Zur Förderung des Radverkehrs fordern die Grünen im Kreis »sichere, komfortable und überdachte Abstellanlagen an Schulen«
Ein Antrag, der die Zustimmung aller Fraktionen im Kreis verdient.
Jetzt auf Rödermark bezogen.
Man sollte in Rödermark, flankierend zu diesem Antrag, mal endlich dafür Sorge tragen, dass die Kinder SICHER mit dem Rad zur Schule kommen und Erwachsene etwas sicherer die Rödermärker Straßen befahren können. In 2015 wurde der Beschluss gefasst, sich genau diesem Thema anzunehmen. Zusammenfassungen bzw. Zwischenberichte vom »Runden Tisch Radverkehr« kann ich leider nicht finden. Anzunehmen ist aber, dass sich durch den »runden Tisch« zumindest in Waldacker etwas getan hat. Hier ein von CDU und AL/Die Grünen abgelehnter Antrag der FWR aus 2016 zu einer Querungshilfe in Waldacker.
Ein SPD-Antrag zur Verbesserung für den Radverkehr Messenhausen (Mit dem Fahrrad von Messenhausen hin zur Nelli. Für die Schulkinder ein lebensgefährlicher Trip.) wurde nach vier(!) Jahren umgesetzt.
In dem Zusammenhang der Hinweis eines »radfahrenden Bürgers« auf einem der Info-Stände zur Europawahl.
Ein wenig zum Nachschlagen.
Original: Die sicheren Schulwege in Rödermark. Hier der Link 🙁
Sollte es mit dem Link nicht klappen, hier eine grobe Übersicht.
Hinweis. Selbst nach drei Umstellungen sind alle meine Seiten noch unter dem Ursprungslink zu erreichen.
Siehe auch
» Radrundweg Rödermark
» Rödermark. Städtebauförderung. Nahmobilitätscheck
» ADFC Rödermark
» Protokoll Quartiersteffen 2016
» Radwege- Lückenschluss Rödermark- Dietzenbach via Waldacker
» Bilderstrecke Radverkehr Waldacker
» Chronologie des Radwege- Lückenschluss Rödermark- Dietzenbach via Waldacker
Die im Protkoll erwähnten Anlagen:
» 15.12.2015 21.12.215 Teil 1 (identisch mit Teil 3)
» 15.12.2015 21.12.215 Teil 2
» 15.12.2015 21.12.215 Teil 3 (identisch mit Teil 1)
Bei den im Protokoll aufgeführten Links ist einiges durcheinander gekommen. Mir wurde ein Dokument zugestellt, das alle der erwähnten Anlagen beinhaltet. Sammeldokument Virt.-Radtour
Rödermark intern.
Aus dem Haushaltsplan 2024/2025
Haushaltssicherungskonzept
Ein Haushaltssicherungskonzept gem.
§ 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.
Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen.
Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?