Eine Grundsteuererhöhung im Jahr 2025 um mindestens 300 Prozentpunkte ist nach Stand der vorliegenden Zahlen zu erwarten.
Eine Verbesserung der Haushaltslage ist durch die ab 1.1.2024 gestiegene LAG-Pauschale zu erwarten.
Laut den öffentlich vorliegenden Informationen wird in Rödermark eine weitere Grundsteuererhöhung im Jahr 2025 wohl unvermeidlich sein. Ob sich der Magistrat dazu noch vor der Bürgermeisterwahl im kommenden Jahr äußern wird, bleibt abzuwarten. Anhand des Rechenwegs (weiter unten), basierend auf den Zahlen aus dem Haushaltsplan 2024-2025, dem Jahresabschluss 2023, die nicht berücksichtigte, extrem hohe Steigerung der Kreisumlagen (mehr als 2.2 Mio) sowie den gemeldeten Gewerbesteuereinnahmen wird man zu der Erkenntnis gelangen, dass eine weitere Grundsteuererhöhung notwendig sein wird.
Ich bewerte die Haushaltslage der Stadt Rödermark zum jetzigen Zeitpunkt als angespannt.
Oliver Quilling. Landrat
Verwunderlich ist es, dass der Magistrat der Stadt Rödermark einen Haushalt zur Genehmigung eingereicht hat, der schlicht und ergreifend zumindest einen rechnerischen Fehler enthält. Und das wissentlich. Siehe.
Zum Zeitpunkt der Haushaltsgenehmigung gab es den Beschluss zum Abriss des Alten Feuerwehrhauses Ober-Roden und den Beschluss zum Neubau einer Mensa/Ganztagsbetreuung noch nicht.
Hätte es den folgenden Abschnitt in der Haushaltsgenehmigung
nicht gegeben, wenn der Magistrat die schon weit vor dem Haushaltsbeschluss 2024-2025 bekannte Erhöhung der Kreis- und Schulumlage im Haushalt aufgenommen hätte? Oder wäre es dann überhaupt nicht dazu gekommen, dass der Haushalt 2024-2025 genehmigt worden wäre?
Im Doppelhaushalt der Stadt erfolgte keine Berücksichtigung der erhöhten Kreis- und Schulumlage 2024. Ich verweise diesbezüglich auf den Erlass vom 19.12.2023 des Hessischen Ministerium des Inneren und Sport und die Verpflichtung zur Prüfung der Notwendigkeit einer Nachtragssatzung gemäß § 98 Abs. 2 HGO.. Siehe Haushaltsgenehmigung Seite 5
Haushaltsplan 2024
Zu Beginn 2024 beträgt die ordentliche Rücklage 6.147.080,00 €. Das kumulierte mittelfristige Defizit kann zwar vollständig mit der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gedeckt werden, hat jedoch einen Verzehr der Rücklagen zur Folge. Quelle: Haushaltsgenehmigung Seite 3.
In der Haushaltsgenehmigung werden für 2025 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von:
– 2.490.756,00 € (Haushalt der Stadt Rödermark) bzw.
– 3.630.000,00 € (Haushalt der Kommunalen Betriebe Rödermark KBR)
genehmigt.
Hierzu gleich die ersten Fragen:
Wenn ab 2026 die Ganztagsbetreuung beginnt, müssen Investitionen von mindestens 4,4 Mio (3,8 Mio.) – also die Hälfte der geschätzten 8,8 Mio. Euro für das Alte Feuerwehrhaus – getätigt werden. Da man wahrscheinlich im Jahr 2024 diese Kosten noch nicht vorgesehen hat, wie wird man das Haushaltstechnisch im Jahr 2025 stemmen? Da muss doch ein Nachtragshaushalt her. Oder?
Dürfte die KBR betreffen. Breidertschule.
Auf der Grundlage der 1/3- 2/3- Finanzierung trägt die Stadt Rödermark rund 4.521.702 Mio.
Quelle: Kreistagsprotokoll 31.05.2023
Sind die schon berücksichtigt?
In der Haushaltsgenehmigung wurden die Mindereinnahmen bei der Gewerbesteuer noch nicht berücksichtigt.
In der Haushaltsgenehmigung kann noch nicht der Finanzplanugserlass (ca. Oktober 2024) zur Kalkulation (Prozentsatz) der Gewerbesteuereinnahmen für 2025 berücksichtigt sein.
Die im Haushaltsplan 2025 vorgesehene Steigerung der Gewerbesteuereinnahme von 6,5% dürft kaum haltbar sein.
In der Haushaltsgenehmigung wurden die gestiegenen Kreisumlagen in Höhe von größer 2,2 Mio. Euro nicht berücksichtigt.
Die beschlossene Grundsteuererhöhung bedeutet voraussichtlich nicht, dass die Stadt im Jahr 2025 dadurch Mehreinnahmen zu verzeichnen hat.
Der Zahlungsmittelbestand Anfang 2025 in Höhe von 9.064.048,00 € (HHP Seite 90) dürfte wohl nicht realistisch sein
Die Gesamtverschuldung der Stadt von 20.058.971,00 im Jahr 2025 steigt bis Ende 2028 auf 43.286.883,00 (Haushaltsgenehmigung Seite 4)
Die Ergebnisplanung sowie die Fehlbeträge im Rödermärker Finanzhaushalt werden weiterhin – als ein Strukturproblem bewertet- . Strukturproblem bedeutet u.a., dass Einnahmen und Ausgaben nicht dauerhaft im Gleichgewicht sind. (Haushaltsgenehmigung Seite 4)
Ich vermute, dieser Absatz bezieht sich auf die KBR. Für das Wirtschaftsjahr 2025 sind weder Investitionskredite noch Verpflichtungsermächtigungen vorgesehen. Liquiditätskredite werden in beiden Wirtschaftsjahren nicht veranschlagt. Siehe Seite 6
Die ordentliche Tilgung und die Tilgung an das Sondervermögen Hessenkasse können im Planjahr 2024 und im Finanzplanjahr 2026 entweder nicht oder nur teilweise aus dem Saldo der Ein- und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit aufgebracht werden. (HHP Seite 24 (23)
Siehe auch.
Haushalt Stadt Rödermark.
» Verpflichtungsermächtigungen Seite 50 (49)
Haushalt KBR
» Verpflichtungsermächtigungen Seite 557 (556)
» Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten.
» Informationen zum Haushalt. Überschlagsrechnung
» Beitrittsbeschluss. Reduzierung der Investitionen des Feuerwehrstützpunktes Umbau, Neubau). Siehe
B E M E R K U N G E N
Rechenweg:
Gemäß § 92 Abs. 5 Nr. 2 HGO muss der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit mindestens so hoch sein, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, soweit die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Investitionskrediten nicht durch zweckgebundene Einzahlungen gedeckt sind.
Der Endbestand der Zahlungsmittel 2023 im Jahresabschluss 2023 Seite 34/35 (zur Stavo 1.10.2024 vorgelegt) liegt bei 10.713.035,58.
Änderung Anfangsbestand 2024: siehe Änderungsliste
(5.774.938+8.663.048=14.437.986)
Steigerung der Kreis- und Schulumlage.
Bisher habe ich geschrieben, dass die Steigerung der Kreisumlagen wahrscheinlich über 2,2 Mio. Euro betragen wird. Hier sind genauere Angaben, die sich aus den bisherigen Zahlungen ergeben, welche im Haushalt aufgeführt sind.
2024 18.394.844 Alt 33,32% Neu 36,32% = 20.051.042
Diff. Kreisumlage 1.656.198
9.721.885,00 Alt 17,61% Neu 18,67% = 10.307.075,12
Diff. Schulumlage 585.190
Summe Kreisumlagen: 2.241.388
2025 20.232.936 Alt 33,32% Neu 36,32% = 22.054.628
Diff. Kreisumlage 1.821.692
10.693.337,00 Alt 17,61% Neu 18,67% = 11.337.001,81
Diff. Schulumlage 643.664
Summe Kreisumlagen: 2.465.356
Hochrechnung ohne Beachtung einer gestiegenen/gesunkenen Steuerkraft.
Kreisumlage Kreis Offenbach Gesamt 2024 laut HHP. 402.102.950 (265.582.454 + 136.520.496)
Im Haushalt 2024 nicht berücksichtigt:
Rechnung siehe Tabelle
Den Fehlbetrag sollte/muss die Stadt durch Einsparungen im Haushaltshalt aufbringen. Z.B. sollte man nicht weiter darüber nachdenken, ob man für 900.000,00 € Bäume pflanzen soll.
Den sündhaft teuren Tausch beim -Alten Feuerwehrhaus- Parkplatz gegen Wohnbebauung darf nicht vollzogen werden. Obwohl ich glaube, dafür ist es zu spät. Siehe
Die 8,8 Mio. für den Umbau des „Alten Feuerwehrhauses unter die Lupe nehmen. Prunk und Protz kann sich eine Kommune, die kurz vor der Pleite steht, nicht erlauben.
Ich habe nicht die Hoffnung, dass der Gedanke an Einsparung beim jetzigen Magistrat überhaupt ein Thema ist. Man kann ja nach der Bürgermeisterwahl ganz einfach die Grundsteuer um 420 Prozentpunkte mit Hinweis auf andere Kommunen NACH DER BÜRGERMEISTERWAHL erhöhen.
Anmerkung zum Parkplatztausch
Das Seitz- und das Müllerhaus (Dieburgerstraße 29 und 31) haben zusammen eine Fläche von 615 qm, der Volksbank-Parkplatz liegt bei ca. 335 qm.
Der Erwerb der Grundstücke hat dem Bürger schon 350.000,00 € gekostet. Der Abriss und Neuanlage des Parkplatzes wird ca. 300.000,00 Euro kosten. Hinzu kommt nach, dass preiswerte Fläche gegen teure Fläche getauscht wird.
Wird die Öffentlichkkeit den Taschvertrag zu sehen bekommen?
Anmerkung Feuerwehr Kapellenstraße
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 05. März 2024 den Wirtschaftsplan der KBR beschlossen. Aufgrund der finanziellen Situation und aus weiteren, grundsätzlichen Erwägungen, wurden die Investitionen im Wirtschaftsplan der KBR, insbesondere beim Um- und Neubau des Feuerwehrstützpunktes, im Vorfeld der Beschlussfassung stark reduziert. Eine Reduzierung bei der veranschlagten Darlehensaufnahme (5 Mio. Euro) wurde nicht vorgenommen.
Kredite
Allgemeine Lage der Kommunalfinanzen: (HHP 2019)
Mit dem Entschuldungsprogramm der HESSENKASSE wurden hessenweit die in der Vergangenheit aus Altfehlbeträgen entstandenen kumulierten Liquiditätskredite abgelöst.
Für die Stadt Rödermark belief sich der Bestand der Liquiditätskredite auf 31 Mio. €. Der von der Hessenkasse gewährte Ablösungsbetrag betrug 27,9 Mio. €. 50 % dieses Betrages (= 13.950.000 €) muss die Stadt Rödermark in Jahresbeiträgen von 681.050 € (= 25 € je Einwohner pro Jahr) von 2019 bis 2038 an das Sondervermögen HESSENKASSE leisten.
Die Schlussrate wird 2039 mit 329.000 € fällig. Der von der Stadt Rödermark direkt im Jahr 2018 zu tilgende Eigenanteil belief sich auf 3,1 Mio. Euro.
Hessen hat 422 Gemeinden
Mussten alle Kommunen Rettungsschirme in Anspruch nehmen?
Mit dem Schutzschirm 1 , wurde der Haushalt von 100 hessischen Kommunen mit einem miserablen Haushaltsergebnis, darunter auch Rödermark, vor dem Schlimmsten bewahrt. Das Land Hessen hat 12.260.962,00 Euro Rödermärker Schulden […
Bereits 2018, also fünf Jahre später, ist Rödermark erneut unter einen Rettungsschirm geschlüpft. Titel diesmal „Hessenkasse“. Die Hessenkasse wurde von den hessischen Kommunen nicht so angenommen, wie sich das der hessische Finanzminister vorgestellt hat. Es wurde eine Milliarde Euro weniger gebraucht, als veranschlagt. Nur 171 Kommunen haben das Angebot angenommen. [..]
» Quelle: Lässt das Land Hessen finanzschwache Kommunen im Regen stehen?
Siehe auch
» Hessenkasse. Weniger hilfsbedürftige Kommunen als gedacht
» Karte zum Kommunalen Schutzschirm
» Liste der Schutzschirmkommunen.
Rödermark internWann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen,
ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen.
Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.