Pressemeldung der FDP Rödermark
FDP fragt nach: Kommen die öffentlich zugänglichen Toiletten im
Bahnhofsgebäude am Bahnhof Ober-Roden noch?
Liberale: Wie wurde der einstimmige Beschluss der Stadtverordnetenversammlung aus 2012 dazu vertraglich umgesetzt?
In der Offenbach Post vom 07.09.2019 („Notizbuch der Woche“ ) konnte man in Bezug auf den Bahnhof in Ober-Roden lesen: „[…] Auf die öffentlich zugänglichen Toiletten warten die Bürger noch heute: Ihr Bau sei im Vertrag nicht eindeutig formuliert gewesen – sagt der Investor […]“.
Die Stadtverordnetenversammlung hat dazu am 07.12.2012 einstimmig beschlossen, dass der Verkauf des Empfangsgebäudes des Bahnhof Ober-Roden unter anderem mit der Maßgabe erfolgt, dass frei zugängliche Toiletten während der Öffnungszeiten errichtet werden. Weiterhin hat die Stadtverordnetenversammlung am 07.05.2013 mit großer Stimmenmehrheit eine Ergänzung des genannten Beschlusses beschlossen. Im Sachverhalt dazu heißt es: „[…] beantragt die Zuteilung einer zusätzlichen Teilfläche von ca. 35 qm südlich des Bahnhofsgebäudes. Nach der derzeitigen Planung wird dieser Eingang mit der kleinen Treppe für die der Öffentlichkeit zugänglichen Toiletten benötigt […]“.
„Vor diesem Hintergrund“, teilte FDP-Fraktionsvorsitzender Tobias Kruger mit, „fragt die FDP Fraktion zur nächsten Stadtverordnetenversammlung den Magistrat, wie die von der Stadtverordnetenversammlung am 07.12.2012 eindeutig und zugleich einstimmig beschlossene Maßgabe: „Frei zugängliche Toiletten zu den Öffnungszeiten“ im Kaufvertrag zum ehemaligen Empfangsgebäude am Bahnhof in Ober-Roden vertraglich wortgenau festgeschrieben bzw. formuliert wurde“. Weiterhin interessiert die Liberalen, ob mit der Einrichtung der genannten öffentlich zugänglichen Toiletten im Bahnhofsgebäude Ober- Roden gemäß dem genannten Stadtverordnetenbeschluss noch zu rechnen ist und wenn ja, wann und in welcher Weise? Und natürlich: Wenn „Nein“, warum nicht und welche Konsequenzen ergeben sich daraus?
„Es kann nicht sein, dass der Magistrat der Stadt Rödermark ständig die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung ignoriert oder nicht in deren Sinne umsetzt“, fasst Tobias Kruger zusammen. „Wir hoffen sehr, dass diese langjährige Unsitte unter dem neuen Bürgermeister Jörg Rotter endlich aufhört, denn sonst macht die Arbeit der Stadtverordnetenversammlung im Ergebnis gar keinen Sinn.“
Siehe auch
Bahnhof Ober-Roden. Laden Ticket & More fertig? Öffentliche Toiletten auch?
Rödermark intern.
Aus dem Haushaltsplan 2024/2025
Haushaltssicherungskonzept
Ein Haushaltssicherungskonzept gem.
§ 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.
Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen.
Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?
Die Unsitte, Beschlüsse nicht umzusetzen, hat nur dann Erfolg, wenn der Bürgermeister nicht mit Nachdruck an seine Pflichten erinnert wird. Macht man das nicht, darf man nicht jammern. Die Wähler werden Nachsicht bestimmt nicht honorieren.
In diesem Fall wird scheinbar Geld der Bürger an einen Investor verschenkt.