Gestern. Ausschuss für Familie, Soziales, Integration und Kultur (FSIK)

Ausschusswoche zur kommenden Stavo am 15.10.2019
Ausschusswoche zur kommenden Stavo am 15.10.2019

FWR. Betreuung der Kinder unter einem Jahr.
Freie Wähler beantragen (Antrag), dass die Bestimmung des §24 (1) SGB VIII in die Satzungen der Stadt Rödermark aufgenommen wird. Eine Notwendigkeit dafür wurde von der Stadt nicht gesehen. Zurzeit besteht kein Bedarf für die Betreuung von Kindern unter einem Jahr in städt. Einrichtungen. Es gibt auch zurzeit keine städt. Einrichtung, die für die Betreuung von Kindern U1 eine Betriebserlaubnis innehat. Sollte ein Bedarfsfall eintreten, werden seitens der Stadt die erforderlichen Maßnahmen eingeleitet.

Die FWR vertreten die Meinung, nicht erst dann aktiv zu werden, wenn der Bedarf ansteht, sondern vorsorglich schon jetzt die notwendigen Maßnahmen zu treffen.
Die Diskussion zu diesem Antrag, der eigentlich schon in der letzten Sitzungsrunde erledigt werden sollte, wurde nur deshalb geführt, weil sich die Freien Wähler (FWR) nicht mit der ursprünglichen Aussage des hauptamtlichen Magistrats zufriedengegeben haben und haben deshalb direkt beim Kreis nachgefragt. Von dort hat man die notwendigen Informationen für die heutige Diskussion bekommen.

Der Kreis ((Anm. Gesetzlicher Träger der Jugendhilfe) hat in einer Mail an den FWR Stadtverordneten Siegfried Kupczok eindeutig klargestellt, dass für die Sicherstellung eines Angebotes für U1 Kinder a l l e i n die Städte und Gemeinden zuständig sind. „Diese Verantwortung wird von der Stadt Rödermark aber geflissentlich einfach ignoriert, eigentlich ein Skandal“ so die Freien Wähler.

Eine Diskussion darüber zu führen, ob man Kinder U1 schon in Kindertagesstätten schicken sollte, ist nicht angebracht und wäre auch völlig daneben.

Der Vorschlag des Ausländerbeirats Die Würde des Menschen zu schützen ist Sinn der Demokratie rief unterschiedliche Reaktionen auf. FDP und FWR sprachen sich aus, dem Antrag die Zustimmung eher nicht zu erteilen. Als Frau Beldermann (AL/Die Grünen) sich zu Beginn ihrer Rede zu dem Antrag bekannte, kam aus den Reihen der CDU: „Das war klar“. Die Rede für die CDU hielt dann Herr Michael Gensert. Zunächst konnte man zu dem Schluss kommen, auch der Fraktionschef der CDU spricht sich gegen den Antrag aus. Erst im letzten Satz kam, dass man wohl dem Antrag zustimmen wird.
Eine Debatte darüber in der Stavo sollte durch eine Vereinbarung im Ältestenrat am Donnerstag vermieden werden. Sollte es doch zu einer Debatte mit Abstimmung in der Stavo kommen, kann man darauf gespannt sein, ob die CDU dem Begehren des Ausländerbeitras einstimmig ihre Zustimmung gibt.


Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.

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