Von einer öffentlichen Unterstützung von Roland Kern für die Kandidatin der AL sieht man nichts.
Diese Aussage taucht immer wieder einmal auf. Oberflächlich gesehen schon verwunderlich. Ich glaube, Herrn Kern sind als Bürgermeister die Hände gebunden. Da gibt es für Amtierende so etwas wie „Zur Neutralität verpflichtet.“ Ist doch so; oder?
Ich könnte mir sehr gut vorstellen, dass Herr Kern gerne für seine Kandidaten öffentlich Kante zeigen würde. Ich glaube, er darf nicht.
Bei seiner Wiederwahl durfte er natürlich für SICH werben.
Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.