Abriss Feuerwehrhaus. Ganztagsbetreuung

Die Ganztagsbetreuung hat die Kommune umzusetzen.
Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter
(Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG)

Die Finanzierung der Ganztagsbetreuung in Verbindung mit der Kreisumlage wird uns wohl die nächste Zeit beschäftigen.

Bei der Stadtverordnetenversammlung am 1. und 2.10.2024 steht der Grundsatzbeschluss zur „Niederlegung des Alten Feuerwehrhauses “ auf der Tagesordnung.
Kosten für die Niederlegung und den Neuaufbau laut Plan der Verwaltung.

Zu den Kosten aus dem Beschluss.
Gemäß einer ersten überschlägigen Schätzung der Baukosten betragen diese ca. 8,8 Mio. Euro (brutto). Darin sind die Abrisskosten für das Bestandsgebäude sowie ein Risikozuschlag in Höhe von 15 Prozent enthalten.

Was zunächst wie ein Geschenk aussieht,
ist die Beteiligung des Kreises an den Baukosten.
[..] seitens des Kreises Offenbach eine Beteiligung an den Baukosten in Höhe von 50 Prozent zugesagt. Ein entsprechender Beschluss des Kreistags liegt vor Siehe [..]
Hier steht zwar „Baukosten“, aber bei der BUSE Sitzung hat Herr Rotter bestätigt, dass damit auch die Innenausstattung gemeint ist. Explizit erwähnte er auch, dass wir in der Wahl der Innenausstattung freie Hand hätten.

Da kann man meinen,
dass wir nur 4,4 Mio. zu zahlen haben. In der Stadtpost steht allerdings, 3,8 Mio. hätte die Stadt zu zahlen.
 
Ich kann mir nicht vorstellen, dass es dem Kreis Offenbach nur durch Landes- und Bundeszuschüsse möglich sein wird, die anfallende Förderung für das Ganztagsbetreuungsangebot für Grundschüler zu stemmen. Schließlich werden wohl alle 13 Kommunen im Kreis eine Förderung erhalten. Siehe unten, wie die Gesamtsumme des Bundes von 3.500.000.000,00 Euro auf die Bundesländer aufgeteilt wird.

Der Kreis wird die Umlagen wahrscheinlich erneut erhöhen müssen.
Die letzte Erhöhung um ca. 2.200.000,00 Euro haben wir in Rödermark im Jahr 2024 schlucken müssen.

Über den Hopper möchte ich vorerst nicht nachdenken.
Zuschüsse vom Bund/Land wird es für den Hopper wohl nicht geben. Der Kreis muss den Verlust aus eigener Kasse (Geld der 13 Kommunen) begleichen.

Kuddelmuddel.
Scharfe Kritik gab es in der Stadtverordnetenversammlung zur Planung des Alten Feuerwehrhauses. Diese wurde dort als ein einziges Kuddelmuddel beschrieben. Kein Ruhmesblatt für den amtierenden Magistrat.
Dazu bald mehr.

Mir bekannte Förderungen von Bund und Land.
Der Bund stellt dafür insgesamt 3,5 Milliarden Euro für Investitionen in die Ganztagsinfrastruktur bereit, um Kapazitäten auszubauen und die Qualität der Betreuung zu verbessern.
 
Die Verteilung könnte wie folgt aussehen:
700 Mio. Nordrhein-Westfalen
525 Mio. Bayern
420 Mio. Baden-Württemberg
350 Mio. Niedersachsen
280 Mio. Hessen
210 Mio. Rheinland-Pfalz
210 Mio. Berlin
175 Mio. Sachsen
140 Mio. Schleswig-Holstein
140 Mio. Brandenburg
105 Mio. Thüringen
70 Mio. Mecklenburg-Vorpommern
70 Mio. Sachsen-Anhalt
35 Mio. Bremen
35 Mio. Saarland
35 Mio. Hamburg

Hessen hat das Programm ‚Pakt für den Nachmittag‘, das den Ausbau von Betreuungsangeboten in Grundschulen fördert. Mir ist jedoch nicht bekannt, ob und in welchem Umfang eine Kommune Fördermittel über dieses Programm erhält.

Siehe auch
» Altes Feuerwehrhaus wird zur neuen „Alten Wache“ in Ober-Roden

FWR kritisieren frühe Ansetzung der Bürgermeisterwahl 2025

Pressemitteilung
Presserklärung der FREIEN WÄHLER Rödermark

FWR kritisieren frühe Ansetzung der Bürgermeisterwahl 2025

Bei einer Bürgermeisterwahl gilt es, viele Aspekte zu bedenken, gerade wenn es um eine Terminfindung geht. Der Termin, der in der Stavo vom 01.10. beschlossen wurde, ist aus Sicht der Freien Wähler allerdings sehr unglücklich gewählt.

Der Wahlakt in einer Demokratie stellt die höchste Legitimierungsform dieser Staatsform dar, er muss natürlich rechtlich und organisatorisch absolut sattelfest sein. Die Argumentation von Michael Gensert (CDU), dass ein ordentlicher und einwandfreier Ablauf oberste Priorität haben müsse, ist nicht demnach nicht falsch, gilt aber gleichwohl für andere Termine, beispielsweise im März. Dass man auch die Verfügbarkeit von Räumlichkeiten und etwaige Terminkollisionen im Auge haben muss, ist selbstredend. Aber es kann und darf nicht entscheidend für einen Termin sein, ob ein Wahllokal vielleicht eventuell verlegt werden muss. Frei nach dem Motto: Wo ein Wille, da ein Weg und genau diesen fehlenden Willen kritisieren die FWR.

Mit der Festlegung des jetzigen Termins (26.01.) fällt die unmittelbare Wahlkampfphase in die Weihnachts- und Neujahrszeit beziehungsweise die hessischen Weihnachtsferien, die Fastnachtszeit klopft auch schon an. Zeit und v. a. Aufmerksamkeit für Kandidatenvorstellungen, Podiumsdiskussionen oder andere Formate bleibt da kaum, der Wahlakt verkommt zur Nebensache.

Wir machen weder die Koalition noch den Bürgermeister dafür verantwortlich, den Termin gewählt zu haben. Aber es wäre seitens der Koalition ein Akt der Solidarität gewesen, die Argumentation der anderen Parteien mitaufzugreifen und dahingehend die Wahlleitung zum Aufstellen zumindest eines Alternativtermins, z.B. nach dem Vorschlag der FDP, zu bewegen“, so der Fraktionsvorsitzende der FWR Björn Beicken.

So spielt der Koalition das Datum natürlich in die Karten. Die CDU kann demnach hoffen, ihren Kandidaten schnellstmöglich und geräuschlos im Amt zu bestätigen, AL/ Die Grünen verzichten allem Anschein nach sogar gänzlich darauf, einen Gegenkandidaten beziehungsweise eine Gegenkandidatin aufzustellen. Angesichts ihrer Fraktionsgröße zumindest ein verwunderlicher Schritt, aber man will den Koalitionsfrieden anscheinend nicht nachhaltig stören. Warum soll man sich also die Mühe machen, auf einer späteren Terminierung zu bestehen?

Die Bürgerinnen und Bürger jedenfalls werden wenig Verständnis dafür aufbringen, warum der Termin so früh im Jahr gewählt werden muss. Politik muss verständlich bleiben und es muss Raum bleiben, Politik erklären zu können. Diese Chance hat man wieder einmal vertan! Man sollte tunlichst verhindern, dass ein Wahlakt zur reinen Formalie abgestempelt wird, die man schnell hinter sich bringen möchte. Das wird weder der Bedeutung des Amtes noch der Demokratie an sich gerecht und die Wahlen der vergangenen Jahrzehnte haben gezeigt, dass eine Terminierung später im Frühjahr immer möglich war und so die Wahl auch die Aufmerksamkeit bekommen hat, die sie verdient.

Björn Beicken, Pressesprecher
 


Rödermark intern.
Aus dem Haushaltsplan 2024/2025
Haushaltssicherungskonzept
Ein Haushaltssicherungskonzept gem.
§ 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.


Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen.
Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?

Scharfe Kritik. Planung zur Alten Feuerwehr ein einziges Kuddelmuddel.

Hätte die Verwaltung 2022 damit angefangen, sich um die gesetzlich angeordnete
ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter
zu kümmern, hätte man viel Geld und Nerven sparen können!

Jahre sind mit vielen unnötigen Aktivitäten verstrichen.
Jetzt der Beschluss. Dem Grundsatzbeschluss „Alte Wache“ des Magistrats wurde zugestimmt. Platz um die Forderungen für das Ganztagsförderungsgesetz zu erfüllen, wird geschaffen.


Die Zustimmung gab es von der Opposition nicht,

weil der Magistrat (Verwaltung) ein wegweisendes Projekt plant oder einen Meilenstein in der Stadtentwicklung setzt, sondern nur deshalb, weil der Gesetzgeber es verlangt und die Verwaltung bzw. die Koalition keine Alternativen anzubieten hat. Deshalb die Reaktion:

  • Kein Lobesblatt für die Verwaltung.
  • Hochgelobt und ständig verändert.
  • Hoffentlich ist das jetzt die endgültige Konzeption.
  • Es gab noch jede Menge weitere Nettigkeiten in Richtung Magistrat zur Planungsarbeit.

    Zurzeit werden die Baukosten auf 8,8 Mio. Euro geschätzt,
    wovon 50% vom Kreis übernommen werden.
    Damit ist das Projekt „Altes Feuerwehrhaus“ keine Einzelmaßnahme mehr von ISEK. Über ISEK wurden bereits Fördermittel abgerechnet. Müssen diese zurückgezahlt werden? Siehe
    Kann es sich die Stadt finanziell erlauben, für die entfallende Einzelmaßnahme „Altes Feuerwehrhaus“ ein alternatives Projekt zu starten?


    Die Koalition würde diese Planung gerne als wegweisend

    und als Meilenstein in der Stadtentwicklung von Rödermark sehen. Dabei wird von der Koalition übersehen, dass für jetzt mit beschlossener Planung all das, was in hunderten Stunden von Bürgern, an Runden Tischen, in der Stadtverordnetenversammlung und in der Verwaltung an Planungsarbeiten geleistet wurde, im Papierkorb landet.
    Ganz zu schweigen von der Planung, zwei Grundstücke, auf denen zwei Häuser stehen, in einen Parkplatz zu verwandeln. Siehe
    Die unnötigen Kosten, die entstanden sind, sind mehr als ärgerlich. Ich kann mir gut vorstellen, dass der Magistrat deshalb kein schlechtes Gewissen hat.


    Aufstellung kein Anspruch auf Vollständigkeit.


    2. Oktober 2021
    Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG) Vom 2. Oktober 2021


    Das Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter wurde verabschiedet

    29. März 2023
    II. Liegenschaft „ehem. Feuerwehrhaus“
    Das ehemalige Feuerwehrhaus soll in ein multifunktional nutzbares Gebäude
    umgewandelt werden:
    1. Im Unter-, Erd- und Obergeschoss sollen flexibel teil- und nutzbare
    Räume bzw. Flächen, z.B. für Vereine, Gruppen (Jugendgruppen und
    Seniorentreff …), städtische Gremien sowie für Veranstaltungen entstehen [..]
    Weiter

    III. Freiflächen zwischen dem ehem. Feuerwehrgebäude sowie der Volksbank
    1. Die Freifläche zwischen dem ehemaligen Feuerwehrhaus und dem
    Gebäude der Volksbank soll in eine flexibel nutzbare, barrierefreie
    öffentliche Platzfläche umgestaltet werden. Ein Bezug zu der Nutzung des
    ehemaligen Feuerwehrhauses ist herzustellen.
    Weiter

    7. August 2023
    Pressemeldung CDU Rödermark
    CDU weiterhin für JUZ in der Mitte von Rödermark
    Wir stehen zur Grundsatzentscheidung, das alte Feuerwehrhaus, in dem sich momentan das Jugendzentrum befindet, zukünftig Vereinen für Veranstaltungen zur Verfügung zu stellen Siehe

    17.05.2025
    Hat sich der Magistrat bis 2025 Zeit gelassen, sich damit zu befassen, wohin mit den Kindern, die Anspruch auf Ganztagsbetreuung haben? Jedenfalls habe ich bei den Stadtverordnetenversammlung derartiges nicht mitbekommen.
    Diese großen Räumlichkeiten könne man in Schulnähe nur mit dem Anbau an die alte Feuerwache realisieren. „Wir haben jetzt die Chance, die Wache zu erweitern, da die Volksbank uns die Chance gibt“, meinte Rotter. Das sei eine Win-Win-Situation. OP-Online

    29.03.2022
    Nach dem beschlossenen Ganztagsförderungsgesetz wurden am 29.03.2022 externe Planungsbüros beauftragt. Zu diesem Zeitpunkt musste sich die Verwaltung doch schon Gedanken gemacht haben, in welcher Immobilie (nähe der Trinkbornschule) integrieren kann.
    Bereits frühzeitig wurde daher das Büro Rittmannsperger Architekten/ Darmstadt beauftragt, mittels Machbarkeitsstudien die Entwicklungsmöglichkeiten bzw. -potenziale der städtischen Liegenschaften “Jägerhaus“ (Dieburger Straße 21), ehem. Feuerwehrhaus sowie Dieburger Straße 29/ 31 zu untersuchen. Ergänzt um eine verkehrsgutachterliche Stellungnahme des Büros Freudl Verkehrsplanung/ Darmstadt
    wurden die Einzelstudien zu einem „Masterplan funktionaler Ortskern“ zusammengefasst.
    Siehe.

    07.05.2024
    Prüfauftrag „Bürgerhaus Alte Wache“
    Die entstehenden Bedarfe sind innerhalb des bestehenden „ehemaligen Feuerwehrhauses“ räumlich nicht vollumfänglich abbildbar. Es sollte daher geprüft werden, ob durch einen Anbau an das bestehende Gebäude im Bereich des derzeitigen Volksbankparkplatzes die erforderlichen Flächen bereitgestellt werden können. Siehe
    Ist das geprüft worden? Liegen die Prüfergebnisse den Stadtverordneten vor?
    Wenn nicht, hat man schon Verhandlungen mit der VOBA aufgenommen, wobei noch nicht geprüft wurde?

    07.05.2024
    Grundstück Gemarkung Ober-Roden Flur 19 Flurstück 189/2, Dieburger Straße 29, Übertragung vom Anlagevermögen der Stadt in das Anlagevermögen der Kommunalen Betriebe Rödermark.
    Ein entsprechender Grundstückstauschvertrag ist in Vorbereitung.
    Siehe
    Kennen die Stadtverordneten den Tauschvertrag vollumfänglich?
    Ist es mit dem Tauschvertrag erledigt, oder muss die Stadt der VOBA den neuen Parkplatz herrichten?
    Wie viel qm werden getauscht?
    Wie hoch sind die Gesamtkosten, die aus dem Grundstückstauschvertrag entstehen?

    01.10.2024
    Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark hat in ihrer Sitzung vom 07.05.2024 einen erweiterten Prüfauftrag für das „Bürgerhaus Alte Wache“ beschlossen. In Ergänzung des Grundsatzbeschlusses vom 29.03.2022 soll unter Einbeziehung der Fläche des Volksbankparkplatzes geprüft werden, ob das Raumprogramm um ein Ganztagsbetreuungsangebot für Grundschüler erweitert werden kann. In diesem Zusammenhang sollten zudem Möglichkeiten untersucht werden, ob mittels einer Teilniederlegung im Bereich der Westseite des Bestandsgebäudes der erforderliche Raum für eine wünschenswerte Verbreiterung des Straßenraums – und damit für eine Erhöhung der Verkehrssicherheit – geschaffen werden kann. Siehe

    Siehe auch
    » Mit guter Planung kann man viel, viel Geld einsparen. Nicht nur Geld. Man entlastet auch das Personal.



    Mir bekannte Förderungen von Bund und Land.
    Der Bund stellt dafür insgesamt 3,5 Milliarden Euro für Investitionen in die Ganztagsinfrastruktur bereit, um Kapazitäten auszubauen und die Qualität der Betreuung zu verbessern.

    Die Verteilung könnte wie folgt aussehen:
    700 Mio. Nordrhein-Westfalen
    525 Mio. Bayern
    420 Mio. Baden-Württemberg
    350 Mio. Niedersachsen
    280 Mio. Hessen
    210 Mio. Rheinland-Pfalz
    210 Mio. Berlin
    175 Mio. Sachsen
    140 Mio. Schleswig-Holstein
    140 Mio. Brandenburg
    105 Mio. Thüringen
    70 Mio. Mecklenburg-Vorpommern
    70 Mio. Sachsen-Anhalt
    35 Mio. Bremen
    35 Mio. Saarland
    35 Mio. Hamburg

    Das sich der Kreis an den Kosten beteiligen würde, war frühzeitig abzusehen.Siehe


    Rödermark intern.
    Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
    Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.

    Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Grundsteuererhöhung(en) 2025.

    Dem Vorschlag des Magistrats wurde mit Gegenstimmen der FWR entsprochen.
    Die Stadtverordnetenversammlung bestimmt als Tag für die Direktwahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin den 26. Januar 2025 und als Tag für eine eventuell notwendig werdende Stichwahl den 09. Februar 2025. Siehe

    Bürgermeister Rotter erläuterte,
    warum an dem von der FDP vorgeschlagenen Termin eine Wahl nicht möglich ist. „Die Kulturhalle steht an diesem Tag nicht zur Verfügung“. Bei einem solchen Argument fehlen einem wirklich die Worte. In der Vergangenheit wurde die Trinkbornschule als Wahllokal genutzt, wenn die Kulturhalle nicht zur Verfügung stand.

    Über den Antrag der FDP wurde nicht abgestimmt.
    Ob eine solche Vorgehensweise der Geschäftsordnung entspricht, ist für mich fraglich.
    Die Stadtverordnetenversammlung bestimmt als Tag für die Direktwahl des Bürgermeisters / der Bürgermeisterin den 09.03.2025 und als Tag für eine eventuell notwendig werdende Stichwahl den 23.03.2025. Siehe

    Grundsteuererhöhung auf 800-Prozentpunkte wurde beschlossen.
    Auch Stadtverordnete haben wohl die Befürchtung, dass im Jahr 2025 nach der Erhöhung der Grundsteuer auf 800-Prozentpunkte es eine weitere Erhöhung geben könnte. Anders kann man die Frage an die Stadtkämmerin nicht deuten. „Wird es im Jahr 2025 eine weitere Grundsteuererhöhung geben?“ Es gab von der Stadtkämmerin kein unmissverständliches Nein.


    Am 1.10.2025 wird wohl die erste (von zwei?) Grundsteuererhöhung(en) für 2025 beschlossen.


    Siehe auch
    » Wenn dem Wunsch des Magistrats entsprochen wird.
     


    Rödermark intern
    Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
    Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.