Volksverdummung? Starke Heimat Hessen: Mehr Gerechtigkeit durch optimale Verteilung

Gesetzentwurf „Starke Heimat Hessen“


Nachtrag
Erfreulich. Fünf Kommunen haben geklagt..


Vorwort.
Hessen will ab 2020 eine sog. Heimatumlage festsetzen. Dazu wird man sich der bestehenden Gewerbesteuerumlage bedienen. Der vorgesehenen Abschaffung der „erhöhten Gewerbesteuerumlage“ wird man NICHT nachkommen und damit den hessischen Kommunen erhebliche Gewerbesteuereinnahmen entziehen. Die „erhöhte Gewerbesteuerumlage“ ist Bestandteil des Landesvervielfältigers. Normalumlage Landesvervielfältiger 20,5% + x% erhöhter Satz. Erklärungen zu Landesvervielfältiger und Bundesvervielfältiger hier.
Ab dem Jahr 2020 wird der Landesvervielfältiger von 49,5% voraussichtlich in ALLEN Bundesländern, bis auf Hessen, auf die Normalumlage von 20,5% festgesetzt. Die erhöhte Gewerbesteuerumlage von 29% in 2019 entfällt. Und das gefällt der Schwarz/Grünen Landesregierung überhaupt nicht. Man will die erhöhte Gewerbesteuerumlage als sogenannte „Heimatumlage“ weiterführen. Die Heimatumlage soll zunächst 21,75% betragen. Damit wären wir bei dem Landesvervielfältiger von jetzt 42,25% (anstatt 20,5%) knapp unter der alten Belastung von 49,5% in 2019.
Bekommt man zu lesen, dass die Kommunen durch das „Starke Heimat Gesetz“ prozentual weniger an Gewerbesteuerumlage abzuführen haben, kann man dem nicht widersprechen. War die erhöhte Gewerbesteuerumlage in 2019 noch 29,00%, so ist diese jetzt NUR noch 21,75%. Im Gegensatz zu der Regelung in 2019, wird das Land Hessen ab 2020 25% (25% von 49,5%) weniger (in anderen Bundesländern 100% weniger) aus der erhöhten Gewerbesteuerumlage einnehmen. Das Land Hessen wird einen Großteil der zu erwartenden 400 Mio. nach Gutsherrenart im Verhältnis 25:50:25 verteilen. Mehr dazu im folgenden Text.

Aus dem Gesetzentwurf
[..]Neu eingeführt wird die Heimatumlage. Die Ermittlung der Umlage erfolgt wirkungsgleich mit der Ermittlung der Umlage nach Maßgabe des Gewerbesteueraufkommens (Gewerbesteuerumlage des Bundes) gemäß Gemeindefinanzreformgesetz des Bundes. Zum Vervielfältiger der Gewerbesteuerumlage des Bundes kommt auf landesrechtlicher Basis der Vervielfältiger von 21,75 % hinzu. Die Umlage ist so ausgestaltet, dass die Mittel aus dem Wegfall der erhöhten Gewerbesteuerumlage im Verhältnis von rund 25:50:25 verteilt werden. Rund 25 % verbleiben in den Kommunen, rund 50 % fließen in das Programm „Starke Heimat Hessen“ und die restlichen rund 25 % werden zur Aufstockung der Schlüsselzuweisungen im KFA genutzt.[..] Siehe

Wie konnte man im Landtag vernehmen?
[..]Wir verstehen nicht, warum Sie die kommunale Selbstverwaltung nicht hochhalten. Und wir verstehen nicht, warum Sie gerade nach der Neuregelung des KFA, in dem es schon einmal eine Solidaritäts- bzw. Gerechtigkeitsumlage gegeben hat, jetzt meinen, noch einmal etwas draufsetzen zu müssen. Das ist alles einfach nicht nachvollziehbar.[..] Quelle: Reden zur zweiten Lesung.

[..]Es ist schon sehr verwunderlich, dass diese Koalition berechtigte Ablehnung des Gesetzentwurfs durch den Hessischen Städtetag und die Mehrzahl seiner Bürgermeister komplett ignoriert. In der Anhörung im Haushaltsausschuss haben sich von 39 Gemeindevertretern nur vier für Ihr geplantes Gesetz ausgesprochen.[..] Quelle: Reden zur zweiten Lesung.

[..]Die Hälfte des Geldes, das Sie weitergeben wollen, wird im Landeshaushalt landen. Das heißt, die Kommunen werden Jahr für Jahr darauf angewiesen sein, dass die Mehrheit des Landtags ihnen dieses Geld weiterhin zur Verfügung stellt. Deswegen ist das keine ungeschmälerte Weitergabe des Geldes.[..] Quelle: Reden zur zweiten Lesung.

[..]Bezeichnung „Starke Heimat Hessen“ kann daher nur als misslungener Hütchenspielertrick gewertet werden.[..] Quelle: Reden zur zweiten Lesung.

„Starke Heimat Hessen“ So argumentiert die Grüne Fraktion Hessen.
» [..] Keiner einzigen hessischen Kommune werden im Jahr 2020 weniger Finanzmittel aus dem kommunalen Finanzausgleich (KFA) zufließen als 2019. Quelle: Grüne Fraktion Hessen.
 
» [..] Das Land verzichtet im Zuge von „Starke Heimat Hessen“ ab dem kommenden Jahr auf rund 400 Millionen Euro aus der sogenannten erhöhten Gewerbesteuerumlage, die es bislang von den Kommunen erhalten hat.[..] Quelle: Grüne Fraktion Hessen.
 
» [..]die Stimmen aus allen Landesteilen, die geradezu Dankbarkeit für das Starke Heimat Gesetz formulierten, waren nicht so dominant wie Beschimpfungen durch die finanzwirtschaftlichen Potenzprotze, aber sie waren durchaus sehr eindrucksvoll.[..] Quelle: Grüne Fraktion Hessen.

Solche Argumente sind, gelinde gesagt, »Volksverdummung in Reinkultur.« Die von Land großzügig verteilten Gelder an die Kommunen stammen von den Kommunen. Die Abgaben der Kommunen über die erhöhte Gewerbesteuerumlage sind laut dem Gemeindefinanzreformgesetz (GemFinRefG) bis Ende 2019 befristet. Die Kreativität der Schwarz/Grünen Landesregierung versucht die Entlastung der Kommunen mit „Starke Heimat Hessen“ zu verhindern, um damit Geld in die Landeskasse zu bekommen. Man will die eingenommenen Gelder nach Gutsherrenart und ihrem Gusto, teilweise zweckgebunden, den Kommunen wieder zur Verfügung zu stellen. Für Rödermark bedeutet das „Starke Heimat Hessen“ in einer Modellrechnung, dass man mit 768.000,00 € MINDEReinnahmen zu rechnen hat. Siehe hierzu Modellrechnung Stadt Rödermark
Eine nette Beschreibung »Beschimpfungen durch die finanzwirtschaftlichen Potenzprotze«. Lesen Sie dazu in dem Plenarprotokoll „berechtigte Ablehnung des Gesetzentwurfs durch den Hessischen Städtetag und die Mehrzahl seiner Bürgermeister komplett ignoriert.“ Siehe auch: Streit um Hessens „Starke Heimat“
Das Land verzichtet auf 400 Mio. Richtig. War ja auch so vorgesehen und ist nichts Neues. Andere Bundesländer verzichten auch. Wobei natürlich das Wort »verzichten« die falsche Wortwahl ist.
Aber machen wir uns nichts vor. Das Gesetz wird verabschiedet. Der Gesetzgeber kann sich sicher sein, dass von der Finanzierung „Starke Heimat Hessen bzw. der Heimatumlage“ ein Großteil der Bürger nichts mitbekommt. Interessant ist ja auch, im Geldbeutel der Bürger wird diese Abgabe sich nicht direkt bemerkbar machen. Über einen Umweg wird dem Bürger das Geld aus der Geldbörse »rausgesteuert«. Da die Kommunen nicht das ihr zustehende Geld bekommen, sondern das Land die Verteilungshoheit hat, müssen die nun fehlenden Mittel (in Rödermark über 750.000,00 €), über andere Wege herbeigeschafft werden. Naheliegend wäre die Erhöhung der Grundsteuer. Also wieder »reingesteuert« in die Gemeindekasse, was uns bereits das Land »rausgesteuert« hat. Wenn man jetzt noch das Pech hat, in einer Kommune zu leben, die ebenfalls eine Schwarz/Grüne Mehrheit in der Stadtverordnetenversammlung hat, wird man kaum etwas Negatives zu diesem wohl einmaligen Gesetz in der BRD zu hören bekommen.
 
Im kommenden Wahlkampf wird sich die Landesregierung mit den Geldgeschenken an die Kommunen brüsten und garantiert Lob aus der Bevölkerung bekommen. Der jetzige hessische Finanzminister Schäfer wird dann der Nachfolger von Volker Bouffier.

Hier die Reden zur zweiten Lesung. Der folgende Text entsprich der Originalfassung. Zur besseren Lesbarkeit wurden Absätze eingefügt.


Plenarprotokolle Volltext 14. – 20. Wahlperiode (WP) 1995 – 2024
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Datum der Sitzung: 24.09.2019
Plenarsitzung: 20/20
TOP-Nr.: unbekannt
TOP: Zweite Lesung Gesetzentwurf Fraktion der CDU, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Gesetz über das Programm „Starke Heimat Hessen“
Zweite Lesung Gesetzentwurf Fraktion der CDU, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Gesetz über das Programm „Starke Heimat Hessen“
– Drucks. 20/1240 zu Drucks. 20/784 –
Als Erstes darf ich den Kollegen Decker zur Berichterstattung bitten. – Feiert er noch den Geburtstag vom Sonntag? (Heiterkeit) Kann das jemand von den Kollegen übernehmen? (Günter Rudolph (SPD):
Ich mache das!) Günter Rudolph []: Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses zum Gesetzentwurf der Fraktion der CDU und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gesetz über das Programm „Starke Heimat Hessen“, Drucks. 20/2140 zu Drucks. 20/784: Der Haushaltsausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen; CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen SPD, AfD, Freie Demokraten, DIE LINKE. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt CDU und SPD) Vizepräsidentin Karin Müller: Vielen Dank, Herr Abg. Rudolph, für die Berichterstattung. –

Als Erster hat sich Abg. Gagel von der AfD-Fraktion zu Wort gemeldet.
Klaus Gagel [AfD]: Frau Präsidentin, verehrte Kollegen! In meiner Rede vor drei Monaten wies ich bereits auf die massiven rechtlichen, wirtschaftlichen und ordnungspolitischen Defizite des Gesetzentwurfs von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hin. Es ist schon sehr verwunderlich, dass diese Koalition die berechtigte Ablehnung des Gesetzentwurfs durch den Hessischen Städtetag und die Mehrzahl seiner Bürgermeister komplett ignoriert. In der Anhörung im Haushaltsausschuss haben sich von 39 Gemeindevertretern nur vier für Ihr geplantes Gesetz ausgesprochen. Das sollte Ihnen einmal zu denken geben. (Robert Lambrou (AfD): Es waren ja einige da!) Nun hat das Finanzministerium ein Gutachten zur Verfassungsmäßigkeit des Gesetzentwurfs in Auftrag gegeben. Es scheint also so zu sein, dass das Ministerium selbst an der Verfassungsmäßigkeit zweifelt – mit Recht. Denn das Gutachten des Hessischen Städte- und Gemeindebunds äußert sich in eine völlig andere Richtung und steht Ihrem Vorhaben diametral gegenüber. Damit sollte spätestens jetzt klar sein, dass Sie sich in der Familie der Kommunen keine Freunde gemacht haben; denn die Kommunen sehen, im Sinne der kommunalen Selbstverwaltung, ihre Gewerbesteuer als ihr Geld an. (Beifall AfD) Man kann resümieren: drei Monate später und kein bisschen weise. Das scheint Ihr Motto bei diesem Gesetz zu sein. (Beifall AfD) Die wirtschaftliche Intention des „Starke Heimat Hessen“-Gesetzes ist eine Stärkung der Landesfinanzen und eine Stärkung der politischen Agenda der schwarz-grünen Landesregierung mit Mitteln, die originär in den Kommunen erwirtschaftet werden. Das ist doch der Kern Ihres Anliegens. Sie wollen die Kommunen zwingen, ca. 200 Millionen € an Finanzmitteln an das Land abzuführen, um sie hinterher wieder mit großzügiger Geste in bürokratischen Genehmigungsverfahren zweckgebunden an die Kommunen auszuschütten. (Holger Bellino (CDU): Falsch!) Der Effekt ist, dass die Kommunen die wegen des Auslaufens des Solidarpaktgesetzes Ende 2019 erhöhte Gewerbesteuerumlage nicht direkt für eigene Projekte verwenden können, z. B. für die Senkung oder Abschaffung der Straßenbaubeiträge oder für Investitionen in den kommunalen Wirtschaftsstandort. (Zuruf Holger Bellino (CDU)) Wie ich in der ersten Lesung bereits ausgeführt habe, ist das Land Hessen bei dem Verhältnis von Investitionsausgaben und Gewerbesteuereinnahmen bundesweit auf dem letzten Platz. Während z. B. Hamburg im Jahr 2017 51 % mehr investierte, als Gewerbesteuern eingenommen wurden, gaben die Kommunen in Hessen 53 % ihrer Gewerbesteuereinnahmen nicht für Investitionen, sondern für andere Zwecke aus. Warum wohl? Weil die finanzielle Unterstützung des Landes auf kommunaler Ebene fehlte. Dieses Missverhältnis wird sich mit Ihrem „Starke Heimat Hessen“-Gesetzentwurf noch verschärfen. (Holger Bellino (CDU): Quatsch!) Neben dem offensichtlichen Investitionsstau sz die von Ihnen als förderwürdig eingestuften Projekte für die eine oder andere Gemeinde irrelevant oder unpassend. Die Stärkung der Kinderbetreuung, die Schaffung von Verwaltungskapazitäten in den Schulen, die Digitalisierung der Kommunen, die Erhöhung der Krankenhausinvestitionen und die kontinuierliche Attraktivitätssteigerung des ÖPNV sind Maßnahmen, die Ihr Gesetzentwurf als förderwürdig einstuft. (Zurufe CDU: Gut so! – Gute Sache!) Ich frage Sie: Sind diese Investitionen von kommunaler Verantwortung oder ist hier eigentlich das Land gefordert? Was ist mit Gemeinden, die keine Schule und kein Krankenhaus mehr vor Ort haben? Was geschieht mit dem Geld, das nicht alloziert werden kann? Verbleibt das einfach im Landeshaushalt? (Holger Bellino (CDU): Quatsch!) Der zweite Effekt Ihres Gesetzesvorschlags ist, dass die Landesregierung singulär bestimmen kann, welche Kommunen wie viele Fördergelder genehmigt bekommen. Damit erhält die Landesregierung zum Nachteil der Kommunen einen finanzpolitischen Hebel, um Druck auf sie ausüben zu können. Je nach Verhalten der einzelnen Kommune fließen mehr oder weniger Fördergelder. Sie haben damit die Macht, die Kommunen im Land Hessen in gute und schlechte einzuteilen. (Beifall AfD – Zuruf Holger Bellino (CDU)) Das widerspricht gravierend dem Prinzip der Subsidiarität, das im Grundgesetz verankert ist. Daher mein Appell an die Regierungsfraktionen: Ziehen Sie diesen Gesetzentwurf zurück. Belassen Sie die Gewerbesteuer bei den Kommunen, so, wie sie vor Ort erwirtschaftet wird. Es wäre ein großer Schritt in die richtige Richtung, gerade im Sinne grundgesetzlicher Prinzipien. – Vielen Dank. (Beifall AfD)

Vizepräsidentin Karin Müller: Vielen Dank. – Als Nächster hat sich Abg. Vohl von der Fraktion der AfD zu Wort gemeldet. 5:18 Minuten sind noch übrig. Bernd-Erich Vohl [AfD]:
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Lassen Sie mich gleich zu Beginn in aller Deutlichkeit sagen: Das Gesetzesvorhaben der Landesregierung „Starke Heimat Hessen“ ist nichts Weiteres als ein einfacher Hütchenspielertrick. (Beifall AfD) Das Programm ist kein Gewinn für die hessische kommunale Familie, weder inhaltlich noch rechnerisch. Mit dem Gesetz sollen die Kommunen um einen Teil ihrer Gewerbesteuereinnahmen gebracht werden, dies aber ohne rechtlichen Grund; denn die Landesregierung kann sich hierfür auf keine wirksame Rechtsgrundlage berufen. (Beifall AfD) Bis vor Kurzem war die Welt für die hessischen Städte und Gemeinden noch in Ordnung. Mit Vorfreude erwartete man die Wiederherstellung des Status quo ante, also den Zustand, als die Gewerbesteuerumlage noch normal war und nicht um die Gewerbesteuerumlage des Bundes erhöht, die mit der sogenannten Solidarpaktumlage zur Finanzierung der Wende an die neuen Bundesländer abfloss. Die Bundesregierung bekräftigt, dass es bei der in § 6 Abs. 3 Satz 5 des Gemeindefinanzreformgesetzes angeordneten Senkung der Gewerbesteuerumlage bleibt; denn – ich zitiere –: Eine bundesgesetzliche Regelung, die zwischen alten und neuen Ländern differenziert, ist fast 30 Jahre nach der deutschen Einheit … nicht mehr zu rechtfertigen. So der Bundesfinanzminister in seiner Antwort auf die Kleine Anfrage der FDP vom 1. Oktober letzten Jahres, Drucks. 19/4661. Klar ist, dass die Landesregierung mit dem Gesetzesvorhaben massiv in die durch Art. 28 Abs. 2 des Grundgesetzes verfassungsrechtlich geschützte Finanzhoheit der Städte und Gemeinden eingreift. Zudem verstößt die Heimatumlage gegen das verfassungsrechtlich verankerte Subsidiaritätsprinzip. Nach diesem Prinzip soll alles, was vor Ort geregelt werden kann, am besten auch dort geregelt werden. Dies trifft auf den frei werdenden Anteil der Umlage an der Gewerbesteuer für Städte und Gemeinden zu; denn die Gemeinden können durch das zu erwartende Mehr an Einnahmen aus dem Wegfall des erhöhten Anteils des Bundes an der Gewerbesteuer ihre kommunalen Projekte finanziell besser ausgestalten als vorher. Dazu benötigen sie keine Vorgaben der Landesregierung, die mit ihrer Initiative zur Heimatumlage nur das funktionierende dezentrale Aufgabenverteilungsprinzip des Landes auf die Städte und Gemeinden durchbrechen und es für ihre eigenen Zwecke systemwidrig finanziell ausnutzen will. Es fehlt der Landesregierung für die Heimatumlage an einer formalen Gesetzgebungskompetenz. Das deutsche Grundgesetz sieht nämlich nicht vor, dass sich eine Landesregierung Mittel von den Städten und Gemeinden nehmen kann, die vom Bundesrecht her ausschließlich den Städten und Gemeinden zustehen. (Beifall AfD) Die Umlage zur Gewerbesteuer kann nur durch Bundesgesetz geregelt werden; so sieht es Art. 106 Abs. 6 Satz 5 des Grundgesetzes ausdrücklich vor. Durch § 6 Abs. 3 des Gemeindefinanzreformgesetzes des Bundes werden dann die Einzelheiten zur Umlage geregelt – eben nicht durch ein Landesgesetz. Zur Schaffung des Gesetzes „Starke Heimat Hessen“ stützt sich die Landesregierung nur hilfsweise auf Art. 106 Abs. 6 Satz 6 des Grundgesetzes. Dieser kann zwar Ermächtigungsgrundlage zur Schaffung einer Kreisumlage für Gemeinden sein, nicht aber für die Generierung einer Gewerbesteuerumlage auf Landesebene; denn diese würde der Regelung des Bundesgesetzgebers zur Abschaffung der erhöhten Gewerbesteuerumlage gemäß § 6 Abs. 3 des Gemeindefinanzreformgesetzes zuwiderlaufen. Der Gesetzentwurf der Landesregierung ist damit verfassungswidrig und somit nichtig. (Beifall AfD) Für die Richtigkeit dieser Feststellung bürgt allein schon Art. 31 des Grundgesetzes. Dort heißt es kurz und bündig: Bundesrecht bricht Landesrecht. Nichts anderes hat auch hier zu gelten, meine Damen und Herren. Vor diesem Hintergrund verstehen viele Bürgermeister der Städte und Gemeinden die Gesetzesinitiative „Starke Heimat Hessen“ als groben Undank der Landesregierung für ihre jahrzehntelange finanzielle Unterstützung zur Konsolidierung des deutschen Finanzsystems infolge der deutschen Einheit. Das Gesetzesvorhaben der Landesregierung mit der euphemistischen Bezeichnung „Starke Heimat Hessen“ kann daher nur als misslungener Hütchenspielertrick gewertet werden. (Beifall AfD) Wir, die Fraktion der AfD, werden diesen Gesetzentwurf „Starke Heimat Hessen“ daher entschieden ablehnen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

Vizepräsidentin Karin Müller: Vielen Dank, Herr Abg. Vohl. – Als Nächster hat sich Abg. Weiß von der SPD-Fraktion zu Wort gemeldet.
Marius Weiß [SPD]: Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Anhörung, die wir vor Kurzem zu dem Gesetzentwurf in diesem Saal hatten, hat zwei große Kritikpunkte ergeben: erstens den Verstoß gegen die kommunale Selbstverwaltung. Denn Sie wollen den Kommunen im nächsten Jahr 300 Millionen € wegnehmen. (Beifall SPD) Zwar sagen Sie, es kommt alles zurück. Aber erstens stimmt das nicht – dazu komme ich noch –, und zweitens, was zurückkommt, kommt nur nach Gutdünken zurück und mit Zweckbindung. Das führt dazu, dass selbst die Bürgermeister – das haben wir hier während der Anhörung erfahren –, deren Kommunen eigentlich Gewinner dieses Programms sind, diesen Gesetzentwurf ablehnen, aus grundsätzlichen Erwägungen bzw. wegen des Verstoßes gegen die kommunale Selbstverwaltung. Dafür mussten sich diese Bürgermeister in der Anhörung von Herrn Kaufmann und Herrn Reul sogar noch agitieren lassen. (Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): So sind sie!) Die verfassungsrechtlichen Bedenken, die vor allem der Städte- und Gemeindebund dezidiert vorgetragen hat, konnte auch Ihr eigener Gutachter nicht ausräumen, der im Haushaltsausschuss zugeben musste, er habe nur behauptet, dass kein Verstoß gegen das Übernivellierungsverbot vorliegen würde. Nun zu dem Gutachten überhaupt, das ein weiterer von bereits vier Akten war mit dem Titel: „Vom Tarnen, Tricksen und Täuschen dieser Landesregierung im Zusammenhang mit diesem Gesetzentwurf“. (Beifall SPD) Der erste Akt war das Video, das der Finanzminister produzieren ließ, um den Fraktionsentwurf zu bewerben. Das hat 4.500 € netto gekostet gemäß dem Haushaltstitel „Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit des Ministers“ – und dies für ein Fraktionsgesetz. (Beifall SPD und vereinzelt DIE LINKE – Zuruf CDU: Gut angelegtes Geld!) Die Begründung war, dass die Idee „Starke Heimat Hessen“ von der Landesregierung gekommen sei und die Fraktionen von CDU und GRÜNEN die Idee der Landesregierung nur gesetzgeberisch aufgegriffen hätten. (Günter Rudolph (SPD): Was?) Abg. Kaufmann hat aber in der letzten Sitzung des Haushaltsausschusses zugegeben, dass der Gesetzentwurf gar nicht von den Fraktionen erstellt, sondern natürlich im Ministerium geschrieben worden ist. (Zurufe SPD: Ah!) Regierung und Parlamentsfraktionen sind bei Schwarz-Grün alles eins; und die Opposition wird mit solchen Antworten für dumm verkauft, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall SPD) Der zweite Akt in der Desinformationskampagne dieses Finanzministers sind die Tabellen, die Herr Dr. Schäfer am 2. September an alle Bürgermeister verschicken ließ. Auf elf Seiten steht dort winzig klein geschrieben, in welcher Betragshöhe jede Kommune dadurch angeblich profitiere. Herr Finanzminister, der Städtetag hat in der Anhörung gegen Ihre Berechnungen zu Recht massiv protestiert, weil Sie das Viertel vom Zuwachs der Gewerbesteuereinnahmen, das Sie mit der Heimatumlage gar nicht abschöpfen, einfach als Verbesserung in das Programm mit einrechnen. Herr Finanzminister, das ist höchst unseriös; und wenn Sie so etwas nötig haben, zeigt das nur, wie wenig Substanz dieser Gesetzentwurf hat. (Beifall SPD und vereinzelt DIE LINKE) Eine weitere Darstellung in den Tabellen, die mit Seriosität mal gar nichts zu tun hat, sind die Zuweisungen für die Krankenhausinvestitionen. Sie teilen diese den Standortkommunen als Zuwachs an Mitteln zu, obwohl viele von ihnen das Geld gar nicht bekommen; denn das Geld geht an die Träger. Das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen: Das kommunale Geld geht an die privaten Träger. (Heike Hofmann (Weiterstadt) (SPD): Hört, hört!) Das sieht man am Beispiel von Bad Schwalbach. Die Stadt Bad Schwalbach finanziert mit ihren Gewerbesteuern das private Unternehmen Helios, das gerade in Bad Schwalbach eines seiner Krankenhäuser dichtgemacht hat. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das kann doch wohl nicht wahr sein. (Beifall SPD und vereinzelt DIE LINKE) Wir haben das einmal überschlägig berechnet: Wir gehen davon aus, dass von den 35 Millionen € pro Jahr, die für die Krankenhausinvestitionen vorgesehen sind, 15 Millionen € an private Träger gehen. Diese gehen also gar nicht an öffentliche Krankenhäuser. Liebe Kolleginnen und Kollegen, elf von 13 Flächenländern geben mehr Geld für Krankenhausinvestitionen aus als Hessen. Hessen ist da auf dem vorletzten Platz in Deutschland. Stemmen Sie die nötigen Krankenhausinvestitionen wie die anderen Länder gefälligst aus eigenen Mitteln, und lassen Sie die Finger vom Geld der Kommunen. (Beifall SPD und vereinzelt DIE LINKE) Das Gutachten ist das dritte unfaire Manöver des Finanzministers. Das Finanzministerium lässt mit einem teuren Gutachten die Verfassungsgemäßheit eines Gesetzes überprüfen, (Günter Rudolph (SPD): Das es selbst geschrieben hat!) welches es selbst geschrieben hat; und dann wird das auch noch eine Dreiviertelstunde vor der Anhörung der Öffentlichkeit vorgestellt, wo hier 100 Anzuhörende saßen. (Günter Rudolph (SPD): Unverschämtheit!) Liebe Kolleginnen und Kollegen, wie respektlos kann man als Landesregierung eigentlich mit einer parlamentarischen Anhörung umgehen? (Beifall SPD, Freie Demokraten, DIE LINKE und AfD) Der vierte Akt in diesem Spiel des Tarnens, Tricksens und Täuschens ist eine Information, die der Finanzminister gerade aufgrund zweier Kleiner Anfragen von mir geben musste: Ministerpräsident Bouffier habe Anfang 2017 bei seinen Westkollegen „offiziell darum geworben“, wie es heißt, dass es eine Anschlussregelung für die um 29 Punkte erhöhte Gewerbesteuerumlage gebe. (Heike Hofmann (Weiterstadt) (SPD): Hört, hört!) Schwarz-Grün wollte die 400 Millionen € also komplett behalten und den Kommunen davon gar nichts geben. Zum Glück stand Ministerpräsident Bouffier mit dieser Initiative allein da und fand keine Unterstützer. (Beifall SPD) Aber sich heute hinzustellen und zu verkünden, das Land verzichte großzügig auf die Umlage, und sich dafür feiern lassen zu wollen, dass man den Kommunen zwar Geld abnehme, es ihnen aber wieder zurückgebe, obwohl Sie noch kurz zuvor dafür gekämpft haben, dass die Kommunen von diesem Geld nicht einen Cent bekommen sollten, ist vom Finanzminister und von diesem Ministerpräsidenten schlicht verlogen. (Beifall SPD, vereinzelt Freie Demokraten, DIE LINKE und AfD) Neben dem Verstoß gegen die kommunale Selbstverwaltung war die Hauptkritik in Bezug auf diesen Gesetzentwurf, dass das Land nach Schutzschirm, KIP und Hessenkasse erneut vermeintliche Geschenke an die Kommunen verteile, die diese selbst bezahlen dürfen. Harald Semler vom HSGB brachte das wie folgt auf den Punkt: Dieses Mal bezahlen wir aber nicht nur das Geschenk selbst, sondern auch noch das Papier drum herum und das Schleifchen obendrauf. Liebe Kolleginnen und Kollegen, er hat völlig recht. Wir haben heute Morgen schon gesehen, wie die Landesregierung die Tatsachen verdreht. Frau Prof. Sinemus erzählte heute Nachmittag auf meine Nachfrage, dass die 20 Millionen € für die Digitalisierung Landesgelder seien, weil sie aus ihrem Haushalt kämen. – Nein, Frau Ministerin Sinemus, das ist kein Landesgeld, nicht ein Cent. Das ist zu 100 % das Geld der Kommunen. Hören Sie auf, sich hierhin zu stellen und so zu tun, als wären dies Landesprogramme. (Beifall SPD, vereinzelt Freie Demokraten, DIE LINKE und AfD) Das einzige Landesgeld, das in diesem Programm steckt, sind 2,5 Millionen € für Verwaltungskräfte an Schulen. Das sind 2,5 Millionen € von 400 Millionen € Umfang, den das Programm „Starke Heimat Hessen“ angeblich hat. 2,5 Millionen € von 400 Millionen € macht 0,6 % Landesgeld an diesem Programm. Ich möchte Ihnen etwas demonstrieren. Das ist das Modell Lothar Binding. (Der Redner klappt einen Zollstock auf und stellt ihn senkrecht auf das Rednerpult.) Wenn das das komplette Programm „Starke Heimat“ ist, dann ist der Landesanteil hier unten etwas mehr als ein Strich. (Heiterkeit und Beifall SPD, AfD, Freie Demokraten und DIE LINKE) Die restlichen 99,4 % an diesem Programm zahlen die Kommunen selbst. Herr Minister, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich muss mich schon wundern. Der Finanzminister schmückt sich hier mit so vielen fremden Federn, dass selbst er Schwierigkeiten haben sollte, die Bodenhaftung nicht zu verlieren. Herr Minister, ich verstehe nicht, warum Sie das als Landesprogramm verkaufen, wenn nur 0,6 % Eigenanteil dabei sind. Sie gehen auch nicht in den Garten, rupfen einen Grashalm heraus und sagen: Schatz, ich habe den Rasen gemäht. (Heiterkeit und Beifall SPD, AfD, Freie Demokraten und DIE LINKE) Liebe Kolleginnen und Kollegen, es gab über diese beiden Kritikpunkte hinaus noch zahlreiche andere im Rahmen der Anhörung zu diesem Gesetzentwurf. Sie stehlen sich aus der Kita-Finanzierung, obwohl Sie im Koalitionsvertrag selbst versprochen haben, die Mittel des Gute-Kita-Gesetzes des Bundes 1 : 1 aufzustocken. Die Wahrheit ist: Im nächsten Jahr gibt es 240 Millionen € mehr für die Kommunen. Davon trägt die eine Hälfte der Bund, die andere Hälfte zahlen die Kommunen, und das Land zahlt nicht einen einzigen Cent. Sie sollten sich schämen für diese Art und Weise, wie Sie mit der Kita-Finanzierung umgehen. (Beifall SPD, AfD, Freie Demokraten und DIE LINKE) Sie versehen 200 Millionen € kommunales Geld mit einer Zweckbindung. Diese 200 Millionen € stehen nicht zur Verfügung für Investitionen in den Klimaschutz, liebe GRÜNE, stehen nicht zur Verfügung für Wohnungsbau und die Abschaffung von Straßenbeiträgen oder für die Senkung von Steuern. Es soll Kommunen geben, die das auch gerne einmal machen würden. (Zuruf Holger Bellino (CDU)) Sie instrumentalisieren mit der Umlage (Beifall Freie Demokraten) den Begriff der Heimat. Sie verteilen einseitig Einnahmen aus Gewerbesteuereinnahmen neu, um bewusst gewerbesteuerstarke Kommunen schlechterzustellen, und bevorzugen damit Kommunen, die überproportional beispielsweise an den Anteilen der Einkommensteuer profitieren; denn die wird nicht abgeschöpft und umverteilt. Vizepräsidentin Karin Müller: Ist das der Schlusssatz gewesen? Marius Weiß [SPD]: Ich komme zum Schluss, Frau Präsidentin. – Sie betrachten wieder nur die Finanzkraft der Kommunen, aber nicht den Finanzbedarf. Ich zitiere zum Schluss Uwe Becker: Dieses Gesetz ist ein „Raubzug“. Um den Raubzüglern die Gelegenheit zu geben, noch einmal darüber nachzudenken, beantrage ich hiermit die dritte Lesung. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Anhaltender lebhafter Beifall SPD – Beifall Freie Demokraten – Zurufe SPD: Zugabe!)

Vizepräsidentin Karin Müller: Vielen Dank, Herr Abg. Weiß. Auch an Sie der Hinweis, dass Hilfsmittel vorher dem Präsidium angezeigt werden – fürs nächste Mal. Als Nächster hat sich der Abg. Kaufmann von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu Wort gemeldet.
Frank-Peter Kaufmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Frau Präsidentin, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ich will versuchen, es dem Kollegen Weiß nicht direkt nachzumachen. Das Motto „schlechte Argumente bedürfen einer lauten Stimme“ will ich eher zu vermeiden versuchen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Wir streiten heute, wie man gemerkt hat, heftig über eine Frage, die wir eigentlich alle inhaltlich völlig gleich beantworten. Unsere gemeinsame Aussage lautet: Ab nächstem Jahr sollen die Finanzmittel, die bislang als erhöhte Gewerbesteuerumlage an das Land Hessen flossen, ungeschmälert wieder den hessischen Kommunen zufließen. (Holger Bellino (CDU): So ist es!) Niemand in diesem Hause hat bisher etwas anderes gefordert oder vorgeschlagen. Dennoch führen wir eine heftige Auseinandersetzung. Wir werden das wohl auch bis zur nächsten Plenarrunde fortsetzen. Wir haben gerade gehört, die dritte Lesung steht an. (Zuruf Dr. h.c. Jörg-Uwe Hahn (Freie Demokraten)) Meine Damen und Herren, warum ist das so? Weil wir über das Geld streiten, genauer gesagt, darum, wie es unter den Kommunen verteilt werden soll. Beim Geld hört bekanntlich die Freundschaft auf, weil es um einen Verteilungskampf geht, in dem immer fast alle sich zu kurz gekommen wähnen. Deshalb hörten wir in diesem Saal bei der ersten Lesung, an gleicher Stelle bei der Anhörung und auch heute reichlich Verunglimpfungen und Schimpfwörter, teilweise in Wiederholung, die nicht alle parlamentarisch zu nennen sind. (Zuruf Dr. h.c. Jörg-Uwe Hahn (Freie Demokraten)) Lieber Kollege Weiß, ich glaube, dass das weder in der Sache weiterhilft noch einem der Mitbewerber – ich meine hier die Sozialdemokratie – irgendwelche Vorteile verschafft. Anscheinend gehört es nur zum Ritual, und Sie mussten sich einmal einen kräftigen Beifall abholen. Er sei Ihnen gegönnt. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Meine Damen und Herren, diese Debatte könnten wir heute eigentlich sehr entspannt führen, weil die endgültige Entscheidung nicht heute ansteht, sondern erst Ende Oktober. Insoweit will ich in möglichst großer Ruhe eine Reihe von Fakten auflisten bzw. teilweise wiederholen, weil die bisherigen Debattenredner locker darüber hinweggegangen sind. Erste Feststellung. Keiner einzigen hessischen Kommune werden im Jahr 2020 weniger Finanzmittel aus dem KFA zufließen als im Jahr 2019. Keine kommunale Finanzplanung muss sich deshalb mit Mittelkürzungen befassen. Das ist eine wichtige Grundlage. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Zweiter Punkt. Das Gesamtvolumen des KFA wird im kommenden Jahr rund 6 Milliarden € betragen. Das ist deutlich mehr als jemals zuvor in der Geschichte Hessens. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Drittens. Wenn wir die geplante Finanzausstattung der Kommunen im nächsten Jahr einschließlich der „Starken Heimat“ mit dem letzten von einem SPD-Finanzminister verantworteten Budget vergleichen (Zuruf Dr. h.c. Jörg-Uwe Hahn (Freie Demokraten)) – es tut mir leid, Kollege Hahn, dass es schon so lange her ist –, (Dr. h.c. Jörg-Uwe Hahn (Freie Demokraten): Ich war dabei!) dann ist das Bruttovolumen seitdem um 90 % gestiegen, der Kommunale Finanzausgleich aber um 130 %, also 1,4-mal so stark. Damit werden – das ist offenkundig – (Zuruf Torsten Warnecke (SPD)) die Kommunen in Hessen heute finanziell deutlich besser ausgestattet, als es zu Zeiten der SPD-Regierungen jemals der Fall war. Das sollten Sie nicht vergessen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU – Janine Wissler (DIE LINKE): SPD/GRÜNE-Regierungen!) Meine Damen und Herren, der nächste Punkt. Die Finanzzuweisungen für laufende Zwecke an die Kommunen sind in diesen Jahren um gut das Zweieinhalbfache gestiegen, also auch ein überproportionales Plus. In der Debatte um die Anhörung kommt – das haben wir heute wieder erlebt – von der SPD das Argument, dass die Kommunen über die Mittelverteilung selbst bestimmen können sollten. Da sage ich, auch wenn es wieder Ihren Unwillen erregen wird: Das tun sie auch, gerade mit der „Starken Heimat“. Der Anteil der sachlich gebundenen Mittel im KFA – wir nennen das besondere Finanzzuweisungen – ist seit der Regierungszeit der SPD von damals rund 30 % auf gut 25 % gesunken. Der Anteil der freien Mittel, der Schlüsselzuweisungen, ist entsprechend gestiegen. Das heißt, mit dieser Koalitionsmehrheit haben die Kommunen sehr viel mehr eigene Entscheidungsfreiheit als in der Vergangenheit mit Sozialdemokraten in der Finanzverantwortung. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU – Zuruf Torsten Warnecke (SPD)) Also ist die Behauptung, wir würden den Kommunen verstärkt Vorschriften machen, empirisch falsch. Meine Damen und Herren, durch das Land werden die hessischen Kommunen finanziell insgesamt sehr viel besser behandelt (Zuruf Torsten Warnecke (SPD)) – jawohl, Herr Warnecke – als in der angeblich so rosigen Vergangenheit. Der heftige Streit beruht also meiner Einschätzung nach auf zweierlei: zum einen auf einer gewissen kommunalen Unersättlichkeit, was ich positiv meine. Es ist völlig klar, dass jede Kommune so viel wie irgend möglich Gutes für ihre Bürgerinnen und Bürger tun möchte und jeder kommunal Verantwortliche entsprechend darum kämpft. Das Zweite ist allerdings auch eine ganz offensichtlich sehr unterschiedliche Definition von Gerechtigkeit. Der Kollege Weiß wusste schon, warum er versucht hat, dieses Thema locker zu umschiffen. Aber gerade wenn man über Verteilung redet, muss man auch über Gerechtigkeit reden. Meine Damen und Herren, was wäre eigentlich gerecht? Wenn diejenigen, die viel haben, das meiste zusätzlich hinzubekommen? Oder wenn diejenigen, die wenig haben, wenigstens einige zusätzliche Möglichkeiten bekommen? Was ist dann gerecht? (Manfred Pentz (CDU): SPD-Logik!) Meine Damen und Herren, man musste wahrscheinlich etwas genauer bei unserer Anhörung hinhören. Die Stimmen aus allen Landesteilen, die geradezu Dankbarkeit für das „Starke Heimat“-Gesetz formulierten, waren nicht sehr dominant. Das stimmt. (Zuruf Manfred Pentz (CDU)) Sie waren nicht sehr dominant. Sie waren lange nicht so dominant wie die Beschimpfungen durch die finanzwirtschaftlichen Potenzprotze. Aber sie waren durchaus sehr eindrucksvoll. Von Ahnatal über Schotten bis Fischbachtal oder Riedstadt hörten wir von den Bürgermeistern oder der Bürgermeisterin übrigens jenseits der Parteizugehörigkeit eine positive Bewertung. Im Gegensatz zu anderen mit ihren Äußerungen ging es diesen Verantwortungsträgern nämlich um das Wohl ihrer jeweiligen Kommune und der dort lebenden Menschen. Es ging ihnen nicht um das Prinzip. Ich möchte ein Zitat aus der Anhörung vortragen. Der Bürgermeister von Fischbachtal hat uns Folgendes erzählt – ich fand das sehr beeindruckend –: Bei einem derzeitigen Jahresüberschuss – ich muss immer sagen: nicht pro Kopf, sondern insgesamt – von 3.400 € bekämen wir in der Tendenz ein Mehr von über 80.000 €. Als direkt gewählter Bürgermeister könnte ich nachts nicht mehr ruhig schlafen, wenn ich aufgrund von Prinzipien sagen würde: Ich finde das Gesetz aber nicht gut. Das ist es, was wir mit finanzwirtschaftlicher Solidarität meinen und warum das „Starke Heimat“-Gesetz genau die richtigen Wirkungen erzielen wird. Dagegen stelle ich doch einmal die Äußerung eines sozialdemokratischen Bürgermeisters aus dem Rhein-Main-Gebiet. Ich finde, er hat unübertrefflich formuliert. Er sagte uns – ich zitiere –: Ich habe mir auch die Zahlen nicht so genau angeschaut, weil es ums Prinzip geht. Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD-Fraktion, es geht keinesfalls nur um das Prinzip um des Prinzips willen. Vielmehr geht es um gleichwertige Lebensbedingungen in Stadt und Land. Nicht ohne Grund haben wir diese Aufgabe als Staatsziel in unsere Verfassung mit aufgenommen. Das geschah übrigens damals auch mit Zustimmung der SPD. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) Das Bemühen um gleichwertige Lebensbedingungen ist auch ein Bemühen um Gerechtigkeit. Da ist es besonders bedauerlich, dass die Mitglieder der hessischen SPD-Landtagsfraktion dies offensichtlich vorsätzlich total ignorieren. Liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD-Fraktion, haben Sie übersehen, dass Ihr heute gerade frisch gewählter Fraktionsvorsitzender im Bundestag – herzlichen Glückwunsch übrigens von hier aus –, Rolf Mützenich, auf die Frage „Wofür brauchen wir die SPD?“ kürzlich geantwortet hat: „Die SPD macht das Land gerechter“? (Torsten Warnecke (SPD): Ja!) Die Position, die die Mitglieder der SPD-Fraktion zu dem Gesetzesvorhaben „Starke Heimat“ einnehmen, zeigt uns allerdings, dass für die hessischen Gemeinden die SPD gar nicht gebraucht wird. Denn sie macht es nicht gerechter. Das Gegenteil ist sogar der Fall. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) Liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD-Fraktion, vielleicht sollten Sie darüber einmal etwas nachdenken. Wir haben nämlich jenseits der von Ihnen behaupteten bürokratischen Gängelung in unserem Gesetzentwurf eine sachadäquate Mittelverteilung vorgesehen. Dabei wird Steuerstärke ebenso wie Finanzschwäche berücksichtigt werden. (Torsten Warnecke (SPD): Sie hätten es in den Kommunalen Finanzausgleich stecken können! Warum haben Sie das nicht gemacht?) Es wird sichergestellt werden, dass für jedes Kind gleich viel geleistet wird, unabhängig davon, ob die Wohngemeinde arm oder reich ist. (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Schließlich sind uns die Kinder in Hessen überall gleich viel wert. Obendrein wird diese Kombination bei der Finanzzuweisung auch dazu führen, dass ein Teil nicht in die Grundlage der Umlage einfließen wird. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich komme zum Schluss meiner Rede. Es sei mir noch der Hinweis gestattet, dass mit dem „Starke Heimat“-Gesetz nicht nur knapp 80 % der hessischen Kommunen finanzielle Vorteile erlangen werden. Vielmehr wird hiervon auch eine deutliche Mehrheit der hessischen Bevölkerung profitieren. Deshalb wird das Gesetz von der Konzeption her ein richtiges und gutes Gesetz sein, das wir das nächste Mal nach der endgültigen Beratung auch in das Gesetzblatt bringen wollen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

Vizepräsidentin Karin Müller: Herr Abg. Kaufmann, vielen Dank. – Als Nächster hat sich Herr Abg. Schalauske von der Fraktion DIE LINKE zu Wort gemeldet. Jan Schalauske [DIE LINKE]: Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich nutze meine Redezeit, um auf ein paar Argumente des Herrn Kollegen Kaufmann direkt einzugehen. Erstens. Herr Kaufmann, Sie haben behauptet, die Finanzmittel würden den Kommunen ungeschmälert weitergegeben. (Günter Rudolph (SPD): Das ist falsch!) Das ist so nicht uneingeschränkt richtig. Warum ist das so? Denn aus Sicht der Kommunen wird die Weitergabe geschmälert, da sie über die Verwendung ihrer originären Mittel im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung nicht selbst entscheiden können. Zweitens. Die Hälfte des Geldes, das Sie weitergeben wollen, wird im Landeshaushalt landen. Das heißt, die Kommunen werden Jahr für Jahr darauf angewiesen sein, dass die Mehrheit des Landtags ihnen dieses Geld weiterhin zur Verfügung stellt. Deswegen ist das keine ungeschmälerte Weitergabe des Geldes. Das sollten Sie zur Kenntnis nehmen. (Vereinzelter Beifall DIE LINKE, SPD und Freie Demokraten) Drittens. Sie sagen, die Mittel für die Kommunen würden überhaupt nicht gekürzt. Das mag eine richtige Seite haben. Aber Sie scheinen bei der Anhörung nicht den Vertreterinnen und Vertretern derjenigen Kommunen zugehört zu haben, die mit der Versicherung gerechnet haben, dass sie nach dem Auslaufen des Solidarpakts und des Fonds Deutsche Einheit mit der Abschaffung der Gewerbesteuerumlage wieder voll und ganz über ihre Gewerbesteuereinnahmen entscheiden können. Viele Kommunen haben damit gerechnet, dass sie diese Gelder einsetzen können. Sie haben sie in ihrer mittel- und langfristigen Planung berücksichtigt. Das berücksichtigen Sie mit Ihrer Änderung nicht. Viertens. Sie sagen, dass der Kommunale Finanzausgleich ausnahmslos gut sei, weil sich dessen Mittel seit Jahren deutlich erhöht hätten. Dabei verschweigen Sie natürlich, dass das der Ausdruck einer guten konjunkturellen Lage und weniger einer guten Politik der Landesregierung ist. (Beifall DIE LINKE und vereinzelt SPD) Wenn der Kommunale Finanzausgleich so gut funktionieren würde, würde sich die Frage stellen, wofür Sie dieses Umlagegesetz brauchen und warum Sie die Mittel nicht in den Kommunalen Finanzausgleich stecken, um ihn zu stärken. Fünftens. Herr Kaufmann, Sie haben von kommunaler Unersättlichkeit gesprochen. Man fragt sich, was die Kommunen in den letzten Jahren durch die CDU-geführten Landesregierungen zu erleiden hatten. Es gab Kürzungsprogramme, eine strukturelle Unterfinanzierung und mangelhafte Bedarfsorientierung. Sie reden von kommunaler Unersättlichkeit, wenn die Kommunen darauf insistieren, die Gelder, die ihnen zustehen, auch selbst verwenden zu wollen. Ich finde, das Gegenteil ist der Fall. Eine Landesregierung, die sich bei ihrem Kommunalinvestitionsprogramm und bei Gesetzen wie der Hessenkasse oder der Kindertagesstättenfinanzierung reichlich beim Geld der anderen bedient – sei es beim Bund oder bei den Kommunen –, ist in Wirklichkeit unersättlich. (Beifall DIE LINKE und vereinzelt SPD) Sechstens. Sie haben von einigen positiven Stellungnahmen gesprochen, die es in der Anhörung gegeben habe. Es habe Vertreter der Kommunen gegeben, bei denen man, wenn man genau hingehört hätte, festgestellt hätte, dass sie sich positiv zu dem Gesetzentwurf von Ihnen oder der Landesregierung – das ist nicht so ganz klar – geäußert hätten. Wissen Sie, wie viele es waren? – Ich glaube, es haben sich die Vertreter von nur vier Kommunen uneingeschränkt für Ihren Gesetzentwurf ausgesprochen. Es haben sich sogar Vertreterinnen und Vertreter der Kommunen, die von Ihrem Gesetzentwurf profitieren würden, ausdrücklich gegen das Gesetzesvorhaben ausgesprochen. Sie haben gesagt: Klar, wir würden zwar ein bisschen mehr Geld bekommen, aber wir wollen diese Gutsherrenart nicht, und wir wollen diesen Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung nicht. Sehen Sie deswegen von diesem Gesetzentwurf ab. – Das haben sogar die Vertreterinnen und Vertreter der Kommunen gesagt, die davon profitieren würden. Sie sollten diese Stimmen ernst nehmen. (Beifall DIE LINKE) Sie haben dann von Gerechtigkeit gesprochen. Was ist denn daran gerecht, in diesem Maß in die kommunale Selbstverwaltung einzugreifen? Was ist denn daran gerecht, wenn man grundsätzlich wünschenswerte politische Ziele wie die Stärkung der Kinderbetreuung, Investitionen in die Krankenhäuser, die Stärkung des öffentlichen Nahverkehrs, die Verbesserung der Schulsekretariate und der Digitalisierung definiert? Das alles sind politisch wichtige Themen. Wir versuchen, das Ihnen seit Jahren zu erklären. Viele Ihrer Schritte gehen uns da nicht weit genug. Warum nehmen Sie das Geld der Kommunen, um diese politischen Programme zu finanzieren? Warum nehmen Sie nicht originäre Landesmittel in die Hand und geben diese den Kommunen, die dann entsprechend investieren könnten? Herr Kollege Kaufmann, das wäre gerecht. (Beifall DIE LINKE) Abschließend will ich Ihnen noch einmal etwas sagen und nicht vorenthalten. Die Vertreterinnen und Vertreter der Kommunen haben es in den Diskussionen vor Ort um den Gesetzentwurf „Starke Heimat“ gesagt. Schon dessen Titel ist auf große Ablehnung gestoßen. Denn man hat sich gefragt, was das eigentlich mit Heimat zu tun hat und ob das der richtige Begriff von Heimat ist, in die kommunale Selbstverwaltung einzugreifen. Sie haben gesagt: Aus unseren Reihen wurden uns viele Bilder berichtet, wie man diesen Gesetzentwurf beschreiben kann. Eines beschreibt die Landesregierung und allen voran den Finanzminister, der auch noch irgendwie das mit dem Gutachten auf den Weg bringen musste für ein Gesetz der Koalitionsfraktionen, das eigentlich doch die Landesregierung geschrieben hat und an dessen Verfassungsmäßigkeit es erhebliche Zweifel gegeben hat – da hat man selbst noch ein eigenes Gutachten besorgt –, weswegen ich glaube, dass wir uns schwerpunktmäßig mit dem Finanzminister auseinandersetzen müssen. Dieser stellt sich gerne als Robin Hood dar, als Kämpfer für Gerechtigkeit, von der auch Herr Kaufmann gesprochen hat. Wissen Sie, wie die Kommunen Ihr Wirken wahrnehmen und welche Rolle Ihnen die Kommunen zuschreiben? Die Kommunen sagen: Hier sitzt nicht Robin Hood als Kämpfer für Gerechtigkeit, sondern hier sitzt eher der Sheriff von Nottingham, der unsere Gelder nach eigenem Gutdünken verteilt, und einen Sheriff von Nottingham können wir nicht brauchen. (Beifall DIE LINKE) Liebe Kolleginnen und Kollegen von den GRÜNEN in Hessen, wenn es Ihnen doch mit einer Robin-Hood-Attitüde ernst wäre und Sie für mehr Gerechtigkeit sorgen wollten, dann, glaube ich, sollten Sie mit Landesmitteln dafür sorgen, dass die strukturelle Unterfinanzierung der Kommunen aufgehoben wird, dass die Kommunen mehr Mittel haben, um sie im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung zu benutzen, dass sie die politischen Erfordernisse wie Krankenhausfinanzierung, öffentlichen Nahverkehr und vieles mehr mit ihren eigenen originären Mitteln bezahlen. Wenn Sie abschließend noch der Oberkämpfer für Gerechtigkeit sein wollen, dann setzen Sie sich gemeinsam mit uns und anderen dafür ein, eine gerechtere Besteuerung des gesellschaftlichen Reichtums in diesem Lande zu erreichen – eine Vermögenssteuer würde dem Land Hessen zugutekommen, und sie würde auch dafür sorgen, dass wir die Kommunen besser ausstatten könnten. Dann bräuchte es auch nicht diese unnötigen Gesetze mit falschen Titeln, wie etwa „Starke Heimat Hessen“. – Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE)

Vizepräsidentin Karin Müller: Vielen Dank, Herr Abg. Schalauske. Diesmal wurde sogar Redezeit eingespart. – Als Nächster hat sich Herr Dr. Hahn von den Freien Demokraten zu Wort gemeldet. Dr. h.c. Jörg-Uwe Hahn [Freie Demokraten]:
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Natürlich haben die Oppositionsabgeordneten es bei einem solchen Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen und der Regierung einfach. Wir haben es einfach, weil wir – und nicht nur wir, die Anhörung hat es ja gezeigt, es waren fast alle – den tieferen Sinn dieses Gesetzentwurfs nicht verstehen. Wir verstehen nicht, warum Sie falsch argumentieren. Wir verstehen nicht, warum Sie die kommunale Selbstverwaltung nicht hochhalten. Und wir verstehen nicht, warum Sie gerade nach der Neuregelung des KFA, in dem es schon einmal eine Solidaritäts- bzw. Gerechtigkeitsumlage gegeben hat, jetzt meinen, noch einmal etwas draufsetzen zu müssen. Das ist alles einfach nicht nachvollziehbar. (Beifall Freie Demokraten, vereinzelt SPD und AfD) Deshalb will ich etwas anders und in keinster Weise so gut, wie es Marius Weiß getan hat, zentrale Fragen stellen. Die erste zentrale Frage lautet: Wem gehört die Gewerbesteuer? Wem gehört sie? Es war bis vor 15 Jahren vollkommen unstreitig, wem die Gewerbesteuer gehört – nämlich den Kommunen. (Beifall Freie Demokraten, vereinzelt SPD und AfD) Das ist auf einmal auf den Kopf gestellt worden. (Zuruf Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)) – Herr Kollege Kaufmann, ich glaube schon, dass Sie es intellektuell wissen, aber ich kann es Ihnen gerne noch einmal erklären, weil Sie den Kopf schütteln. (Günter Rudolph (SPD): Besser noch einmal erklären!) Die Gewerbesteuer ist eine Einnahmequelle für die Kommunen – aus die Maus. (Zurufe) Davon gab es eine einzige Ausnahme, und zwar im Zusammenhang mit dem Fall der Mauer und der Solidarität, die im Solidarpakt II aufgebaut werden sollte. Dann wurde gesagt – übrigens mit den Stimmen der FDP im Deutschen Bundestag –: Wir stehen dazu, dass es eine entsprechende – ich nenne es einmal so – Abschöpfung der Gewerbesteuer für den Aufbau Ost geben sollte. – Ansonsten hat bisher nie jemand an der Gewerbesteuer geleckt, weil immer klar gewesen ist, dass sie den Kommunen gehört. Und jetzt machen Sie es: Sie lecken. Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie lecken an etwas, was Ihnen nicht gehört, und dann haben Sie noch – Entschuldigung – die Chuzpe, uns zu erklären, das sei gut für die Kommunen, sie hätten ja mehr, (Beifall Freie Demokraten, vereinzelt SPD und AfD) indem Sie es uns erzählen und das auch in die Liste des Finanzministeriums, für den Gesetzentwurf von CDU und GRÜNEN gefertigt, hineinschreiben: einen Vergleich zwischen den Jahren 2019 und 2020. – Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU und GRÜNEN, für wie blöd halten Sie uns eigentlich? (Beifall Gerald Kummer (SPD)) Ich finde das nicht kameradschaftlich, was Sie tun. Aber wir haben es ja sofort gemerkt, und mit uns die Kommunalen Spitzenverbände. Am lautesten hat sich darüber ein Hauptamtlicher, direkt Gewählter der CDU aus Osthessen aufgeregt. Und ich kann Ihnen sagen: Er hatte vollkommen recht. Er hat sich – ich will es etwas freundlicher formulieren – hinter die Fichte geführt gefühlt – schwierig, aber ich habe es geschafft. Er hat gemerkt, dass Sie etwas machen, was Sie nicht machen dürfen; (Zuruf Michael Boddenberg (CDU) – Weitere Zurufe) denn das Geld von 2019 geht aufgrund der gesetzlichen Vorgaben des Bundes mit in den Solidarpakt hinein, und ab 2020 gibt es eine solche gesetzliche Grundlage nicht mehr. Deshalb lecken Sie an dem Geld der Kommunen, das Ihnen und uns als Land Hessen nicht zusteht. Das macht man nicht, das ist nicht solidarisch. (Beifall Freie Demokraten, vereinzelt AfD und Frank-Tilo Becher (SPD)) Dritte Bemerkung. Als aufgezählt worden ist, für was das Geld genutzt wird – nein, ich korrigiere mich: für was die die Landesregierung tragenden Fraktionen und diese selbst das Geld nutzen wollen –, kamen Zwischenrufe aus den Reihen der Koalitionsabgeordneten, das sei eine gute Sache. Wie im Kindergarten: Das und das ist eine gute Sache. – Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie missverstehen offensichtlich die Opposition: Wir finden auch, dass es eine gute Sache ist. Nur nehmen wir die kommunale Selbstverwaltung ernst, und die bedeutet, dass vor Ort entschieden werden muss, welche gute Sache mit welchem eigenen kommunalen Geld versorgt wird. Das ist der Unterschied zwischen Diktatoren und denjenigen, die die kommunale Selbstverwaltung beibehalten wollen. (Beifall Freie Demokraten, vereinzelt SPD und AfD) Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie – aber leider wir alle – werden die Auswirkungen dieses Unsinns, sollte er Recht werden und bleiben, bereits bei der Aufstellung der Kandidatenlisten für die Kommunalwahl 2020/21 bemerken: Noch weniger Leute als bisher werden bereit sein, ihre ehrenamtliche, private Zeit für Sachen zu opfern, bei denen sie nichts mehr zu sagen haben – das macht ja alles schon der Dr. Thomas Schäfer. (Beifall Freie Demokraten, vereinzelt SPD und AfD) Das wird alles zentral regiert, da hilft noch Herr Klose, und da helfen noch andere mit. So motiviert man weder die Hauptamtlichen – zu Herrn Becker und zu anderen wurde hier schon gesprochen, auch der Kollege der GRÜNEN aus Friedrichsdorf wurde hier schon zitiert – noch die Ehrenamtlichen. Das vorletzte Problem ist rechtlich. Herr Staatsminister, das Verfahren, uns das Gutachten von Herrn Prof. Goldmann sozusagen Freitagnachmittag, völlig egal, um welche Uhrzeit nun genau, (Marius Weiß (SPD): 14:45 Uhr!) zur Verfügung zu stellen, und am Montag um 9 Uhr – ich finde es immer Körperverletzung, so früh hier zu sein – begann die Anhörung: Auch das macht man nicht. Meine sehr verehrten Damen und Herren, so geht man nicht mit Kolleginnen und Kollegen um. (Beifall Freie Demokraten, vereinzelt SPD und AfD) Glauben Sie denn im Ernst, dass sich irgendeiner der Oppositionsfachleute, die sich damit zu beschäftigen haben, an diesem Wochenende einen Zeitrahmen von drei bis vier Stunden freigehalten hat, nach dem Motto: „Da kommt bestimmt wieder etwas aus dem Hause des Thomas Schäfer, und das muss ich noch lesen“? Ich habe das nicht gemacht, ich bekenne mich schuldig – aber ich habe auch gar keine Lust dazu, das zu machen, sondern das macht man einfach nicht, so geht man nicht miteinander um. Ich bewundere den Kollegen Goldmann, dass er für diese Aktion seinen Namen hergegeben hat, aber das interessiert mich nicht. Mich interessieren zwei Dinge. Erstens – es ist schon aus den Reihen der AfD vorgetragen worden, ich will es aber noch einmal etwas fokussieren –, wie Sie es eigentlich begründen, nunmehr einen doppelten KFA auflegen zu wollen. Es gibt eine Rechtsgrundlage für einen KFA, und das ist auch gut so. Für mehr gibt es sie nirgendwo: Bundesrecht fällt schon aus, der Kollege hat darauf hingewiesen, das Thema ist Ende des Jahres durch – jetzt noch nicht, aber zum 31. Dezember ist es durch. Da können Sie schauen, wie Sie wollen, Sie werden nichts finden. Wie begründen Sie das denn aus dem Landesrecht heraus? Da steht nirgendwo, dass es einen doppelten oder einen zweiten – nennen Sie es, wie Sie wollen – KFA gibt. Es gibt schon den Kommunalen Finanzausgleich. Dazu hat es auch schon eine gute Rechtsprechung aus dem Staatsgerichtshof gegeben, z. B. im Zusammenhang mit den Änderungen des KFA im Alsfeld-Urteil – aber nicht nur da, sondern auch nachfolgend im Zusammenhang mit der etwas unerquicklichen Klage, die die Stadt Frankfurt am Main eingebracht hat. Die erste Frage ist also: Wo ist die Rechtsgrundlage, dass das Land Hessen nunmehr einen zweiten Kommunalen Finanzausgleich einführt? – Das ist nichts anderes als ein Kommunaler Finanzausgleich. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bin sehr gespannt, wie der Staatsgerichtshof da entscheidet. Sie merken, was auch immer Sie tun: Wir werden den Weg zum Gericht gehen. Wenn Sie meinen, dass Sie sich da eine Klatsche holen wollen, dann holen Sie sich doch eine. (Beifall Freie Demokraten und vereinzelt AfD) Es gibt eine Reihe sehr anerkannter Professores, die mit großer Freude auf den Auftrag warten, dieses Verfahren durchführen zu können. – Ich habe das jetzt sehr diplomatisch ausgedrückt. Meine sehr verehrten Damen und Herren, der zweite Punkt ist: Es gibt doch schon eine Solidaritätsumlage. Das war doch der Streitpunkt, den die Stadt Frankfurt dem Staatsgerichtshof vorgelegt hat und wo sie verloren hat. Ich rede jetzt gar nicht über das Thema der abundanten Gemeinden. Das ist wiederum ein anderes. Es geht vielmehr darum, dass Sie uns allen – und auch dem Staatsgerichtshof erfolgreich – verkauft haben, dass es jedenfalls im Zuge der Gerechtigkeit – so würden es die Sozialdemokraten nennen; ich nenne es Solidarität – eine entsprechende Umlage gibt. Ist das das Eingeständnis von Schwarz-Grün, ist das das Eingeständnis des Finanzministers, dass Sie da etwas falsch gemacht haben? Ist das das Eingeständnis, dass Sie da zu wenig gemacht haben und das jetzt bereuen und Sie deshalb mehr machen wollen? – Auf alle Fälle ist das rechtlich so nicht möglich. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir Freie Demokraten verstehen Ihre Motivation nicht; es sei denn, Sie wollen alles beherrschen. Aber das ist einer Demokratie fremd. Das ist auch einem Rechtsstaat mit seinen verschiedenen Ebenen fremd. Bitte erklären Sie mir jetzt nicht, dass die Kommunen ein Teil des Landes sind. Wie oft musste ich das den Menschen in Berlin schon erzählen? Vizepräsidentin Karin Müller: Ich muss Ihnen aber erklären, dass Ihre Zeit um ist. Dr. h.c. Jörg-Uwe Hahn [Freie Demokraten]: Frau Präsidentin, das habe ich auch gesehen. Ich komme zum Schluss. – Sie müssen vielmehr zur Kenntnis nehmen, dass die Kommunen aufgrund von Art. 28 Grundgesetz sowie der Hessischen Verfassung zusätzliche Rechte haben. Diese werden willkürlich von Ihnen gebrochen. Deshalb gehen wir natürlich in die dritte Lesung. Ich habe aber nach dem Beitrag des Kollegen Kaufmann keine Hoffnung, dass das etwas bringt. Dann gehen wir eben zum Staatsgerichtshof, und dann werden wir einmal sehen, was richtig und was falsch ist. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall Freie Demokraten, vereinzelt SPD und AfD)

Vizepräsidentin Karin Müller: Vielen Dank. – Als Nächster hat sich Abg. Reul von der CDU-Fraktion zu Wort gemeldet.
Michael Reul [CDU]: Frau Vorsitzende, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich werde in meinem Redebeitrag erst einmal kurz darauf eingehen, was wir in der Anhörung gehört haben. Kollege Kaufmann hat schon einige Punkte erwähnt. Die Opposition hat viele Dinge verschämt weggelassen. (Zurufe SPD und Freie Demokraten: Oh, oh, oh!) Deswegen werde ich diese Punkte noch einmal betonen und ausführen, und danach werde ich auf die verschiedenen Argumente eingehen, die hier vorgetragen worden sind. Wir hatten zu der Anhörung insgesamt knapp über 100 Gäste geladen. Es waren aber nicht alle anwesend; ca. 30 blieben zu Hause. Sie haben die Zahlen nachgerechnet und festgestellt, dass sie davon profitieren. Deshalb sind sie nicht mehr zur Anhörung erschienen. (Beifall CDU – Lachen und Zurufe SPD und Freie Demokraten) Meine Damen und Herren, es muss Ihnen vielleicht auch ein bisschen wehtun nach der Einlage vom Herrn Kollegen Weiß. Ich habe keinen Zollstock mitgebracht; das ist auch gar nicht notwendig. (Zuruf Marius Weiß (SPD)) Aber ich möchte einmal in Erinnerung rufen, um was es hier eigentlich geht. Von den 400 Millionen €, die in Rede stehen, gehen 100 Millionen € in den Kommunalen Finanzausgleich. Sie werden nach dem gleichen Solidarprinzip verteilt, nach dem auch der Kommunale Finanzausgleich funktioniert. (Zurufe SPD und Freie Demokraten) Ich kann es Ihnen gerne erklären. Sie haben es vielleicht gelesen: 100 Millionen € werden nicht mehr erhoben, und 150 Millionen € gehen in den Bereich der Kinderbetreuung. Das ist ein ganz wichtiger, zentraler Punkt. Insgesamt 350 Millionen € von 400 Millionen € gehen an die Kommunen und sind vollkommen zur freien Verfügung. Deshalb läuft der Angriff, die kommunale Selbstverwaltung wäre dort eingeschränkt, vollkommen ins Nichts. Denn die Mittel, die bei den Kommunen ankommen, sind frei verfügbar, auch zur Abdeckung anderer vorhandener Defizite. Ein Punkt, der sehr interessant war und der mehrheitlich von den Städten und Gemeinden ausgeführt wurde, war, dass die Landkreise durch die 100 Millionen € aus dem Kommunalen Finanzausgleich unberechtigterweise profitierten. Die Landkreise bekommen Geld aus dem Kommunalen Finanzausgleich, sie beteiligen sich aber nicht an der Heimatumlage. Deshalb wurde die Forderung erhoben, dass dieses Geld entweder über eine Senkung der Kreisumlage zurückgegeben wird – das würde an der Stelle auch den abundanten Kommunen zugutekommen – oder dass es gar nicht erst den Landkreisen zugeteilt wird, sondern gleich über den Verteilungsschlüssel in dem Topf der Kommunen ankommt. Diese Frage ist noch nicht beantwortet. Sie ist an den Landkreistag gerichtet worden. Wir sind gespannt, wie die dortigen Ausführungen aussehen werden. Worum geht es hier eigentlich? Das ist doch der Kern, worüber wir uns hier gemeinsam unterhalten. Ich möchte nicht, dass diese Punkte immer wieder untergehen. Erster Punkt. Es ist niedergelegt, dass die interkommunale Solidarität Verfassungsrang hat – Art. 28 Grundgesetz. Zweiter Punkt. Es geht um die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse. Auch das haben wir bei uns in Hessen verfassungsrechtlich niedergelegt. Das war ein Teil der letzten Volksabstimmung, den wir mit entschieden haben. Jetzt gehen wir zu der Frage über: Was passiert denn mit den 400 Millionen €? – Das ist Solidarität der gewerbesteuerstarken Kommunen mit den gewerbesteuerschwachen Kommunen im ländlichen Raum. Genau das wollen wir erreichen. Unser Ziel ist es, den ländlichen Raum zu stärken und den schwächeren Kommunen die Möglichkeit zu geben, gleichwertige Lebensverhältnisse anzustreben, diese darüber steuern und selbst darüber entscheiden zu lassen, wie sie diese erreichen. Dies ist der Kernsatz dieses Gesetzes. Das wollen wir damit erreichen. (Zuruf Hermann Schaus (DIE LINKE)) Deshalb muss ich mich schon darüber wundern, wenn hier Argumente der Opposition vorgetragen werden, die eigentlich völlig am Thema vorbeigehen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Kollege Kaufmann hat den einen Bürgermeister erwähnt. (Lachen und Zurufe: Nur einen?) – Na ja, es waren zwei. (Lachen und demonstrativer Beifall SPD, Freie Demokraten und Jan Schalauske (DIE LINKE)) – Wenn Sie mir zuhören würden, dann müssten Sie überlegen, ob Sie nach meinen Ausführungen noch klatschen würden. – Der eine Bürgermeister hat ausgeführt, (Günter Rudolph (SPD): Der eine Bürgermeister!) er profitiere mit 527.000 €. Das sei ihm egal, er sei aus Prinzip dagegen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ein Bürgermeister, der sich so äußert, hat seinen Job verfehlt; denn das ist fast eine Veruntreuung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern. Wer 527.000 € bekommt und das Geld verweigert, weil er aus Prinzip dagegen ist, der muss sich fragen lassen, ob er seine Aufgabe als Bürgermeister überhaupt ernst nimmt. (Beifall CDU – Jan Schalauske (DIE LINKE): Und das entscheiden Sie oder was?) Der entscheidende Punkt, der auch erwähnt worden ist, ist: Ein anderer Bürgermeister hat erklärt, er profitiere auch mit über 100.000 €; er sei doch nicht käuflich. – Meine sehr geehrten Damen und Herren, wo sind wir hier denn? Hier geht es um den Ausgleich, hier geht es um Solidarität der Kommunen untereinander. Da darf es nicht diese parteipolitische Volte geben, dass man nur deshalb das Gesetz ablehnt, weil es ein gutes Gesetz der schwarz-grünen Landesregierung ist. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Unruhe) Meine sehr geehrten Damen und Herren, der entscheidende Punkt ist doch der – und das ist die Einzigartigkeit, die wir im Lande Hessen haben –: Wir haben im Lande Hessen Gewerbesteuereinnahmen pro Kopf, die eine extreme Spreizung haben, und zwar von 400 € bis zu 2.400 €. Das ist bundesweit einmalig. Der Bundesschnitt liegt bei ungefähr 116 %. Gehen Sie einmal in den Werra-Meißner-Kreis, dort liegt er bei 63 %. Gehen Sie in den Vogelsbergkreis, dort liegt er bei 66 % der durchschnittlichen Gewerbesteuereinnahmen. Gehen Sie einmal in die Stadt Frankfurt, dort liegt er bei 240 %. Meine sehr geehrten Damen und Herren, jetzt sagen Sie mir noch, es sei nicht notwendig, dass wir an dieser Stelle solidarisch einen Ausgleich machen. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sie führen das Argument an, es sei Gutdünken, aber die Mittel seien zweckgebunden; Herr Kollege Weiß, das haben Sie vorhin gesagt. Ich will gar nicht darauf eingehen, dass Sie den Minister und den Ministerpräsidenten einer gewissen Wortwahl bezichtigt haben. Parlamentarisch wäre, wenn Sie von „Unwahrheit“ gesprochen hätten. Der Begriff, den Sie gebraucht haben, ist es aber nicht. (René Rock (Freie Demokraten): War das Kritik an der Präsidentin oder was? – Weitere Zurufe) Aber das ist Ihre Sache. Jeder argumentiert so, wie er es für richtig hält. Das fällt dann auch auf ihn selbst zurück. (Fortgesetzt Zurufe) Vizepräsidentin Karin Müller: Moment einmal. – Ich möchte Sie um ein bisschen Ruhe bitten; wir haben es bald geschafft. (Günter Rudolph (SPD): Die Kritik an der Präsidentin müssen wir zurückweisen!) Michael Reul [CDU]: Das war keine Kritik an der Präsidentin, (Zuruf Freie Demokraten: Doch!) sondern Kritik am Kollegen, an seinen Umgangsformen in der parlamentarischen Debatte. (Beifall CDU) Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch sehr beeindruckend ist das Argument des Städte- und Gemeindebunds, der durch den Geschäftsführer vertreten wurde. Er hat erwähnt, dass die Solidarität und die Stärkung des ländlichen Raums richtige und wichtige Punkte im Kommunalen Finanzausgleich seien. Aber bei der „Starken Heimat Hessen“, wo wir das Gleiche tun, sei es verwerflich. Diesen gedanklichen Widerspruch konnte er in der Anhörung nicht auflösen. Man muss aufpassen, dass man nicht auf der einen Seite verurteilt und verteufelt, was man auf der anderen Seite gut findet. Wir sollten uns gemeinsam neben der Parteipolitik wieder der Überlegung zuwenden: Wir wollen etwas Gutes für unsere Kommunen im ländlichen Raum. Wir wollen Solidarität innerhalb von Hessen. Wir wollen einen Ausgleich, dass wir gleichwertige Lebensverhältnisse an dieser Stelle erreichen können. (Jan Schalauske (DIE LINKE): Aber nichts dafür bezahlen! – Torsten Warnecke (SPD): Es ist Ihre CDU in Fulda, die das ablehnt!) Die Kommunen können selbst entscheiden, wie sie mit ihren finanziellen Mitteln umgehen. Sie haben 350 Millionen € zur freien Entscheidung. (Torsten Warnecke (SPD): Das ist doch Ihre Partei! – Weitere Zurufe) – An Ihrer Lautstärke merke ich, dass es Ihnen wehtut. Aber Sie müssen es sich trotzdem von mir anhören. Es ist sinnvoll, dass Sie meinen Argumenten einmal lauschen. (Torsten Warnecke (SPD): Das müssen Sie erst mal Ihrer CDU erklären!) Lieber Kollege Hahn, ich schätze Sie sehr. Aber wenn Sie erklären, dass Sie nur aufgrund so einer Gesetzeslage Probleme haben, Kandidatinnen und Kandidaten für die Kommunalwahllisten zu finden, (Dr. h.c. Jörg-Uwe Hahn (Freie Demokraten): Wir! Wir! Wir!) sollten wir diese Diskussion nicht führen; denn uns sollte gemeinsam beschäftigen, wie wir immer wieder genug Kandidatinnen und Kandidaten finden. (Beifall CDU – Zuruf DIE LINKE: Weil sie nichts zu entscheiden haben!) Dies ist kein Thema für ein Gesetz. Völlig richtig ist – Herr Schalauske, Sie haben es gesagt – der Zusammenhang zwischen diesem Gesetz und der guten konjunkturellen Lage, die in den letzten Jahren mitgeholfen hat, dass die Kommunen finanzielle Mittel zur Verfügung hatten. Die gute konjunkturelle Lage ist ein wichtiger Aspekt. Aber gute Gesetze der Landesregierung müssen dies flankieren sowie den Kommunen Chancen und Optionen eröffnen. Dies haben wir mit der Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleichs, mit dem Schutzschirm für die Kommunen, mit der Hessenkasse sowie mit KIP I und KIP II getan. Diese Mittel sind in einer Größenordnung von fast 16 Milliarden € in den letzten Jahren zu den Kommunen geflossen. Dies ist verantwortungsvolle Politik. Dafür stehen CDU und GRÜNE hier in Hessen. Wir werden sie weiterhin fortsetzen. – Herzlichen Dank, dass Sie mir zugehört haben. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vizepräsidentin Karin Müller: Vielen Dank, Herr Abg. Reul. – Für die Landesregierung hat jetzt Staatsminister Dr. Schäfer das Wort. (Zuruf Freie Demokraten: Oh!)
Dr. Thomas Schäfer, Minister der Finanzen: Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! In der Debatte sind viele Kunstfiguren – Metaphern, Ironie und Sarkasmus – bemüht worden. Ich will versuchen, mich daran nicht zu beteiligen. Das fällt mir gelegentlich schwer. Zur Geschichte mit dem Rasenmähen: Herr Weiß, wenn Sie das zu Hause erfolgreich ausprobiert haben, wäre ich für eine Vier-Augen-Unterrichtung dankbar, wie das klappt. Ich würde zu Hause gerne ausprobieren, wie das funktioniert. (Heiterkeit und Beifall CDU – Dr. h.c. Jörg-Uwe Hahn (Freie Demokraten): Ich auch! – Nancy Faeser (SPD): Das wird nicht klappen! – Weitere Zurufe) – Dann lassen Sie uns eine größere Erfahrungsgruppe gründen. (Heiterkeit) Lassen Sie mich versuchen – das ist vielleicht eine Krankheit von Juristen –, ein paar Punkte abzuschichten, um zu schauen, ob die Einigkeit in diesem Hause möglicherweise größer ist – – (Nancy Faeser (SPD): Ich finde, Herr Weiß hat das ordentlich subsumiert!) – Schauen wir mal, ob wir die Subsumtion auch andersherum hinbekommen. Das wäre auch denkbar. (Janine Wissler (DIE LINKE): Na ja, die geht in die eine Richtung!) Wir sollten schauen, ob wir an manchen Stellen näher beieinander sind, als der Verlauf der Debatte gezeigt hat. Herr Kollege Hahn, bei einem Punkt liegen Sie aus meiner Sicht nicht ganz richtig, nämlich bei der Frage, seit wann die Gewerbesteuer nicht ausschließlich bei den Kommunen liegt. Die Wortwahl der Benutzung der Zunge am Geld liegt mir nicht; ich würde sie beiseitelassen, weil sie nicht in mein Verständnis passt. (Michael Boddenberg (CDU): Das ist eine eklige Vorstellung!) Aber das ist im wahren Sinn des Wortes Geschmackssache, Herr Kollege Hahn. Aber seit dem Gemeindefinanzreformgesetz des Jahres 1970 befindet sich der besagte Art. 106 Abs. 6 Satz 4 in unserem Grundgesetz. Ausdrücklich hat die kommunale Familie den Wunsch geäußert, dass das Substrat der Gewerbesteuer auf die Kommunen, das Land und den Bund verteilt werden solle (Beifall Michael Boddenberg (CDU)) und dass gleichzeitig Gemeindeanteile an der Einkommensteuer eingeführt werden sollten, um am Ende die Gleichmäßigkeit kommunaler Finanzierung zu erreichen. (Manfred Pentz (CDU): Ja!) Die Frage „Meine Steuer, deine Steuer – wem gehört sie?“ – Kollege Kaufmann hat in der Anhörung auch darauf hingewiesen – kann man fast philosophisch diskutieren. Am Ende ist das ein Steuersubstrat, das die Bürgerinnen und Bürger den politischen Verantwortlichen gemeinschaftlich überantwortet haben, und zwar jeder in seiner Verantwortung und jeder an seiner Stelle. (Nancy Faeser (SPD): Ja, und zwar den Kommunen!) – Den Kommunen ist sie in bestimmten Anteilen zugewiesen worden. Das sind aber jeweils gesetzgeberische Entscheidungen. Der Gesetzgeber hat entschieden, für bestimmte Zeiträume mehrere erhöhte Gewerbesteuerumlagen einzuführen. (Jan Schalauske (DIE LINKE): Für einen bestimmten Zeitraum!) Jetzt frage ich: Sind wir uns darüber einig, dass bis einschließlich 2018 eine um weitere 4 Prozentpunkte erhöhte Gewerbesteuerumlage bestanden hat, die wir ersatzlos zugunsten der jeweiligen Kommunen, wo sie entstanden sind, haben wegfallen lassen? – Unbestreitbar. Ich habe keine Initiative in diesem Haus gehört, das anders zu regeln. (Zuruf SPD: Von wegen!) Sie sind ausdrücklich bei den Kommunen mit hohen Gewerbesteuereinnahmen gelandet: 55 bis 60 Millionen €. Kein Streit. Jetzt diskutieren wir über die Frage: Bedarf es einer Anschlussregel, also einer neuen Umlagefinanzierung? – Da sagen Sie: Am besten macht ihr gar nichts, auch keine Umlage. (Manfred Pentz (CDU): Weil das so super fair ist! – Volker Richter (AfD): Machen alle anderen Länder auch! – Weitere Zurufe) – Das ist okay. – Wir verringern das Volumen der Umlage um ein Viertel. Das heißt, die ersten 100 Millionen € des Gesamtpakets „Starke Heimat“ werden konsensual vom gesamten Haus getragen. Dieses Geld soll bei den Kommunen belassen werden – die nächsten 100 Millionen €. (Marius Weiß (SPD): Das ist nicht Teil des Programms!) – Von den 400 Millionen € bleiben die ersten 100 Millionen € dort. – Jetzt ist die Frage, bei der wir wahrscheinlich zum ersten Mal in Streit geraten, ob es einer Umlage bedarf, die Mittel schon auf der Ebene der Gewerbesteuer und ihrer Umlage neu zu verteilen. (Nancy Faeser (SPD): Wir hatten schon vorher Streit!) Da sagen Sie: Lasst es lieber sein. Lasst es bei denen, wo es war. (Nancy Faeser (SPD): Nein, der Fehler war schon früher da!) Aber da sage ich: Diesen Streit führe ich gern. (Torsten Warnecke (SPD): Das ist selbst gemachter Streit! Den haben Sie selbst erfunden!) Von jedem Euro Gewerbesteuer mehr bleiben 40 Cent in den drei Kommunen in Hessen mit den größten Gewerbesteuereinnahmen, nämlich (Nancy Faeser (SPD): Das hat Roland Koch auch immer versucht! Hat aber nicht funktioniert!) Eschborn – Schwalbach ist nicht dabei, Frau Kollegin Faeser, aber man bemüht sich, da hineinzukommen –, Neu-Isenburg und vor allem Frankfurt. (Zurufe SPD) Wenn Sie wollen, dass 40 % der Einnahmen in drei hessischen Kommunen bleiben – das kann man wollen, meine sehr verehrten Damen und Herren –, lassen Sie doch bitte die Sonntagsreden über Stärkung des ländlichen Raums und über die Fragen von interkommunaler Gerechtigkeit. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zurufe SPD) Deshalb haben wir in der Koalition gemeinschaftlich entschieden, diesen zweiten Teil von 100 Millionen € dem Kommunalen Finanzausgleich zuzuführen, damit diese Mittel solidarisch nach Finanzkraft verteilt werden. Das heißt aber, dass die Hälfte der Mittel jedenfalls zur restlos freien Verfügung in der kommunalen Familie ist. Bestreitet das jemand? – Ausdrücklich nicht. Jetzt reden wir über die zweite Hälfte. (Nancy Faeser (SPD): Nein!) – Ich entscheide doch, worüber ich rede, Frau Faeser. (Heiterkeit und Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Nancy Faeser (SPD): Ja, klar!) Entschuldigung, dass ich mich von Ihnen bevormundet fühlte. Ich wollte das an dieser Stelle nur klargestellt wissen. (Zuruf Nancy Faeser (SPD)) Es stellt sich die schlichte Frage, ob man die zweiten 200 Millionen € auch dem Finanzausgleich zuführen sollte. Sie kommen doch auch in den Kommunen herum. (Zuruf Nancy Faeser (SPD)) Ich kenne keinen einzigen Bürgermeister, der in einem Gespräch über die Finanzlage seiner Kommune nicht die besondere Belastung durch die Kinderbetreuung hervorhebt. Wenn wir den Schlüssel für diesen zweiten Teil wiederum vollständig nach Finanzkraft gewählt hätten, dann wäre kein Element dabei gewesen, das einen Rückfluss auf die kommunale Ebene ermöglicht hätte nach einem Schlüssel der besonderen Betroffenheit der Belastung bei der Kinderbetreuung. (Zuruf Marius Weiß (SPD)) Da wir uns gemeinschaftlich einig sind, dass das eine der zentralen Belastungen ist, hat es doch eine innere Logik, zu sagen: Lasst uns einen Teil – – (Nancy Faeser (SPD): Was war denn Ihre Logik, die 400 Millionen € zu behalten?) – Sie hatten doch eben die Gelegenheit zur Rede. Da habe ich Ihnen mit großer Gelassenheit und Empathie zugehört. Vielleicht schaffen Sie das umgekehrt in gleicher Weise. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Deshalb haben wir gesagt: Wir lassen das Geld nicht in den Finanzausgleich fließen. Dies hat zur Folge – Sie kennen die Funktionsweise des Finanzausgleichs –, dass zusätzliche Finanzkraft auch wieder Umlagenotwendigkeiten nach oben auslöst. Deshalb haben wir gesagt, dass wir das als eine besondere Finanzzuweisung ausweisen, indem wir die bisherigen Pauschalen, die ohnehin schon gewährt werden, entsprechend erhöhen, also keine zusätzliche Bürokratie schaffen. Das Geld landet dann brutto für netto in den Gemeindehaushalten. Es ist eben nicht kreisumlagepflichtig. Das wird zu keinen Abzügen im Finanzausgleich führen. Am Ende war es uns wichtig, frei verfügbare Finanzmasse in die Kommunen zu bringen. Ich kenne keine Kommune in Hessen, die an der Kinderbetreuung bisher Gewinn gemacht hat. Wenn Sie eine solche Kommune kennen, wäre ich für einen Hinweis dankbar. Da diese alle hohe Defizite haben, wird dieses Geld 1 : 1 in die Entlastung dieser defizitären Bereiche fließen. Damit werden den Haushalten zusätzliche Spielräume eröffnet. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das erfolgt jedoch zielgerichtet genau auf diese Punkte, nämlich auf die Frage der Kinderbetreuung und dort – ich wiederhole es – brutto für netto und ohne Finanzausgleichsabzug. Wenn wir darunter einen Strich ziehen, landen wir am Ende bei 300 Millionen € in einer völlig ungebundenen Weise auf der kommunalen Ebene. Jetzt können wir über die Details streiten: Ist die Art der Umverteilung richtig? War sie falsch? Hätte man es besser anders machen sollen? Ich glaube, manches Theaterdonners in dieser Debatte hätte es nicht bedurft, um diese Frage hoch sachlich gemeinsam miteinander zu diskutieren. Ebenso müssen wir die verfassungsrechtlichen Fragen weiter diskutieren. Ich bin gern bereit, die vorliegenden Gutachten ein weiteres Mal qualitätszusichern. Ich bin sicher, dass wiederum der Staatsgerichtshof bemüht wird. Bei der Bewertung von Gerichtsentscheidungen sollte sich die Regierung zwar zurückhalten, aber beim letzten Mal hat sich der Staatsgerichtshof große Mühe gegeben, den Eindruck zu erwecken, dass es möglicherweise nicht besonders klug ist, sich mit dieser Frage ein weiteres Mal zu befassen. Aber das ist meine ganz persönliche Einschätzung. (Nancy Faeser (SPD): Und warum haben Sie es denn gemacht?) Jedenfalls haben wir gemeinsam die Aufgabe, Gesetzgebung mit einer möglichst hohen verfassungsrechtlichen Sicherheit zu schaffen. In den vergangenen Jahren hat der Staatsgerichtshof die Entscheidungen des Hessischen Landtags bestätigt. Wir als Landesregierung sind gerne bereit, weiter Beiträge dazu zu leisten, dass das auch in Zukunft so bleibt, sei es durch gutachterliche Stellungnahmen der eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder auch von externen Stellen, um am Ende die eigene Arbeit qualitätszusichern. Ich glaube, das gehört zu unserer gemeinsamen Arbeit. Ich freue mich auf die dritte Lesung und die weitere Beratung dieses für die Kommunen in Hessen ungeheuer wichtigen Gesetzes. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vizepräsidentin Karin Müller: Vielen Dank. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die zweite Lesung abgehalten. Nach zweiter Lesung dem Haushaltsausschuss zurücküberwiesen Wir überweisen den Gesetzentwurf zur Vorbereitung der dritten Lesung an den Haushaltsausschuss. Damit sind wir am Ende der Tagesordnung angekommen. Ich habe noch einen kleinen Programmhinweis für diejenigen, die an Mittelhessen interessiert sind. Das sind wahrscheinlich alle. Im Medienraum findet der Mittelhessenabend des Vereins Mittelhessen mit einem anschließenden Empfang im Landtagsrestaurant statt. Ich wünsche einen schönen Abend. Bis morgen früh um 9 Uhr zum Unterrichtsausfall.


Rödermark intern.
Aus dem Haushaltsplan 2024/2025
Haushaltssicherungskonzept
Ein Haushaltssicherungskonzept gem.
§ 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.


Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen.
Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?

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