Erhöht das Land den fiktiven Hebesatz (Grund- u. Gewerbesteuer),
kann das auch Auswirkung auf die Kommunen haben. Für Rödermark weniger interessant, da unsere Steuersätze (Ausnahme Grundsteuer A) über den fiktiven Sätzen liegt.
Für Kommunen mit niedrigem Hebesatz.
Der Hebesatz sollte nicht niedriger sein, als der fiktive Hebesatz. Bei der Ermittlung von Zuschüssen werden fiktive Hebesätze angesetzt. D.h. wenn der fiktive Hebesatz höher ist als der tatsächliche, werden bei der Berechnung höhere Einnahme angesetzt. Daraus folgt, dass bei der weiteren Berechnung eine höhere Einnahme angesetzt wird und der Kommune weniger Geld aus dem Ländertopf ausgezahlt wird.
Der tatsächliche Hebesatz einer Kommune spielt, wenn dieser unter den fiktiven Sätzen liegt, bei der Berechnung keine Rolle.
Fiktive Hebesätze auch Nivellierungshebesätze
Fiktive Hebesätze (Siehe Seite 14)
Kreisangehörige Gemeinden
Gewerbesteuer 357%
Grundsteuer A 332%
Grundsteuer B 365%
Siehe auch
Nachtrag
» 30.09.2021 Gesetz zur Regelung des Finanzausgleichs
» Neuordnung Kommunaler Finanzausgleich. KFA
» StGH Hessen zum kommunalen Finanzausgleich
» Das Geld der Gemeinden
» Steuerkrafteinnahmen 2008 bis 2017
Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.