Nehmen wir einmal an, auf einer Spielstraße wird seit Jahren außerhalb der eingezeichneten Parkflächen geparkt.
Nehmen wir weiter an, dass ein Ordnungsamt einem Bürger antwortet: „Wir haben Anweisung, dort nichts zu unternehmen. Die Anwohner wollen das so!“
Nehmen wir weiter an, es passiert aufgrund der parkenden Fahrzeuge ein Unfall mit Kind. Kann man dann die entsprechende Stadt wegen „vorsätzlicher Unterlassung“ verklagen?
Sie nehmen an, so etwas gibt es nicht. Weit gefehlt. In irgendeiner Stadt in Deutschland wird man einen solchen Irrsinn schon finden.
Das Parken außerhalb der gekennzeichneten Flächen in einer Spielstraße ist eine Ordnungswidrigkeit. Es liegt im Ermessen einer Behörde, ob sie eine Tat verfolgt. Auf der Seite bussgeldkatalog [dot] org / ordnungswidrigkeit liest sich der Text so, dass eine Behörde die Wahl hat zwischen dem Aussprechen einer Verwarnung und der Versendung eines Bußgeldbescheides. Auf der Seite juraindividuell [dot] de / artikel / ermessen-und-ermessensfehlerlehre liest man wiederum, dass „Ermessen“ bedeutet, dass die Behörde entscheidet, ob sie überhaupt tätig werden möchte, und wenn ja, wie sie tätig werden möchte. Da die Ermessenseinräumung auch einen Verlust an Rechtssicherheit des Bürgers gegenüber der Behörde bedeutet, hat der Bürger die Möglichkeit die Ermessensentscheidung gerichtlich überprüfen zu lassen. Das Gericht ist in einem solchen Verfahren lediglich dafür zuständig, zu überprüfen, ob der Verwaltung bei ihrer Entscheidung Ermessensfehler in der Einhaltung der Gesetze unterlaufen sind.
„Vorsätzliche Unterlassung“ würde bedeuten, dass das Ordnungsamt absichtlich in einem verkehrsberuhigten Bereich nicht handelt, DAMIT es zu einem Unfall kommt, bei dem in dieser Sache ein Kind verletzt wird. Ein solches Motiv erscheint mir abwegig, das Ordnungsamt wird im Rahmen seiner Ermessenseinräumung alle Interessen gegeneinander abgewägt haben, und dann entschieden haben, nicht zu handeln. Klar, man macht sich natürlich trotzdem auch Gedanken darüber, dass da ein Kind angefahren werden könnte.
Könnte In der Dreispitze sein.