[..]Das Risiko eines Ausfalls der Grundsteuer ergibt sich aus der Fristsetzung des Bundesverfassungsgerichts in seinem Urteil vom 10. April 2018 (1 BvL 11/14 u. a.). Daraus folgt: Wird bis 31. Dezember 2019 kein neues Gesetz beschlossen, ist das Grundsteuerrecht nicht mehr anwendbar. Im Übrigen handelt es sich um einen laufenden Vorgang, der auch innerhalb der Bundesregierung noch beraten wird[..] Quelle: Antwort der Bundesregierung
Siehe auch
Grundsteuer B. Alles wieder auf Null gestellt?
Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.