FDP Rödermark. Die Grüne Mitte Rödermarks darf nicht zugebaut werden!

Pressemeldung FDP Rödermark
Pressemeldung FDP Rödermark

Pressemeldung der FDP Rödermark.
Die Grüne Mitte Rödermarks darf nicht zugebaut werden!
Liberale: Wohn- und Naherholungsqualität in Rödermark muss erhalten bleiben.

Die FDP-Fraktion hat für die erste Sitzung der Stadtverordnetenversammlung nach der Sommerpause 2 Anträge in den Geschäftsgang gebracht, die sich mit der Flächenentwicklung in Rödermark beschäftigen.

Zum einen möchte die FDP endlich die oft genannte Grüne Mitte räumlich und politisch definieren. Der Vorschlag lautet: „Der Begriff „Grüne Mitte“ beschreibt das Gebiet zwischen den beiden großen Stadtteilen Rödermarks, dass langfristig von Wohn- und Gewerbebebauung freigehalten werden soll. Die Grüne Mitte dient als Naherholungsraum sowie für den aktiven Naturschutz. Freizeitaktivitäten sollen in der Grünen Mitte weiterhin möglich sein. Dies schließt den Bau neuer Freizeit- und Erholungsanlagen prinzipiell mit ein. Die Grüne Mitte beschreibt einen Raum, in dem Naturschutz, Landwirtschaft, Naherholung und Freizeitaktivitäten gleichberechtigt nebeneinander und miteinander existieren sollen.“


Eine dazugehörige Karte mit einer räumlichen Definition hat die FDP schon 2017 eingebracht, aber dann zugunsten eines interfraktionellen Antrags zur Grünen Mitte nicht zur Abstimmung gestellt. „Da nach 2 Jahren seitens der Stadtverwaltung noch immer nicht mit der Bearbeitung des Antrags begonnen wurde, ist unsere Geduld nun aufgebraucht. Es ist aus unserer Sicht an der Zeit, für Klarheit zu sorgen und dem bisher schwammigen Begriff „Grüne Mitte“ sowohl politisch als auch räumlich einen Rahmen zu geben“, erklärt der FDPFraktionsvorsitzende Tobias Kruger. „Dieser räumliche Rahmen deckt sich komplett mit den kürzlich von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen zusätzlichen Optionsflächen für Wohnen und Gewerbe. Für uns ist klar, dass wir in den zentralen Bereichen zwischen den beiden Ortsteilen keine Bebauung wollen, unabhängig davon, was ein noch zu bestimmender externer Raumplaner dazu sagen wird. Wir sind gewählt worden, um die Rahmen für Gutachter und Planer abzustecken, und nicht, um deren Vorstellungen zu übernehmen. Wir haben zur Grünen Mitte unsere klare Meinung, von der wir überzeugt sind“.

FDP Rödermark: Neues Wohnbaugebiet in Urberach beantragt.

Des Weiteren möchte die FDP so schnell wie möglich weiteren Wohnraum schaffen und mit der Entwicklung einer bisher unbebauten Fläche beginnen. „Der Bedarf an Wohnraum in Rödermark ist aktuell riesig. Rödermark kann derzeit aber keine Flächen anbieten. Es macht aus Sicht der FDP keinen Sinn, abzuwarten, bis der neue Regionale Flächennutzungsplan voraussichtlich 2023 verabschiedet ist und dann erst mit den Planungen anzufangen“, erklärt Fraktions-Vize Dr. Rüdiger Werner den Standpunkt seiner Partei. „Dann wäre mit dem tatsächlichen Baubeginn realistisch nicht vor 2026/2027 zu rechnen. Das käme für den aktuellen Bedarf – sowohl für Bauland für ein Eigenheim als auch an bezahlbarem Wohnraum für Menschen mit geringerem Einkommen – viel zu spät. Es ist daher schon heute ein Bodenbevorratungsbeschluss notwendig, damit – sollten die Flächen aufgekauft werden können – bereits 3-4 Jahre vorher Bauplätze zur Verfügung stehen und Wohnraum geschaffen werden kann.“ Ein entsprechender Beschluss soll nach Willen der FDP daher im September gefasst werden.

„Im Übrigen braucht niemand Angst zu haben, dass Rödermark durch starke Bautätigkeit seinen hohen Naherholungswert verliert“, erklärt Dr. Werner abschließend. „Realistisch gesehen benötigen wir bis 2030 10-15 ha neue Wohnbauflächen. Ob über 2030 hinaus noch weiterer Bedarf besteht, ist eher unwahrscheinlich. Die Struktur Rödermarks macht es faktisch unmöglich, dass in unserer Stadt so großflächig neu gebaut wird, wie dies in einigen Nachbarkommunen geplant oder schon geschehen ist. Wir brauchen Entwicklung auch in Rödermark, aber nur in einem vertretbaren, vergleichsweise bescheidenen Maße. Dafür kämpft die FDP seit Jahren“.

Siehe auch
» Die Anträge/Anfragen der FDP zur Stadtverordnetenversammlung am 2.9.2019
» Genereller Ablaufplan zur Neuaufstellung des RPS/RegFNP


Rödermark intern.
Aus dem Haushaltsplan 2024/2025
Haushaltssicherungskonzept
Ein Haushaltssicherungskonzept gem.
§ 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.


Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen.
Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?

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