Fragen an den Fraktionsvorsitzenden der FDP Rödermark.
Sehr geehrter Herr Kruger,
ich bitte um Beantwortung der folgenden Fragen.
» Ist es richtig, dass der Bürgermeister einer Stadt die Dezernate ausschließlich nach seinen Vorstellungen aufteilen kann?
Ja, die Dezernatsverteilung ist alleinige Sache des Bürgermeisters für die es keine Begründung und/oder Rechtfertigung braucht.
» Ist es richtig, dass der Bürgermeister einer Stadt, jederzeit die Aufteilung der Dezernate nach seinen Vorstellungen ändern kann?
Ja. Dezernatsverteilung, Dezernatszuschnitt und auch Ab- und Neuschaffung von Dezernaten und/oder Stabsstellen ist allein Sache des Bürgermeisters.
» Ist es richtig, dass ein Bürgermeister trotz Übertragen der Verantwortung der Dezernate, z.B. an ein hauptamtliches Magistratsmitglied, letztendlich die ganze Verantwortung übernehmen muss?
Grundsätzlich ist der Bürgermeister oberster Chef der Verwaltung sowie des Magistrates; er vertritt die Stadt nach aussen. Am Ende des Tages trägt der Bürgermeister die ganze Verantwortung – rechtlich und moralisch.
Schöne Grüße
Tobias Kruger
Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.
Also den Satz „Am Ende des Tages trägt der Bürgermeister die ganze Verantwortung – rechtlich und moralisch.“ hätte man noch ein wenig überarbeiten müssen. So ganz richtig ist er nicht…