Pressemeldung FDP Rödermark
FDP bedauert die ablehnende Haltung der schwarz-grünen Koalition zur
räumlichen Definition und Festschreibung der „Grünen Mitte“
FDP: Räumliche Fassung und Festschreibung ist nach 15 Jahren längst überfällig
Nicht erst seit der öffentlichen Vorstellung des Ideen- und Entwicklungskonzept: „Grüne Mitte“ des Büros „Volg und Müller-Volg“ im Frühjahr 2004 wird der Terminus der „Grünen Mitte“ in der Rödermärker Kommunalpolitik regelmäßig und viel bemüht; dies leider seit mittlerweile über 15 Jahren ohne eine genaue räumliche Definition. Dies wollte die FDPFraktion ändern. Im Rahmen letzten Stadtverordnetenversammlung wurde zwar erfreulicherweise die von der FDP-Fraktion vorgeschlagene politische Definition der grünen Mitte einstimmig beschlossen, die vorgeschlagene räumliche Definition wurde jedoch stoisch abgelehnt. „Die Grüne Mitte“, so FDP Fraktionsvorsitzender Tobias Kruger, „ist seit 15 Jahren immer gerade das, was politisch gebraucht wird oder aktuell opportun ist. Wie der Teufel das Weihwasser scheuen sich die Koalitionäre aus CDU und AL/Grüne seit Jahren, die „Grüne Mitte“ auch räumlich klar zu definieren und verbindlich festzuschreiben.“
Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Dr. Rüdiger Werner ergänzt dazu: „Die „Grüne Mitte“ ist für die Wohnqualität in der gesamten Stadt von enormer Wichtigkeit. Sie ist Naherholungsraum, bietet Raum zur Freizeitgestaltung, besitzt eine ganze Reihe von naturschutzfachlich hochinteressanten Flächen, ist ein bedeutendes Kaltluftentstehungsgebiet und damit für das Klima in der Stadt von großer Bedeutung. Daher sollen diese Flächen langfristig als Grüngürtel zwischen den beiden großen Stadtteilen gesichert werden – ohne Hintertürchen“.
Aus Sicht der FDP Fraktion Rödermark ist es längst an der Zeit, die „Grüne Mitte“ auch räumlich durch einen verbindlichen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung klar zu definieren und für die Zukunft festzuschreiben. Sehr enttäuschend ist daher, dass der entsprechende Antrag der FDP zur räumlichen Definition der „Grünen Mitte“ mit den Stimmen von CDU und AL/Grüne abgelehnt wurde. Damit ist eine bauliche Nutzung dieser Grünen Lunge Rödermarks langfristig prinzipiell weiterhin möglich.
„Die FDP-Fraktion wird sich“, so Tobias Kruger abschließend, „auch weiterhin dafür einsetzen, dass die „Grüne Mitte“ zwischen den Stadtteilen als Naherholungsgebiet sowie als aus naturschutzfachlicher Sicht in einer Vielzahl wertvoller Grüngürtel zwischen den Stadtteilen erhalten und von jeglicher Bebauung freigehalten wird“.
Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.