Es fehlen Erzieher!

In der Ausbildung wird gezahlt. Anklicken.
In der Ausbildung wird gezahlt. Anklicken.

Nachtrag 30.04.2019
FDP Antrag in der Ausschusssitzung. „Dem Erziehermangel vorausschauend und effektiv entgegenwirken“


Am 29.03.1019 habe ich damit begonnen, eine Linksammlung zur Erzieherausbildung zu erstellen. Siehe hier.

Die FDP Rödermark fragt den Magistrat.
Sachverhalt/Begründung:
Der Kreistag des Kreises Offenbach hat in seiner Sitzung am 10.04.2019 den nachstehenden zitierten Beschlusseinstimmig gefasst:

Der Kreis Offenbach unterstützt als Träger der Jugendhilfe im Rahmen seiner Möglichkeiten, die kreisangehörigen Kommunen bei der Anstrengung um ausreichend Erzieher/-innen für ihre Einrichtungen zu finden. Der Kreisausschuss wird beauftragt, dem Kreistag zu berichten,
• welche Ausbildungskapazitäten für Erzieher/-innen es in der Region gibt, ob diese auch bei steigendem Bedarf in Zukunft ausreichen und für Interessierte aus dem Kreis Offenbach gut zu erreichen sind und Akzeptanz erfahren,
• welche Möglichkeiten es für den Kreis Offenbach in seiner Funktion als Träger der Jugendhilfe (sowie auch als Schulträger) gibt, um lokal mitzuhelfen, mehr Erzieher/-innen zu gewinnen,
• welche Anreize, begünstigende Voraussetzungen oder andere ergänzende Maßnahmen möglich wären, um das Ziel zu erreichen, attraktive Rahmenbedingungen für diesen Beruf zu schaffen und dem absehbaren Mangel entgegen zu treten.
• Der Kreisausschuss wird aufgefordert, unter Einbeziehung des staatlichen Schulamtes und der kreisangehörigen Städte und Gemeinden eine Arbeitsgruppe „Attraktive Ausbildungskapazitäten vor Ort für Erzieherinnen und Erzieher im Kreis Offenbach schaffen – dem Erzieherinnen- und Erziehermangel aktiv und zukunftsorientiert entgegenwirken“ zu implementieren.
Der Kreisausschuss wird des Weiteren beauftragt, mit den Städten und Gemeinden Gespräche zum Thema Ausbildung von Erzieher/-innen zu führen, um die Situation in den einzelnen Kommunen in Erfahrung zu bringen, wie auch die Möglichkeiten gemeinsamer Aktivitäten auszuloten. Quelle
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Dieser vorstehend zitierte, einstimmige Beschluss des Kreistages Offenbach ist vor dem Hintergrund des eklatanten Erziehermangels im gesamten Kreis Offenbach – bis Ende 2020 fehlen mindestens 460 Erzieherstellen – ein unstrittig erster wichtiger Schritt. Dennoch sind ein Bericht und Arbeitskreisgründung angesichts der akuten Personalnot vermutlich deutlich zu kurz gegriffen, um schnellstmöglich die wesentlichen Weichen für eine Verbesserung der zukünftigen und zukunftsorientierten Personalgewinnung und -bindung bei Erzieher/-innen in Rödermark zu stellen. Lokal sind schnellstmöglich Maßnahmen (ausbildungs- und arbeitstechnisch sowie auch finanziell) für die Neugewinnung von Erzieher/-innen nötig, um sowohl der virulenten Personalnot, der Gruppenfluktuation als auch den absehbaren Pensionierungen aktiv zu begegnen.
Im Vorgriff auf die Gespräche mit dem Kreis in Folge der Umsetzung des Kreistagsbeschlusses soll dieser Berichtsantrag sowohl die Ist-Situation beleuchten als auch Möglichkeiten der Abhilfe aufzeigen. Ein Teil der Optionen wird in die Richtung gehen, in Konkurrenz mit anderen Kommunen die Attraktivität der Arbeitsplätze in der eigenen Kommune zu steigern. Dies löst das Grundproblem nicht, dass die Nachfrage nach qualifiziertem Personal größer ist, als das Angebot. Daher beschäftigt sich ein Teil des Antrags mit der Frage,
welche generellen Möglichkeiten es gibt, den Erzieher/-innenberuf attraktiver zu gestalten, um das Angebot an Erzieher/-innen mittelfristig deutlich zu steigern, und vor allem welchen Teil Rödermark dazu beitragen kann.

Beschlussvorschlag
Der Magistrat der Stadt Rödermark wird beauftragt, umfassend zu prüfen und hernach im zuständigen Fachausschuss ausführlich zu berichten:
1) Wie hoch müsste die Zahl der jährlichen Neueinstellungen an Erziehern in den nächsten 5 Jahren jeweils sein, um den Bedarf zu decken und keine Vakanzen auftraten zu lassen? Zu berücksichtigen sind hierbei neben den Pensionierungen auch die durchschnittliche normale Fluktuation sowie der Mehrbedarf durch neue Gruppen.

2) Welche unterschiedlichen Ausbildungsmodelle für Erzieher/-innen (z.B. klassisch, BA, PiA, Eugen-Kaiser-Schule, usw.) gibt es zurzeit und welche Vergütungen während der Ausbildungszeit sind mit diesen Modellen verbunden?

3) Im Vorgriff auf die Umsetzung des Kreistagsbeschlusses vom 10.04.2019: Welche Möglichkeiten und Optionen sieht der Magistrat für die Stadt Rödermark, um dazu beizutragen, dass mehr Personen sich entscheiden, den Erzieher/-innenberuf anzustreben? Wie kann lokal für eine zukunftsorientierte Personalgewinnung und -bindung von Erzieher/-innen gesorgt werden? Wie wären diese Möglichkeiten und Optionen praktisch darstellbar?

4) Inwieweit und zu welchen Konditionen (rechtlich, praktisch, finanziell und zeitlich) kann die Berufsakademie Rhein-Main hierbei eine Rolle spielen? Inwieweit besteht z.B. die Möglichkeit, einen dualen Studiengang „Sozialwissenschaften“ für Erzieher/-innen mit Bachelor-Abschluss an der BA zu etablieren?

5) Welche kurzfristigen lokalen Möglichkeiten und Optionen sieht der Magistrat, das vorhandene Erziehungspersonal noch besser an Rödermark zu binden und die Stellen in Rödermark nachhaltig attraktiver sowohl für Bewerber als auch für das Bestandspersonal zu machen?
Hier die ganze Anfrage.

In diesem Zusammenhang eine weitere Afrage der FDP Rödermark „Finanzielle Gleichstellung von Tagespflegekräften

Sachverhalt:
Die Tagespflege ist ein sehr wichtiger Baustein für ein umfassendes Betreuungsangebot für Kinder bis 3 Jahre. Tageseltern betreuen in Kleingruppen bis zu 5 Kinder, bieten ein persönliches, häusliches Umfeld und oftmals ein hohes Maß an Flexibilität. Für viele Kinder ist diese Kleingruppenbetreuung auch für die frühkindliche Bildung besonders förderlich. Für die Allgemeinheit ist diese Form der Kinderbetreuung zudem besonders vorteilhaft, bietet sie doch ein weit besseres Preis-/Leistungsverhältnis als die Betreuung in stationären Einrichtungen. Fazit: es gibt also viele Gründe, die Tagespflege zu fördern und nach Möglichkeit auszubauen.
Auch die Stadt Rödermark bemüht sich in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Kinderschutzbund sehr, die Tageseltern zu unterstützen und zu fördern. Die Vergütung der Tageseltern ist sehr exakt an der tariflichen Vergütung von Erziehern in den Betreuungseinrichtungen angelehnt. Zusatzzahlungen – ob von Elternseite oder auch von den Kommunen – sind daher nach aktuellem Kenntnisstand nicht erlaubt. Allein dieser Punkt erschwert es, weitere Tageseltern zu finden, denn diese müssen vielfältige und strenge Auflagen hinsichtlich der genutzten Räumlichkeiten erfüllen, müssen sich um Weiterbildungen und viele administrative Dinge kümmern. Die Vergütung ist dabei angelehnt an den aktuellen Tarifvertrag, der zurzeit eine Bezahlung nach EG S8a vorsieht. Jedoch 11 von 13 Kommunen im Kreis Offenbach zahlen aktuell bereits freiwillig über Tarif, meist vergleichbar mit EG S8b. Damit werden Tageseltern aktuell am Ende des Tages schlechter bezahlt, als die meisten Erzieher/-innen in stationären Einrichtungen. Diesen Zustand gilt es schnellstmöglich zu ändern.
Die FDP Fraktion fragt vor diesem Hintergrund gemäß § 16 I GO der STAVO, i.S.d. § 50 II HGO, an:
1) Wie fördert die Stadt Rödermark ihre Tageseltern aktuell zusätzlich zu den Vergütungen durch den Kreis Offenbach (Ausstattung, Vergünstigungen, Fortbildungen, Zuschüsse etc.)?

2) Welche kommunalspezifischen Fördermöglichkeiten für Tageseltern gibt es prinzipiell? Welche Kosten würden diese im Einzelnen verursachen (bzw. verursachen sie), wenn man von der aktuellen Anzahl an Tageseltern ausgeht?

3) Wäre eine direkte finanzielle Aufstockung der Bezüge durch die Stadt rechtlich möglich?

4) Welche anderen Möglichkeiten sieht der Magistrat, den finanziellen Nachteil der Tageseltern durch die freiwillige Höhergruppierung des Erziehungspersonals in KiTas auszugleichen?

5) Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, langfristig zusätzliche Tageseltern zu gewinnen?

Hier die ganze Anfrage.


Rödermark intern.
Aus dem Haushaltsplan 2024/2025
Haushaltssicherungskonzept
Ein Haushaltssicherungskonzept gem.
§ 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.


Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen.
Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?

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