Pressemeldung FDP Rödermark.
Optimierung der Schrankenschließzeiten – wo bleiben die Ergebnisse?
FDP hakt nach: Was hat der Magistrat seit dem einstimmigen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung in der Sache getan bzw. erreicht?
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark hat im Rahmen ihrer Sitzung am 20.02.2019 den nachstehenden Beschluss (Antrag der FDP) einstimmig gefasst. Der Magistrat wird beauftragt:
1. Bis vor der Sommerpause 2019 sämtliche denkbaren Fördermöglichkeiten für die technische Optimierung der Schrankenschließzeiten am Bahnübergang in Ober- Roden zu eruieren/identifizieren und monetär darzustellen.
2. Von der Deutschen Bahn die ganz konkret nötigen Änderungen betreffend: Betriebsablauf, Signaltechnik, Stellwerksteuerung, usw. für die effektive Verkürzung der Schrankenschließzeiten am Bahnübergang in Ober-Roden abschließend ausarbeiten und monetär – belastbar hinterlegen zu lassen.
3. Darzustellen, welche konkreten Voraussetzungen (praktisch, finanziell und ggf. auf Genehmigungsebene) seitens der Stadt Rödermark geschaffen werden müss(-t-)en, um schnellstmöglich die o.g. (technischen) Optimierungen zur Verringerung der Schrankenschließzeiten am Bahnübergang in Ober-Roden anzugehen bzw. zu realisieren.
Die Sommerpause 2019 ist mittlerweile unzweifelhaft vorbei und seit dem einstimmigen Beschluss vom Februar gab es keine Mitteilung oder Sachstandsmeldung in Sachen „Optimierung der Schrankenschließzeiten“ durch den Magistrat. Die FDP hat daher zur nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung eine Anfrage dahingehend gestellt, warum der glasklare Arbeitsauftrag seitens der Stadtverordneten nicht fristgerecht durch den Magistrat umgesetzt wurde bzw. was seit der Beschlussfassung dazu passiert ist oder zumindest unternommen wurde; vorausgesetzt, es ist überhaupt etwas dazu passiert.
„Es kann nicht sein“, erläutert FDP Fraktionsvorsitzender Tobias Kruger, „dass einstimmige und mit klarer Frist versehene Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung einfach nicht umgesetzt werden und versanden. Es kann natürlich immer gute Gründe geben, warum Fristen nicht gehalten werden können, aber dann sind zumindest ein entsprechender Hinweis bzw. eine zeitnahe Sachstandsmeldung Pflicht. Still ruht der See bzw. hier die Bahnschranke ist, speziell eingedenk der schier unendlichen Geschichte: „Optimierung der Schrankenschließzeiten am Bahnübergang in Oder-Roden“, nicht akzeptabel.“