Der Hessische Städte- und Gemeindebund und der Bund der Steuerzahler Hessen zeichnen auch 2025 wieder Kommunen mit dem Spar-Euro aus. Diese Auszeichnung ist eine Prämierung für vorbildliche Leistungen von Kommunen, die in einem besonderen Maß verantwortungsvoll und sparsam mit öffentlichen Geldern umgehen.
Siehe: https://www.steuerzahler-hessen.de/spar-euro
Jahr: 2025
Antwort auf einen Kommentar bei Facebook.
Bescheid ist da und nach der Erhöhung des Hebesatzes macht sich die Stadt wieder die Kasse voll.
Für ein positives Jahresergebnis benötigt die Stadt Rödermark
(Plan 2024/2025 angepasst) 80.992.756,00 in 2024 und 86.316.978 in 2025. Die vom Magistrat Schülner/Rottet geplanten Einnahmen werden wir wohl 2025 nicht erreichen und den schon in 2025 feststehenden Fehlbetrag von knapp 6 Mio. im Jahr 2026 weit übertreffen. Genaueres werden wir wohl erst nach der Bürgermeisterwahl erfahren.
In der Haushaltssatzung sind es 2024 83.332.370 und 2025 87.445.148
Zum Vergleich:
2011 waren es noch 32.839.000
Die Zahlen sind als Plandaten zu verstehen. Das tatsächliche Ergebnis kann von diesen Zahlen abweichen.
Die Grundsteuereinnahmen sollten im Jahr 2024 und 2025
laut Plan 7.676.000 betragen. Sollten sich die Einnahmen aus der Grundsteuer B stark verbessern, dann hat der Magistrat einen schlechten Job gemacht. Die Grundsteuerreform (die drückt sich in dem gestiegenen Hebesatz aus) sollte der Stadt keine zusätzlichen Einnahmen bescheren. Ob es so ist, werden wir schon im April 2025 von „Finanzen Hessen“ erfahren.
Das die Planzahlen für den Doppelhaushalt
schon bei der Verabschiedung Anfang 2024 für mich mehr eher den Namen Märchenbuch als Haushalt verdient, ist der u.a. Tatsache geschuldet, dass der Magistrat Schülner/Rotter den im Haushaltsbeschluss angegebenen Fehlbetrag von knapp 6 Mio. die gestiegenen und bekannten Kreisumlagen in Höhe von mehr als 4,5 Mio. nicht mit eingerechnet haben.
Einen Doppelhaushalt hat der amtierende Magistrat
wohl schon in Voraussicht auf die Bürgermeisterwahl und Stadtratswahl 2025 beschließen lassen. Damit konnte man die bei einem Einzelhaushalt notwendigen und wahrscheinlich sehr peinlichen Haushaltsdebatte noch im Jahr 2025 vermeiden.
Der Bürger wird wohl erst nach der Bürgermeisterwahl die volle Wahrheit zu den Finanzen (Waterloo) erfahren.
Ganz kurz, der Hopper.
Wenn man schreibt, dass sich die Stadt mit einer Grundsteuererhöhung die Taschen voll macht, sollte man auch die Forderungen der Bürger betrachten.
Nach Wegfall der Bundesförderung würde der Anteil der Kreisumlage für Rödermark nur für den Betrieb des Hoppers auf rund eine Million € im Jahr steigen. Eine Mio. sind in etwa 100 Prozentpunkte der Grundsteuer B. Die Kosten für den Hopper werden voraussichtlich jährlich weiter steigen.
Einen kurzen Überblick über die Haushalte
ab 2011 können Sie sich hier verschaffen. Sie können sich dann ein eigenes Bild machen.
https://www.rm-news.de/KFA.php
Ich kann nicht gutheißen,
wie zurzeit mit den Steuergeldern in Rödermark umgegangen wird. Wenn ich daran denke, dass der Bürger sich für weitere sechs Jahre für das „Weiter so“ entscheiden könnte, raubt mir den Schlaf.
Siehe auch
» Die erste Grundsteuererhöhung 2025 in Rödermark ist aufkommensneutral
Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.
Die erste Grundsteuererhöhung 2025 in Rödermark ist aufkommensneutral …..
…. eine Zweite würde Geld in die Haushaltskasse bringen.
Ist die erste Grundsteuererhöhung 2025 in Rödermark aufkommensneutral?1.
Die Steigerung um 85 Prozentpunkten (von 715 auf 800) sollte der Stadt Rödermark keinen Mehrertrag bringen. Das Land Hessen empfahl eine Anhebung der Grundsteuer auf 804 Prozentpunkte.
Es ist nicht so, dass man keine Informationen dazu erhalten könnte
oder auf Daten aus der Verwaltung warten müsste. In dieser Tabelle (hier der Link) finden Sie die Entwicklung der Grundsteuer B in Rödermark seit 2016. Für das vierte Quartal 2024 werden die entsprechenden Werte voraussichtlich Ende Januar 2025 ergänzt.
Zum Trend der Grundsteuerentwicklung in Bezug auf die Aufkommensneutralität wird man wohl Ende April 2025 fundierte Aussagen treffen können.
Für diejenigen, die mehr über die Finanzen wissen wollen.
Mehr Statistiken mit recht aktuelle Zahlen zu den Rödermärker Finanzen unter https://statistik.hessen.de/unsere-zahlen/finanzen
Ist den Bürgern auch folgende Reihenfolge klar?
Zuerst sollte das Geld vorhanden sein, das man auszugeben plant.
Dann kann man auch ausreichende Mittel bereitstellen, um beispielsweise Blitzer anzuschaffen, Gehwegparkern ein Knöllchen zuzustellen, Fahrradwege zu bauen, den notwendigen Ausbau des Feuerwehrhauses zu ermöglichen, die Instandhaltung der Infrastruktur sicherzustellen sich einen Hopper zu leisten, sich Prunk und Protz elauben u.v.a.m.“
Gefühlsmäßig gibt man in Rödermark einfach für Unnötiges viel Geld aus.
Gleichzeitig beklagt man sich darüber, dass von Land und Bund zu wenig Unterstützung kommt – was zweifellos auf einige Bereiche zutrifft.
Oft wird erwähnt, dass die Stadtverordneten die ‚Musik bestellen‘ und der Bürgermeister die ‚Zeche aus der Stadtkasse zahlen‘ müsse. Das bedeutet zunächst, die Aufträge der Stadtverordneten sind vom Bürgermeister ohne Wenn und Aber umzusetzen. Dürfte bei anderen Städten evtl. zutreffen. In Rödermark stimmt das leider nicht ganz.
Wäre das der Fall, hätte der Bürgermeister bereits seit Jahren erkennbare Aktivitäten zur Gewerbeentwicklung für einen Nahversorger nördlich der Germania zeigen müssen, damit die Bürger in Waldacker endlich einen Nahversorger in Ihrer Nähe haben und ihr Geld nicht nach Dietzenbach tragen müssen. Ich denke, ein neuer Bürgermeister würde hier im Sinne der Waldackerer den bestehenden Stadtverordnetenbeschluss unverzüglich umsetzen.
Natürlich ist es so, wenn ein Bürgermeister feststellen würde, dass für einen Stadtverordnetenbeschluss, sagen wir einmal knapp eine Million für Straßenbäume an einer einzigen Straße auszugeben, dann muss er natürlich wegen evtl. fehlender Finanzmittel den Auftrag nicht umsetzen.
Zu wenig finanzielle Unterstützung von Land und Bund!
Dabei wird unterschlagen, dass Rödermark zu den 50 % der Kommunen in Hessen gehört, die mit erheblichen finanziellen Mitteln – in Rödermarks Fall etwa 40 Millionen Euro – unterstützt wurden, um ihre finanzielle Notlage zu bewältigen
Damit konnte sich Rödermark zunächst aus der Schieflage ihrer Finanzen befreien.
Leider hat man daraus wenig gelernt. Seinen eigenen Haushalt beschreibt Bürgermeister Rotter 2024: „Es wird Waterloo hereinbrechen.“
Die 40 Mio. aus den Rettungsschirmen setzen sich wie folgt zusammen: 2013 gab es 12.260.000,00 aus dem ersten Rettungsschirm. Die Bedingung war, einen ausgeglichenen Haushalt zu einem gewissen Zeitpunkt vorzulegen, das noch unter Bürgermeister Kern gelang. Dann gab es 2018 den nächsten fetten Betrag zur Haushaltsgesundung der Stadt Rödermark. 29.900.000€ . Der Betrag wurde für die Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit ausgezahlt.
Die eine Hälfte der 29.900.000,00 € ohne weitere (mir bekannte) Bedingung und für die andere Hälfte bezahlt jeder Bürger in Rödermark 25,00 € im Jahr (zuzurzeit 749.000€).
Und was hat unser amtierender hauptamtlicher Magistrat seit 2019 daraus gemacht?
Einen ausgeglichenen Haushalt hatte man unter dem Gespann Rotter/Schülner nur für kurze Zeit. Jetzt steht wieder ein dickes Minus im Haushalt.
1Aufkommensneutralität ist ein Begriff, der in der Steuerpolitik verwendet wird, um eine Situation zu beschreiben, in der eine Änderung der Steuergesetze oder -strukturen keinen Einfluss auf das Gesamtsteueraufkommen hat.
BTW. Wenn ich ehrenamtlicher Feuerwehrmann wäre und erfahre, dass man auf einer Straße über 900.000,00 Bäume zu pflanzen plant (ich betone, plant) dann,ja dann wäre ich sehr böse.
Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.
Die kommende Bürgermeisterwahl steht für einen Wechsel in Rödermark oder ein weiter so wie bisher
In einer Facebook-Gruppe gab es eine Frage zu der jetzigen Zusammensetzung der Stadtverordneten und daraus resultierenden Besetzung des Magistrats. Ich denke, dass die Auswirkungen, die diese Bürgermeisterwahl auf die nächsten sechs Jahre auf Rödermark haben wird, auch für diejenigen von Interesse sein dürften, die Facebook nicht nutzen.
Wir können schon etwas in Rödermark ändern. Die kommende Bürgermeisterwahl steht für einen Wechsel in Rödermark oder ein weiter so wie bisher für die nachstehenden sechs Jahre
Die Stadtverordnetenversammlung wird im kommenden Jahr gewählt.
Würde jetzt, rein theoretisch, Herr Rotter die Wahl NICHT gewinnen,
so würde auch wahrscheinlich zwischen der CDU und AL/Die Grünen schon 2025 der Kampf um den Stadtratsposten (der steht 2025 auch zur Wahl an) beginnen.
Ich kann mir sehr schlecht vorstellen, dass die CDU freiwillig auf ein hauptamtliches Magistratsmitglied verzichtet, wenn der Bürgermeisterposten anders als geplant vergeben wird.
Verliert also Herr Rotter die Bürgermeisterwahl,
könnte das auch das Ende der Koalition/Grün in Rödermark bedeuten.
Also, wenn Herr Rotter die Wahl gewinnt, wird auch 2025 aller Wahrscheinlichkeit nach Frau Schülner (AL/Die Grünen) für weitere 6 Jahre das Amt der Ersten Stadträtin sowie Dezernatsleiterin Ordnungsamt bekleiden. Weil, der Posten Erster Stadtrat wird zwar öffentlich ausgeschrieben, aber von den Stadtverordneten eingesetzt. Die Koalition (Schwarz/Grün) hat 26 von 39 Stimmen.
Die Stadtverordneten, die bei der Kommunalwahl 2026 neu gewählt werden, können an der Zusammensetzung des Magistrats frühestens 2032 etwas ändern.
Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.
Eine Merkwürdigkeit im Haushalt, die positive Auswirkungen im Bürgermeisterwahljahr hat.
Je höher der Anfangsbestand ist, desto geringer fällt der Verlust aus.
Nach dem Besuch von drei Veranstaltungen zur Bürgermeisterwahl bin ich doch überrascht, auf welches Interesse der Haushalt der Stadt stößt.
Die Wahrheit über den Haushalt wird man wohl leider erst nach der Bürgermeisterwahl erfahren.
Warnungen von der Opposition oder dem konkurrierenden Bürgermeisterkandidaten werden vorerst kaum die nötige Aufmerksamkeit erhalten.
Die Gewerbesteuereinnahmen werden wohl deutlich hinter den Erwartungen zurückbleiben.
Hätte es im vierten Quartal 2024 eine dramatische Verbesserung gegeben, wäre dies wohl bereits über die Presse kommuniziert worden. So bleibt uns nichts anderes übrig, als bis Ende Januar 2025 zu warten – hoffentlich noch vor der Bürgermeisterwahl –, bis Wiesbaden die Zahlen zu den Gewerbesteuereinnahmen der Stadt veröffentlichen wird. Siehe: Gewerbesteuereinnahmen Rödermark, Statistik Wiesbaden.
Führt man ein Haushaltsbuch, muss man den Endbestand des Vorjahres
als Anfangsbestand des aktuellen Jahres nehmen.
Beispielsweise sollte der Jahresendbestand von 2023, der Anfangsbestand von 2024 sein. So ist es auch fast immer in den Haushaltsplänen der Stadt Rödermark zu sehen. Es ist völlig normal, dass sich bei den Anfangsbeständen Änderungen ergeben, die nach Abschluss des jeweiligen Finanzjahres vorgenommen werden.
Der Doppelhaushalt wurde am 8. März 2024 beschlossen. Der Jahresabschluss wurde im 31. März 2024 vom Magistrat unterzeichnet.
Folgende Endbestände/Anfangsbestände aus dem Haushaltsplan:
Haushaltsplan 2019. Seite 93
AB 2017 4.807.810
EB 2017 5.051.778 Endgültig.
AB 2018 5.051.778
EB 2018 6.123.173
AB 2019 6.123.173
EB 2019 5.642.765
AB 2020 5.642.765
EB 2020 6.445.408
AB 2021 6.445.408
EB 2021 7.197.389
AB 2022 7.197.389
EB 2022 7.917.688
Wie sie sehen, sind die Endbestände die Anfangsbestände des Folgejahres.
Jetzt die Zahlen aus dem Haushaltsbeschluss 2024. Da die vorgenannten Endbestände Planungen sind und nicht das finale Ergebnis, sind die folgenden Abweichungen zu den o.g. Ausgangszahlen völlig normal. Aber weiterhin sollte die Regel zählen: Endbestand ist Anfangsbestand des Folgejahres.
Doppelhaushalt 2024/2025 Seite 98
AB 2022 8.606.300
EB 2022 10.250.006 Endgültig.
AB 2023 10.250.006
EB 2023 8.793.078 Endbestand lt. Jahresabschluss 2023 10.l713.035
AB 2024 14.437.986 Wie kommt das? 🙁
EB 2024 9.064.048
AB 2025 9.064.048
EB 2025 9.283.452
AB 2026 9.283.452
EB 2026 9.268.317
AB 2027 9.268.317
EB 2027 9.408.211
Wie Sie sehen, haben wir hier einen Bruch im System. Und das ausgerechnet im Vorjahr zur Bürgermeisterwahl und auch noch bei einem Doppelhaushalt 2024/2025. Der Anfangsbestand für das Jahr 2024 ist um knapp 6 Mio. Euro höher als der Endbestand von 2023. Gab es so etwas in dieser Form schon einmal in einem Haushalt der Stadt?
Aus dem Jahresabschluss/Ergebnis 2023 vom 31.03.2024 wird der Jahresendbestand mit 10.713.035,58 angegeben.
Die Zeilen, aus der Sie die o.g. Zahlen entnehmen können. Hier der Doppelhaushalt (Beschluss) 2024/2025.
Sie sehen, wir haben wir es hier mit drei verschiedenen Anfangsbeständen
zu tun. Lassen wir den Endbestand von 8.793.078 einmal außen vor. Zum Zeitpunkt der Beschlussfassung des Doppelhaushalts dürfte das finale Ergebnis aus 2023 in Höhe von 10.713.035 zumindest als realistisch anzusehenden Endbestand bekannt gewesen sein.
Wie man aber auf den Anfangsbestand von 14.437.986 kommt, der interessanterweise auch in etwa die Höhe der vorhandenen Rücklagen (6.147.000,00) entspricht, ist schon sehr merkwürdig.
Dazu gibt es eine Erklärung.
Ich habe bei verschiedenen Stadtverordneten nachgefragt, wie man diese Antwort deuten kann. Keine Antwort. Nur Schulterzucken. Evtl. kann ja ein mitlesender Stadtverordneter hierzu eine allgemein verständliche Erklärung abgeben.
Im Bericht zum 3. Quartal 2024 wird der Anfangsbestand an Zahlungsmitteln (Pos. 380) mit 14.438 T€
angegeben. Im Bericht zum 1. Halbjahr 2024 wird dieser Wert mit 8.002 T€ angegeben. Im Beschluss
zum Doppelhaushalt 2024/2025 beträgt dieser Wert ebenfalls 14.438 T€, ohne dass sich dieser Wert
aus dem Haushalt 2023 überleiten lässt. Im Jahresabschluss 2023 wird der Endbestand an
Zahlungsmitteln (Pos 400) mit 10.713 T€ angegeben.
i.) Warum gibt es unterschiedliche Werte für den Liquiditätsbestand zu Beginn des Jahres 2024?
Im Haushaltsplan und im Quartalsbericht zum 3. Quartal sind zur Vorfinanzierung von
Investitionen verwandte Eigenmittel in Höhe von 3.725 T€ zusätzlich zum Liquiditätsbestand
berücksichtigt. Dies wurde im Bericht zum 1. Halbjahr nicht berücksichtigt. Die
Refinanzierung der Investitionen erfolgt aus den Kreditermächtigungen 2023 und 2024.
ii.) Welcher Wert ist der tatsächlich richtige?
14.438 T€ ist der richtige Wert
» Quelle: Antworten zur Finanzsituation
Fazit.
Selbst eine Rechnung mit einem Anfangsbestand von über 14 Mio. lässt den Haushalt der Stadt schrecklich aussehen.
Die nicht eingerechneten ca. 4.500.000,00 € an zu zahlender Kreisumlage, die extrem hohen Einnahmen, die man in den Haushaltsplan als Einnahme über „Kommunalen Finanzausgleich KfA“ eingearbeitet hat, werden nicht realisiert. Ca. 3,6 Mio. werden es weniger. Die Einnahmen über die Gewerbesteuer werden sich wohl kaum realisieren lassen. Mehreinnahmen über die gestiegene Grundsteuer auf 800-Prozentpunkte sind nicht zu erwarten. Nicht zu vergessen. Der Haushalt 2024 wurde mit einem Fehlbetrag von 5.465.354 € beschlosssen.
Siehe auch
Laut den vorliegenden Planzahlen Finanzen Hessen, wird man in Rödermark im Jahr 2025 mit Mindereinnahmen durch den Kommunalen FinanzAusgleich (KFA) in Höhe von ca. 3,6 Mio. rechnen müssen.
Siehe: Wie geht das? Weniger bekommen und trotzdem mehr?
Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.