Die Landesregierung und der Hessische Städtetag haben sich auf eine bessere Finanzierung der Kommunen geeinigt. Vor allem die Kinderbetreuung soll gestärkt werden. Uneinigkeit herrscht weiterhin über das Landesprogramm „Starke Heimat Hessen“. [..] Quelle: journal-frankfurt.de
Sollte das „Starke Heimat Hessen“ Gesetz kommen, wird der Hessische Städtetag keine Klage einreichen.
[..] Der Städtetag sieht darin einen Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung und die Finanzhoheit der Kommunen. Christian Geselle kündigte an, der Hessische Städtetag werde seinen Mitgliedern keine Klage gegen das Gesetz empfehlen, im Falle einer Klage aber seiner Beratungspflicht nachkommen.[..] Quelle: journal-frankfurt.de
Damit dürfte laut Stavo-Beschluss vom 15.11.2019 eine Klage der Stadt Rödermark gegen das Gesetzt ausgeschlossen sein.
Siehe auch
[..]Trotzdem gebe es weiterhin Eltern, die noch nicht den Betreuungsplatz hätten, den sie für ihre Kinder wünschten. Frömmrich: „Deshalb werden wir die Mittel, die wir den Kommunen für die Kinderbetreuung zur Verfügung stellen, auch 2020 noch einmal deutlich erhöhen. Zu den 800 Millionen Euro, die die Kommunen bereits in diesem Jahr erhalten haben, kommen über 100 Millionen Euro aus dem Gute-Kita-Gesetz und weitere 120 Millionen aus dem Programm Starke Heimat Hessen.“ Quelle: www.bundespresseportal.de
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Rödermark intern.
Aus dem Haushaltsplan 2024/2025
Haushaltssicherungskonzept
Ein Haushaltssicherungskonzept gem.
§ 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.
Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen.
Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?