
[..]Das Risiko eines Ausfalls der Grundsteuer ergibt sich aus der Fristsetzung des Bundesverfassungsgerichts in seinem Urteil vom 10. April 2018 (1 BvL 11/14 u. a.). Daraus folgt: Wird bis 31. Dezember 2019 kein neues Gesetz beschlossen, ist das Grundsteuerrecht nicht mehr anwendbar. Im Übrigen handelt es sich um einen laufenden Vorgang, der auch innerhalb der Bundesregierung noch beraten wird[..] Quelle: Antwort der Bundesregierung
Siehe auch
Grundsteuer B. Alles wieder auf Null gestellt?
Rödermark intern.
Finanzierungssaldo Stadt Rödermark -10.273.553,00 Euro
Quelle: Vierteljährliche Kassenergebnisse der Gemeinden und Gemeindeverbände; 2024