Der Kreistag lehnte einstimmig die von der Kommunalaufsicht geforderte Kreisumlage ab. Jetzt wird es der RP tun.
Die Kreisumlage verordnen.
Das wird der Stadt Rödermark mehr als 400.000 Euro kosten.
Siehe: Für Rödermark. Mehrbelastung in Höhe von rund 428.000 €
Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.