Eltern-Taxi. Mehr Sicherheit vor den Schulen gefordert.

Freie Wähler Rödermark.
Freie Wähler Rödermark.

Pressemitteilung
FREIE WÄHLER thematisieren „Eltern-Taxi“
Mehr Sicherheit vor den Schulen gefordert.

Es ist kein Rödermark spezifisches Phänomen, sondern ist landesweit zu beobachten, das allmorgendliche und mittägliche Gerangel der Eltern-Taxis um einen Platz zum Abladen oder Aufnehmen des Nachwuchses vor den Schulen. Grund dafür ist das Wollen der Eltern ihren Kindern einen möglichst gefahrlosen, schnellen und nicht zu anstrengenden Schulweg zu gewähren. Der an sich zu akzeptierende Grundgedanke schlägt aber in der gelebten Praxis in das Gegenteil um. Durch die vielen Pkws, die fast gleichzeitig zu den Schuleingängen kommen, erhöht sich die Gefahr eines Unfalls für die Kinder immens. Sowohl Mediziner wie auch Pädagogen sind sich einig darin, dass morgendliche Bewegung für die Kinder deren geistige Aufnahmefähigkeit für den Lehrstoff ganz wesentlich steigert. Die Selbständigkeit und das Selbstwertgefühl würden durch die eigene Bewältigung des Schulweges sehr gefördert. Und wenn das Zuhause wirklich zu weit von der Schule entfernt ist, kann der Transport mit dem Pkw auf eine Teilstrecke beschränkt werden. Um hier ein Umdenken zu erreichen, muss mit den Eltern gemeinsam ein Konzept erarbeitet werden -das Thema könnte beispielsweise auf Elternabenden diskutiert werden- aber ganz ohne verkehrstechnische Lenkungsmaßnahmen wird man sicher nicht auskommen.

Die Freien Wähler Rödermark haben dieses wichtige Thema jetzt auf die politische Bühne gehoben. Der Magistrat soll darüber Auskunft geben, welche Maßnahmen zur Bewältigung dieses Problems ergriffen werden können. Dass Bürgermeister Jörg Rotter sich der Problematik grundsätzlich bewusst ist, zeigen seine Worte zur diesjährigen Einschulung, dass man den Begriff „Kinder gehen zur Schule“ wenn möglich wörtlich nehmen sollte.

Siehe hierzu einen Artikel bei OP-Online.


Rödermark intern.
Aus dem Haushaltsplan 2024/2025
Haushaltssicherungskonzept
Ein Haushaltssicherungskonzept gem.
§ 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.


Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen.
Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?

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