Achtung. Nur Wahlkampfgetöse ohne Substanz?
Ist der Gedanke – Gefahrenabwehrzentrum auf der Kapellenstraße – ein Gedanke, der sich aus dem zum Verkauf anstehenden Immobilie – Bahnhofstraße 4 – ergeben hat? Schon in 2012 gab es einen entsprechenden Vorstoß der Koalition, ein Konzept Bahnhofstraße 4 – Sozialrathaus (Konrad-Adenauer-Straße) zu erarbeiten.
Ob der Antrag – Der Magistrat wird beauftragt, ein Konzept für die städtische Nutzung des Anwesens Bahnhofstraße 4 als Grundlage für einen möglichen Erwerb durch die Stadt oder einen Investor vorzulegen. – schon bearbeitet wurde, konnte ich nicht in Erfahrung bringen.
Der Blick auf einen Antrag der Koalition für die kommende Stadtverordnetenversammlung könnte ein Hinweis darauf geben, dass die Idee -Gefahrenabwehrzentrum- der Platzmangel für die Verwaltung der wirkliche Grund sein könnte. Und nicht, wie man das zu verkaufen versucht, zum Wohle der Bürger.
Wenn einer der Bürgermeisterkandidaten schlüssig erklären kann, wie man nach einem Wegfall des -Sozialrathauses auf der Konrad-Adenauer-Straße 3- auch ohne Umzug (Ordnungsamt) in ein neu zu erstellende -Gefahrenabwehrzentrum (auch schon Rathaus Nr. 3 genannt) vorstellt, wäre vielen in Rödermark geholfen.
Zur Erinnerung. 2016
Im Rahmen der Bewerbung für den Stadtumbau Urberach, hat man sich in der Stadtverordnetenversammlung Gedanken um die jetzt wieder in die Diskussion gebrachten Immobilien. Zur damaligen Zeit war das Thema nicht -Gefahrenabwehrzentrum sondern,- Anpassung städtischer Infrastruktur
Sachverhalt/Begründung der vorliegenden Beschlussvorlage:
Das Antragsgebiet zum „Stadtumbau Hessen“ umfasst den erweiterten Ortskern Urberach, der auch in den als Anlage beigefügten Plänen dargestellt ist.
Unmittelbar an der zentralen Kreuzung der überörtlichen Straßen im Ortsmittelpunkt befindet sich auf dem Grundstück Konrad-Adenauer-Straße 3 ein städtischer zweigeschossiger Flachbau, der – aus zurückliegenden Zuständigkeiten – unter dem Begriff “Sozialrathaus“ bekannt ist und in dem ein kleiner Teil der städtischen Verwaltung untergebracht ist. Das Gebäude wirkt im Ortsbild unangepasst und ist baulich (insbesondere im Dach) sanierungsbedürftig. Im unmittelbaren Anschluss liegt das (private) Gebäude Bahnhofstraße 4, das als Wohnhaus mit nicht genutzter Ladenfläche besteht und ebenfalls grundlegend sanierungsbedürftig ist.Es bietet sich daher als „Impulsprojekt“ im Sinne des Stadtumbau-Programms der Erwerb des Privatgrundstückes und die vollständige Sanierung und Umnutzung der beiden Anwesen mit gleichzeitiger Anpassung an die ortsbildgerechte Gestaltung an. Dabei kann auch an die Einrichtung eines Seniorentreffs oder die Nutzung als Stadtteilbibliothek gedacht werden, wobei die notwendigen Umbaumaßnahmen für eine barrierefreie Nutzung durchzuführen sind. Außerdem könnte die Verlegung des Hauptzugangs von der stark belasteten Konrad-Adenauer-Straße in die Hofseite an der Bahnhofsstraße bewerkstelligt werden. Das gesamte neue Anwesen sollte den heutigen energetischen Anforderungen entsprechend ertüchtigt werden. Diese grundlegende Erneuerung und Umstrukturierung bewirkt an besonders öffentlichkeitswirksamer Stelle im Ortszentrum eine wesentliche Steigerung der Attraktivität (auch durch die Ensemble-Wirkung benachbarter Gebäude) und leistet einen Beitrag zur künftigen Entwicklung und Funktionsverbesserung des Ortskernes.
Auf der gegenüberliegenden Seite der Konrad-Adenauer-Straße befindet sich das städtische Rathaus des Stadtteiles Urberach. Weitere Modernisierungsmaßnahmen im Hinblick auf eine ergänzende Verbesserung des energetischen Standards sind auch für diese Liegenschaft vorzusehen.[..] Quelle bgb-roedermark
Am 26.02.2016 mit Ablehnung der FDP so beschlossen.
Jetzt scheint es so weit zu sein. Das Anwesen Bahnhofstraße 4 steht zum Verkauf an.
In dem jetzt gemachten Vorschlag der Koalition steht nichts mehr von -Impulsprojekten- oder davon, dass man die Immobilien zur städt. Weiternutzung ertüchtigen will. Platt ausgedrückt: Konrad-Adenauer-Straße 3 gehört der Stadt. Bahnhofstraße 4 zu kaufen von der Stadt. Was passiert jetzt mit dem wie ein Fremdkörper wirkenden Reisebüro? Dann alles an einen Investor verkaufen und in Urberach ein neues Wohnviertel (mit wenig Parkplätzen?) schaffen.
Die Stadt ist grundsätzlich bereit, ihr eigenes Grundstück Konrad-Adenauer Straße 3 in eine Gesamtplanung des Areals Ecke Konrad-Adenauer-Straße, Bachgasse, Bahnhofstraße einzubringen, sofern dies die finanziellen Bedingungen zulassen und die Planung den städtischen Vorstellungen für die Entwicklung des Areals entspricht.
Der Magistrat soll daher einen möglichen Kauf des Anwesens Bahnhofstraße 4 prüfen. Ziel eines Kaufes soll es auch sein, verbesserte Möglichkeiten einer Nachnutzung bzw. Vermarktung des städtischen Anwesens Konrad-Adenauer Straße 3 darzustellen.
Ferner ist die Option zu prüfen, das städtische Grundstück Konrad-Adenauer-Straße Straße 3 gemeinsam mit dem Grundstück Bahnhofstraße 4 und anderen Grundstücken in der unmittelbaren Nachbarschaft zu vermarkten oder gemeinsam zu nutzen. Es ist insbesondere zu prüfen, ob ggf. ein Inventor Interesse hätte, mehrere betroffene Grundstücke zu kaufen oder gemeinsam zu vermarkten.
Gut, kann man so machen. Durch den Verkauf der Immobilien in Urberach hat man auch wieder ein wenig Geld für das „Gefahrenabwehrzentrum auf der Kapellenstraßen (Rathaus 3). Was der Bürgermeisterkandidat bestimmt in dem OP-Artikel vergessen hat zu erwähnen. Durch die Konzentration (etliche Synergieeffekte ) dürfte ja wohl auch die Feuerwehr in Urberach überflüssig werden. Man könnte dann am Festplatz Urberach anstelle des Feuerwehrhauses Wohnungen bauen und durch den Verkaufserlös der Immobilie – Feuerwehrhaus Urberach – weitere Mittel für das -Gefahrenabwehrzentrum auf der Kapellenstraße (Rathaus 3) – bereitstellen, um die Gesamtkosten dafür ein wenig zu drücken.
Oder passt eine solche Aussage nicht in den Wahlkampf?
Man könnte aber auch bei einer Neugestaltung (Konrad-Adenauer-Straße, Bahnhofsstraße) Räumlichkeiten für die Verwaltung einplanen. So wie man auf der Odenwaldstraße einen Kindergarten in ein neues Wohnquartier eingepflanzt hat. – Unten Amt, oben wohnen –
Siehe auch
» Gefahrenabwehrzentrum, Tower und Seilbahnen.
» Anpassung städtischer Infrastruktur
Rödermark intern.
Aus dem Haushaltsplan 2024/2025
Haushaltssicherungskonzept
Ein Haushaltssicherungskonzept gem.
§ 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.
Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen.
Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?