Neu-Isenburg schenkt den Bürgern reinen Wein ein. Wartet Rödermark damit bis nach der Bürgermeisterwahl?

Rödermark und Neu-Isenburg haben für 2024-2025 einen Doppelhaushalt erstellt.

Neu-Isenburg informiert seine Bürger und
zeichnet ein überaus düsteres Bild der Finanzen.
Noch in 2024 werden in Neu-Isenburg die Stadtverordneten über einen Nachtragshaushalt verhandeln. In Rödermark wäre eine solche Diskussion angebracht, ist aber nicht eingeplant.

Dank eines Doppelhaushalts 2024-2025
könnte in Rödermark eine Haushaltsdebatte zu einem Nachtragshaushalt entfallen, wenn die Finanzen der Planung entsprechen würden. Bereits beim Beschluss des Haushalts war vielen klar, dass der Doppelhaushalt am Jahresende die Planzahlen deutlich unterschreiten wird.

Aufgrund der nicht eingeplanten, aber bereits bei Beschluss
bekannten extremen Steigerung der Kreisumlagen und der Gewerbesteuereinnahmen für 2024 und 2025, die voraussichtlich die hohen Erwartungen nicht erfüllen werden, müssten auch in Rödermark, wie in Neu-Isenburg, noch im Jahr 2024 Debatten über einen Nachtragshaushalt stattfinden.
Ich weiß, wird nicht stattfinden. Wir werden wohl noch auf das düsterer Bild für Rödermark bis nach der Bürgermeisterwahl warten müssen.

Müsste man sich in diesem Jahr
mit den Finanzen beschäftigen, könnte es sein, dass schon vor der Bürgermeisterwahl in 2025 Bürgermeister Rotter den Bürgern unter Umständen eine weitere Grundsteuererhöhung (Alternative zu einem Kredit) präsentieren muss.

Dank des Doppelhaushalts und einer möglichen zusätzlichen
Kreditaufnahme, kann sich der Magistrat bis zur ersten Stadtverordnetenversammlung (11.02.2025) also NACH der Bürgermeisterwahl Zeit lassen, die Bürger über die wohl schlechte Haushaltslage zu informieren. Eine eigentlich erforderliche weitere Grundsteuererhöhung (die weniger Kosten für die Bürger bedeuten würde) passt wegen des zu erwartenden medialen Aufschlags nicht in ein Wahljahr. Über einen teuren Kredit schreibt niemand etwas.

Was wir im Bürgermeisterwahlkampf wohl zu hören bekommen
und was zweifelsohne auch richtig ist, ist die Tatsache, dass die Kommunen für die vom Bund übertragenen Aufgaben nicht die benötigten Geldmittel zur Verfügung gestellt bekommen.
Nichts zu hören bekommt man sicherlich vom amtierenden Bürgermeister (auch Kandidat 2025) etwas darüber, dass die Verwaltung auch die Möglichkeit hat, Kosten einzusparen.
Die Verwaltung vernachlässigt schon seit 2021 die Möglichkeit, ein Gewerbegebiet für einen umsatzstarken Verbrauchermarkt auszuweisen.
Nur so nebenbei. Wenn man im Bürgermeisterwahlkampf als mögliches Ersatzgebiet für einen Verbrauchermarkt die Kapellenstraße genannt bekommt und evtl. auch noch von Versäumnissen eines Investors gesprochen wird, sollte man im Hinterkopf behalten, dass eine zusätzliche Einnahmequelle zu erschließen, damit gestorben sein dürfte.

Der Magistrat darf sich nicht mit dem Hinweis auf fehlende Gelder
vom Bund ausruhen. Der Magistrat sollte sich mal an die eigene Nase fassen. Den Auftrag der Stadtverordneten zur Verbesserung der Einnahmen, der dem Bürgermeister seit Jahren vorliegt, wird nicht umgesetzt. Ich habe den Eindruck, dass man sich in Rödermark aktiv wehrt, neue Einnahmequelle zu erschließen. Den Vorwurf „zu wenig Geld vom Bund“ jedes Jahr wie ein Mantra den Bürgern vorutragen ist ja auch einfacher, als selber Hand anlegen zu müssen.

Eine Reise nach Hamburg, um in einem vier Augengespräch eine Grundstücksfrage zu klären, wäre für Rödermark wertvoller, als viele Fototermine.

Eigentlich hätte ich bei diesem Artikel vielfach auf den Konjunktiv verzichten können.


Rödermark intern.
Aus dem Haushaltsplan 2024/2025
Haushaltssicherungskonzept
Ein Haushaltssicherungskonzept gem.
§ 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.


Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen.
Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?

Kommunales Auswertungssystem Hessen (kash)

Kennzahlen zur Bestimmung der finanziellen Leistungsfähigkeit.

Muster kash. Haushaltsplan 2024-2025. Seite 93
Muster kash. Haushaltsplan 2024-2025. Seite 93

» kash 2019 (PDF/103.49 KB)
» Anmerkungen kash 2019 (PDF/437.46 KB)
» kommunales Auswertungssystem Hessen „kash“ (PDF/2.98 MB)
» kash in „Verwaltung und Management“ (PDF/6.7 MB)


Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.

BIVER genießt LKW-Durchfahrtsverbot und erwartet mehr

Presseerklärung BIVER – Ortsgruppe Ober-Roden
BIVER genießt LKW-Durchfahrtsverbot und erwartet mehr

Nach sechs (!) Jahren „Schreib- und Rede-Kampf“ gegen viele behördliche Widerstände, darunter unverständlicher Weise auch gegen die eigene städtische Verwaltung, ist es der BIVER – Ortsgruppe Ober-Roden (BI-OR) letztendlich durch eine Eingabe beim Hessischen Verkehrsminister tatsächlich gelungen, noch in diesem Jahr das langersehnte LKW-Durchfahrtsverbot durchzusetzen.

BI-Sprecher Norbert Kern zeigt sich stolz und erleichtert, denn der Erfolg sei ausschließlich dem nicht nachlassenden Engagement seitens der BI-OR zu verdanken. Kern verweist dabei kritisch auf die Tatsache, dass das Ergebnis identisch mit dem der ersten Eingabe vor 6 Jahren ist: „Bürokratie hin oder her, belegbar haben hier leider wohl auch persönliche Ressentiments eine gewisse Rolle gespielt.“
Neben der Erwartung, dass die Ordnungspolizei nun konsequent die Entscheidung überwacht, stellt der Sprecher allerdings klar, dass diese für die BI-OR nur ein Teilerfolg darstellt: „Warum das Verbot erst für LKW über 3,5t und nicht schon ab 2,8t gilt erschließt sich uns nicht. Gerade diese vielen „Sprinter“ sind bei Tempo-50 und mehr sehr laut und abgasintensiv. Wir sind gespannt, welche Antwort die Stadt darauf hat.“
Gleichwohl untermauert die BI-OR damit ihre Forderung zu Tempo-30 auf der L3097 (2. Antrag vom 01.08.2024), die nun endlich in der Stadtverordnetenversammlung zum Zuge kam. Bekanntermaßen gehört Rödermark der Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ an und so wäre es nach der aktuellen Änderung des StVG und der StVO mehr als erstrebenswert dem eigenen Bekenntnis zeitig nachzukommen.

Vorrangig, so die abschließende Meinung des BI-Sprechers, sollte eine Stadtverwaltung doch das Wohl und hier vor allem das Gesundheitswohl ihrer Bürger im Auge haben: „Leider war und ist das hier nicht der Fall. Reine Verschönerungsmaßnahmen, wie z.B. die teure Sanierung des Badehausparkplatzes oder viele neue Blumeninseln, gehen dem offenbar vor. Aber zu unserem Glück waren ja noch einige Euro für die von der Stadt teilweise zu übernehmenden Schilderkosten vorhanden.“


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

Der Kreis soll sparen, um eine erneute Erhöhung der Kreisumlagen im Jahr 2025 zu vermeiden.

Kreishaus, Kreistag Dietzenbach
Kreishaus, Kreistag Dietzenbach

Der Kreisausschuss des Kreises Offenbach wird beauftragt:
1.) Rechtzeitig zur Beratung des nächsten Haushaltsplanes dem Kreistag ein ambitioniertes, striktes und umfassendes Haushaltssicherungskonzept vorzulegen.
2.) Sich zur dringenden Vermeidung einer Erhöhung der Kreisumlage bei der Aufstellung des nächsten Haushaltsplanes eine strikte Ausgabenbremse selbst aufzuerlegen.
3.) Beim Stellenplan eine größtmöglich restriktive Personalbewirtschaftung zugrunde zu legen.

Siehe: Antrag der FDP-Fraktion
 

Das Vorhaben im Kreis, alle Anfragen und Antworten den Bürgerinnen und Bürgern schriftlich zur Verfügung zu stellen, sollte auch in Rödermark verpflichtend sein. Da die Antworten fast immer von einem Manuskript abgelesen werden, dürfte es nicht schwerfallen, diese grundsätzlich (Ausschüsse uns Stavo) im Bürgerinformationssystem abzulegen.

1. zukünftig alle schriftlichen Anfragen des Kreistags und die Antworten darauf im „SessionNet“, dem Rats- und Bürgerinformationssystem des Kreises Offenbach, zugänglich zu machen[..]
Siehe: Antrag Bündnis 90 / Die Grünen


Siehe auch:
» Gehen die Lichter aus?


Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.