Theoretisch.
Mitarbeiter.
Gibt es im Stellenplan einer Kommune eine freie Stelle und sollte diese besetzt werden, erfolgt eine öffentliche Ausschreibung dieser Stelle. Ein Bewerber mit entsprechenden Fähigkeiten wird vom Magistrat eingestellt.
Vorgeschlagen zur Einstellung wird der Bewerber (je nach zu besetzender Position) von dem Fachbereich oder dem Magistrat. Oder so ähnlich
Hauptamtlicher Stadtrat.
Ein hauptamtlicher Stadtrat wird von den Stadtverordneten ausgewählt. Hier dürfte nicht die Fähigkeit im Vordergrund stehen, sondern die Parteizugehörigkeit ggf. gepaart mit Koalitionsabsprachen. Ein nicht öffentlich tagender Wahlvorbereitungsausschuss gibt dann – mit einfacher Mehrheit – ein Votum für einen Bewerber an die Stadtverordnetenversammlung ab.
Eingestellt wird derjenige, der von der Mehrheit der Stadtverordneten gewählt wurde.
Bürgermeister.
Der Bürger wählt aus den aufgestellten Kandidaten aus. Der Bürgermeisterkandidat sollte seine Bewerbung im Rahmen von öffentlichen Vorstellungsrunden/Diskussionsrunden und einem öffentlichen Bewerbungsschreiben abgeben. Der Bürger entscheidet, ob die einzustellende Person seiner Meinung die notwendigen Qualifikationen mitbringt und die Stadt auch nach außen fachlich und intellektuell gebührend vertreten kann. Leider spricht die Realität oft eine andere Sprache bei der Wahlentscheidung. Kriterien wie „Qualifikation“, „Geeignetheit“, „Intellektuelle Befähigung“ werden vielfach weniger beachtet als der Bekanntheitsgrad.
Eingestellt wird derjenige, den die Bürger bei Wahl mehrheitlich gewählt haben.
Praktisch.
Nun ja.
Dieser Text zeigt, wie bescheuert man formulieren muss, wenn zwei Geschlechter (Frau, Mann) anzusprechen sind. Ich lasse das mal bleiben.
Siehe auch
Bürgermeisterkandidaten für Rödermark. Lebenslauf.
Rödermark intern.
Aus dem Haushaltsplan 2024/2025
Haushaltssicherungskonzept
Ein Haushaltssicherungskonzept gem.
§ 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.
Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen.
Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?