Gute Arbeit muss auch gut bezahlt werden.

03. Abgeordnetenentschädigung steigt um sechs Prozent
Bundestagsnachrichten/Unterrichtung

Berlin: (hib/VOM) Die Abgeordnetenentschädigung erhöht sich zum 1. Juli 2024 von bisher 10.591,70 Euro um sechs Prozent auf 11.227,20 Euro. Wie aus einer Unterrichtung (20/11298) durch Bundestagspräsidentin Bärbel Bas hervorgeht, regelt das Abgeordnetengesetz, dass die Präsidentin des Statistischen Bundesamtes der Bundestagspräsidentin die Entwicklung des Nominallohnindex mitteilt und die Bundestagspräsidentin danach den angepassten Betrag der Entschädigung in einer Bundestagsdrucksache veröffentlicht. In dem Schreiben der Präsidentin des Statistischen Bundesamtes vom 18. März 2024 wird die Erhöhung des Nominallohnindex mit 6,0 Prozent beziffert.

Das gleiche Verfahren gilt für die Anpassung der fiktiven Bemessungsbeträge für die Altersentschädigung nach den Paragrafen 35a und 35b des Abgeordnetengesetzes. Der fiktive Bemessungsbetrag für die Altersentschädigung der Abgeordneten, die am 22. Dezember 1995 dem Bundestag angehörten, ehemalige Mitglieder des Bundestages und ihre Hinterbliebenen steigt von 9.055,77 um sechs Prozent auf 9.599,12 Euro. Für alle bis zum 31. Dezember 2007 entstandenen Ansprüche und Anwartschaften von Mitgliedern des Bundestages, ehemaligen Mitgliedern und ihren Hinterbliebenen erhöht sich der fiktive Bemessungsbetrag für die Altersentschädigung von 10.133,36 Euro um sechs Prozent auf 10.741,36 Euro.

Quelle
Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten
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Unerkannte Buchungsfehler in einem Haushaltsplan. Ist das möglich?

Weist die Buchhaltung einer Firma beim Jahresabschluss ein Minus aus, muss man sich schleunigst darum bemühen, das Defizit auszugleichen. Sei es durch Überbrückungskredit, Senken der Kosten (Personal entlassen) oder man sorgt für einen höheren Auftragseingang.

Was wäre aber, wenn durch einen Buchhaltungsfehler der Erlös niedriger ausgewiesen wird als dieser in Wirklichkeit ist? Die Geschäftsleitung wird anhand falscher Daten (durch einen Buchungsfehler) ihre Entscheidungen fällen. Ein Fehler in der Buchhaltung schließt man zunächst aus, da genügend Prüfungen auf Richtigkeit eingebaut sein sollten.

Im Endeffekt wird diese Firma nicht nur durch Sparmaßnahme oder Steigerung der Einnahmen mehr Geld in der Kasse haben, sondern auch noch durch eine einfache Korrektur einer Fehlbuchung (Vorzeichen richtig setzen). Wie durch Zauberhand hat man das doppelte der Fehlbuchung in der Kasse.

Ich war bisher der Meinung.
In einer Buchhaltung darf es keine Fehler in den Dokumenten (Haushaltsplan) geben, die einem Gremium zur Entscheidung für eine Jahresplanung oder Zwei-Jahresplanung vorgelegt werden. Dachte ich. Mehr dazu in Kürze. 🙁

Siehe auch:
» Fehlerhafter Haushalt wurde zur Entscheidung vorgelegt.


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

Fehlerhafter Haushalt wurde zur Entscheidung vorgelegt.

Hinweis 08.2024
Irgendwann, in der Zeit nach dem 27.06.2024 bis ??.08.2024 wurde auf der Webseite der Stadt der HaushaltsBESCHLUSS 2024-2025 abgestellt. Die vor Kenntnisnahme genannten Zahlen zum HaushaltsplanENTWURF 2024-2025 werden nicht angepasst. Die wichtigsten Änderungen:
Fehlbetrag Ergebnishaushalt: 5.465.354,00 €
Rücklagen (ord. Ergebnis): Anfang 2024 6.147.000,00 Ende 2024 623,000,00 €.
Erhöhung der Kreisumlage um kolportierte 2.200.000,00 € ist weiterhin nicht aufgeführt.
Kreisumlage 36,32 % Schulumlage 18,67 %. Gesamt: 54,99 %.
Eine Steigerung in 2024 von 50,93 % auf 54,99 %.
Hier der Beschluss


Ausgangspunkt

Ein Vorgang über 5.000,00 € wurde im Haushalt 2024-2025 mit unterschiedlichen Vorzeichen aufgeführt.
Ich habe die FDP gebeten, diesbezüglich eine inhaltliche Anfrage zu stellen. Die Antwort dazu wurde vom Magistrat in der letzten öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung mündlich gegeben: Es handelt sich um eine Fehlbuchung.
Durch diese Fehlbuchung werden in der Gesamtrechnung die Einnahmen um 10.000,00 Euro (2 x die 5.000,00) niedriger ausgewiesen, als diese in Wirklichkeit sind. Es geht IN DER HAUPTSACHE NICHT um den Betrag, sondern darum, wie es eine Fehlbuchung (es könnte sich ja auch um einen wesentlich höheren Betrag handeln) schafft, bis zur Anfrage unbemerkt zu bleiben. Ein Buchungsfehler, der im DOPPELHAUSHALT festgestellt wurde.
Also für das Jahr 2024 UND 2025.

Daraus ist zu schließen.
Der den Stadtverordneten im Dezember 2023 zur INHALTLICHEN (nicht rechnerischen) Prüfung vorgelegte Haushaltsplan (Doppelhaushalt) und Haushaltssatzung war (und ist weiterhin) fehlerhaft. Kann sichergestellt werden, dass sich im Haushaltsplan nicht weitere Fehler befinden?

Es mag die Meinung vertreten werden,
dass es auf 10.000,00 € mehr oder weniger nicht ankommt. Doch ist gewährleistet, dass es nicht noch weitere Fehlbuchungen im Haushaltsplan der Stadt Rödermark gibt bzw. gab, die bisher unbemerkt geblieben sind? Wie sieht es mit den Haushaltsplänen der Vergangenheit aus?
Bereits vor der Verabschiedung des Haushalts musste für eine andere Unstimmigkeit auf Anfrage der SPD geklärt werden, welche der beiden Zahlen für denselben Posten korrekt ist. Siehe

Bei der Vorbesprechung der Stadtverordneten zum Haushalt
(Blätterrunde) geht es nicht darum, die ordnungsgemäße Buchführung bzw. den Rechenweg zur Summe zu überprüfen. Richtigkeit wird selbstverständlich vorausgesetzt. Vielmehr ist es das Ziel, Einsparpotenziale zu identifizieren und Wege zu finden, wie einem evtl. defizitären Haushalt zu mehr Einnahmen verholfen werden kann. Auskunft zur Kostenentwicklung sollen auch die angegebenen Kennzahlen geben. Muss man auch hier den gesamten Rechnungsweg überprüfen?

Dies wirft jetzt die Frage auf,
ob mit der Buchführung der Stadt etwas nicht stimmt. Ich bin kein Bilanzbuchhalter, aber gelernt habe ich, dass selbst kleinste Buchungsfehler ein Buchhaltungssystem (manuell oder maschinell) erkennen muss. Selbst, wenn es sich nur um einen Centbetrag handelt.

Wie kann eine Fehlbuchung durch ein Buchhaltungssystem unentdeckt
in den Haushalt gelangen, über den die Stadtverordneten entscheiden müssen? Wurden in der Buchhaltung oder im Berichtswesen verschiedene Quellen für denselben Vorgang genutzt?

Bevor man weiter darüber jammert,
dass man noch mehr Unterstützung vom Bund benötigt, um die gestellten Aufgaben bezahlen zu können, sollte man die Rödermärker Buchhaltung dahingehend untersuchen, ob es im aktuellen Haushaltsplan noch weitere buchhalterische Schätze gibt, die zum Wohle der Bürger gehoben werden können.

Folgen.
Ich kann mir gut vorstellen, dass der Fehler auch dann nicht aufgefallen wäre, wenn es sich bei der Fehlbuchung um 50.000 Euro gehandelt hätte. Der Fehlbetrag wäre damit 100.000 Euro, in etwa 10 Punkte Grundsteuer B.
Hätte es dazu führen können, dass man wegen einer Fehlinformation aus der Buchhaltung, die Grundsteuer B (oder andere Steuern) erhöhen muss?

Die Zahlen in der Haushaltssatzung (Entwurf und Final)
dürften auch falsch sein.
Die Stadtverordneten müssen doch wohl darauf bestehen, dass die fehlerhafte Haushaltssatzung korrigiert wird und anschließend durch die Stadtverordnetenversammlung neu beschlossen wird.

Was würde wohl passieren, wenn z.B. in einer beschlossenen und verabschiedeten Satzung über die Hundesteuer die Jahressteuer mit 12,00 Euro anstatt 120,00 Euro ausweisen wurde? Würde die Satzung geändert, oder würde man die so stehen lassen und einfach den Hundebesitzern 120,00 vom Konto abbuchen?


  • Wie kann eine Fehlbuchung über ein Buchhaltungssystem unerkannt den Weg in einen Haushalt finden, über den die Stadtverordneten zu entscheiden haben?
  • Werden in der Buchhaltung oder Berichtswesen unterschiedliche Quellen für ein gleichen Vorgang genutzt?
  • Man kann ja wohl kaum mit 100% Sicherheit sagen, dass nicht noch mehr Fehler im beschlossenen Haushalt befinden.
  • Wird man, so wie es sich gehört,eine neue Haussahltssatzung beschließen?

Die Bedeutung der Ziffern (Kursiv z.B. 100, 190, 200 ….) entnehmen Sie dem Haushaltsplanentwurf ab Seite 171


Vorher dieses .pfd Dokument duchlesen.



Seite 171 + 172
100 = 77.350.432

200 –> 100 ./. 190
100 77.350.432 Summe mit dem Fehler. Richtig wäre 77.360.423
190 84.834.623
==============
= – 7.484.191 Entspricht dem Ergebnis mit dem falschen Vorzeichen

240 –> 100 + 210
100 77.350.432
210 457.984
==============
= 77.808.416 (Einnahmen) Mit Fehler

250 –> 190 + 220
190 84.834.623
220 956.621
==============
= 85.791.244 (Ausgaben)

Ordentliches Ergebnis
260 ——> 240 – 250
240 77.808.416 ( 100 + 210)
250 85.791.244 ( 190 + 220)
===============
7.982.828 Defizit so auch in der Haushaltssatzung
gerechnet mit den Einnahmen in Höhe vom falschen Ergebnis bei 100. Richtig wäre: 7.972.828

Ergebnis (7.982.828) so auch auf Seite 41. Mit dem falschen Zahlen aus 100

Haushaltssatzung vor den Korrekturen für 2024
im ordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf – 77.808.416 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 85.791.244
mit einem Saldo von 7.982.828

####################################
Haushaltssatzung NACH den Korrekturen für 2024
Die Korrektur war eine Einsparung bei den Ausgaben
7.982.828 VON
5.523.954 AUF
=============
2.458.874 Einsparung.

Ziehen wir diese Einsparungen von der Haushaltssatzung vor der Korrektur ab, dann haben wir das folgende Ergebnis:

77.808.416 EUR Erträge (Bleibt wie im Entwurf. Also MIT dem Fehler
83.332.370 EUR Aufwendungen (83.332.370 + 2.458.874 = 85.791.244)
mit einem Saldo von 5.523.874

 
Siehe auch
» 5.000,00€ mal mit und mal ohne Vorzeichen.


Rödermark intern.
Aus dem Haushaltsplan 2024/2025
Haushaltssicherungskonzept
Ein Haushaltssicherungskonzept gem.
§ 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.


Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen.
Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?


Ein weiteres Rechenzentrum in Dietzenbach.

Für die geplanten Rechenzentren in Dietzenbach wird derzeit eine Stromtrasse verlegt. Bernd Kirsch von Westnetz hat die Stadtverordneten im Bauausschuss über die Fortschritte informiert.
Quelle: OP-Online.de

Es ist schon erstaunlich, wie es anderen Kommunen gelingt, Gewerbe in ihre Stadt zu bekommen.

In Rödermark schafft es die Verwaltung nicht einmal, einen vor drei Jahren von den Stadtverordneten beschlossenen Auftrag des Magistrats umzusetzen, der darauf abzielte, Gelände für einen Verbrauchermarkt bereitzustellen. Der Antrag des Magistrats (laut CDU eine Initiative des Bürgermeisters) zur Bereitstellung von Gewerbeflächen für einen Verbrauchermarkt wurde noch vor der letzten Kommunalwahl mit überwältigender Mehrheit angenommen, einschließlich der Stimmen der CDU. Was ist seitdem geschehen? Für die Bürger ist nichts erkennbar, es sei denn, die Verwaltung arbeitet seit drei Jahren daran, ohne dass etwas an die Öffentlichkeit gelangt. Oder, wie ich stark vermute, der Bürgermeister blockiert die Ausführung (möglicherweise aufgrund eines für die Verwaltung völlig uninteressanten Koalitionsvertrags).

Man hört immer wieder vom Magistrat, dass es an Geld für die gestellten Aufgaben fehlt und deshalb Haushalte mit einem erheblichen Defizit abgeschlossen werden müssen. Man hört wenig darüber, was dagegen unternommen wird. Gewerbe würde helfen.

Was ist eigentlich mit der Fläche „Altes Gaswerk“? Wann hatte der Bürgermeister zuletzt Kontakt mit den Hamburgern?

Vor der Kommunalwahl hatte die CDU und der Bürgermeister noch viel vor.

CDU vor der Kommunalwahl. Dann kam der Koalitionsvertrag.
CDU vor der Kommunalwahl. Dann kam der Koalitionsvertrag.

Nach der Kommunalwahl war alles vergessen.

Siehe auch
» Dahin ist die Hoffnung. Urbanes Gebiet Odenwaldstraße


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.