Bund-Länder-Programm „Zukunft Stadtgrün“/ Gesamtmaßnahme „Urberach-Nord“; Förderantrag für das Programmjahr 2019
Die Stadt Rödermark wurde mit Zuwendungsbescheid vom 01.12.2017 in das Bund- Länder-Städtebauförderungsprogramm „Zukunft Stadtgrün“ mit der Gesamtmaßnahme „Urberach-Nord“ aufgenommen. Als erste geförderte Einzelmaßnahme wird zurzeit das „Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept“ (ISEK) erstellt. Der Entwurf des ISEKs wurde dem Fördermittelgeber – Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz – fristgerecht am 31.10.2018 zur Prüfung und Genehmigung übergeben.
Hier das ganze Programm Stadtgrün. ca. 19 MB
Bund-Länder-Programm „Stadtumbau in Hessen“/ Gesamtmaßnahme „Ortskern Ober-Roden“; Förderantrag für das Programmjahr 2019
Die Stadt Rödermark wurde mit Zuwendungsbescheid vom 01.11.2017 in das Bund- Länder-Städtebauförderungsprogramm „Stadtumbau in Hessen“ mit der Gesamtmaßnahme „Ortskern Ober-Roden“ aufgenommen. Als erste geförderte Einzelmaßnahme wird zurzeit das „Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept“ (ISEK) erstellt. Der Entwurf des ISEKs wurde dem Fördermittelgeber – Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz – fristgerecht am 31.10.2018 zur Prüfung und Genehmigung übergeben.
Hier das ganze Programm Umbau Ober-Roden. ca. 19 MB
Siehe auch
» Ober-Roden Stadtumbau. Urberach Stadtgrün.
Hier das ganze Programm Stadtgrün. ca. 19 MB
» Einzelmaßnahmen Stadtgrün
Hier das ganze Programm Umbau Ober-Roden. ca. 19 MB
» Einzelmaßnahmen Ortskern Ober-Roden
» Siehe auch Stavo 19.02.2019. Punkt Ö19 und Ö20 und die dort weiterführenden Links
Rödermark intern.
Aus dem Haushaltsplan 2024/2025
Haushaltssicherungskonzept
Ein Haushaltssicherungskonzept gem.
§ 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.
Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen.
Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?