Pressemeldung FDP Rödermark
FDP hakt nach: Muss Rödermark Fördergelder für die Sanierung der
Babenhäuser Straße an das Land Hessen zurückzahlen?
Vor rund 15 Jahren wurden drei wichtige Straßen in Rödermark grundhaft saniert: Die Odenwaldstraße und die Babenhäuser Straße in Ober-Roden und die Freiherr-vom-Stein-Straße in Urberach. Da es sich um wichtige innerörtliche Zufahrts- und Durchfahrtsstraßen handelt, beantragte Rödermark damals Zuschüsse vom Land, die auch genehmigt wurden. Später beanstandete der Hessische Rechnungshof die drei Straßen in Rödermark, da die Stadt die Förderrichtlinien nicht eingehalten hat. Förderfähig sind nur Sanierungen wichtiger innerörtlicher Zufahrts- und Durchfahrtsstraßen, für die dann prinzipiell aber auch gelten muss: es handelt sich um Vorfahrtstraßen, auf denen Tempo 50 gilt. Der Rechnungshof drohte der Stadt Rödermark damit, Zuschüsse zur Sanierung in Höhe von 1,2 Mio. € zurückzufordern. Daher machte die Stadt die Odenwaldstraße und die Freiherr-vom-Stein-Straße wieder zu Vorfahrtstraßen und baute auch die Tempo 30- bzw. Zone 30-Schilder ab. Nach einigem Hin-und-Her konnte man am 01.12.2016 in der Online-Ausgabe der Offenbach Post lesen, dass die Stadt im Falle der Babenhäuser Straße nun doch an der alten und heute noch aktuellen Regelung (30er-Zone und rechts-vor-links) festhalten und es ggf. auf eine gerichtliche Auseinandersetzung ankommen lassen will.
„Die FDP-Fraktion Rödermark ist zwar nach wie vor der Auffassung, dass die gegenwärtige Verkehrsregelung in der Babenhäuser Straße die einzig sinnvolle ist, ist aber mit der Informationspolitik der Stadt zu diesem Thema sehr unzufrieden“, teilt FDP Fraktionsvorsitzender Tobias Kruger mit: „Zur Causa ‚Rückforderung des Landeszuschuss zur Babenhäuser Straße’ haben wir bereits mehrfach offizielle Anfragen gestellt und nicht zuletzt wegen der finanziellen Brisanz der Sache um eine regelmäßige sowie unaufgeforderte Unterrichtung der politischen Gremien über den jeweils aktuellen Sachstand gebeten. Leider und völlig unverständlicherweise ist der Magistrat dem bisher nicht nachgekommen“. „Die FDP möchte daher aktuell vom Magistrat wissen“, so Tobias Kruger abschließend, „wie der aktuelle, praktische und vor allem juristische Sachstand bei der Babenhäuser Straße in Bezug auf die Rückforderung der Zuschüsse des Landes Hessen ist, mit welchen Kosten (inklusive Zinsen) mit aktuellem (10/2019) Stand für den Fall der Rückzahlung des Zuschusses an das Land Hessen Rödermark zu rechnen hat und wann mit einer abschließenden und verbindlichen Entscheidung in der Sache zu rechnen ist“.
Rödermark intern.
Aus dem Haushaltsplan 2024/2025
Haushaltssicherungskonzept
Ein Haushaltssicherungskonzept gem.
§ 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.
Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen.
Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?