentieren muss.
Dank des Doppelhaushalts und einer möglichen zusätzlichen
Kreditaufnahme, kann sich der Magistrat bis zur ersten Stadtverordnetenversammlung (11.02.2025) also NACH der Bürgermeisterwahl Zeit lassen, die Bürger über die wohl schlechte Haushaltslage zu informieren. Eine eigentlich erforderliche weitere Grundsteuererhöhung (die weniger Kosten für die Bürger bedeuten würde) passt wegen des zu erwartenden medialen Aufschlags nicht in ein Wahljahr. Über einen teuren Kredit schreibt niemand etwas.
Was wir im Bürgermeisterwahlkampf wohl zu hören bekommen
und was zweifelsohne auch richtig ist, ist die Tatsache, dass die Kommunen für die vom Bund übertragenen Aufgaben nicht die benötigten Geldmittel zur Verfügung gestellt bekommen.
Nichts zu hören bekommt man sicherlich vom amtierenden Bürgermeister (auch Kandidat 2025) etwas darüber, dass die Verwaltung auch die Möglichkeit hat, Kosten einzusparen.
Die Verwaltung vernachlässigt schon seit 2021 die Möglichkeit, ein Gewerbegebiet für einen umsatzstarken Verbrauchermarkt auszuweisen.
Nur so nebenbei. Wenn man im Bürgermeisterwahlkampf als mögliches Ersatzgebiet für einen Verbrauchermarkt die Kapellenstraße genannt bekommt und evtl. auch noch von Versäumnissen eines Investors gesprochen wird, sollte man im Hinterkopf behalten, dass eine zusätzliche Einnahmequelle zu erschließen, damit gestorben sein dürfte.
Der Magistrat darf sich nicht mit dem Hinweis auf fehlende Gelder
vom Bund ausruhen. Der Magistrat sollte sich mal an die eigene Nase fassen. Den Auftrag der Stadtverordneten zur Verbesserung der Einnahmen, der dem Bürgermeister seit Jahren vorliegt, wird nicht umgesetzt. Ich habe den Eindruck, dass man sich in Rödermark aktiv wehrt, neue Einnahmequelle zu erschließen. Den Vorwurf „zu wenig Geld vom Bund“ jedes Jahr wie ein Mantra den Bürgern vorutragen ist ja auch einfacher, als selber Hand anlegen zu müssen.
Eine Reise nach Hamburg, um in einem vier Augengespräch eine Grundstücksfrage zu klären, wäre für Rödermark wertvoller, als viele Fototermine.
Eigentlich hätte ich bei diesem Artikel vielfach auf den Konjunktiv verzichten können.
Rödermark intern.
Aus dem Haushaltsplan 2024/2025
Haushaltssicherungskonzept
Ein Haushaltssicherungskonzept gem.
§ 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.
Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen.
Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?