Einzelfragen zur steuersystematischen Einordnung einer CO2-Steuer

CO2 Steuer
CO2 Steuer

Ein Leser hat mich auf eine Arbeit des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages vom 30. Juli: hingewiesen.

[..]Fragestellung Gestellt sind mehrere Detailfragen zur steuersystematischen Einordnung einer CO2-Steuer. Ent-sprechend werden kurz die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine solche Steuer, sowie der aktuelle Stand der überwiegend diskutierten Modelle aufgezeigt (2.), bevor die folgenden Detail-fragen beantwortet werden: -Wäre eine CO2-Steuer eine Verbrauch-, Aufwand- oder Verkehrsteuer? (3.) -Welche weiteren Gesetze müssten geändert werden, um eine CO2-Steuer einzuführen? (4.) -Welche sonstigen Steuern, z.B. KFZ-Steuer, bepreisen schon heute den CO2-Anteil? (5.) [..]Quelle: Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages

Ab wird es kompliziert.CO2 Steuer ja. Aber WIE.

[..]Dabei ergibt sich aus dem oben aufgezeigten Maßstab zunächst das Problem, dass eine Besteue-rung einer CO2-Emission aus verfassungsrechtlichen Gründen bereits ausscheidet. Denn eine CO2-Emission ist weder der Verbrauch eines Verbrauchsguts11 (CO2 wird emittiert und nicht ver-braucht), noch ist es ein Rechts-bzw. Wirtschaftsvorgang oder der Besitz einer Sache. Eine Be-steuerung einer CO2-Emission lässt sich keinem bestehenden Steuertypus zuordnen und ist mit-hin steuerverfassungsrechtlich ausgeschlossen.12 Entsprechend dieser Grundlage gibt es verschie-dene Ansätze:[..]Quelle: Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages

Letzter Satz in dem Dokument.
Der einzige Rechtsmechanismus, der an CO2-Emissionen als solche anknüpft und den CO2-Preis auch direkt beeinflussen soll, bzw. beeinflusst ist das EU-ETS.

Quelle: Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages


Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.

One Reply to “Einzelfragen zur steuersystematischen Einordnung einer CO2-Steuer”

  1. Und wieder geht ein Stück Freiheit futsch, denn eine CO2-Steuer ist eindeutig eine Lenkungssteuer, die erwünschtes Verhalten belohnt und nicht erwünschtes Verhalten bestraft. Sicher wird es wie immer Ausnahmen von der Steuer geben, was sehr wahrscheinlich nichts daran ändern wird, dass die Ärmsten und Schwächsten noch mehr in Bedrängnis kommen werden. Was ich hörte, und diese Behauptung möge bitte jeder selbst überprüfen, halten uns die im Ausland mittlerweile für bekloppt mit unserer Klimapolitik, unserer völlig überstürzten Energiewende, und den Angriffen auf die Industrie. Dummerweise dürften auch der Stadt Rödermark, wenn sie denn wollte, die Hände rechtlich und finanziell gebunden sein, abgesehen davon, dass die Rödermärker sowieso lieber auf Linie zu sein scheinen, selbst dann, wenn der eingeschlagene Politikweg zu steigender Unzufriedenheit in der Bevölkerung führt.

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