Artikel entfernt.
Grund:
Man sollte aber auch wissen und beachten, das der Post auf Facebook von dem Ersteller überall gelöscht wurde.
Information: Die Aussage war so nicht richtig dargestellt worden.
Über weitere Hintergründe kann man sich sicherlich beim Ersteller informieren.
Jahr: 2024
Kein Doppelhaushalt. Da müsste man den Bürgern schon in 2024 die Wahrheit mitteilen.
Wäre ich mit der Arbeit der Koalition und des Magistrats rundum zufrieden, würde ich über den aus meiner Sicht frühzeitig geschmiedeten Plan der Regierenden jubeln. Ich hätte es nicht besser machen können: ein Doppelhaushalt, der das Bürgermeisterwahljahr umfasst, und eine schnelle Beendigung der Wahl schon im Januar 2025.
In Langen liegen Haushaltsdaten für 2025 vor. Dort spricht man von einer alarmierenden Situation. In Rödermark ist es diesbezüglich dank Doppelhaushalt noch sehr ruhig.
Artikel bei OP-Online zur finanziellen Lage in Langen.
Haushalt 2025: Langen muss den Rotstift ansetzen – trifft das die Grundsteuerzahler?
Zunächst etwas zu Doppelhaushalt/Einzelhaushalt und Rödermark.
Bei einem Doppelhaushalt wird der Haushalt für zwei Jahre aufgestellt. In Rödermark ist das beispielsweise der Haushaltsplan 2024-2025.
Der Doppelhaushalt wurde im April 2024 von der Aufsichtsbehörde genehmigt.
Verwaltungen, die keinen Doppelhaushalt beschlossen haben, müssen bereits jetzt damit beginnen, ihren Haushaltsplan für 2025 aufzustellen, der dann moch im Jahr 2024 den Stadtverordneten zur Beratung vorgelegt wird. Damit liegen die Zahlen für 2025 meist schon im Jahr 2024 vor. In Rödermark dürfte das in Form eines Nachtragshaushalts wohl nicht der Fall sein. Man kann damit auch bis Februar 2025 warten – dann ist auch die Bürgermeisterwahl gelaufen.
Wie könnte ein Nachtragshaushalt aussehen? Angesichts der vorliegenden Zahlen aus dem Halbjahresbericht 2024 nicht gut. Auch die geplante Erhöhung der Grundsteuer auf 800 Prozentpunkte wird daran nichts ändern. Hier warum.
Sollte der Antrag der Verwaltung zur kommenden Bürgermeisterwahl,
den Termin auf den 26.01.2025 festzulegen, angenommen werden, wird man den Bürgern die ganze Wahrheit über die Finanzen wohl erst ab Mitte Februar 2025 präsentieren – also nach der Bürgermeisterwahl.
Den Wahltermin auch könnte man auch auf den 23.03.2025 legen. Einen späteren Termin lässt die Hessische Gemeindeordnung (HGO) nicht zu. Dann müsste die finanzielle Lage der Stadt wahrscheinlich schon vor der Wahl offengelegt werden. Ich denke, die Koalition, die letztendlich den Wahltermin festlegt, wird einen späteren Termin wohl kaum akzeptieren.
Zum Artikel der Offenbach Post zu Langen, Gewerbesteuer und Rücklagen:
Im beschlossenen Haushalt der Stadtkämmerin kann man lesen: „[..] aufgrund der guten Gewerbesteuer-Entwicklung – [..] noch aus ihren Rücklagen decken [..]
Rödermark Gewerbesteuer.
Einbruch der Gewerbesteuer-Einnahmen im ersten Halbjahr. Siehe
Im Jahr 2025 soll auf den Plan-Zahlen von 2024 die Gewerbesteuer um 6,5% steigen. Von 18.630.000 auf 19.840.000. Die 6,5% Steigerung wird dem Finanzplanungserlass entnommen. Der neue Finanzplanungserlass wird wohl im Oktober vorliegen.
Eine Steigerung von 6,5% unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse ist für eine Haushaltsplanung in Ordnung. Hat man aber auch wirklich die örtlichen Gegebenheiten in Rödermark beachtet?
Rödermark Rücklagen
Am 1.1.2024 lagen die Rücklagen noch bei 6.147.000,00. Ende 2024 sind es nur noch 623.000,00 (plus evtl. 118.243,00). Im Jahr 2024 werde fast die gesamten Rücklagen aufgebraucht.
Im Jahr 2025 hat die Stadtkämmerin sehr wenig finanzielle Mittel, die man einem defizitären Haushalt zum Ausgleich zur Verfügung stellen kann.
Im HaushaltsBESCHLUSS 2024-2025 steht: „dass die Tilgung der Hessenkasse schon nicht oder nur teilweise aus dem Saldo aus der Verwaltungstätigkeit erwirtschaftet werden kann. Siehe.
Die Rückzahlung an die Hessenkasse (749.155,00) überschreitet im Jahr 2025 den zur Verfügung stehenden Betrag der Rückstellung. Das könnte Folgen haben, wenn 2025 korrigierte Zahlen gemeldet werden müssen. Die Frage ist: vor oder NACH der Bürgermeisterwahl?
Gemäß § 92 Abs. 5 Nr. 2 HGO muss der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit mindestens so hoch sein, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können. Siehe
Die Folgen könnten sein, dass Rödermark ein Haushaltssicherungskonzept erstellen muss.
Die ordentliche Tilgung und die Tilgung an das Sondervermögen Hessenkasse
können im Planjahr 2024 und im Finanzplanjahr 2026 entweder nicht oder nur teilweise aus dem Saldo der Ein- und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit erwirtschaftet werden. Siehe
Bei einem Haushaltssicherungskonzept gehen zwar die Lichter nicht aus, aber die Folgen eines solchen Konzepts könnten sein:
» Kommune unter Aufsicht durch die Kommunalaufsicht
» Kürzungen bei freiwilligen Leistungen
» Haushaltsdisziplin und Einsparungen
» Einsparungen bei Investitionen
» Erhöhung von Steuern und Ausgaben
» beschänkung der Kreditaufnahme
Dank eines Einzelhaushalts wissen die Bürger frühzeitig, wie es im kommenden Jahr um die finanziellen Möglichkeiten ihrer Stadt steht. In Rödermark müssen wir wohl bis 2025 warten, bis die Bürgermeisterwahl gelaufen ist.
Langen – Die finanzielle Situation der Stadt bleibt alarmierend. Das geht aus dem Haushaltsplanentwurf für 2025 hervor, den Bürgermeister Jan Werner nun der Stadtverordnetenversammlung vorlegte. Quelle: OP-Online.de
Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.
Bürgermeisterkandidat Heino Claussen-Markefka.
Bürgermeisterwahl 2025
Heino Claussen-Markefka tritt als liberaler Kandidat an
Auf einer außerordentlichen Mitgliederversammlung hat die FDP Rödermark Heino Claussen-Markefka zum liberalen Bürgermeisterkandidaten gewählt. Damit tritt Claussen-Markefka vermutlich Anfang 2025 u.a. gegen den Amtsinhaber Jörg Rotter an.
„Unabhängig vom Auftreten der FDP auf Bundesebene sind wir überzeugt, dass mehr liberale Inhalte der Stadt Rödermark guttun würden“, sagt FDP-Stadtverbandsvorsitzender Hans Gensert. „Wir sind froh, mit Heino Claussen-Markefka den Bürgern eine echte Wahlmöglichkeit anzubieten, die all das mitbringt, was Rödermark zurzeit fehlt: wirtschaftlicher Sachverstand, Führungsstärke, Unabhängigkeit, ein liberales Demokratieverständnis.“
Blick von außen
Heino Claussen-Markefka wohnt seit über 20 Jahre in Ober-Roden, ist verheiratet und hat 4 Kinder. Der 55-Jährige hat Maschinenbau studiert, hat viele Jahre in Leitungsfunktionen und als Geschäftsführer bei mittelständischen Herstellern von Werkzeugmaschinen gearbeitet und ist seit 2012 selbstständiger Unternehmensberater. Seit 2023 ist er auch kommunalpolitisch aktiv.
„Gerade der letzte Punkt unterscheidet ihn von vielen Politikern auf allen Ebenen“, sagt Hans Gensert. „Er kommt mit einem frischen Blick von außen, ist völlig frei von irgendwelchen politischen Seilschaften und lebt nicht wie mancher, der seit vielen Jahren politisch aktiv ist, in einer Politikblase, wo sich vieles um sich selbst dreht und zu wenig Eingeschliffenes hinterfragt wird. Zudem hat er in seinem Berufsleben bereits reichhaltige Erfahrungen auf Führungsebene gesammelt und besitzt unzweifelhaft hohen wirtschaftlichen Sachverstand und Führungsstärke, was Rödermark gerade im Hinblick auf die schwierige Finanzlage dringend benötigt. Jetzt gilt es, Heino Claussen-Markefka den Rödermärker Bürgern bekannt zu machen und von seinen Vorzügen zu überzeugen.“
Zu hoffen ist, dass hier nicht ähnliches passiert, wie beim alten Gaswerk.
Nachtrag
Durch einige Fragen sehe ich mich genötigt, zu Einzelhandelbetriebe einen Nachtrag zu verfassen.
Hätte man nördlich der Germania den REWE-Markt, wäre die Versorgung der Schulkinder nicht mehr gewährleistet!
Oh mein Gott.
Auf diese gestellte Frage fällt mir eigentlich wenig ein. Spontane Antwort. Dafür ist weiß Gott die Stadt nicht in der Pflicht.
Auf dem Gebiet A 32 (ehem. Parkplatz ParamountPark ist zwar kein Einzelhandelsbetrieb zulässig, aber ein Kiosk mit einer Verkaufsfläche von 50qm. Des weiteren müssen die Schulkinder nicht unbedingt einen Verbrauchermarkt/Kiosk aufzusuchen, um sich mit einem Pausenbrot zu versorgen. Es gibt in der Schule eine Mensa.
Situation
Der REWE Verbrauchermarkt an der Kapellenstraße wird wahrscheinlich in absehbarer Zeit sein Geschäft schließen. Deshalb erscheint es mehr als logisch (denkbar), wenn sich REWE bei der Verwaltung der Stadt Rödermark frühzeitig um einen neuen Standort in Nähe der jetzigen Lage bemüht. Mögliche Gelände könnten sein:
A) A 32) U.a. Gelände Parkplatz ParamountPark (grau)
B) A 31.1 [11.2]) Gelände ParamoutPark bis Schöttler
» Der vorhabenbezogene Bebauungsplan A 31.1.“Urbanes2 Gebiet Kapellenstraße“ ersetzt innerhalb seines räumlichen Geltungsbereichs den Bebauungsplan A 11.2 „Am Friedhof“ in allen seinen Festsetzungen. Siehe
» Siehe A + B
Die Stadtverordneten werden wohl am 1.10.2024 den Magistrat bevollmächtigen, vom Rücktrittsrecht des Vorvertrags Gebrauch machen. Damit ist eine weite Entwicklung für die geplante Wohnbebauung der Firma Frank Immobilien zurzeit nicht mehr möglich.
Zurzeit geht es nur um A 31.1 [11.2].
Bei OP-Online kann man lesen, dass der Bürgermeister einen Betreiber an der Hand hat, der auf dem Gelände „Paramount Park“ einen Verbrauchermarkt errichten möchte und sofort mit dem Abriss der Ruinen beginnen würde.
Es wäre wirklich ein Segen, wenn es so kommen wird.
(Schade, dass kein Mitarbeiter der Offenbach Post bei der entscheidenden Sitzung anwesend war. Evtl. hätte man dann den Artikel ein wenig anders formuliert.)
Was ich auf der BUSE-Sitzung akustisch mitbekommen habe, ist, dass der momentane Eigentümer und Projektentwickler nicht vorhat, nur das Gelände zu verkaufen, sondern das gesamte von ihm geplante Projekt (Wohnbebauung). Das bedeutet, dass ein Projektverkauf die Grundstückskosten und auch die nicht unerheblichen Planungskosten beinhalten würden.
Besteht die Planung3 der Verwaltung darin, dass dort nur ein Verbrauchermarkt möglich ist, kann der Erwerber (Verbrauchermarkt) von den bisher erfolgten Planungen (Wohnbebauung) keinen Gebrauch machen.
Der Verkauf des Projekts hängt auch davon ab, dass der gültige Bebauungsplan geändert wird. Zurzeit ist dort nur „Sondergebiet, das der Erholung dient, gewerbliche Nutzungen, die auf einen Standort in Friedhofs- oder Schulnähe angewiesen sind,“ möglich. Siehe
Verbrauchermarkt dennoch möglich?
Dort (A 11.2) wird ein Verbrauchermarkt wohl nur dann realisierbar sein, wenn der jetzige Eigentümer mit einem Investor in Kontakt tritt und das Gelände zu einem für ihn akzeptablen Preis verkaufen kann. Wenn nicht, stellt sich die Frage, ob der jetzige Eigentümer es sich finanziell leisten kann, das Gelände weiterhin zu behalten und wie der Eigentümer „Altes Gaswerk1“ keinerlei erkennbares Interesse an einer Weiterentwicklung hat. Dann haben wir Verhältnisse wie am „Alten Gaswerk1“. „Still ruht der See“
Die Brechstange wird hier nicht weiterhelfen. Ich denke, am längeren Hebel sitzt der jetzige Eigentümer. Hoffentlich wird die Verwaltung mit mehr Geschick die Sache angehen, als beim „Alten Gaswerk1„
1 Am „alten Gaswerk“ Mainzer Straße hatte man angedacht, für den wegfallenden REWE-Markt das Gelände zur Verfügung zu stellen. Die Eigentümer haben offensichtlich kein Interesse daran, das Gelände zu dem angebotenen Preis zu verkaufen.
2 Wohnen sowie der Unterbringung von Gewerbebetrieben.
3 Für einen Verbrauchermarkt muss auch der Bebauungsplan geändert werden. Die Zustimmung der Stadtverordneten dürfte sicher sein.
Siehe auch
Eine Alternative zur Kapellenstraße, vorgeschlagen vom Magistrat und auch von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, liegt wohl auf Eis.
» Grundsatzbeschluss zur Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania und einer Verkehrsspange Ober-Roden Nord
» Vorvertrag Rödermark – Frank
» Bebauungsplan Entwurf
» Bebauungsplan Begründung
» Antrag. Vorhabenbezogener Bebauungsplan / A 31.1
Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.