Gastbeitrag. Autor bekannt
Note 6 für die Stadtplaner.
Ich bin in der Odenwaldstraße aufgewachsen und habe miterlebt, wie vom Ochsenkarren über die LKWs, die damals vom Groß voll mit Beton durchgerauscht sind, dass die Lampen gewackelt haben. War eben so. Die Zeit ändert sich. Der Straßenverkehr hielt sich im Rahmen.
Als ich heute Morgen von der Rilke Straße zum Lidl wollte, dachte ich an diese Zeit zurück.
Was in Gottes Namen ist da passiert? Dieses Neubaugebiet lässt ja alles explodieren. Wo bitte sollen die Lieferantendienste, DHL, DPD etc. halten? Dürfen die Anwohner nur noch Besuch bekommen, der mit der Bahn kommen muss, weil keine Parkplätze vorhanden sind? Die armen Kinder, die in dieser Ansammlung von Betonklötzen in die Kita müssen und wahrscheinlich kaum die Sonne sehen. Kein Spielplatz in direkter Nähe. Erst in der Marienstraße gibt es für die Kinder den ersehnten Spielplatz.
Lieber Bürgermeister, Erster Stadtrat und ihr Stadtplaner. Da habt ihr euch einen riesen Bockmist erlaubt. Wie kann man einer solchen Planung nur seinen Segen geben. Aber einen EDEKA auf der Max-Planck-Straße, das bekommt ihr nicht gebacken.
Ich habe letztens mit einer Frau gesprochen, die an diesem Dilemma mit verantwortlich zeichnet. Sie sagte: „Das sieht doch alles wunderschön aus, was da gebaut wurde.“ Auf meine Frage: „Willst Du dort wohnen?“ Kam: „Nein. Wird bestimmt sehr laut werden hier. Und wo will man hier parken?“
Anmerkung vom Admin.
Die Odenwaldstraße dürfte für Anwohner der Ortsmitte bis hin „zum Kreuz“ der Zubringer für den Lidl, Aldi, Rossmann, Nahkauf, Bio Markt, Action, Sportstudio sein. Eine weitere Bebauung mit Wohnungen und Gewerbe könnte die teilweise Umwidmung der Flächen an der Odenwaldstraße in ein „Urbanes Gebiet“ bringen.
Die Odenwaldstraße wird über kurz oder lang eine Einbahnstraße werden müssen. Oder man baut diese vierspurig aus. Schon heute ist der Verkehr fast unerträglich.
Gastbeitrag.
Für den Inhalt der Gastbeiträge sind die Autoren allein verantwortlich. Die Inhalte der Artikel spiegeln nicht, bzw. nicht zwangsläufig die Meinung de Blogbetreibers wider.
Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.
Ich habe in dieser Ecke gewohnt, bis 2010, wenn ich dort heute langfahre bin ich mehr als nur froh, dass wir damals die Entscheidung getroffen haben dort wegzuziehen. Die Anlage an sich find ich gar nicht schlecht – hätte aber besser auf den alten Festplatz gepasst…dann lieber dort ein paar Einfamilienhäuser hin – Das hätte entzerrt-
Aus dem Gastbeitrag „Ich habe letztens mit einer Frau gesprochen, die an diesem Dilemma mit verantwortlich zeichnet. Sie sagte: „Das sieht doch alles wunderschön aus, was da gebaut wurde.“ Auf meine Frage: „Willst Du dort wohnen?“ Kam: „Nein. Wird bestimmt sehr laut werden hier. Und wo will man hier parken?““
Ich schätze, niemand wohnt wirklich gerne in solchen Betonklötzen, aber irgendwo muß man ja wohnen. Und bebaubare Flächen nehmen nicht zu, dafür aber die Nachfrage nach Wohnungen. Ergo bleibt eigentlich nur der Bau solcher Betonklötze. Nebenbei: man sollte nicht vergessen, dass abgesehen von der wachsenden Nachfrage, das politisch auch so gewollt wird, das Modell „Einfamilienhaus mit eigenem Garten und mindestens einem Auto“ ist nicht mehr erwünscht.
Was mir zu denken gibt ist, für was die Umwidmung in „urbane Gebiete“ eigentlich gut sein sollte, weil die höhere Lärmbelästigung offensichtlich einkalkuliert worden ist, während die Wohnqualität nach Aufhebung der jahrzehntelangen Trennung von Wohn- und Gewerbegebieten nicht gesteigert wird. Anscheinend eine städtebauerische Notwendigkeit, die noch durch den Frankfurter Bogen verstärkt würde?
Jedenfalls habe ich einen (bösen) Kommentar zur Novellierung des BauGB / der BauNVO 2017 gefunden. Da steht dann z. B. dieses hier:
„Was hatten Sie sich unter „Urbanes Gebiet“ vorgestellt? So was mit Straßencafés, Klamottenläden, Galerien oder gar Musentempeln? Oder das, was als Ziel vorgeschoben wird – die Stadt der kurzen Wege ? Irrtum : es geht hier darum, einer Wohnbevölkerung – die mangels Angeboten auf dem Wohnungs“markt“ kaum Wahlfreiheit bei der Wohnungswahl hat – per Gesetz mehr Lärm zuzumuten. Lärm ? Ist das nicht das, was störend, belastend oder gesundheitsschädigend wirkt ? Wer Urbanität ganzheitlich lebt, muss eben leiden. Der moderne Teilzeit-Urbanophile wohnt im Vorort.“
Am Ende der Erläuterungen wird eine Empfehlung gegeben:
„Für Gemeinden, die weiterhin eine Art Planung betreiben wollen und nicht nur Zufälligkeiten unterliegen, bleibt nur eines: ein Grundsatzbeschluss des Gemeinderats, bei der (immerhin noch) unter Gemeindehoheit ablaufenden Bauleitplanung auf die Anwendung von § 13 b im BauGB und § 6 a BauNVO grundsätzlich zu verzichten. Das erspart Developer-Schlangen vor dem Bauamt und im Bürgermeister-Vorzimmer.“
https://www.stadtgrenze.de/s/bbg/2017/analyse.htm