Die Frage, die 2001 für den Bürgerentscheid gestellt wurde, lautete:
„Sind Sie dafür, dass der Satzungsbeschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 8. Dezember 2000 über den Bebauungsplan B 23 ‚östlich der Ober-Rodener Straße‘ im Stadtteil Urberach (Sondergebiet ‚Großflächiger Einzelhandel‘ auf dem Bosch-Gelände) aufgehoben wird – und sind Sie dafür, dass statt dessen ein neuer Bebauungsplan aufgestellt wird, der eine städtebaulich verträgliche Mischung für Gewerbe, Einkaufen, Wohnen und sozialen Bedarf vorsieht?“
Quelle: finanzen.hessen.de
Rödermark intern.
Aus dem Haushaltsplan 2024/2025
Haushaltssicherungskonzept
Ein Haushaltssicherungskonzept gem.
§ 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.
Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen.
Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?